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Titel
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Abwasser- und Abfallbeseitigungs- und Umweltschutzdienste
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VergabeverfahrenErgänzungsmeldung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberFlughafen Frankfurt-Hahn GmbH
Gebäude 667B 1.OG
55483 Hahn-Flughafen
AusführungsortDE-55483 Hahn-Flughafen
Frist18.05.2015
TED Nr.153860-2015
Beschreibung

I.1. Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH

Gebäude 667B 1.OG

55483 Hahn-Flughafen

Tel: +49 6543509537

Fax: +49 6543509555


E-Mail: vergabestelle@hahn-airport.de


I.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:


a) Benennung des Gesamtumsatzes (exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, für jedes abgeschlossene Geschäftsjahr gesondert, Anlage 5,


b) Benennung des Umsatzes (exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, Anlage 5,


c) Eigenerklärung des Bieters, dass über sein Vermögen kein Insolvenz- oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder beantragt oder ein entsprechender Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, Anlage 3,


d) Eigenerklärung des Bieters, dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet, Anlage 3,


e) Nachweis einer abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung oder Vorlage einer Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Zuschlagsfalle abgeschlossen wird, Anlage 6,


f) Nachweis einer abgeschlossenen Umwelthaftpflichtversicherung oder Vorlage einer Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Zuschlagsfalle abgeschlossen wird, Anlage 6. Hinweis: Bieter, die Ihren Sitz außerhalb der BRD haben, legen entsprechende, vergleichbare Nachweise und Registerauszüge vor. Im Übrigen ist die Vorlage von fotokopierten Nachweisen (außer bei Eigenerklärungen) ausreichend, es sei denn, hinsichtlich einzelner Eignungsnachweise ist etwas anderes ausdrücklich verlangt.


I.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:


a) Folgende Zertifikate/Prüfzeugnise (Kopie ausreichend):


aa) Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln und Verwerten für die auftragsabwickelnden Betriebsniederlassungen des AN und die am Standort Flughafen Frankfurt Hahn anfallenden Abfallarten,


ab) Zertifikat Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 : 2008 für den Geltungsbereich Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln und Vermarkten von gewerblichen Abfällen sowie ergänzende Entsorgungsdienstleistungen,


ac) Zertifikat Umweltmanagementsystem ISO 14001 bzw. EMAS-Verordnung,


ad) Zertikikat Sachkundenachweis Leichtflüssigkeitsabscheider gemäß DIN EN 858 und Fettabscheider gemäß DIN EN 1825,


ae) Nachweis Gütezeichen Kanalbau nach Anforderungen RAL-GZ 961 (Beurteilungsgruppe R und I),


af) Nachweis Fachbetriebsqualifikation nach Wasserrecht (WHG und § 3 VAwS [Bund]),


b) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Voll- und Teilzeitkräften, Anlage 8,


c) Eigenerklärung jährliche Fluktuationsquote der letzten 3 Jahre in der ausgeschriebenen Sparte bei festangestellten Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten, Anlage 8,


d) Eigenerklärung Angabe der durchschnittlichen Abwesenheitsquote des Personals der letzten 3 Jahre, Anlage 8,


e) Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz, Erklärung ob und inwieweit Leistungen durch Nachunternehmen erbracht werden sollen, Anlage 9,


f) Angabe der Geschäftsbereiche und ggf. der Niederlassungen des Unternehmens inklusive der Vorlage eines Organigramms, Darstellung auf bis zu fünf DIN A4 Seiten,


g) Angabe von Referenzen, Anlage 7,


h) Nachweis der Teilnahme und Nutzung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) gemäß der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen, inkl. notwendiger Hardware, Software und Signaturausrüstung mit Nennung des genutzten Systems. Hinweis: Bieter, die Ihren Sitz außerhalb der BRD haben, legen entsprechende, vergleichbare Nachweise und Registerauszüge vor. Im Übrigen ist die Vorlage von fotokopierten Nachweisen (außer bei Eigenerklärungen) ausreichend, es sei denn, hinsichtlich einzelner Eignungsnachweise ist etwas anderes ausdrücklich verlangt.


