Titel | Dienstleistungen von Ingenieurbüros | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land Fuggerstraße 1 49479 Ibbenbüren | |
Ausführungsort | DE-49479 Ibbenbüren | |
Frist | 12.01.2015 | |
TED Nr. | 400085-2014 | |
Beschreibung | Abschnitt I: Auftraggeber I.1) Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land Fuggerstraße 1 Kontaktstelle(n): Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land Zu Händen von: Ralf Steinbrink 49479 Ibbenbüren DEUTSCHLAND Telefon: +49 5451900232 Weitere Auskünfte erteilen: Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Königsstraße 51-53 Kontaktstelle(n): Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Zu Händen von: Dr. Andreas Kersting 48143 Münster DEUTSCHLAND Telefon: +49 2514848864, Fax: +49 2514848869 E-Mail: a.kersting@baumeister.org Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Königsstraße 51-53 Kontaktstelle(n): Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Zu Händen von: Dr. Andreas Kersting 48143 Münster DEUTSCHLAND Telefon: +49 2514848864 E-Mail: a.kersting@baumeister.org Fax: +49 2514848869 Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Königsstraße 51-53 Kontaktstelle(n): Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Zu Händen von: Dr. Andreas Kersting 48143 Münster DEUTSCHLAND Telefon: +49 2514848864 E-Mail: a.kersting@baumeister.org Fax: +49 2514848869 I.2) Haupttätigkeit(en): Wasser I.3) Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Generalplanungsleistungen für Errichtung einer Wasseraufbereitungsanlage. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Ibbenbüren-Dörenthe. NUTS-Code DEA37 II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Der Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land (WTL) beabsichtigt am Standort des vorhandenen Wasserwerkes Ibbenbüren-Dörenthe aus dem Jahr 1950 eine neue Wasseraufbereitungsanlage nebst Schlammbehandlungsanlagen mit einer Kapazität von 880 m³/h für die Grundwasseraufbereitung zu Trinkwasser neu zu errichten. Zusätzlich wird eine Wasseraufbereitung von Oberflächenwasser aus dem Dortmund-Ems-Kanal (DEK) mit einer geplanten Leistung von 450 m³/h in demselben Wasserwerksgebäude integriert. Als spätester Fertigstellungstermin für den 1. Bauabschnitt „Aufbereitungsanlagenteil OW-Strom DEK“ ist der 31.12.2017, für den 2. Bauabschnitt „Aufbereitungsanlagenteil GW-Strom“ der 31.12.2020 vorgesehen. Die Inbetriebnahme der Bauabschnitte sollte spätestens 3 Monate nach den vorgenannten Fertigstellungszeitpunkten erfolgen. Umfasst sind folgende Planungsbestandteile: — Ingenieurbauwerke für Wasseraufbereitungsanlage, Lph. 3-8 gem. § 43 HOAI, — Objektplanung Gebäude, Lph. 3-8 gem. § 34 HOAI, — Tragwerksplanung, Lph. 3-8 gem. § 51 HOAI, — Technische Ausrüstung (HLS und Elektrotechnik), Lph. 3-8 gem. § 55 HOAI, — Technische Ausrüstung (Anlagentechnik), Lph. 3-8 gem. § 55 HOAI, — Bodengutachten, Anlage 1 Nr. 13 HOAI, — SiGeKo, — Bestandsdokumentation (Besondere Leistung), — Örtliche Bauüberwachung (Besondere Leistung). II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV), 71300000, 71320000 II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein II.1.8) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja II.2) Menge oder Umfang des Auftrags II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Beginn 1.2.2015 Abschluss 31.12.2020 Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: S. Leistungsbeschreibung. III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: S. Leistungsbeschreibung. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Bietergemeinschaften (Bewerbergemeinschaften), die sich im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen wollen, haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, — in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, — nach der der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber – auch schon im Vergabeverfahren – rechtsverbindlich vertritt, alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften sowie der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen. Die Erklärung ist nach dem Bewerberformular „Bewerbergemeinschafts- und Bietergemeinschaftserklärung“ abzugeben, das den Bewerberbögen beigefügt ist. Die Bewerberbögen können wie die übrigen Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb bei der unter I.1) (Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Kontaktstelle angefordert werden. III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Zur Prüfung der Eignung fordert die Vergabestelle zur Abgabe der nachstehend näher beschriebenen Nachweise und Unterlagen auf. Es wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Unterlagen mit der Bewerbung einzureichen sind. Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Beizubringende Nachweise/Bescheinigungen müssen gültig sein. Soweit sie keine bestimmte Gültigkeitsdauer aufweisen, dürfen sie, gerechnet vom Ablauf der Angebotsfrist, nicht älter als 6 Monate sein. Enthält die Bescheinigung kein Datum, ist sie als Nachweis ungeeignet. Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in den vorgegebenen Bewerberbögen zusammengefasst, welche von den Bewerbern zwingend auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der unter I.1) (Angebote/Teilnahmeanträge) genannten Stelle einzureichen sind. Die Bewerberbögen können wie die übrigen Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb bei der unter I.1) (Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Kontaktstelle angefordert werden. Die Bewerber haben durch ihre Unterschrift die in den Bewerberbögen enthaltene Eigenerklärung (zu Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, zutreffende Erklärung, Steuern und Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft u. a.) abzugeben. Beruft sich der Bewerber auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit eines Nachunternehmers, so sind die jeweiligen Nachweise für den Nachunternehmer zu erbringen bzw. die Bewerberformulare durch den Nachunternehmer auszufüllen. In diesem Fall ist die Eigenerklärung auch durch den Nachunternehmer zu erbringen, hierzu ist das Bewerberformular Nachunternehmererklärung zu verwenden. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind zudem folgende Nachweise einzureichen: — Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 Abs. 1 SektV, — Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass mit Abgabe der Angebote von den ausgeählten Bewerbern auch noch Verpflichtungserklärungen im Sinne von § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW abzugeben sind (vgl. § 8 TVgG). Des Weiteren sind einzureichen, soweit einschlägig: — Nachunternehmererklärung soweit sich der Bewerber auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft (vgl. auch § 20 Abs. 3 SektV), — Bietergemeinschaften haben zudem eine Bevollmächtigung ihres Vertreters abzugeben. Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die o. g. Nachweise von jedem Unternehmen einzureichen. Bewerbungen müssen zudem die unter Ziffer III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Nachweise der Eignung enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern. Dabei werden alle Bewerber gleich behandelt. Die Teilnahmeanträge werden nicht zurückgesandt. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Mehrfachbewerbungen einzeln und/oder als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig. Die Auswahl der Bewerber erfolgt gemäß § 20 Abs. 1 SektV anhand der Angaben zu wirtschaftlichen, finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit. Es werden mindestens 3 und maximal 5 geeignete Bewerber aufgefordert. Sollten sich mehr als fünf geeignete Bewerber bewerben, so erfolgt die Auswahl anhand der unter III.2.3) genannten Kriterien, die zudem in der den Bewerbungsunterlagen beiliegenden Bewertungsmatrix nochmals dargelegt werden. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in den vorgegebenen Bewerberbögen zusammengefasst, welche von den Bewerbern zwingend auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der unter I.1) (Angebote/Teilnahmeanträge) genannten Stelle einzureichen sind. Folgende Angaben sind zu treffen: — Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, — Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, — Umsatz für entsprechende Dienstleistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Weitere Einzelheiten sind den Bewerberformularen zu entnehmen. III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren, Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren): nein IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim Auftraggeber: 1018-6 IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen (außer DBS) Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 12.1.2015 - 12:00 Kostenpflichtige Unterlagen: nein IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 19.1.2015 - 12:00 IV.3.5) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch. Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.3) Zusätzliche Angaben: Der Auftraggeber übermittelt die angeforderten Unterlagen sowie Informationen per E-Mail, auf ausdrücklichen Wunsch auch per Post. Bewerber/Bieter haben daher entweder ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen oder den Wunsch zu äußern, per Post informiert zu werden. Entsprechende Angaben sind an die unter I.1) genannten Kontaktstelle zu richten. Bewerbungen und Angebote habe mittels Post zu erfolgen; eine elektronische Übermittlung wird ausgeschlossen. Für die Angaben zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und fachlichen Eignung (siehe III.2)) sind die vom Auftraggeber vorgesehenen Bewerberbögen zu verwenden. Diese und die Bewertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb können bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden. Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Rügen von angeblichen Vergaberechtsverstoßen müssen im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften erklärt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Zudem müssen Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB). Schließlich wird auf § 29 Abs. 3 SektV hingewiesen. Soweit der Anwendungsbereich der HOAI (§ 1 HOAI) eröffnet ist, ist der Preis nur im dort beschriebenen Rahmen zu berücksichtigen. Bei Honorarunter- bzw. – überschreitungen wird der Auftraggeber nach vorherigen Aufforderung des Bieters zur Korrektur ein dann nicht HOAI-konformes Angebot ausschließen. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster Albrecht-Thaer-Straße 9 48147 Münster DEUTSCHLAND E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de Telefon: +49 2514111691 Fax: +49 2514112165 VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 20.11.2014 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 132063 vom 24.11.2014 |