Titel | Durchführung einer Biotopkartierung | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Hauptstelle Berlin Fasanenstr. 87 10623 Berlin | |
Ausführungsort | DE-10623 Berlin | |
Frist | 09.04.2014 | |
Beschreibung | a) Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Fasanenstraße 87 D-10623 Berlin Tel.: 030/3181-1555 o. 1552 Fax: 030/3181-1560 E-Mail: verdingung.berlin@bundesimmobilien.de b) Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung VOL/A § 3 c) elektronische Angebotsabgabe nein d) Ort der Ausführung Truppenübungsplatz Hohenfels Art und Umfang der Leistung Biotopkartierung auf dem Truppenübungsplatz Hohenfels e) Aufteilung in Lose Nein f) Nebenangebote nicht zugelassen g) Ausführungsfristen Kalendertage: Monate:6 Beginn der Ausführungsfrist:spätestens 31.5.14 Ende der Ausführungsfrist: 31.10.2014 h) Anforderung und Einsicht der Vergabeunterlagen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Direktion Berlin, Verdingungsstelle Anschrift siehe a) i) Tag, bis zu dem die Angebote beim Auftraggeber eingehen müssen Datum:09.04.2014 Uhrzeit:12:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 30.04.2014 j) geforderte Sicherheitsleistungen Keine k) wesentliche Zahlungsbedingungen l) geforderte Eignungsnachweise – § 6 VOL/A Referenzen innerhalb der letzten zwei Jahre Höhe des Kostenbeitrages Währung Euro wird erstattet Zahlungsweise Überweisung Empfänger Kto.-Nummer BLZ / Geldinstitut m) Entgelt für die Verdingungsunterlagen andere Angaben Die Unterlagen werden per E-Mail versandt. Für den Versand bitte Angabe einer E-Mail-Adresse. n) Zuschlagskriterien Wirtschaftlichstes Angebot Auskünfte zum Verfahren erteilt Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Anschrift siehe a) Tel.: 030/3181-1555 o. 1552 Auskünfte technischen Inhalts erteilt nur schriftlich Fax: 030/3181 – 1560 E-Mail: verdingung.berlin@bundesimmobilien.de Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtige Angebote gemäß § 19 VOL/A. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 130315 vom 14.03.2014 |