Titel | Zeitreihenuntersuchung von Irgarol und den Azolfungiziden | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung | |
Auftraggeber | Umweltbundesamt Referat Z 6 Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-Roßlau | |
Ausführungsort | DE-06844 Dessau-Roßlau | |
Frist | 01.07.2013 | |
Beschreibung | 1. Umweltbundesamt Referat Z 6 Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-Roßlau Tel.:(0340)2103 2863 Fax:(0340)2104 2863 Gz.: Z 6-81043/30 Projektnr. 28 221 2. Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen" (VOL/A) 3. Form der Angebote Die Angebote sind schriftlich bei der ausschreibenden Stelle einzureichen. Elektronische Angebote sind nicht zugelassen. 4. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung Zeitreihenuntersuchung von Irgarol und den Azolfungiziden Tebuconazol und Propiconazol in Schwebstoffproben der Umweltprobenbank des Bundes (UPB) Die Biozid-Richtlinie (RL) 98/8/EG bewirkt nicht nur eine Bereinigung des Marktes von Stoffen, die als schädlich für Mensch und/oder Umwelt angesehen werden; es kann auf Grund von Nichtaufnahme-Entscheidungen in den Anhang I der Biozid-RL oder Verwendungsbeschränkungen auch zu einer erhöhten Verwendung anderer oder auch neuer vermarktungsfähiger Wirkstoffe kommen. Eine solche Ersatzstoffproblematik wird z.B. für die Wirkstoffe Cybutryn (Irgarol), Tebuconazol und Propiconazol für den Bereich der Materialschutzmittel erwartet. Bis 2011 war Irgarol nicht nur biozider Wirkstoff in Schiffsanstrichen, sondern auch in Materialschutzmitteln (PA 7, 9 und 10) und wurde u.a. in Fassadenschutzmitteln und in Dämmmaterial verwendet. Das UBA geht davon aus, dass, seit Auslaufen der Vermarktungsfähigkeit irgarolhaltiger Materialschutzmittel (für PA 7 und PA 10 am 1. November 2011, für PA 9 am 9. Februar 2011) verstärkt andere Wirkstoffe in Biozidprodukten für diese Anwendungen eingesetzt, wie z.B. die Azolfungizide Propiconazol und Tebuconazol, die wiederum unter dem Verdacht stehen, endokrin wirksam zu sein. Alle drei Wirkstoffe adsorbieren schnell an Sedimente und Schwebstoffe. Eine Zeitreihenuntersuchungen dieser Analyte in Schwebstoffproben der UPB erscheint daher als geeignetes Mittel, die These einer möglichen Ersatzstoffproblematik zu untersuchen. Die Analyte sind in insgesamt 52 Schwebstoffproben von 6 Probenahmeflächen quantitativ zu erfassen, die dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden. Im Fokus stehen Probenahmeflächen im Einzugsbereich von Kläranlagenabläufen mit städtischem Abwasser und/oder Niederschlagswasser, in dem messbare Konzentrationen dieser Materialschutzmittelwirkstoffe erwartet werden. 5. Ort der Leistungserbringung ist Dessau-Roßlau. 6. Losaufteilung: Die Gesamtleistung bildet ein Los. 7. Ausführungsfrist: 4 Monate 7. Anforderung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen können bei der ausschreibenden Stelle schriftlich angefordert werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit zum selbst- ständigen Download auf der Internetseite des Umweltbundesamtes http ://www. umweltbundesamt.de/service/ausschreibunqen/index.Dhp 8. Angebotsfrist: 1.7.2013,12 Uhr (Posteingang im Umweltbundesamt Dessau-Roßlau) 9. Bindefrist 31.7.2013 10. Zahlungen: Es gelten die Zahlungsbedingungen nach § 17 VOL/B 11. Nachweis für die Beurteilung der Eignung des Bieters 12. Die Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit sind im Angebot darzulegen und wie folgt nachzuweisen: 1. Darlegung des Firmen-/lnstitutsprofils. 2. Akkreditierung nach DIN 17025, nachzuweisen durch die entsprechende Akkreditierungsurkunde. 3. Umfangreiche Erfahrungen mit der vorgeschlagenen Analysemethode und der Analytik von Schwebstoffproben, nachzuweisen durch mindestens drei Referenzen aus den letzten 5 Jahren. 4. Eigenerklärung, dass - über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder beantragt oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, - sich der Bieter nicht in Liquidation befindet, - der Bieter seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachkommt und - der Bieter keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen. Insbesondere, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist wegen Verstößen gegen § 370 Abgabenordnung (Steuerhinterziehung), Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, §§ 129, 129a und 129 b StGB (Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen), § 261 StGB (Geldwäsche), § 263 StGB (Betrug), § 264 StGB (Subventionsbetrug) und § 334 StGB (Bestechung). | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 128984 vom 03.06.2013 |