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Titel
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Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
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VergabeverfahrenOffenes Verfahren
AuftraggeberKWB Dienstleistungs- und Service GmbH
Bornhardtstr. 13
38644 Goslar
AusführungsortDE-38644 Goslar
Frist30.08.2013
Beschreibung

Original Dokumentennummer: 241827-2013


Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber


I.1) KWB Dienstleistungs- und Service GmbH

Bornhardtstr. 13

38644 Goslar

DEUTSCHLAND

Telefon: +49 5321376752

Fax: +49 5321376755


I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers. Sonstige: Kommunale Gesellschaft


I.3) Haupttätigkeit(en): Umwelt


I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber


Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Auftrag zur Altpapierverwertung aus dem Kreis Goslar im Zeitraum vom 1.1.2014 bis zum 31.12.2014.


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 16: Abfall- und Abwasserbeseitigung, sanitäre und ähnliche Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Landkreis Goslar NUTS-Code DE916


II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag


II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens


Gegenstand der Ausschreibung ist die Verwertung von Altpapier; es ist mit einer Menge von ca. 11.500 Mg/a zu rechnen; hierin sind die Mengen der das System mitbenutzenden Systembetreiber gemäß § 6 Abs. 3 VerpackV enthalten, von denen die KWB Dienstleistungs- und Service GmbH als operativer Entsorger mitbeauftragt ist.


II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90513000, 90514000


II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja


II.1.8) Lose. Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2) Menge oder Umfang des Auftrags


II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: voraussichtliche Jahresmenge 11.500 Mg/a.


II.2.2) Angaben zu Optionen. Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Zweimalig kann der Auftraggeber die Laufzeit um jeweils ein Jahr verlängern.


II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung. Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Zahl der möglichen Verlängerungen: 2


II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung. Beginn 1.1.2014. Abschluss 31.12.2014


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Bedingungen für den Auftrag


III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß § 18 VOL/B in Höhe von 10 % der gewerteten Angebotssumme (11.500 Mg/a x Vergütung in EUR/Mg).


III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Die Verwertungsvergütung ist eine mengenmäßige Vergütung. Vorauszahlungen sind nicht zu leisten; im Übrigen in den Vergabeunterlagen beschrieben.


III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.


III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen. Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein


III.2) Teilnahmebedingungen


III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Eigenerklärung, — dass die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A und in § 6 EG Abs. 6 VOL/A genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen, — dass beim Bieter die Voraussetzungen für einen Ausschluss vom Vergabeverfahren nach § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und nach § 16 Abs. 1 des Mindestarbeitsbedingungengesetzes nicht vorliegen, — Auf Verlangen sind eine Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes, ein Nachweis über die ordnungsgemäße Abgabe der Sozialversicherungsbeiträge (Bescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft, bei Ablauf der Angebotsfrist noch gültig, und eine Bescheinigung der Krankenkasse, bei der die meisten Angestellten des Bieters versichert sind, bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate oder entsprechende von den zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaates ausgestellte Bescheinigungen) vorzulegen, — Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Lan-des der Gemeinschaft oder des Vertragstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate.


III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Bankerklärung(en), bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate, — Aktuellste Bilanz des Unternehmens, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist (vollständiger veröffentlichungspflichtiger Inhalt).


III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Beschreibung der technischen Ausrüstung, einschließlich Beschreibung des Verwertungsverfahrens — Nachweis von Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität (z. B. Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig. Als gleichwertig wird ein Qualitätssicherungs- oder Umweltmanagementsystem oder vergleichbare Maßnahmen zur Qualitätssicherung, bspw. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2000 angesehen). Die Zertifikate müssen bei Ablauf der Angebotsfrist noch gültig sein.


III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge


III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand


Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein


III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal


Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart


Offen


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind


IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein


IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Kostenpflichtige Unterlagen: nein


IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 30.8.2013 - 14:00


IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.


IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 15.11.2013


IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote


Tag: 30.8.2013 - 14:00 Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags. Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union


Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein


VI.3) Zusätzliche Angaben


Zu den vorzulegenden Eignungsnachweisen gilt: — Bei Bietergemeinschaften sind Unterlagen zur Zuverlässigkeit und der Berufs- oder Handelsregisterauszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft separat einzureichen; die übrigen Nachweise müssen bei Bietergemeinschaften nur in Summe die Eignung belegen. — Die Eignungsnachweise können als einfache Kopie eingereicht werden. Auf Verlangen des Auftraggebers sind beglaubigte Kopien oder Originale vorzulegen. Für die bei der Präqualifizierung geprüften Kriterien wird auch die Vorlage des von einer anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikats akzeptiert. — Folgende Angaben zur Verwertung sind vorzulegen. — ausführliche Beschreibung des Standorts der Behandlungsanlage (die Anlage in der der erste Schritt der Altpapierbehandlung, mindestens eine Verpressung zu Ballen oder eine Sortierung erfolgt) mit Angaben zu den Punkten Infrastruktur, verkehrstechnische Erschließung und Beschränkungen für Anliegerfahrzeuge. — Nachweise über Maßnahmen (z. B. Ausfallverbund, Lagerkapazitäten), in welchen die Sicherstellung der Verwertung in Ausfallzeiten der Behandlungsanlage geregelt ist. — Genehmigungsschreiben für die Behandlungsanlage. — Liste der zugelassenen Abfallarten. — Angaben zum ggf. behördlich festgelegten Einzugsgebiet der Anlage.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren


Vergabekammer bei NdS. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg Auf der Hude 2 21339 Lüneburg DEUTSCHLAND


VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen


Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber/Bieter ist Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 101 a) GWB per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 107 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise wie folgt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. … (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabever-fahren erkannt hat und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Es wird ferner darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrecht aller Beteiligten nach § 111 Abs. 1 GWB mit der konkreten Möglichkeit rechnen muss, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 111 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (dies gilt z. B. für Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer in einem solchen Falle an die Vergabekammer wenden.


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 15.7.2013

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 129212 vom 21.07.2013