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Titel
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Biotophilfskonzept für Borstgrasrasen
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
AuftraggeberLandesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
Postfach 10 01 63
76231 Karlsruhe
AusführungsortDE-76231 Karlsruhe
Frist19.08.2013
Beschreibung

Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz

Baden-Württemberg

Postfach 10 01 63

76231 Karlsruhe

Telefax: 0721/5600-1456


Internet: www.lubw.baden-wuerttemberg.de


Ansprechpartner: Frau Dr. Karin Deventer

Abt. 2, Ref. 25, Tel. 0721/5600-1592


E-Mail: karin.deventer@lubw.bwl.de


A 1 Allgemeines


1. Leistungen


1.1 Freiberufliche Leistungen


Es handelt sich um Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen von Gewerbebetrieben angeboten werden.


2. Vertragsbestandteile


Es werden Vertragsbestandteile in nachfolgender Reihenfolge:

- die Unterlagen (Teile A bis C).

- im Angebot gemachte Angaben des Bewerbers, sofern ihnen vom Auftraggeber nicht widersprochen wird.

- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der LUBW - Einkaufsbedingungen, die bei Bedarf angefordert oder im Internet unter www.lubw.baden-wuerttemberg.de (Allgemeine Geschäftsbedingungen) eingesehen werden können.

- die Besonderen Vertragsbedingungen der LUBW zur Erfüllung der Tariftreue-und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) werden Vertragsbestandteil, die bei Bedarf angefordert oder im Internet unter www.lubw.badenwuerttemberg. de (Allgemeine Geschäftsbedingungen) eingesehen werden können.

- die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)


3. Die Zuverlässigkeit des Bewerbers kann vor der Vergabe des Auftrags bei der Meldeund


Informationsstelle für Vergabesperren abgefragt werden, die auch von einem Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb informiert werden müsste.


A 2 Leistungsumfang


Der Leistungsumfang ergibt sich aus Teil B - Leistungsbeschreibung - . Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bewerber den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon in anderer Form gegeben hat.


A 3 Angebot


Das Angebot erfolgt durch Einreichung der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen Teile A bis C und der erforderlichen Nachweise und Erklärungen. Jede Veröffentlichung der "Unterlagen" oder Weitergabe an Dritte ist - ausgenommen Nachunternehmer zum Zwecke der Auftragserledigung - ohne schriftliche Genehmigung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg untersagt. Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern im Angebot nicht ausdrücklich die Rückgabe verlangt wird, ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg über. Das Angebot ist zu richten an: Hausadresse: Landesanstalt für Umwelt, Messungen Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz und Naturschutz Baden-Württemberg Baden-Württemberg Postfach 10 01 63 Griesbachstraße 1 76231 Karlsruhe 76185 Karlsruhe Das Angebot muss bis zum 19.08.2013, 15:30 Uhr bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg eingegangen sein. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das Angebot schriftlich zurückgezogen werden. Die persönliche Abgabe des Angebots kann nur an regelmäßigen Arbeitstagen in der zentralen Poststelle, Karlsruhe, Griesbachstr. 1 und zwar von Montag bis Donnerstag von 7.30 - 16.00 Uhr und am Freitag von 7.30 - 14.30 Uhr erfolgen. Das Angebot ist verschlossen in doppeltem Umschlag einzureichen und mit einer Unterschrift zu versehen. Auf dem äußeren Umschlag ist die Anschrift des Absenders und die Aufschrift „Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, Postfach 10 01 63, 76231 Karlsruhe“, anzugeben. Der innere Umschlag muss die Anschrift des Bewerbers tragen sowie folgendermaßen gekennzeichnet werden: Bitte nicht öffnen! Weiterleiten an: Ref. 12, Frau Oforkansi Angebot zum öffentlichen Leistungswettbewerb: Kurztitel: „Biotophilfskonzept für Borstgrasrasen, Trockene Heiden, Wacholderheiden, Kalkmagerrasen und Kalkpionierrasen im Schwarzwald“ Ende der Angebotsfrist: 19.08.2013, 15:30 Uhr


A 4 Zuschlags- und Bindefrist


Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 22.12.2013. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Bewerber an sein Angebot gebunden.


A 5 Vergabe


Für die Vergabe des Auftrags gilt das öffentliche Preisrecht. Die Öffnung der Angebote erfolgt am Dienstag, dem 20.08.2013, 10.00 Uhr. Die Öffnung ist nicht öffentlich. Der Zuschlag erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens vor Ablauf der Bindefrist. Das Angebot gilt als abgelehnt, wenn bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt worden ist. Eine besondere Mitteilung ergeht nicht. Bei freiberuflichen Leistungen kann an einem noch zu benennenden Zeitpunkt über die Auftragsbedingungen zur Klärung der fachlichen Kriterien verhandelt werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.


A 6 Preise


Im Angebot sind Festpreise anzugeben, die bis zur vollständigen Erfüllung des Auftrages gelten müssen. Sie haben alle für die fachgerechte Erledigung des Auftrages notwendigen Aufgaben zu berücksichtigen. Kosten für Transport, Verpackung, Versicherung und sonstige Nebenkosten müssen in den Angebotspreisen enthalten sein. Die Preise für die einzelnen Positionen sind ohne Mehrwertsteuer anzugeben. Gelten für einzelne Leistungen im Normalfall abweichende Steuersätze, so ist im Angebot darauf hinzuweisen.


