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Titel
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Aufbereitung und Entsorgung von flüssigen Abfällen
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberBundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Stilleweg 2
30655 Hannover
AusführungsortDE-30655 Hannover
Frist06.10.2016
TED Nr.298073-2016
Beschreibung

Abschnitt I:

 

I.1) Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe

Stilleweg 2

30655 Hannover

Fax: +49 511643532226

 

E-Mail: uwe.roentzsch@bgr.de

Internet: www.bgr.bund.de

 

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

 

I.3) Haupttätigkeit(en) Geowissenschaften

 

I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

 

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

 

II.1) Beschreibung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Entsorgung von Wässern und Schlämmen aus der Forschungsbohrung Horstberg Z1.

 

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung

 

Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Bohrplatz Horstberg, Gemeinde Eimbke, OT Dreilingen, Landrkreis Uelzen. NUTS-Code DE

 

II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

 

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Bei den zu entsorgenden Wässern und Schlämmen handelt es sich um – Formationswasser (Salzwasser), das aus großer Tiefe gefördert wird. Die Konzentration an gelösten Inhaltsstoffen (Salzgehalt) beträgt ca. 100 bis 300 g/L. Für die Kalkulation ist von einem Salzgehalt von etwa 200 g/L auszugehen. Der Umfang beträgt ca. 850 Tonnen. – Schlämme aus Kreide und Formationswasser. Bei den Kreidefeststoffen handelt es sich um Rückstände aus eingesetzter Bohrspülung. Der Umfang beträgt ca. 5 Tonnen. – Frischwasser (Oberflächenwasser), dass geringfügig mit Hydrauliköl verunreinigt sein kann. Der Umfang beträgt ca. 50 Tonnen. Die Wässer und Schlämme sind auf einer für bergbauspezifische Abfälle zugelassenen Deponie oder anderweitig in einem zugelassenen Entsorgungsbetrieb zu entsorgen. Die Entsorgung hat nicht kontinuierlich, sondern bedarfsgerecht auf Abruf zu erfolgen.

 

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90513500 Beschreibung: Aufbereitung und Entsorgung von flüssigen Abfällen.

 

II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

 

II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

 

II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

 

II.2.2) Angaben zu Optionen

 

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Siehe bitte Ziffer II.1.5.

 

II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: nein

 

II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung

 

II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein Beginn der Bauarbeiten: Beginn 01.11.2016 Abschluss 31.12.2018

 

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

 

III.1) Bedingungen für den Auftrag

 

III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:

 

III.1.1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Zahlungen des Auftraggebers erfolgen mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen ohne Abzug oder innerhalb der angebotenen Skontofrist unter Abzug des angebotenen Skontos nach Eingang der Rechnung auf das vom Auftragnehmer in der Rechnung benannte Konto. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zugang des Überweisungsauftrags beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers.

 

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Bewerber-/Bietergemeinschaften haben mit demTeilnahmeantrag dem Auftraggeber eine Eigenerklärung zur Bewerbergemeinschaft (Vordruck der Vergabestelle: „Eigenerklärung Bietergemeinschaft “) zu übergeben. In dieser Erklärung müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie Art und Umfang des an sie übertragenen Leistungsteils aufgeführt sein. Zudem muss eine von allen Mitgliedern verbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften, enthalten sein.

 

III.1.3) Sonstige besondere Bedingungen: Bei vollständiger oder teilweiser Übertragung der ausgeschriebenen Leistung auf Unterauftragnehmer sind vom Bewerber/Bieter Art und Umfang des/der übertragenden Leistungsteils/e zu benennen (siehe Vordruck der Vergabestelle: „Verzeichnis der Unterauftragnehmer“). Mit der Unterzeichnung des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber/Bieter, dass ihm zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Kapazitäten und Mittel der Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen werden und dass diese sich ihm gegenüber zur Leistungserbringung im Falle der Zuschlagserteilung verpflichten. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seine Unterauftragnehmer vor oder bei Vertragsschluss davon zu unterrichten, dass die VO PR 30/53 auf den Unterauftrag Anwendung findet. Ein Bewerber/Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Sofern sich der Bewerber/Bieter bei der Ausführung der Leistung/von Leistungsteilen der Fähigkeiten/Ressourcen anderer Unternehmen bedienen will, sind die vorgesehenen Unternehmen bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebots abschließend zu benennen sowie Art und Umfang der von ihnen jeweils auszuführenden Leistungen bzw. Leistungsteile anzugeben. In diesen Fällen ist vom Bewerber/Bieter nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck der Vergabestelle: „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“) dieser Unternehmen vorlegt.

 

III.2) Teilnahmebedingungen

 

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit “ ist zu unterschreiben und dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften, ist diese Erklärung von jedem Mitglied der Gemeinschaft abzugeben.

 

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bieter stellt während der Vertragserfüllung sicher, dass Haftungsschäden durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen, Umfang und Mindestdeckungssumme für Personen- sowie Sachschäden je Schadensfall einer branchenüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung entspricht. Der Bieter hat seinem Angebot einen entsprechenden Versicherungsnachweis beizufügen.

 

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bieter hat mit seinem Angebot aktuelle Nachweise bzw. Genehmigungen vorzulegen, dass er für die Lagerung, den Transport und die Entsorgung der in diesem Vergabeverfahren genannten Materialien zugelassen ist. Sonstige Unterlagen: Den Vergabeunterlagen liegt ein Formular „Erklärung des Bieters zu den geforderten Nachweisen und Angaben“ an. Diese Tabelle ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

 

III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

 

III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein

 

III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

 

Abschnitt IV: Verfahren

 

IV.1) Verfahrensart

 

IV.1.1) Verfahrensart Offen

 

IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

 

IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

 

IV.2) Zuschlagskriterien

 

IV.2.1) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis

 

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

 

IV.3) Verwaltungsangaben

 

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 301-10081732

 

IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein

 

IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Kostenpflichtige Unterlagen: nein

 

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 06.10.2016 - 05:59

 

IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

 

IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote r Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch

 

IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 16.11.2016

 

IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag:

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

 

VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

 

VI.3) Zusätzliche Angaben

 

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

 

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundeskartellamt Villemombler Str. 76 53123 Bonn Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: www.bundeskartellamt.de

 

VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter I.1 genannten öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften n seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei dem unter I.1 genannten öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWB]). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem unter I.1 genannten öffentlichen Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt dieser dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den unter I.1 genannten öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber.

 

VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Scharnhorststraße 34-37 10115 Berlin Deutschland Internet: www.bmwi.de

 

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 22.08.2016

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 137005 vom 29.08.2016