Titel | Verwertung von flüssigen Gärresten der Bioabfall-Vergärungsanlage Wicker | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Rhein-Main-Deponie GmbH Steinmühlenweg 5 65439 Flörsheim-Wicker | |
Ausführungsort | DE-65439 Flörsheim | |
Frist | 23.06.2015 | |
TED Nr. | 180063-2015 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Rhein-Main Deponie GmbH Steinmühlenweg 5 65439 Flörsheim-Wicker Fax: +49 614592694511 E-Mail: ppa.wagner@rmd-gmbh.de Weitere Auskünfte erteilen: Havelstraße 7 A Helmut Schneble/Daniela Sauer 64295 Darmstadt Fax: +49 6151975830 E-Mail: d.sauer@umweltplanung-gmbh.de I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Entsorgung und energie I.3) Haupttätigkeit(en) Behandlung und Verwertung von Abfällen, Energieerzeugung I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Dienstleistungen in der Abfallentsorgung – Verwertung von flüssigen Gärresten der Bioabfall-Vergärungsanlage Wicker der Rhein-Main Deponie GmbH. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 16 Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Deponiepark Wicker, 65439 Flörsheim-Wicker. NUTS-Code DE71A II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Die Rhein-Main Deponie GmbH betreibt auf dem Standort des Deponieparks Wicker eine Bioabfallvergärungsanlage nach dem Verfahrenssystem einer Trockenvergärungsanlage. Die Anlage ist genehmigt auf eine Durchsatz- und Behandlungsmenge von 55 000 t/a an getrennt erfassten Bioabfällen aus der Biotonne. Für die ordnungsgemäße Verwertung und Entsorgung der anfallenden festen und flüssigen Gärreste sucht die Rhein-Main Deponie einen oder mehrere geeignete Partner für eine langfristige Zusammenarbeit. In der Bioabfallvergärungsanlage fallen bei Vollauslastung der Anlage rd. 21 000 t/a an flüssigen Gärresten nach der Entwässerung und bis zu rd. 30 000 t/a an festen Gärresten nach der Aerobisierung an. Gegenstand des hier aufgerufenen Wettbewerblichen Dialogs ist die langfristig gesicherte wirtschaftliche Verwertung der flüssigen Gärreste, bevorzugt in der Landwirtschaft, ggf. einschließlich der Zwischenspeicherung/Lagerung der flüssigen Gärreste zu Überbrückung von ausbringungsfreien Zeiten bzw. zur Einhaltung der rechtlich geforderten Lagerkapazitäten. Die flüssigen Gärreste der Anlage sind zertifiziert nach BG Kompost e. V., Gütesicherung Gärprodukt RAL-GZ 245. Grundsätzlich bieten sich mehrere unterschiedliche technische Lösungsmöglichkeiten an, die mit den ausgewählten Unternehmen nach dem Teilnahmewettbewerb erörtert und geprüft werden sollen. a) Zum einen besteht die Möglichkeit, dass die RMD die flüssigen Gärreste kontinuierlich über das Jahr an den oder die Kooperationspartner ab Standort der Biogasanlage Wicker abgibt. Aufgabe des / der Kooperationspartner ist dann die vollständige Verwertung der flüssigen Gärreste einschließlich der kompletten logistischen Aufwendungen wie insbesondere die Lagerhaltung in eigenen Anlagen des / der Kooperationspartner. Zu den Aufgaben der Verwertung der flüssigen Gärreste würden insbesondere auch das Flächenmanagement, die Ausbringungslogistik und die Nachweisführungen gegenüber den zuständigen Behörden gehören. b) Eine andere Lösungsmöglichkeit besteht darin, dass die RMD die Logistik und Lagerhaltung für die flüssigen Gärreste am Standort vollständig in eigener Regie durchführt und die flüssigen Gärreste zu Ausbringungszeiten an den oder die Kooperationspartner zur stofflichen Verwertung frei Tankfahrzeug übergibt. Die Leistungen des/der Kooperationspartner wären dann insbesondere in der ordnungsgemäßen Verwertung der flüssigen Gärreste einschließlich des Flächenmanagements und der Ausbringungslogistik zu sehen. Grundsätzlich sind beide hier aufgeführten Lösungsmöglichkeiten für die Gesamtmenge an flüssigen Gärresten oder für Teilmengen möglich, d. h. es ist auch eine Mischlösung der Fälle a) und b) denkbar; eine Präferenz für die eine oder andere Lösungsmöglichkeit durch die RMD ist nicht gegeben. c) Eine weitere technische Lösungsmöglichkeit besteht darin, dass eine Teilmenge (max. 15.000 t/a) noch vor der Fest-Flüssig-Trennung, also unmittelbar nach Durchlauf durch den Fermenter, an einen oder mehrere Kooperationspartner abgegeben wird. Die im thermophilen Fermenter hygienisierte Gärsuspension wäre dann weiter zu behandeln (z.B. Fest-Flüssig-Trennung). Inwieweit sich diese Lösungsmöglichkeit technisch und wirtschaftlich für eine für Teilmenge an Gärsuspension darstellen lässt, sollte in das Dioalogverfahren eingebracht werden. Auch bei diesem Lösungsansatz sind unterschiedliche Kooperationen mit den oben gezeigten Verwertungswegen