I.3) Zusätzliche Angaben:


a) Die Auftraggeberin führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (Eignungsprüfung) durch. Das heißt, dass an einer Auftragserteilung interessierte Unternehmen zunächst einen schriftlichen Teilnahmeantrag zu stellen haben, der den veröffentlichten Anforderungen entspricht. Die Auftraggeberin wendet sich dann mit weiteren Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und Leistungsbeschreibung) an von ihr ausgewählte geeignete Unternehmen, um mit einem oder mehreren über die Auftragsbedingungen und insbesondere die Preisangebote zu verhandeln. Nicht jedes Unternehmen, das einen Teilnahmeantrag gestellt und seine grundsätzliche Eignung nachgewiesen hat, hat einen Anspruch auf Teilnahme an dem weiteren Verhandlungsverfahren und auf Angebotsabgabe. Die weiterführenden Unterlagen für den Teilnahmeantrag können bis zum 10.4.2014, 12:00 Uhr bei der o. g. Kontaktstelle angefordert werden, die Anforderung kann sowohl schriftlich als auch per E-Mail getätigt werden, da die Unterlagen ausschließlich per E-Mail verschickt werden ist die Angabe einer E-Mailadresse zwingend erforderlich,


b) Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Die nach dem Teilnahmewettbewerb einzureichenden Angebote sind schriftlich einzureichen. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben,


c) Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter phasenweise zu verringern. Etwaige schriftliche Bewerberfragen sind bis spätestens zum 11.4.2014, 12:00 Uhr, zu stellen,


d) Jeglicher Kontakt des Bieters mit dem Auftraggeber erfolgt ausschließlich schriftlich oder in Textform über die vorstehende Kontaktadresse. Der Teilnahmeantrag muss in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abgefasst und mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Der Teilnahmeantrag muss in einem verschlossenen Umschlag rechtzeitig bis zum Ablauf der o. g. Frist bei der Vergabestelle eingegangen sein. Nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete oder nicht ordnungsgemäß verschlossene oder nicht rechtzeitig oder nicht bei der vorgenannten Vergabestelle eingegangene Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Die Teilnahmeanträge können per Post bzw. durch einen privaten Zustelldienst, aber auch unmittelbar durch Einwurf in den Hausbriefkasten oder Abgabe am Haupteingang des Dienstgebäudes der Vergabestelle abgegeben werden. Eine elektronische Antragstellung (auch per Telefax) ist nicht zugelassen. Für die Bearbeitung der Verdingungsunterlagen und die Erstellung des Teilnahmeantrags wird keine Entschädigung gewährt,


e) Weiterer Hinweis: Insoweit eine Vergabekammer für die Überprüfung des Vergabeverfahrens der hier in Rede stehenden Aufträge zuständig sein könnte, wird darauf hingewiesen, dass Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften grundsätzlich im Sinne von § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu rügen haben. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,


— soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,


— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,


— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,


— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


I.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen: Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 10.4.2014 (12:00)


I.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 18.4.2014 (12:00) muss es heißen:


II.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:


a) Benennung des Gesamtumsatzes (exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, für jedes abgeschlossene Geschäftsjahr gesondert, Anlage 5,


b) Benennung des Umsatzes (exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, Anlage 5,


c) Eigenerklärung des Bieters, dass über sein Vermögen kein Insolvenz- oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder beantragt oder ein entsprechender Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, Anlage 3,


d) Eigenerklärung des Bieters, dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet, Anlage 3,


e) Nachweis einer abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 10 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden eines in der Europäischen Union zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Vorlage einer Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Zuschlagsfalle abgeschlossen wird, Anlage 6,


