Titel | Herstellung von Schmutz- und Regenwasseranschlussleitungen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Bauauftrag (VOB) | |
Auftraggeber | Staatliches Baumanagement Hannover Celler Str. 7 30161 Hannover | |
Ausführungsort | DE-30161 Hannover | |
Frist | 27.04.2015 | |
Beschreibung | a) Staatl. Baumanagement Hannover Celler Straße 7 30161 Hannover Telefon 0511/106-5278 Fax 0511/106-5498 E-Mail: vergabe@sb-han.niedersachsen.de Internet b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, nach VOB\A Vergabenummer 15A40106 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Ein elektronisches Vergabeverfahren wird nicht durchgeführt. d) Art des Auftrags Ausführen von Bauleistungen e) Ort der Ausführung Ricklinger Stadtweg 120, Hannover f) Art und Umfang der Leistung Herstellung von ca. 120m Schmutz- und Regenwasseranschlussleitungen einschl. Erdarbeiten, einer Versickerungsmulde, ca. 50m Leitungsgraben und 70m² Zuwegungen in Pflasterbauweise g) Erbringen von Planungsleistungen NEIN h) Aufteilung in Lose NEIN i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 04.05.2015 Fertigstellung der Leistungen: 16.06.2015 Weitere Fristen: j) Nebenangebote nicht zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen Die Vergabeunterlagen stehen bis zum 27.04.2015 zum kostenlosen Download ausschließlich auf der Vergabeplattform Internet: vergabe.niedersachsen.de zur Verfügung. l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform Ein Papierversand wird nicht durchgeführt. o) Anschrift, an die die Angebote zur richten sind Anschrift siehe unter a) q) Angebotseröffnung am 28.04.2015 um 10:40 Uhr Ort Anschrift siehe unter a) Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten. r) geforderte Sicherheiten t) Rechtsform der Bietergemeinschaften Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. u) Nachweise zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich: steht auf der unter m) genannten Vergabeplattform zur Verfügung. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist 29.05.2015 w) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Oberfinanzdirektion Niedersachsen , Waterloostraße 4, 30169 Hannover x) Information über anzuwendende Tarifverträge Baugewerbe: Bei der Ausführung dieses Auftrages, dürfen die mit der Ausführung der Leistung beschäftigten Mitarbeiter entsprechend der neunten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe (Neunte Baugewerbearbeitsbedingungenverordnung - 9. BauArbbV) vom 16. Oktober 2013 nicht unter den in den Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) festgelegten Mindestlöhnen des Baugewerbes entlohnt werden. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 133013 vom 09.04.2015 |