B 1 Vertragsgegenstand


Um den Erfolg der Umsetzung von Natura 2000 zu überprüfen und ein zielgerichtetes Management der Natura-Gebiete zu gewährleisten, muss Deutschland regelmäßige Bestandserhebungen der FFH-Arten und -Lebensräume durchführen und der Europäischen Kommission Bericht erstatten. Bei der letzten Berichtspflicht musste das Land Baden-Württemberg bei knapp 40 % der Arten und Lebensraumtypen (LRT) einen ungünstigen Erhaltungszustand melden. Das wesentliche Ziel der FFH-Richtlinie ist die Sicherung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands für alle LRT und Arten der Anhänge der Richtlinie. Gegenstand der Vergabe ist die Erarbeitung eines gemeinsamen Biotophilfskonzepts (im folgenden BHK) für die LRT Borstgrasrasen (6230), Trockene Heiden (4030), Wacholderheiden 5130, Kalkmagerrasen (6210) und Kalkpionierrasen (6110*) in 15 ausgewählten Landkreisen im Naturraum Schwarzwald. Der Arbeitsschwerpunkt liegt dabei auf den Borstgrasrasen und Trockenen Heiden. FFH-Gebiete, in denen bereits eine abgeschlossene Managementplanung vorliegt oder für die gerade eine Managementplanung erstellt werden und das projektierte Biosphärengebiet Südschwarzwald sind von der Bearbeitung im Biotophilfskonzept ausgenommen.


B 2 Vom Auftraggeber zu erbringende Leistungen

- Bereitstellung der notwendigen, vorhandenen Geo- und Sachdaten

- Hinweise zum Biotophilfskonzept (siehe Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen)

- Abgrenzung des Bearbeitungsgebiets (siehe Anlage 2 der Ausschreibungsunterlagen)

- fachliche Unterstützung des Auftragnehmers, ggf. gemeinsame Durchführung der Vororttermine bzw. Informationsabfrage bei involvierten Dienststellen bzw. Verbänden Die Verwendung der Geobasisdaten ist auf den Auftrag beschränkt, sie sind nach Auftragserfüllung zu löschen.


B 3 Vom Bewerber als Auftragnehmer zu erbringende Leistungen


Der Auftragnehmer ist für die Erstellung des BHK in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zuständig. Im BHK sind die im Gliederungsentwurf (siehe Anlage 1) enthal-tenen Punkte zu bearbeiten. Neben der Darstellung der derzeitigen Situation und Gefährdungsursachen der LRT in ausgewählten Landkreisen im Schwarzwald sind konkrete, z.T. flächenbezogene Handlungsanweisungen durchzuführender Maßnahmen und Prioritäten zur Verbesserung des Erhaltungszustands der LRT zu erarbeiten (siehe Anlage 1). Zur Veranschaulichung und als Arbeitgrundlage für die spätere Umsetzung ist im Rahmen des BHK auch die Erstellung von digitalen Karten vorzunehmen. Die Erarbeitung des BHK ist in zwei Stufen unterteilt. Zu Beginn der Ausarbeitung des ersten BHK-Entwurfs wird von der LUBW gemeinsam mit dem Auftragnehmer eine halbtägige Informationsveranstaltung für die Vertreter der involvierten Dienststellen und Verbände durchgeführt. Inhalt ist die Vorstellung der Hintergründe und Zielsetzung des Projekts. Die Erarbeitung des ersten Entwurfs des BHK erfolgt dann in enger Absprache mit der LUBW und den involvierten Unteren Naturschutzbehörden (UNB), den Landschaftserhaltungsverbänden (LEV) und den Regierungspräsidien Freiburg und Karlsruhe. Zur Einbindung ins Projekt und zur Abfrage von Informationen sind vom Auftragnehmer Gespräche mit den involvierten Dienststellen und Verbänden durchzuführen. Weiterhin soll der Auftragnehmer Luftbilder auswerten und bei schlechter Datenlage ggf. Vorortbegehungen durchführen. Der 1. Entwurf des BHK wird schriftlich mit den beteiligten Behörden abgestimmt. Nach Überarbeitung des Entwurfs wird ein gemeinsamer Workshop mit LUBW, MLR, RP und den betroffenen UNB und LEV sowie dem Auftragnehmer durchgeführt. Der Bericht wird vorgestellt und diskutiert und letzte Verbesserungsvorschläge können eingebracht werden. Anschließend ist das BHK vom Auftragnehmer hinsichtlich der Ergebnisse des Workshops zu überarbeiten, ggf. durch Vorortbegehungen zu präzisieren und die Endfassung des BHK an die LUBW zu übergeben. Die Ergebnisse werden im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vorgestellt und anschließend der Bericht an die beteiligten Dienststellenund Verbände durch die LUBW versandt. Das BHK dient als konkrete Handreichung für die UNB und LEV und soll daher die Inhalte kompakt und übersichtlich transportieren. Folgende Leistungen sind für den Auftragnehmer mit der Erstellung des BHK verbunden:


B 3.1 Infoveranstaltung, Aufarbeitung vorhandener Daten und Vorbereitung der Informationsabfrage (Teilleistung 1)


a) Vorbereitung (Vortrag zu Projektgebiet und Ablauf BHK) und Teilnahme an allgemeiner, halbtägiger Informationsveranstaltung (4 Stunden) für die involvierten Dienststellen und Verbände in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Fahrtkosten und ggf. anfallende Übernachtungskosten sind separat zu dokumentieren und werden nach Rechnungsstellung bei Auszahlung der Teilleistung 1 zu den im Ange-bot genannten Sätzen erstattet.


b) Aufarbeitung der zur Verfügung gestellten Daten inklusive Luftbildauswertung und digitaler Kartenerstellung (Inhalte siehe Anlage 1 Gliederungsentwurf) und Vorbereitung der Informationsabfrage unter Verwendung eines Fragebogens (liegt bereits vor)


B 3.2 Informationsabfrage und Erstellung des 1. Entwurfs BHK (Teilleistung 2)


a) Informationsabfrage/Einbeziehung der involvierten Dienststellen/Verbände (UNB, LEV) der ausgewählten Landkreise bzgl.

- der Gefährdungen, Hauptverbreitung etc. der LRT im Landkreis

- Erarbeitung der Maßnahmen und Prioritäten für die konkreten LRT-Flächen im jeweiligen Landkreis und Einarbeitung der Informationen und Vorschläge in BHK-Entwurf. Der Leistungspunkt wird nach Aufwand ausgezahlt. Dieser ist zu dokumentieren und wird nach Rechnungsstellung bei Auszahlung der Teilleistung 2 zu den im Angebot genannten Sätzen erstattet.


b) Vorortbegehungen der LRT-Flächen bei schlechter Datenlage erfolgen nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber. Der Leistungspunkt wird nach Aufwand ausgezahlt. Dieser ist zu dokumentieren und wird nach Rechnungsstellung bei Auszahlung der Teilleistung 1 zu den im Angebot genannten Sätzen erstattet.


c) Abstimmungsgespräche mit dem Auftraggeber, zunächst 2 Tage (je 6 Stunden)

- 1. Tag zu Beginn des Werkvertrags

- 2. Tag nach Erstellung des BHK-Entwurfs,


d) Erstellung und Abstimmung des 1. Entwurfs BHK auf schriftlichem/elektronischem Wege mit den beteiligten Institutionen LUBW, UNB und LEV Zu liefernde Ergebnisse

- Entwurf des BHK in digitaler Form (PDF-Format, Word-Format)

- Karten für Entwurf des BHK (siehe Anhang Gliederungsentwurf):

- GIS-Daten (Projekt ESRI mxd-File, Geometriedaten als ESRI shape-File) auf CD/DVD

- Druckdateien (Din A0, PDF-Format, JPG-Format) Der Maßstab bzw. Ausschnitt der Karten ist dabei so wählen, dass die zu vermittelnden Inhalte gut erkennbar sind.


B 3.3 Erarbeitung der Endfassung des BHK (Teilleistung 3)


a) Vorortbegehungen der LRT-Flächen zur weiteren Präzisierung des BHK erfolgen nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber. Der Leistungspunkt wird nach Aufwand ausgezahlt. Dieser ist zu dokumentieren und wird nach Rechnungsstellung bei Auszahlung der Teilleistung 2 zu den im Angebot genannten Sätzen erstattet.


b) Vorstellung der Ergebnisse am gemeinsamen, halbtägigen (4 Stunden) Workshop der involvierten Dienststellen und Verbände Fahrtkosten und ggf. anfallende Übernachtungskosten sind separat zu dokumentieren und werden nach Rechnungsstellung bei Auszahlung der Teilleistung 2 zu den im Angebot genannten Sätzen erstattet.


c) Erstellung der BHK-Endfassung inklusive digitaler Kartenerstellung

- Überarbeitung des ersten BHK-Entwurfs hinsichtlich der Workshop-Ergebnisse

- Ein Korrekturdurchlauf mit Auftraggeber


d) Vorstellung der Ergebnisse im MLR, 30-45 Minuten Vortrag mit Diskussion Fahrtkosten und ggf. anfallende Übernachtungskosten sind separat zu dokumentieren und werden nach Rechnungsstellung bei Auszahlung der Teilleistung 2 zu den im Ange-bot genannten Sätzen erstattet.


e) Erstellung der Materialien zum BHK-Endbericht in gedruckter Form und Daten auf CD/DVD. Die LUBW erhält zwei Exemplare, einmal gebunden, einmal ungebunden und einen kompletten Datensatz auf DVD. Für MLR, RPKA und RPF, UNB und LEV werden je ein gedrucktes Exemplar des Berichtes und je ein kompletter Datensatz auf DVD zur Verfügung gestellt.


f) 1 Tag (6 Stunden) Abstimmungsbedarf mit Auftraggeber

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 129163 vom 09.07.2013