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Titel
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Evaluierung und eine strategische Umweltprüfung
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VergabeverfahrenInteressenbekundungsverfahren
AuftraggeberHessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden
AusführungsortDE-65185 Wiesbaden
Frist08.08.2012
Beschreibung

Original Dokumentennummer: 249380-2012


1. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Kaiser-Friedrich-Ring 75

Z. Hd. von: Frau Kerstin Höhme

65185 Wiesbaden

Deutschland

Telefon: +49 611815-2273, Fax: +49 611815-2239


E-Mail: kerstin.hoehme@hmwvl.hessen.de


2. Art der Leistung: Dienstleistung.


3. Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Evaluierung und eine strategische Umweltprüfung (SUP) für das neue Operationelle Programm zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung in Hessen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung 2014 bis 2020


4. Frist, bis zu der die Interessenbekundung eingegangen sein muss: 08.08.2012 23:59 Uhr


5. Leistungsbeschreibung: Art und Umfang des Auftragsgegenstandes: Im Rahmen der Programmerstellung für die Förderperiode 2014 bis 2020 ist die Verwaltungsbehörde im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung verpflichtet, eine Ex-ante-Evaluierung und eine strategische Umweltprüfung (SUP) für das neue Operationelle Programm zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung in Hessen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung 2014 bis 2020 durchzuführen. Grundlage dafür ist der Art. 48 des Entwurfs der Europäischen Kommission vom 06.10.2011 KOM (2011) 615 endgültig und Corrigendum vom 14.03.2012 KOM (2011) 615 endg. 2 der „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates“. Die Programmerstellung ist als interaktiver Prozess von EFRE-Verwaltungsbehörde und Evaluatoren angelegt. In allen Programmphasen sind Rückkopplungen vorgesehen. Die Programmentwicklung und Ex-ante-Evaluierung laufen also zeitlich parallel und bedingen eine kontinuierliche Zusammenarbeit - insbesondere Abstimmungsgespräche - zwischen der EFRE-Verwaltungsbehörde und den Evaluatoren. Die Ex-ante-Evaluierung ist ein wichtiger Bestandteil der Programmerstellung und muss die folgenden Anforderungen des Art. 48 der Allgemeinen Verordnung an das neue Operationelle Programm beurteilen: a) den Beitrag zur EU-Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum auf Grundlage der ausgewählten thematischen Ziele und Prioritäten unter Berücksichtigung der nationalen und regionalen Bedürfnisse; b) die interne Kohärenz des vorgeschlagenen Programms bzw. der vorgeschlagenen Maßnahmen und den Bezug zu den relevanten Instrumenten; c) die Übereinstimmung der Zuweisung der Haushaltsmittel mit den Programmzielen; d) die Übereinstimmung der ausgewählten thematischen Ziele, der Prioritäten und der entsprechenden Ziele der Programme mit dem Gemeinsamen Strategischen Rahmen, der Partnerschaftsvereinbarung, den länderspezifischen Empfehlungen nach Art. 121 Abs. 2 des Vertrages und den nach Art. 148 Abs. 4 des Vertrages angenommenen Ratsempfehlungen; e) die Relevanz und Klarheit der vorgeschlagenen Programmindikatoren; f) wie der erwartete Output zu den Ergebnissen beiträgt; g) ob die quantifizierten Zielwerte für Indikatoren realistisch sind; berücksichtigt wird hierbei die vorgesehene Unterstützung aus den GSR-Fonds; h) die Argumentation für die vorgeschlagene Unterstützungsart; i) die Angemessenheit der Humanressourcen und der administrativen Leistungsfähigkeit für die Verwaltung der Programme; j) die Eignung der Verfahren für das Monitoring der Programme und für die Erhebung der für die Evaluierungen notwendigen Daten; k) die Eignung der für den Leistungsrahmen ausgewählten Etappenziele; l) die Angemessenheit der geplanten Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen und zur Verhinderung von Diskriminierung; m) die Angemessenheit der geplanten Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung. Bei allen Elementen der Ex-ante-Evaluierung sollen die Bewerter Erfahrungen aus vorhergehenden Evaluierungen aufnehmen. Die bestehenden Evaluierungsberichte können unter www.efre.hessen.de eingesehen werden. Die methodischen Arbeitspapiere der Europäischen Kommission sind anzuwenden und werden zur Verfügung gestellt. Wesentliches Ziel der auf der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27.06.1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, geändert durch die Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 03.03.1997, und der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme basierenden Strategischen Umweltprüfung (SUP) ist es, die Auswirkungen des Operationellen Programms auf die Umwelt zu erfassen und sicherzustellen, dass Umwelterwägungen berücksichtigt werden und ein hohes Umweltschutzniveau gewährleistet wird. Ebenso wie die Ex-ante-Evaluierung ist auch die SUP ein kontinuierlicher, interaktiver und iterativer Prozess, der nicht nur die Zusammenarbeit mit der Verwaltungsbehörde erfordert, sondern auch die inhaltliche Koordination mit weiteren Verantwortlichen. Die Ergebnisse der Ex-ante-Evaluierung und der strategischen Umweltprüfung sind in einem Bericht zusammenzufassen, der der Europäischen Kommission zusammen mit dem Programm vorgelegt wird. Zeitrahmen: Auftragsbeginn 15.09.2012 bis 30.06.2013 (Einreichung des Operationellen Programms bei der Europäischen Kommission). Darüber hinaus richtet sich der Zeitplan nach den laufenden Verhandlungen mit deren endgültiger Verabschiedung des Gemeinsamen Strategischen Rahmens und des Partnerschaftsvertrages. Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) Hauptgegenstand: 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung Ergänzende Gegenstände: Ort der Ausführung/Erbringung der Leistung: NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt Zeitraum der Ausführung:


6. Wertungsmerkmale: Mit der Interessenbekundung sind geeignete Nachweise der Fachkunde und der Leistungsfähigkeit vorzulegen, aus denen die folgenden Aspekte hervorgehen:


• Unternehmensprofil und Leistungsspektrum. Kurze Beschreibung des Bewerbers und seiner institutionellen Struktur

• Beschreibung der Kenntnisse in prozessbegleitender Evaluierung, Programmierung, Organisation und Umsetzung von EU-Strukturfondsprogrammen

• Angaben zu vergleichbaren Projekten (Referenzliste)

• Informationen zu Unterauftragnehmern (wenn bereits vorhanden)

• Kenntnisse der wirtschaftlichen Situation und der Verwaltungsstrukturen in Hessen Darüber hinaus sollten aussagekräftige Angaben zur methodischen Vorgehensweise und Konzeption der Ex-ante-Evaluierung und der SUP gemacht werden.


7. Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen


8. Auskünfte erteilt: Siehe unter 1.


9. Sonstige Angaben: Die EFRE-Verwaltungsbehörde wird aus den eingehenden Interessensbekundungen voraussichtlich drei Bieter auswählen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Tag der Veröffentlichung in der HAD: 24.07.2012

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 127499 vom 06.08.2012