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Titel
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Beschaffung von Consultingleistungen in Form von Unterstützung des laufenden Betriebs und Weiterentwicklung für die Anwendung „Zentrales Informationsmanagement- und Analysesystem (ZIMAS)“
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberStadt München IT@M Geschäftsbereich Zentrale Dienste Servicebereich Vergabe
Herzogspitalstraße 24
80331 München
AusführungsortDE-80331 München
Frist06.10.2016
TED Nr.305906-2016
Beschreibung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

 

I.1) Name und Adressen

Landeshauptstadt München, IT@M, Geschäftsbereich Zentrale Dienste, Geschäftsleitung, Servicebereich Vergabe

Marienplatz 8

München

80331

Deutschland

Kontaktstelle(n): Landeshauptstadt München, IT@M, Geschäftsbereich Zentrale Dienste, Geschäftsleitung, Servicebereich Vergabe

Fax: +49 89-233-784990

NUTS-Code: DE212

 

E-Mail: itm.vergabe@muenchen.de

Internet: www.muenchen.de/vgst3

Internet: www.muenchen.de/vgst3

 

I.2) Gemeinsame Beschaffung

 

I.3) Kommunikation

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Direktorium/Vergabestelle-3.html Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

 

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

 

Regional- oder Kommunalbehörde

 

I.5) Haupttätigkeit(en)

 

Allgemeine öffentliche Verwaltung

 

Abschnitt II: Gegenstand

 

II.1) Umfang der Beschaffung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

 

Consultingleistungen für das Zentrale Informationsmanagement- und Analysesystem (ZIMAS). Referenznummer der Bekanntmachung: 2000002804 / 2016 - CF

 

II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 72320000

 

II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistungen

 

II.1.4) Kurze Beschreibung:

 

Auftragsgegenstand ist die Beschaffung von Consultingleistungen in Form von Unterstützung des laufenden Betriebs und Weiterentwicklung für die Anwendung „Zentrales Informationsmanagement- und Analysesystem (ZIMAS)“ beim Statistischen Amt der Landeshauptstadt München (LHM). Die Consultingleistungen bestehen insbesondere aus den Aufgabengebieten: Beratung zum ZIMAS-Datenmanagement, Beratung bei der ZIMAS-Themenbetreuung und Datenmodellierung, Wissenstransfer/Knowledge Management und Releasemanagement (Datenbanken, Betriebssysteme). Die Ausschreibung erfolgt im Rahmen eines Spot-Consultings auf Basis eines Rahmenvertrags gem. EVB-IT Dienstleistung mit einer Laufzeit von 3 Jahren und einer Verlängerungsoption um ein Jahr. Es wird von einem Bedarf von ca. 350 Personentagen pro Jahr ausgegangen. Die tatsächlich abzurufenden Mengen können hierbei nach oben oder unten abweichen.

 

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

 

II.1.6) Angaben zu den Losen

 

Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

 

II.2) Beschreibung

 

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

 

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

 

72000000 72300000 72320000 72220000 72227000 72250000 72251000 72253000 72253200 72254000 72254100 72260000 72500000 72510000 72511000 72600000 72611000

 

II.2.3) Erfüllungsort

 

NUTS-Code: DE212 Hauptort der Ausführung: Ort der Dienstleistungen ist die LHM – Statistisches Amt, Schwanthalerstraße 68, 80336 München.

 

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

 

Auftragsgegenstand ist die Beschaffung von Consultingleistungen in Form von Unterstützung des laufenden Betriebs und Weiterentwicklung für die Anwendung „Zentrales Informationsmanagement- und Analysesystem (ZIMAS)“ beim Statistischen Amt der LHM.: Die Consultingleistungen bestehen insbesondere aus den Aufgabengebieten: Beratung zum ZIMAS-Datenmanagement, Beratung bei der ZIMAS-Themenbetreuung und Datenmodellierung, Wissenstransfer/Knowledge Management und Releasemanagement (Datenbanken, Betriebssysteme). Die Ausschreibung erfolgt im Rahmen eines Spot-Consultings auf Basis eines Rahmenvertrags gem. EVB-IT Dienstleistung mit einer Laufzeit von 3 Jahren und einer Verlängerungsoption um ein Jahr. Es wird von einem Bedarf von ca. 350 Personentagen pro Jahr ausgegangen. Die tatsächlich abzurufenden Mengen können hierbei nach oben oder unten abweichen. Wesenszug eines Rahmenvertrags ist, dass keine genaue monatliche Abnahmemenge vorhergesagt werden kann. Demnach ist der Vertrag lediglich zeitlich limitiert und nicht mengenmäßig bzw. vom Umfang her. Ebenso ist die Verteilung der Personentage auf die einzelnen Aufgabengebiete nicht abschätzbar, da sie durch zahlreiche Abhängigkeiten und Faktoren beeinflusst wird, die keine genauen Angaben ermöglichen. Ein Anspruch auf Abnahme in dieser Höhe besteht nicht.

 

II.2.5) Zuschlagskriterien

 

Die nachstehenden Kriterien Preis

 

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession

 

Laufzeit in Monaten: 36 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Die reguläre Vertragslaufzeit endet am 31.1.2020. Sollte der Vertrag jedoch nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit schriftlich durch den Auftraggeber gekündigt werden, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Der Vertrag endet somit automatisch nach 4 Jahren, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf.

