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Titel
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Übernahme, Transport und Vermarktung/Verwertung von Hartkunststoffen im Landkreis Erding
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberLandratsamt Erding Fachbereich 13 Abfallwirtschaft
Alois-Schießl-Platz 2
85435 Erding
AusführungsortDE-85435 Erding
Frist24.08.2015
TED Nr.264519-2015
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Landratsamt Erding

Fachbereich 13 – Abfallwirtschaft

Alois-Schießl-Platz 2

85435 Erding

Fax: +49 8122581142


E-Mail: andrea.hermansdorfer@lra-ed.de

Internet: www.landkreis-erding.de


I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde


I.3) Haupttätigkeit(en) Umwelt


I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Übernahme, Transport und Verwertung von Hartkunststoffen im Landkreis Erding.


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung


Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 16 Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Landkreis Erding. NUTS-Code DE21A


II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag


II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Übernahme, Transport und Vermarktung/Verwertung von Hartkunststoffen (Nichtverpackungskunststoffe) im Landkreis Erding mit folgendem Leistungsbild:


— Gestellung der Sammelbehälter an den Sammelstellen des Vertragsgebiets;


— Übernahme der Hartkunststoffe von den Sammelstellen inkl. Transport und Verwiegung/Massenfeststellung;


— Stoffliche Verwertung der Hartkunststoffe.


II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90500000 Beschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen.


II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja


II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.2) Angaben zu Optionen


II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Der Landkreis Erding beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die flächendeckende Erfassung und Vermarktung/Verwertung von Hartkunststoffen (Nichtverpackungs-Kunststoffen) im Landkreisgebiet zum 1.1.2016 neu zu vergeben. Die Hartkunststoffe im Landkreis Erding werden seit 1.1.2015 im Rahmen eines Probeversuches über das kommunale Bringsystem (Recyclinghöfe/Wertstoffhöfe) erfasst. Die Containergestellung, die Übernahme, der Transport und die Verwertung der Hartkunststoffmengen des Landkreises Erding sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:


— Gestellung der Sammelbehälter für die Hartkunststoffe an den ausgewählten Recyclinghöfen/Sammelstellen des Vertragsgebiets,


— Übernahme der Hartkunststoffe von den ausgewählten Recyclinghöfen/Sammelstellen inkl. Transport und Verwiegung/Massenfeststellung,


— Stoffliche Verwertung der Hartkunststoffe.


Der Auftragnehmer hat an den 8 angegebenen Stellplätzen der Recyclinghöfe jeweils die angegebene Anzahl und Art der Sammelbehälter (In 2015: 13 Stück 7 m


Umleercontainer nach DIN 30737 bzw. 1 Stück ca. 37 m


Abrollcontainer nach DIN 30722) für die dort erfassten Hartkunststoffmengen zu stellen und diese in einem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand zu halten.


Für den Vertragszeitraum ab 2016 wird eine Menge von rund 70 Mg Hartkunststoffe pro Jahr prognostiziert. Mengenänderungen von weniger als 20 % (bezogen auf den oben angegebenen prognostizierten Jahreswert) führen nicht zu einer Veränderung oder Anpassung der Angebotspreise pro Mg. Preisanpassungen für den Fall, dass diese Grenze überschritten wird, bedürfen des Einvernehmens beider Vertragsparteien. Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B. Weiteres siehe Vergabeunterlagen.


II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Die Vertragsdauer kann als Option einmal um ein Jahr verlängert werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens 10 Monate vor Vertragsablauf von einer der beiden Vertragspartner gekündigt wird.


II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung


II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja


Beginn der Bauarbeiten: Beginn 01.01.2016 Abschluss 31.12.2017


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Bedingungen für den Auftrag


III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:


(1) Der AN ist verpflichtet, dem AG innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung eine Bankbürgschaft über 5 % der beauftragten Leistung (inkl. Mehrwertsteuer) vorzulegen. Diese Höhe bemisst sich nach der Summe der Gesamtwertungspreise über die Vertragslaufzeit i. S. v. Ziff. 2 Abs. 2 (Teil C) dieser Vertragsbedingungen. Hierbei sind vom AG zu zahlende Bruttowertungspreise sowie vom AN zu zahlende Nettoentgelte zu addieren. Die Sicherheit für die Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher bis zur Abnahme entstandenen Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere Ansprüche auf Vertragsstrafe, Verzugsschadensersatz, ungerechtfertigte Bereicherung, Schadensersatz statt der Leistung, vertragliche Rückgriffsansprüche oder Ansprüche aus sonstigen Gründen einschließlich deliktischer Ansprüche sowie sämtliche, auch künftige Ansprüche nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Weiter umfasst sind:


— gesetzliche Regressansprüche des AG gegen den AN im Falle der Inanspruchnahme des AG;


— Ansprüche nach § 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz durch Arbeitnehmer des AN oder durch Arbeitnehmer eines in der Nachunternehmerkette enthaltenen Nachunternehmers auf Zahlung des Mindestlohns oder wegen bezahlten Urlaubs;


— Ansprüche nach § 28e Abs. 3a SGB IV durch deutsche Sozialversicherungsträger, deren Einzugsstellen oder zuständige Stellen eines anderen EWR-Staates oder Drittstaates wegen ausstehender Beiträge;


— Ansprüche nach § 150 Abs. 3 SGB VII, ZVB 28e Abs. 3a SGB IV durch deutsche Berufsgenossenschaften oder zuständige Stellen eines anderen EWR-Staates oder Drittstaates wegen ausstehender Unfallversicherungsbeiträge;


— etwaige Regressansprüche des AG wegen gegen ihn verhängten Bußgeldern aufgrund illegaler Beschäftigung von Arbeitnehmern;


— Rückerstattungsansprüche des AG wegen Überzahlungen einschließlich Zinsen;


— Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen gemäß § 241 BGB.


(2) Im Übrigen gilt § 18 VOL/B. Weitere siehe Vergabeunterlagen.


III.1.1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr. Für sämtliche vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und zu erfüllenden Haupt- und Nebenpflichten aus diesem Vertrag erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber ein von der tatsächlich erbrachten Leistung abhängiges Entgelt bzw. gewährt eine Vergütung. Die zu zahlenden Entgelte/Vergütungen werden für jeden Abrechnungsmonat gesondert im Nachhinein der durchgeführten Leistung abgerechnet. Weiteres siehe Vergabeunterlagen.


III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Bewerber und Bieter müssen gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sein. Die Bildung von Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist gemäß § 6 EG (2) VOL/A zulässig. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter (Bietergemeinschaften) haben in den Angeboten jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (siehe Formblatt F02). Dabei gilt die Verpflichtung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über die für die übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen. Bei der Benennung von Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist mit der Angebotsabgabe im Rahmen der Angebotserklärung eine verbindliche schriftliche Erklärung zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorzulegen. Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Es darf insbesondere kein Verstoß gegen § 1 GWB vorliegen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Bietergemeinschaft in geeigneter Form zu erläutern und nachzuweisen. Bei der Übertragung von Teilen der Leistungen an Nachunternehmer (Subunternehmer) ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren. Ihnen dürfen insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen gestellt werden, als zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. Eine nachträgliche Änderung eines Nach- bzw. Subunternehmers oder die Einschaltung von Nach – bzw. Subunternehmern nach Auftragserteilung kann nur nach Nachweis der Leistungsfähigkeit mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Eine Änderung des Angebotspreises ist dabei ausgeschlossen. Die Nachunternehmer müssen über die erforderlichen Nachweise für die übertragenen Leistungen verfügen. Weitere siehe Vergabeunterlagen.


III.1.3) Sonstige besondere Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen.


III.2) Teilnahmebedingungen


III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor. Schriftliche Erklärung des AN/Bieters zur Mitgliedschaft des Auftragnehmers in Berufsgenossenschaft (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen). Für Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die gewerblich tätig sind: Nachweis des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung, für Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft ein vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).


Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 6 EG (6a) VOL/A, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).


Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (§ 6 EG (6b) VOL/A; siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).


Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 6 EG (6d) VOL/A siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).


Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (§ 6 EG (6c) VOL/A, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen) z. B.:


wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB),


wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO),


wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Personen mit Leitungsaufgaben, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzuordnen ist, wegen:


• Aufsichts- und Organisationsverschulden (§ 130 OWiG),


• Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),


• Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB),


• kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland (§ 129b StGB),


• Geldwäsche (§ 261 StGB),


• Bestechung (§ 334 StGB),


• Vorteilsgewährung (§ 333 StGB),


• Diebstahl (§ 242 StGB),


• Unterschlagung (§ 246 StGB),


• Erpressung (§ 253 StGB),


• Betrug (§ 263 StGB),


• Subventionsbetrug (§ 264 StGB),


• Kreditbetrug (§ 265b StGB),


• Untreue (§ 266 StGB),


• Urkundenfälschung (§ 267 StGB),


• Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB),


• Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),


• Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),


• Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB),


• Brandstiftung (§ 306 StGB),


• Baugefährdung (§ 319 StGB),


• Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB),


• unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB),


• Bestechung ausländischer Abgeordneter (Art. 2 § 2 Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung),


• Straftat gegen den Haushalt der EG (§ 370 AO), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Schriftliche Erklärung des AN/Bieters (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen), dass er in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden bin/sind oder § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/sind. Einem Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen). Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).


III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen. Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden nachweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.


Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die in Deutschland geltenden Mindestlöhne für die Entsorgungswirtschaft an seine Beschäftigten und ggf. Leiharbeitskräfte bezahlt (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).


Schriftliche Erklärung des AN/Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).


III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen. Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden nachweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.


Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).


Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er für den Transport der Produkte und Reststoffe ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die Euro 5 Norm einhalten (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).


Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass für die Leistungen Sammeln und Befördern sowie Handeln oder Makeln oder Behandeln (evtl. Verwerten) von Kunststoffen die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) oder vergleichbaren Qualifizierungen (z. B. Zertifikat als Letztempfängeranlage für Mischkunststoffe) vorliegen oder vor Beginn der Leistungserbringung vorliegen werden. Bei Einschaltung von Subunternehmern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen (siehe auch Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen). Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt für Übernahme, Transport von an Recyclinghöfen erfassten Abfällen sowie zur Vermarktung oder Verwertung von an Recyclinghöfen erfassten Hartkunststoffen in den letzten 5 Jahren bezüglich der zu erbringenden Leistungen unter Angabe des Umfangs sowie Angaben zum AG (Anschrift, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenz/en kann/können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen). Firmendarstellung der/des Unternehmen/s mit Angaben über Größe, Mitarbeiteranzahl, die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung und Konzernzugehörigkeit. Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:


— Beschreibung der einzusetzenden Sammelcontainer,


— Fristgerechte Gestellung/Bereitstellung der erforderlichen Sammelcontainer an den Sammelstellen,


— Durchführung der Übernahme der Hartkunststoffe an den Sammelstellen und Transport,


— Darstellung eines verbindlichen Konzeptes zur Vermarktung und stofflichen Verwertung der Hartkunststoffe. Benennung und Beschreibung des Standorts/der Standorte für die Verwiegung.


III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge


III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein


III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart Offen


IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden


IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind


IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 20842 ED KST 2015


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein


IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 24.08.2015 - 16:00 Kostenpflichtige Unterlagen: ja Preis: 18 EUR Zahlungsbedingungen und -weise: Für die Vervielfältigung der Vertragsunterlagen wird eine Gebühr in Höhe von 18 EUR als Vorauszahlung erhoben. Dem Antrag ist ein Verrechnungsscheck beizulegen.


IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 14.09.2015 - 13:00


IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch


IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 06.11.2015


IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union


Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein


VI.3) Zusätzliche Angaben Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen. Die Vergabeunterlagen sind im Original vollständig und dokumentenecht auszufüllen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen eindeutig und zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat. Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des AG nicht ausreichend berücksichtigt hat, werden bei Auftragserteilung nicht anerkannt. Weiteres siehe Vergabeunterlagen.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern 80534 München Deutschland Telefon: +49 8921762411 Fax: +49 8921762847


VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 12 EG Abs. 8 VOL/A sind rechtzeitig von den Bietern angeforderte zusätzliche Auskünfte vom Auftraggeber bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Um eine fristgemäße und sachgerechte Bearbeitung der zusätzlichen Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben zu gewährleisten, wird gebeten, diese von den Bietern je nach Umfang der Anfrage bis spätestens 9 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist per Telefax zu übermitteln. Es gilt die Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) gemäß der Bekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl. I S. 2114, ber. 2009 I S. 3850), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.7.2014 (BGBl. I S. 1066) m. W. v. 1.8.2014, insbesondere: § 101a Informations- und Wartepflicht: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. § 101b Unwirksamkeit:


(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen § 101a verstoßen hat oder einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.


(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe. § 107 Einleitung, Antrag:


(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:


1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,


2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,


3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,


4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 23.07.2015

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 133853 vom 29.07.2015