f) Nachweis einer abgeschlossenen Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3 000 000 EUR für Personen- Sach- und Vermögensschäden eines in der Europäischen Union zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Vorlage einer Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Zuschlagsfalle abgeschlossen wird, Anlage 6. Hinweis: Bieter, die Ihren Sitz außerhalb der BRD haben, legen entsprechende, vergleichbare Nachweise und Registerauszüge vor. Im Übrigen ist die Vorlage von fotokopierten Nachweisen (außer bei Eigenerklärungen) ausreichend, es sei denn, hinsichtlich einzelner Eignungsnachweise ist etwas anderes ausdrücklich verlangt.


II.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:


a) Folgende Zertifikate/Prüfzeugnise (Kopie ausreichend):


aa) Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln und Verwerten für die auftragsabwickelnden Betriebsniederlassungen des AN und die am Standort Flughafen Frankfurt Hahn anfallenden Abfallarten,


ab) Zertifikat Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001: 2008 oder Zertifikat Umweltmanagementsystem ISO 14001 bzw. EMAS-Verordnung jeweils für den Geltungsbereich Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln und Vermarkten von gewerblichen Abfällen sowie ergänzende Entsorgungsdienstleistungen,


ac) --


ad) Zertifikat Sachkundenachweis, Leichtflüssigkeitsabscheider gemäß DIN EN 858 und Fettabscheider gemäß DIN EN 1825,


ae) Nachweis Gütezeichen Kanalbau nach Anforderungen RAL-GZ 961 (Beurteilungsgruppe R und I),


af) Nachweis Fachbetriebsqualifikation nach Wasserrecht (WHG und § 3 VAwS (Bund)),


b) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Voll- und Teilzeitkräften, Anlage 8,


c) Eigenerklärung jährliche Fluktuationsquote der letzten 3 Jahre in der ausgeschriebenen Sparte bei festangestellten Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten, Anlage 8,


d) Eigenerklärung Angabe der durchschnittlichen Abwesenheitsquote des Personals der letzten 3 Jahre, Anlage 8,


e) Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz, Erklärung ob und inwieweit Leistungen durch Nachunternehmen erbracht werden sollen, Anlage 9,


f) Angabe der Geschäftsbereiche und ggf. der Niederlassungen des Unternehmens inklusive der Vorlage eines Organigramms, Darstellung auf bis zu 5 DIN A4 Seiten.


g) Angabe von Referenzen, Mindestens 2 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen vorlegen; vergleichbare Referenzen sind z. B. andere Flughäfen, Kommunen, Landkreise, große Industriebetriebe, etc. Es muss mit maximal drei Kunden eine Referenz mit folgenden Mindestentsorgungsvolumen nach-gewiesen werden:


Los 1 – Abfallentsorgung: Gewerbeabfall Mindestvolumen 260 Mg (t) p.a.; Sonderabfall Mindestvo-lumen 75 Mg (t) p. a.


Los 2 – Abwasserentsorgung: Schmutzwassermengen aus Sammelgruben Mindestvolumen 1 500 m 3 p. a.; Einsatzstunden Mindestmenge 500 Stunden p. a. Die Referenzliste darf vollständig abgeschlossene Leistungen oder gegenwärtig noch laufende Leistungen enthalten. Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein. Anlage 7


h) Nachweis der Teilnahme und Nutzung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) gemäß der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen, inkl. notwendiger Hardware, Software und Signaturausrüstung mit Nennung des genutzten Systems. Hinweis: Bieter, die Ihren Sitz außerhalb der BRD haben, legen entsprechende, vergleichbare Nachweise und Registerauszüge vor. Im Übrigen ist die Vorlage von fotokopierten Nachweisen (außer bei Eigenerklärungen) ausreichend, es sei denn, hinsichtlich einzelner Eignungsnachweise ist etwas anderes ausdrücklich verlangt.