für die Verwertung der flüssigen Gärreste denkbar. Die Rhein-Main Deponie GmbH hat derzeit keine Präferenz für die eine oder andere Lösungsmöglichkeit. Maßgebend für die Auswahl von geeigneten Lösungsansätzen sind insbesondere die langfristige Entsorgungssicherheit, die Wirtschaftlichkeit und die Preisstabilität sowie die Umweltverträglichkeit, insbesondere auch im Hinblick auf den Logistikaufwand. Die RMD beabsichtigt, im Rahmen eines wettbewerblichen Dialogs die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten unter Einbezug des technischen und wirtschaftlichen Know-how der potenziellen Kooperationspartner zu vertiefen und auf technische-wirtschaftliche Machbarkeit zu prüfen. Ziel des Dialogprozesses ist die Ermittlung und Festlegung einer Lösung oder einer Lösungskombinationen, mit der die Bedürfnisse der RMD für eine langfristige Verwertung der flüssigen Gärreste am besten erfüllt werden können. Weitere Informationen sind dem Bewerberformular zu entnehmen, das per E-Mail von der RMD abgefordert werden kann (siehe Ziffer 6.3). II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90500000 Beschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen. II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.2) Angaben zu Optionen II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Flüssige Gärreste bis zu 21.000 t/a, TS-Gehalt ca. 3 % in Abhängigkeit der zukünftigen Entwässerungstechnologie (derzeit mit Entwässerung mit Flockungshilfsmittel, ohne Einsatz Flockungshilfsmittel ca. 15 %), gütegesichert Gärsuspension, TS-Gehalt ca. 25 %, nach Fermenter/vor Presse bzw. vor der Entwässerung, Material ist hygienisiert; noch nicht aerobisiert (stark geruchsträchtig, Transport nur in geschlossenen Tankwagen). II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Beginn der Bauarbeiten: Beginn 15.1.2016 Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in üblicher Höhe, soweit eine angemessene Absicherung nicht anderweitig angeboten wird; im Einzelnen im Rahmen des Verfahrens mit den Teilnehmern am Wettbewerblichen Dialog abzustimmen. III.1.1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Siehe Vergabeunterlagen. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Erforderliche Rechtsform bei Auftragserteilung: Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform. Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften nach Einreichung des Teilnahmeantrages unzulässig. III.1.3) Sonstige besondere Bedingungen: Einhaltung der einschlägigen rechtlichen Regelungen zur Verwertung von Gärresten, insbesondere nach der Bioabfallverordnung, den düngemittelrechtlichen Vorschriften und den Vorgaben, die sich ggf. aus den Anforderungen der Gütezertifizierung der Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) ergeben. Im Hinblick auf die Lagerung von Gärresten sind insbesondere die Verordnungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und ggf. auch die Anforderungen nach dem BImSchG von besonderer Bedeutung und zu beachten. III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß III.2.1) bis III.2.3) sind innerhalb der Teilnahmefrist vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von diesen zu erbringenden Leistungen nach Art und Umfang mit dem Teilnahmeantrag zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angabe eines hohen Nachunternehmeranteils weitergehende Eignungsnachweise für die Nachunternehmerebene im Wege der Aufklärung anzufordern. Soweit nicht ausdrücklich anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Dem Bewerber wird ein Bewerber-Formblatt - nach Mitteilung der beabsichtigten Teilnahme am Verfahren - per E-Mail übermittelt. Das Bewerber-Formblatt dient als Hilfestellung im Hinblick auf die Vorlage der geforderten Eigenerklärungen und Nachweise. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung vorzulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein Bevollmächtigter bezeichnet wird, der die Gemeinschaft im Vergabeverfahren rechtsverbindlich vertritt. Weiterhin ist anzugeben, welche Teilleistungen von den jeweiligen Mitgliedern erbracht werden sollen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise nach III.2.1) bis III.2.3) sind – soweit einschlägig –von jedem Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen, bei den Unterlagen nach III.2.2) und III.2.3) bezogen auf die jeweilige Teilleistung. Hinweis: Mehrfachbewerbungen von Unternehmen, z. B. als Einzelbewerber und als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, sind unzulässig, wenn und soweit diese zu einer vergaberechtlich unzulässigen Wettbewerbsverzerrung führen. Unvollständige Bewerbungen können ausgeschlossen werden. 1. Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister am Sitz des Unternehmens oder Wohnsitz des Bewerbers (aktueller Handelsregisterauszug o. ä.); 2. (Eigen)Erklärungen der Bewerber gemäß § 6 EG Abs. 6 lit. a) bis e) VOL/A, dass insbesondere: — über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt worden ist oder der Antrag nicht mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan nicht rechtskräftig bestätigt worden ist; — sich das Unternehmen des Bewerbers nicht in Liquidation befindet; — sie nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen; — sie ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zu gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben; — sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat. 3. Eigenerklärung nach § 6 EG Abs. 4 Nr. 1 lit. a) bis g) VOL/A, wonach weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Verstoßes gegen §§ 129,129 a, 129 b, 261, 263, 264 oder 334 des Strafgesetzbuches oder Art. 2, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, § 299 des Strafgesetzbuches oder § 370 der Abgabenordnung i.V.m. § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlung verurteilt worden ist. 4. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung mit Darstellung der Eigentums-/Beteiligungsverhältnisse. 5. Soweit einschlägig und erforderlich: Vorlage der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56, 57 KrWG oder vergleichbare Zertifizierung Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Angaben sind durch geeignete Auszüge aus den Jahresabschlüssen und Prüfberichten zu belegen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 2 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten sechs abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste) 2. Vorlage von Grundsatzdarlegungen, welche Lösungsmöglichkeiten vom Bewerber in Aussicht gestellt werden und mit welchen Mengenansätzen. Soweit auf bestehende technische Anlagen oder Einrichtungen Bezug genommen wird: Vorlage der entsprechenden Genehmigungen, Erlaubnisse oder Bewilligungen. Weiterhin: Vorlage von sonstigen geeigneten Nachweisen zur Ausführung der Leistungen, z.B. Zertifizierungen nach Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV) oder Mitgliedschaften z.B. in der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. 3. Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal, 4. Erklärung über Art und Umfang selbst zu erbringender Leistungsanteile sowie ggf. Art und Umfang von Leistungen, die von Nachunternehmern erbracht werden. Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: BGA-Wicker/fl. Gärreste IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 23.06.2015 - 14:00 IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 30.06.2015 - 14:00 IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch IV.3.7) Bindefrist des Angebots IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.3) Zusätzliche Angaben 1. Sachdienliche Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind in Textform an die unter I.1) genannte Stelle (Büro UBS) zu richten. Rechtzeitig eingegangene Fragen werden durch den Auftraggeber in anonymisierter Form beantwortet. 2. Die Teilnahmeanträge sind bis zum 30.6.2015, Uhrzeit: 14:00 (Eingang beim Auftraggeber) schriftlich in einem verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag, BGA-Wicker_Verwertung flüssiger Gärreste, nicht öffnen“ bei der in Ziffer I.1) genannten Stelle (Rhein-Main Deponie GmbH) einzureichen. Teilnahmeanträge in elektronischer Form (z. B. Telefax, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt. 3.Das unter III.2.1) genannte Bewerber-Formblatt wird auf Aufforderung von der unter I.1) (Büro UBS) genannten Stelle versandt. Eine Verpflichtung zur Verwendung des Formblattes besteht nicht. Der Bewerber hat jedoch sicherzustellen, dass seine Bewerbung bei Nichtverwendung des Formblattes die unter III.2.1) bis III.2.3) beschriebenen Anforderungen erfüllt. Nachr. HAD-Ref. : 4855/60. Nachr. V-Nr/AKZ: BGA-Wicker/fl. Gärreste. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 64283 Darmstadt Deutschland Fax: +49 6151125816 / 6151126834 VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß §§ 107 ff. GWB. Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach der Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bewerber/Bieter nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 64283 Darmstadt Deutschland Fax: +49 6151125816 / 6151126834 VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 20.05.2015 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 133467 vom 26.05.2015 |