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Titel
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Durchführung einer Schlammentsorgung
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberAbwasserverband Raumschaft Lahr
Limbruchweg 14
77933 Lahr
AusführungsortDE-77933 Lahr
Frist06.06.2014
TED Nr.136934-2014
Beschreibung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber


I.1) Abwasserverband Raumschaft Lahr – Herr Dr. Anders

Limbruchweg 14

Zu Händen von: Anders, Dr. Gereon

77933 Lahr

DEUTSCHLAND

Telefon: +49 782192289911

Internet: www.av-lahr.dewww.av-lahr.de


Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:

Stadt Lahr – Vermessungs- und Liegenschaftsamt – Abt.

Liegenschaften und Verwaltungsservice

Schillerstraße 23

77933 Lahr

DEUTSCHLAND

Telefon: +49 78219100663, Fax: +49 78219100612


E-Mail: ausschreibung@lahr.de

Internet-Adresse: www.lahr.de


I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde


I.3) Haupttätigkeit(en): Umwelt


I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber


Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Thermische Klärschlammverwertung


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung


Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 16: Abfall- und Abwasserbeseitigung, sanitäre und ähnliche Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Lahr NUTS-Code DE134


II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag


II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens


Der Abwasserverband Raumschaft Lahr beabsichtigt die Vergabe der Klärschlammabfuhr sowie der thermischen Verwertung für den Zeitraum September 2014 bis August 2017 (mit Option bis August 2018). Wesentliche Leistungen sind:- Abfuhr des Klärschlammes ca. 3.250 Tonnen - Thermische Verwertungdes Klärschlammes ca. 3.250 Tonnen


II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90513900, 90513700, 90513800


II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja


II.1.8) Lose. Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2) Menge oder Umfang des Auftrags


II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:


- Abfuhr von entwässertem Klärschlamm der Kläranlage Lahr einschließlich aller anfallenden Kosten und Gebühren für Ladungsübernahme und Sicherung, Verwiegung, Transport, Mautgebühren und Andienung zwischen der Kläranlage Lahr und dem Verwertungsort in Höhe von ca. 3.250 Tonnen.

- Verwertung von entwässertem Klärschlamm der Kläranlage Lahr einschließlich aller anfallenden Kosten und Gebühren für Nachweise in Höhe von ca. 3.250 Tonnen.


II.2.2) Angaben zu Optionen


Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich nach Vertragsende (31.08.2017) stillscheigend um ein Jahr, bis zum 31.08.2018, wenn nicht eine Partei bis spätestens 28.02.2017 den Vertrag schriftlich kündigt. Bei einer Verlängerung bleiben die im Leistungsverzeichnis genannten Einheitspreise weiter gültig.


II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung. Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Zahl der möglichen Verlängerungen: 1


II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung. Beginn 1.9.2014. Abschluss 31.8.2017


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Bedingungen für den Auftrag


III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Nach § 17 VOL/B und den Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen.


III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Keine Vorgabe bezüglich der Rechtsform. Erforderlichlich ist die Darstellung einer plausiblen Aufgabenstellung, eine gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters.


III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen. Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein


III.2) Teilnahmebedingungen


III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eintragung in das Handelsregister oder einem anderen vergleichbaren Registers eines anderen EU-Staates. Bei Angebot ist dazu eine Eigenerklärung (Formblatt 124 VHB)abzugeben.


III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1.Eigenerklärung des Bieters, dass: a) über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 6 EG Abs. 6 Ziffer a) VOL/A; b) er sich nicht in Liquidation befindet; vgl. § 6 EG Abs. 6 Ziffer b) VOL/A; c) er keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage gestellt wird, vgl. § 6 EG Abs. 6 Ziffer c) VOL/A; d) er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, vgl. § 6 EG Abs. 6 Ziffer d) VOL/A; e) er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat, vgl. § 6 EG Abs. 6 Ziffer e) VOL/A. 2. Eigenerklärung des Bieters, dass er seinen Beschäftigten den jeweils gültigen Mindesttariflohn gemäß dem Mindestlohntarifvertrag vergütet. 3. Eigenerklärung über den Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.


