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Titel
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Empfindlichkeitsvergleich der Daphnien- und Fischtoxizität
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
AuftraggeberUmweltbundesamt
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
AusführungsortDE-06844 Dessau-Roßlau
Frist15.05.2013
Beschreibung

1. Umweltbundesamt

Referat Z 6

Wörlitzer Platz 1

06844 Dessau-Roßlau

Tel.: (0340) 2103 3110/2864

Fax: (0340) 2104 3110/2864


Gz.: Z 6 – 80 740/6 Projektnr 27448


2. Art der Vergabe


Öffentliche Ausschreibung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“ (VOL/A)


4. Form der Angebote


Die Angebote sind schriftlich bei der ausschreibenden Stelle einzu- reichen. Elektronische Angebote sind nicht zugelassen. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung Empfindlichkeitsvergleich der Daphnien- und Fischtoxizität – wann kann auf einen chronischen Fischtest verzichtet werden? Ziel des Gutachtens ist es, Erkenntnisse darüber zu gewinnen, ob die chronische Toxizität für Fische im Vergleich zu Daphnien stärker oder weniger stark ausgeprägt ist. Dazu ist es erforderlich, eine große Anzahl von Stoffen durch Analyse von chronischen aquatischen Toxizitätsdaten aus Datenbanken zu untersuchen. Das ECHA Guidance document R7b soll bei der Entscheidung, welcher chronische aquatische Test im Rahmen der Dossierbewertung unter REACH durchzuführen ist, eine Hilfestellung bieten. Die darin enthaltene ITS (Integrierte Teststrategie,) hat zum Ziel, den Schutz der Umwelt auf einem hohen Level zu gewährleisten und dabei den Tierschutzgedanken zu verwirklichen und wird für die Dossierbewertung im Rahmen von Testing Proposals und Compliance Checks angewendet. Es kommt jedoch häufig vor, dass unterschiedliche Meinungen vertreten werden, wann chronische aquatische Tests, besonders der chronische Fischtest durchzuführen sind. Von der ECHA wird zurzeit versucht, die Bewertungspraktiken für die chronische aquatische Toxizität konsistent zu gestalten. Weiterhin ist eine Untersuchung geplant, wie sich die akute Toxizität zur chronischen Toxizität verhält, da es gegenwärtig gängige Praxis ist, von der akuten aquatischen Toxizität auf die chronische aquatische Toxizität zu schließen. Mit dieser Schlussfolgerung wird über die durchzuführenden chronischen Tests entschieden. Es sollen hier Erkenntnisse erlangt werden, ob dieses Verfahren ausreichend protektiv ist. Zusammenfassend gesagt, gibt es bei der jetzigen Bewertungspraxis immer noch Unsicherheiten, die diskutiert werden müssen. Daher ist es notwendig, die Datenanalyse der vorhandenen aquatischen Daten durchzuführen, um Fakten darzulegen und gegebenenfalls Vorschläge zur Überarbeitung der Bewertungsstrategie zu geben.


5. Ort der Leistungserbringung: Dessau-Roßlau


6. Losaufteilung: Die Gesamtleis.tung bildet ein Los.


7. Ausführungsfrist bis 18.02.2014


8. Anforderung der Vergabe-unterlagen: Die Vergabeunterlagen können bei der ausschreibenden Stelle schriftlich angefordert werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit zum selbst- ständigen Download auf der Internetseite des Umweltbundesamtes www.umweltbundesamt.de/service/ausschreibungen/index.php


9. Angebotsfrist: 15.05.2013, 12 Uhr (Posteingang im Umweltbundesamt Dessau-Roßlau)


10. Bindefrist: 14.06.2013


11. Zahlungen: Es gelten die Zahlungsbedingungen nach § 17 VOL/B


12. Nachweis für die Beurteilung der Eignung des Bieters


13. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen und Nachweise vorzulegen:

1. Eigenerklärung, dass ? über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder beantragt oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, ? sich der Bieter nicht in Liquidation befindet, ? der Bieter seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachkommt und ? der Bieter keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen. Insbesondere, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist wegen Verstößen gegen § 370 Abgabenordnung (Steuerhinterziehung), Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, §§ 129, 129a und 129 b StGB (Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen), § 261 StGB (Geldwäsche), § 263 StGB (Betrug), § 264 StGB (Subventionsbetrug) und § 334 StGB (Bestechung).

2. Zur Bearbeitung des Gutachtens sind spezielle Erfahrungen und Kenntnisse auf dem Gebiet der Recherche in Datenbanken und Datenanalyse Voraussetzung. Für den Nachweis der Fachkunde ist im Angebot ein Vorschlag zu erarbeiten, welche Datenbanken für die Fragestellung geeignet sind. Die zu verwendenden Datenbanken sind Stoffdatenbanken, sie beinhalten Daten zu ökotoxikologischen Tests von Chemikalien und anderen umweltrelevanten Eigenschaften.

3. Weiterhin ist zur Prüfung der Fachkunde das Forschungs- bzw. Tätigkeitsprofiles darzulegen. Erfahrungen mit Analysen von ökotoxikologischen Daten sind notwendig. Mindestens eine Referenz einer auf diesem Gebiet durchgeführten Arbeit ist vorzulegen.

4. Anforderungen an die Qualifikation, die an die durchführende Person gestellt werden, bestehen aus einem naturwissenschaftlichen Studium (z.B. Chemie, Biochemie, Biologie), welches an einer Hochschule oder Universität absolviert und abgeschlossen wurde, sowie Erfahrungen auf dem Gebiet der ökotoxikologischen Bewertung von Stoffen. Mindestens eine Referenz einer auf diesem Gebiet durchgeführten Arbeit ist vorzulegen.

5. Die zur Bearbeitung des Gutachtens vorgesehene(n) Person(en) ist/sind zu benennen, weiterhin sind deren Ausbildung/fachliche Qualifikation und bisherige Tätigkeiten anzugeben (Auflistung bisher durchgeführter, vergleichbarer Leistungen auf dem Gebiet der ökotoxikologischen Bewertung von Stoffen).

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 128837 vom 26.04.2013