Titel | Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | EAL Abfallwirtschaft Landkreis Lörrach Eigenbetrieb des Landratsamt Lörrach Palmstr. 3 79539 Lörrach | |
Ausführungsort | DE-79539 Lörrach | |
Frist | 29.09.2014 | |
TED Nr. | 295154-2014 | |
Beschreibung | Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Abfallwirtschaft Landkreis Lörrach (EAL) – Eigenbetrieb des Landkreises Lörrach Palmstraße 3 Zu Händen von: Frau Dr. Silke Bienroth 79539 Lörrach DEUTSCHLAND Telefon: +49 76214101450, Fax: +49 762141091450 E-Mail: silke.bienroth@loerrach-landkreis.de Internet: www.loerrach-landkreis.de I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Lokalbehörde I.3) Haupttätigkeit(en) Sonstige: Abfallwirtschaft I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Sammlung und Transport von Siedlungsabfällen. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 16: Abfall- und Abwasserbeseitigung, sanitäre und ähnliche Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Landkreis Lörrach. NUTS-Code DE139 II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Los 1: Wöchentlich alternierende Sammlung von Restmüll und Bioabfall (jede Abfallfraktion wird jeweils alle zwei Wochen gesammelt, MGB 660 / 1100 werden für beide Abfallarten wöchentlich geleert) mit Behälteridentifikationssystem im Landkreis Lörrach und Transport der gesammelten Abfälle zu den jeweiligen Entsorgungsanlagen. Los 2: Getrennte Erfassung von Sperrmüll und Altholz über eine flächendeckende Straßensammlung einmal jährlich im Landkreis Lörrach und jeweils Transport der gesammelten Abfälle zu Übernahmestellen. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90510000, 90511000, 90511100, 90511200, 90511300, 90512000 II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: ja Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2) Menge oder Umfang des Auftrags II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Los 1: Sammlung und Transport von jährlich 26 000 bis 32 000 Mg Restmüll und 8 000 bis 16 000 Mg Bioabfall. Die Mengen sind auf Mengenstaffeln verteilt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Los 2: Sammlung und Transport von jährlich ca. 850 Mg Sperrmüll und ca. 700 Mg Altholz. II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Los 1: Der Auftraggeber ist berechtigt, zweimal die Laufzeit des Vertrags um jeweils ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber jeweils 18 Monate vor Vertragsende, also spätestens — bis zum 30.6.2021 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2023, bzw. — bis zum 30.6.2022 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2024 ausgeübt werden. Die Laufzeit des Vertrages endet spätestens am 31.12.2024. Los 2: Der Auftraggeber ist berechtigt, zweimal die Laufzeit des Vertrags um jeweils ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber jeweils ein Jahr vor Vertragsende, also spätestens — bis zum 31.12.2016 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2018, bzw. — bis zum 31.12.2017 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2019 ausgeübt werden. Die Laufzeit des Vertrages endet spätestens am 31.12.2019. II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Zahl der möglichen Verlängerungen: 2 II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Beginn 1.1.2016. Abschluss 31.12.2022 Angaben zu den Losen Los-Nr: 1 Bezeichnung: Los 1 1) Kurze Beschreibung: Wöchentlich alternierende Sammlung von Restmüll und Bioabfall (jede Abfallfraktion wird jeweils alle zwei Wochen gesammelt, MGB 660 / 1100 werden für beide Abfallarten wöchentlich geleert) mit Behälteridentifikationssystem im Landkreis Lörrach und Transport der gesammelten Abfälle zu den jeweiligen Entsorgungsanlagen. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90510000, 90511000, 90511100, 90511200, 90511300, 90512000 3) Menge oder Umfang: Sammlung und Transport von jährlich 26 000 bis 32 000 Mg Restmüll und 8 000 bis 16 000 Mg Bioabfall. Die Mengen sind auf Mengenstaffeln verteilt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. 4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags Beginn 1.1.2016. Abschluss 31.12.2022 Los-Nr: 2 Bezeichnung: Los 2 1) Kurze Beschreibung: Getrennte Erfassung von Sperrmüll und Altholz über eine flächendeckende Straßensammlung einmal jährlich im Landkreis Lörrach und jeweils Transport der gesammelten Abfälle zu Übernahmestellen. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90510000, 90511000, 90511100, 90511200, 90511300, 90512000 3) Menge oder Umfang Sammlung und Transport von jährlich ca. 850 Mg Sperrmüll und ca. 700 Mg Altholz. 4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags Beginn 1.1.2016. Abschluss 31.12.2017 Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen wird eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Netto-Auftragssumme, bezogen auf die Vertragslaufzeit (ohne Verlängerungsoption) gefordert, die spätestens eine Kalenderwoche vor Leistungsbeginn vorzulegen ist. Für die Bemessung der Sicherheitsleistung sind die in den Preisblättern genannten Mengen- und Preisangaben maßgeblich. Aufwendungen und Erstattungen werden jeweils mit den angegebenen wertungsrelevanten Mengengerüsten multipliziert. Die Summen der Aufwendungen und der Erstattungen werden dann als positive Summanden addiert und anschließend der Laufzeit in Jahren (ohne Verlängerungsoption) multipliziert. Die Sicherheit ist zu leisten in Form einer Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers. Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag in einer Urkunde zu stellen. Die Bürgschaftsurkunde hat folgende Erklärung des Bürgen zu enthalten: — Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht, — auf die Einrede der Anfechtung und der Aufrechnung sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet, — die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe der Bürgschaftsurkunde. Das Formblatt EFB-Sich 1 ist als Anlage 1 den Vergabeunterlagen als Muster beigefügt. Nach Aufforderung durch den Auftraggeber ist durch Bestätigung eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers nachzuweisen, dass dem Bieter im Fall einer Auftragserteilung eine den o.g. Anforderungen genügende, selbstschuldnerische Bürgschaft in der geforderten Höhe gestellt wird. Die Vertragserfüllungssicherheit wird vom Auftraggeber freigegeben nach Ende der Vertragslaufzeit und wenn alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt sind. III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Die Zahlungsbedingungen sind vollständig in den Vergabeunterlagen geregelt. Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers sind nicht Vertragsbestandteil. Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters bzw. Auftragnehmers sind gegenstandslos. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Bietergemeinschaften haben gemäß § 16 EG Abs. 6 VOL/A in den Angeboten jeweils zu benennen: — die Mitglieder sowie, — eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags. Zu diesem Zweck liegt den Vergabeunterlagen die Anlage B bei. Auf dieser Anlage B zu den Vergabeunterlagen hat die Bietergemeinschaft außerdem zu erklären, dass — der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber - auch bei der Angebotsabgabe – rechtsverbindlich vertritt, — alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben außerdem auf Anlage B zu erklären, dass — keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt, — keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d.h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind, — dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder diese im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert. Gleiches gilt für einen, den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden, Kfz Haftpflichtversicherungsschutz für sämtliche zur Erbringung der vertraglichen Leistungen eingesetzten Fahrzeuge, — dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, verfügt, das den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat oder das auf den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang im Zuschlagsfall bis zwei Wochen vor Auftragsbeginn erweitert wird. Falls der notwendige Umfang zum Angebotszeitpunkt noch nicht besteht, ist dies dem Auftraggeber im Angebot anzuzeigen und dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen vor Auftragsbeginn ohne Aufforderung das Zertifikat mit dem notwendigen Umfang zuzusenden. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit). Die in Anlage B zu den Vergabeunterlagen beigefügte Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen. Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage B zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung nicht nachfordern. Sofern die Anlage B zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Jedes Mitglied von Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften hat auf dem als Anlage C den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt weiterhin Angaben über den Grund des Zusammenschlusses einzureichen und darzulegen, inwieweit der Zusammenschluss keine Wettbewerbsbeeinträchtigung mit sich bringt. Die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu Arbeits- und Bietergemeinschaften ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen. Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage C zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Angaben von Arbeits- und Bietergemeinschaften nicht nachfordern. Sofern die Anlage C zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Erläuterungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: Der Aufwand für die Erstellung des Angebots wird nicht erstattet. In Ziffer 3 der Vergabeunterlagen sowie in Abschnitt III der Bekanntmachung werden verschiedene Unterlagen und Angaben aufgeführt, die erforderlich sind, um am Vergabeverfahren teilzunehmen. Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Nachweise darf nicht mehr als 6 Monate vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote liegen, es sei denn, das Dokument ist unbefristet gültig oder weist eine Gültigkeit aus, die über den Tag der Einreichung des Angebotes hinaus reicht. Der Auftraggeber akzeptiert in Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage einfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt. Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Zwingende Einreichung der Urkalkulation: Der Bieter hat die Preisermittlung (Urkalkulation) in einem gesonderten mit „Urkalkulation“ beschrifteten, verschlossenen und mit dem Bieternamen gekennzeichneten Umschlag dem Angebot beizufügen. Der Auftraggeber wird die Urkalkulation nicht nachfordern. Sofern die Urkalkulation nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. In der Kalkulation sind Investitions-, Personal- und Materialkosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten und Betriebskosten sowie Verwaltungskosten darzustellen. Ferner sind die Ansätze für Wagnis und Gewinn aufzuführen. Die Urkalkulation ist so aufzustellen, dass die Fixkosten und die variablen Kosten jeweils getrennt voneinander aufgeführt werden. Die Urkalkulation wird geöffnet, wenn der Bieter im Rahmen der Wertung bzw. einer etwa erforderlichen Angebotsaufklärung keine nachvollziehbare Begründung für die wirtschaftliche Auskömmlichkeit seines Angebotes abgibt sowie bei erforderlichen Nachverhandlungen im Laufe der Vertragsabwicklung. Der Auftraggeber teilt in diesen Fällen dem Auftragnehmer den Termin zur Öffnung der Urkalkulation zehn Kalendertage vor dem Öffnungstermin mit. Dem Auftragnehmer wird überlassen, zum Öffnungstermin zu erscheinen. Erscheint der Auftragnehmer zum vereinbarten Öffnungstermin nicht, so wird die Urkalkulation im Nichtbeisein des Auftragnehmers durch den Auftraggeber geöffnet. Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen. Die Urkalkulation wird nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben. Regelungen bezüglich der Weitervergabe an Unterauftragnehmer während des Vergabeverfahrens: Die als Anlage D zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen. Auch wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern nicht geplant ist, ist die Anlage D zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern nicht nachfordern. Sofern die Anlage D zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind. Der Transport von Abfällen ist eine zu benennende Unterauftragnehmerleistung. Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage D zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben bezüglich Nachunternehmern, die zum Angebotszeitpunkt noch nicht bekannt waren, nachzureichen bzw. zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei einem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss dem Auftraggeber nachgewiesen werden, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem das in Anlage E zu den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Verpflichtungserklärung ausgefüllt vorgelegt wird. Das Formular ist für jeden Unterauftragnehmer einzeln einzureichen und zu diesem Zweck in der erforderlichen Anzahl zu vervielfältigen. Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage E zu den Vergabeunterlagen sowie die in Anlage E zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben nachzureichen und zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Regelungen bezüglich der Weitervergabe an Unterauftragnehmer nach dem Vergabeverfahren: Die Weitervergabe an nachträglich (= nach Zuschlag) benannte Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen. Erklärung der Einhaltung der Vorgaben des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes: Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber, öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Verpflichtungserklärung für Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden bzw. eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt vorlegen. — Der Bieter hat die als Anlage H bzw. Anlage I in den Vergabeunterlagen enthaltene Verpflichtungserklärung den Angebotsunterlagen beizufügen. — Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen. — Sofern der Bieter plant, im Rahmen des Auftrags Nachunternehmer einzusetzen, ist diese Erklärung ebenfalls von jedem Nachunternehmer einzureichen. — Sofern der Bieter plant, zur Durchführung des Auftrags Personal von Verleihunternehmen einzusetzen, ist diese Erklärung ebenfalls von jedem Verleihunternehmen einzureichen. Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage H bzw. Anlage I zu den Vergabeunterlagen sowie die in Anlage H bzw. Anlage I zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben nachzureichen und zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Gemäß den Regelungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes sind die Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und zum Mindestentgelt (Anlage H bzw. Anlage I) u. a. auch für Nachunternehmer und Verleihunternehmen einzureichen. Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit: Der Bieter hat in Anlage F zu den Vergabeunterlagen neben Erklärungen, die der Eignungsprüfung dienen, auch Angaben zu machen die der Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit dienen. Der Auftraggeber fordert die Bieter auf, diejenigen Sachverhalte anzugeben, die bereits zum Angebotszeitpunkt bekannt sind. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots entsprechende Angaben bzgl. der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit auch von den geplanten Unterauftragnehmern im Rahmen der Angebotsprüfung nachzufordern, sofern diese Angaben noch nicht mit dem Angebot eingereicht wurden. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis vorzulegen: — Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen. Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Zuverlässigkeit. Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen: „Ich/wir erklären hiermit, - dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen. Eventuelle Unterauftragnehmer haben diese Erklärung auf Anlage E zu den Vergabeunterlagen zu unterzeichnen. — dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder diese im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert. Gleiches gilt für einen, den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden, Kfz Haftpflichtversicherungsschutz für sämtliche zur Erbringung der vertraglichen Leistungen eingesetzten Fahrzeuge (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben eine solche Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen. Eventuelle Unterauftragnehmer haben eine solche Erklärung auf Anlage E zu den Vergabeunterlagen zu unterzeichnen. Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen. Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen: — Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen. Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots vor, im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern folgende Nachweise und Erklärungen anzufordern: — Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Zuverlässigkeit. — Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit). III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen: — Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder anderer geeigneter Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen. Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. Der Bieter hat ferner Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen: „Ich/wir erklären hiermit, — dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen. Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen: — Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie (getrennt nach Losen) den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen: „Ich/wir erklären hiermit, — dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, verfügt, das den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat oder das auf den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang im Zuschlagsfall bis zwei Wochen vor Auftragsbeginn erweitert wird. Falls der notwendige Umfang zum Angebotszeitpunkt noch nicht besteht, ist dies dem Auftraggeber im Angebot anzuzeigen und dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen vor Auftragsbeginn ohne Aufforderung das Zertifikat mit dem notwendigen Umfang zuzusenden. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit) vorzulegen. Der Bieter hat zwingend mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen: — Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will. Diese Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit). Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen: — Referenzliste (getrennt nach Losen), der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Leistungszeit, des Leistungsumfangs (Menge) oder des Auftragswertes sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen. — Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung des Betriebes mit Angaben zu den Fahrzeugen (Anzahl, Typ und Alter) (Eignungskriterien: Technische Leistungsfähigkeit, Fachkunde). — Nur für Los 1: Angabe, ob der Einsatz von Müllumladestationen (MUS) geplant ist und falls der Einsatz von MUS geplant ist, Angabe der Adresse(n), falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind. MUS sind genehmigungspflichtig. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise über die bestehende Genehmigung der Anlage unter Fristsetzung nachzufordern. (Eignungskriterien: Technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit). — Nur für Los 1: Winterkonzept: Darstellung der organisatorischen Konzeption und Fahrzeugtechnik, mit der sichergestellt wird, dass die Abfallsammlung im gesamten Landkreisgebiet im Winter, insbesondere bei widrigen Wetterbedingungen durchgeführt werden kann z. B. Ausrüstung, Reservefahrzeuge und -personal, Nachfahrten, Tourenplanung im Winter, etc. — Nur für Los 1: Darstellung der zur Sammlung in ehemaligen Sacksammelgebieten und anderen Gebieten mit geographischen Einschränkungen vorgesehenen Sammelfahrzeuge (Anzahl, Typ und Alter) (Eignungskriterien: Technische Leistungsfähigkeit, Fachkunde) Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots vor, im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern folgende Erklärungen anzufordern: — Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit). — Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung des Betriebes mit Angaben zu den Fahrzeugen (Anzahl, Typ und Alter) (Eignungskriterien: Technische Leistungsfähigkeit, Fachkunde). — Eigenerklärung, dass das Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Nachunternehmer ansässig ist, verfügt, das den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat oder das auf den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang im Zuschlagsfall bis zwei Wochen vor Auftragsbeginn erweitert wird. Falls der notwendige Umfang zum Angebotszeitpunkt noch nicht besteht, ist dies dem Auftraggeber im Angebot anzuzeigen und dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen vor Auftragsbeginn ohne Aufforderung das Zertifikat mit dem notwendigen Umfang zuzusenden. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit) vorzulegen. III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Offen IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien 1. Angebotspreis. Gewichtung 100 IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 29.9.2014 - 11:00 Kostenpflichtige Unterlagen: ja Preis: 20 EUR Zahlungsbedingungen und -weise: Der Versand der Vergabeunterlagen erfolgt ab Montag, den 1.9.2014. Auch die Abholung der Vergabeunterlagen ist erst ab dem 1. September 2014 möglich. Die Vergabeunterlagen sind bei der unter Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung benannten Kontaktstelle des Auftraggebers auf schriftliche Anforderung und gegen Zahlung von 20 EUR per Verrechnungsscheck zu erhalten. Eine gesonderte Rechnung wird nicht ausgestellt. Die Versendung der Unterlagen erfolgt nach Eingang des Verrechnungsschrecks. Eine Rückerstattung des Betrags ist nicht möglich. Die Anforderung der Vergabeunterlagen muss enthalten: — Name und Adresse des Interessenten (Versandadresse für die Vergabeunterlagen), — Ansprechpartner, — Telefonnummer, Faxnummer und E-Mailadresse des Ansprechpartners, — Stichwort "Ausschreibung Sammlung und Transport". Die Vergabeunterlagen können alternativ bei der Kreiskasse des Landratsamtes Lörrach gegen Zahlung von 20 EUR per Verrechnungsscheck oder in bar abgeholt werden (Adresse: Palmstraße 3, 79539 Lörrach, Haus 1, 1. OG, Zimmer 1.52). Hierbei sind ebenfalls beim Auftraggeber zu hinterlassen: — Name und Adresse des Interessenten, — Ansprechpartner, — Telefonnummer, Faxnummer und E-Mailadresse des Ansprechpartners. IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 13.10.2014 - 11:00 IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch. IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 15.3.2015 IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 13.10.2014 - 11:00 Ort: Lörrach. Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags, Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe 76247 Karlsruhe DEUTSCHLAND E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Telefon: +49 7219264049 Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html Fax: +49 7219263985 VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Fristen nach § 107 Abs. 3 GWB. Auf § 107 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, — soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, — soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 25.8.2014 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 131593 vom 01.09.2014 |