III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

- Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb gemäß KrwG

- Genehmigung zur thermischen Verwertung von Klärschlamm

- Angaben zu Referenzprojekten aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden: - Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, - Bezeichnung und Standort des Referenzprojekts mit Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen und Angaben zur Projektgröße; - Benennung der Auftragssumme,

- Zeitraum der Leistungserbringung, - Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung oder mit Nachunternehmern erbracht wurden, ggf. mit Angabe des Eigenleistungsanteils. Angbaben zum Betreiber, zur Anlage, der Entsorgungssicherheit und zur Anlagentechnik in der die thermische Verwertung erfolgen soll.


III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge


III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand


Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein


III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal


Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart


Offen


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien. Niedrigster Preis


IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: XXIX/2014


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein


IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 6.6.2014 - 09:00 Kostenpflichtige Unterlagen: ja Preis: 16 EUR Zahlungsbedingungen und -weise: Angebote können elektronisch und schriftlich eingereicht werden. Bei elektronischer Angebotsabgabe sind qualifizierte Signatur sowie das Mantelbogenverfahren zugelassen. Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein SSL-Verschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 bit (https-Übertragung). Bei Angebotsabgabe in Papierform ist das Angebotsschreiben an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen und zusammen mit allen Anlagen im verschlossenen Umschlag bis zum Eröffnungs-/Einreichungstermin an die Vergabestelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist mit dem Angebotsaufkleber aus den Ausschreibungsunterlagen entsprechend zu kennzeichnen. Sie haben die Möglichkeit dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten. Über ortenaukreis.deutsche-evergabe.de können Sie hierzu die Vergabeunterlagen und Ihr Angebot abgeben. Alternativ erhalten Sie die Unterlagen in Papierform ab Dienstag, den 22.4.2014, bei der Stadt Lahr, Vermessungs- und Liegenschaftsamt, Abt. Liegenschaften und Verwaltungsservice, Schillerstraße 23, 77933 Lahr, Tel. +49 78219100611, Fax +49 78219100612. Die einmaligen Lizenzkosten für das elektronische Verfahren betragen 12 EUR und sind auf dem Portal zu entrichten. Die Kosten betragen bei Abholung ebenfalls 12 EUR, bei Zusendung 16 EUR (inkl. 4 EUR Versand). Die Bezahlung erfolgt hier gegen Verrechnungsscheck.


IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 12.6.2014 - 09:30


IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch.


IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 25.7.2014


IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote


Tag: 12.6.2014 - 09:30 Ort: Stadt Lahr – Vermessungs- und Liegenschaftsamt Schillerstraße 23 77933 Lahr DEUTSCHLAND Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags. Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union


Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein


VI.3) Zusätzliche Angaben


a) Bietergemeinschaften: Die unter Ziffer III. 2.1) bis Ziffer III. 2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; Für Bietergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. b) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bieter (Einzelanbieter oder Bietergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zuberufen, so muss er mit seinem Angebot die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nachderen Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bieter (Einzelanbieter oder Bietergemeinschaften) oder Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. c) Subunternehmer: Beabsichtigt der Bieter im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bieter zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subplaner berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Angebot anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3. b), bereits mit dem Angebot vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bieters die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen. d) Die Angebote sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. e) Der Auftraggeber behält sich vor nach VOL/A EG § 19 Abs. 2 fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Angebote nicht berücksichtigt. f) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung. g) Die Angebote werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. h) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichungmaßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. i) Erläuterung zum Ablauf des Vergabeverfahrens: Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren


Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Karl-Friedrich-Straße 17 76133 Karlsruhe DEUTSCHLAND E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Telefon: +49 7219260 Fax: +49 7219263985


VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen


Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) GWB unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.


VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer Baden Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17 76133 Karlsruhe DEUTSCHLAND Fax: +49 7219263985


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 17.4.2014

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 130656 vom 22.04.2014