VI.3) Zusätzliche Angaben:


a) Die Auftraggeberin führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (Eignungsprüfung) durch. Das heißt, dass an einer Auftragserteilung interessierte Unternehmen zunächst einen schriftlichen Teilnahmeantrag zu stellen haben, der den veröffentlichten Anforderungen entspricht. Die Auftraggeberin wendet sich dann mit weiteren Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und Leistungsbeschreibung) an von ihr ausgewählte geeignete Unternehmen, um mit einem oder mehreren über die Auftragsbedingungen und insbesondere die Preisangebote zu verhandeln. Nicht jedes Unternehmen, das einen Teilnahmeantrag gestellt und seine grundsätzliche Eignung nachgewiesen hat, hat einen Anspruch auf Teilnahme an dem weiteren Verhandlungsverfahren und auf Angebotsabgabe. Die weiterführenden Unterlagen für den Teilnahmeantrag können bis zum 18.5.2015, 12:00 Uhr bei der o. g. Kontaktstelle angefordert werden, die Anforderung kann sowohl schriftlich als auch per E-Mail getätigt werden, da die Unterlagen ausschließlich per E-Mail verschickt werden ist die Angabe einer E-Mailadresse zwingend erforderlich,


b) Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Die nach dem Teilnahmewettbewerb einzureichenden Angebote sind schriftlich einzureichen. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben,


c) Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter phasenweise zu verringern. Etwaige schriftliche Bewerberfragen sind bis spätestens zum 19.5.2015, 12:00 Uhr, zu stellen,


d) Jeglicher Kontakt des Bieters mit dem Auftraggeber erfolgt ausschließlich schriftlich oder in Textform über die vorstehende Kontaktadresse. Der Teilnahmeantrag muss in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abgefasst und mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Der Teilnahmeantrag muss in einem verschlossenen Umschlag rechtzeitig bis zum Ablauf der o. g. Frist bei der Vergabestelle eingegangen sein. Nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete oder nicht ordnungsgemäß verschlossene oder nicht rechtzeitig oder nicht bei der vorgenannten Vergabestelle eingegangene Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Die Teilnahmeanträge können per Post bzw. durch einen privaten Zustelldienst, aber auch unmittelbar durch Einwurf in den Hausbriefkasten oder Abgabe am Haupteingang des Dienstgebäudes der Vergabestelle abgegeben werden. Eine elektronische Antragstellung (auch per Telefax) ist nicht zugelassen. Für die Bearbeitung der Verdingungsunterlagen und die Erstellung des Teilnahmeantrags wird keine Entschädigung gewährt,


f) Am 1.12.2010 ist das Landesvergabegesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetze-LTTG) Rheinland-Pfalz in Kraft getreten.Ebenso ist auch das Mindestlohngesetz(MiLoG) am 1.1.2015 in Kraft getreten. Öffentliche Aufträge dürfen hiernach nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten das festgesetzte Mindestentgelt bezahlen und tarifgetreu verhalten, vgl. § 3 und § 4 LTTG. Demnach ist Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von derzeit mindestens 8,90 EUR (brutto) pro Stunde zu zahlen (Mindestentgelt), vgl. § 3 Abs. 1 LTTG. Zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorgaben des LTTG und des MiLoG hat der Bewerber die Anlage 2 „Eigenerklärung Tariftreue, Mindestlohngesetz und Mindestlohnaufzeichnungsverordnung“ vollständig auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. g) Weiterer Hinweis: Zuständig für die Überprüfung der hier in Rede stehenden Aufträge ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz. Es wird darauf hingewiesen, dass Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften grundsätzlich im Sinne von § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu rügen haben. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,


— soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,


— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,


— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,


— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


e) Weiterer Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften grundsätzlich im Sinne von § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu rügen haben. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,


— soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,


— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,


— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,


— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen: Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 18.5.2015 (12:00)


IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 26.5.2015 (12:00)

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 133287 vom 04.05.2015