 

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote

 

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

 

II.2.11) Angaben zu Optionen

 

Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Die reguläre Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre. Der Vertrag endet demnach am 31.1.2020. Sollte der Vertrag jedoch nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit (Ende 31.1.2020) schriftlich durch den Auftraggeber gekündigt werden, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Der Vertrag endet somit automatisch nach 4 Jahren (Ende 31.1.2021), ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf.

 

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

 

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

 

II.2.14) Zusätzliche Angaben

 

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

 

III.1) Teilnahmebedingungen

 

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

 

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Hinweis: Die in nachfolgender Beschreibung genannten Unterlagen finden sich in den Dokumenten „Bewerbungsbedingungen“ mit Anhängen sowie „Eignungsanforderungen“. Diese werden unter www.muenchen.de/vgst3 ? „Consultingleistungen für das Zentrale Informationsmanagement- und Analysesystem (ZIMAS)“ zum Download zur Verfügung gestellt. Soweit in dieser Bekanntmachung auf „Abschnitte“ verwiesen wird, bezieht sich dies immer auf die genannten Dokumente. Die Bewerbungsbedingungen und sonstigen Unterlagen enthalten darüber hinaus unter anderem Angaben zu Aufbau, Form und Inhalt der einzureichenden Unterlagen. KG 1 Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister K Mindeststandards (A-Kriterien)

A.1.1 Allgemeines Eignungskriterium: Sämtliche beschriebenen Dienstleistungen werden von Ihnen als Bieter bzw. Bietergemeinschaft erbracht und über die Vertragslaufzeit hinweg wird von Ihnen ausschließlich entsprechend qualifiziertes Personal eingesetzt.

A.1.2 Dokumente: Sämtliche Dokumente (u.a. Arbeitspapiere, Monatsberichte) werden in deutscher Sprache verfasst und dem Auftraggeber in digitaler Form (mindestens als *.pdf und im OpenDocument Format) zur Verfügung gestellt.

A.1.3 Deutsche Sprache: Alle im Projekt eingesetzten Mitarbeiter beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend und werden diese im Projekt anwenden. Eigenerklärungen – Vordrucke zur Erstellung der einzureichenden Unterlagen: Die in der folgenden Auflistung genannten Eigenerklärungen sind beizufügen, soweit sie einschlägig sind und sich aus den Eigenerklärungen selbst nichts anderes ergibt. Dabei ist dem jeweiligen Vordruck zu entnehmen, ob die Eigenerklärung auszufüllen ist und wenn ja, von wem (Bieter, Unterauftragsnehmer, einzelnes Mitglied der Bietergemeinschaft). Die Vordrucke müssen die geforderten Angaben enthalten und mit Datum, Unterschrift und ggf. Firmenstempel versehen werden. Falls erforderlich, können die Angaben auf gesonderten Blättern unter zwingender Einhaltung des Schemas des jeweiligen Vordrucks gemacht werden. Die Eigenerklärungen können auch ohne Originalunterschrift (z. B. aufgrund der Übermittlung per Fax von einem Unterauftragsnehmer an den Generalunternehmer) eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Originale unter Fristsetzung nachzufordern.

— Bewerber-/Bieterkonstellation;

— Bevollmächtigung der Bewerber-/Bietergemeinschaft;

— Unterauftragsvergabe;

— Eignungsleihe;

— Verpflichtungserklärung und Erklärung zur gemeinsamen Haftung;

— Berufshaftpflichtversicherung;

— Ausschlussgründe;

— Verschwiegenheit;

— Zustimmung zum Einsatz externer Unterstützung;

— Scientology-Schutzerklärung.

Hinweis: Die Eigenerklärung „Berufshaftpflichtversicherung“ enthält einen Mindeststandard. Der Auftraggeber fordert eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU mit folgenden Mindestdeckungssummen (Mindeststandard je Schadensfall): Personenschäden mindestens 1 000 000 EUR; Sachschäden mindestens 1 000 000 EUR; Vermögensschäden mindestens 500 000 EUR.

 

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

 

Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

 

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

 

Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

 

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

 

III.2) Bedingungen für den Auftrag

 

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

 

Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

 

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

 

Abschnitt IV: Verfahren

 

IV.1) Beschreibung

 

IV.1.1) Verfahrensart

 

Offenes Verfahren

 

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

 

Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

 

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

 

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

 

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

 

IV.2) Verwaltungsangaben

 

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

 

Tag: 06.10.2016 Ortszeit: 23:59

 

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

 

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

 

IV.2.6) Bindefrist des Angebots

 

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.01.2017

 

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote

 

Tag: 06.10.2016 Ortszeit: 23:59 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Angabe, weil Pflichtfeld: Termin kann sich verschieben. Bieter sind nicht zugelassen.

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

 

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

 

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

 

VI.3) Zusätzliche Angaben

 

Zusätzliche Unterlagen:

 

Die in nachfolgender Beschreibung genannten Unterlagen finden sich insbesondere in den Dokumenten „Bewerbungsbedingungen“ mit Anhängen sowie „Eignungsanforderungen“. Diese werden unter www.muenchen.de/vgst3 -> „Consultingleistungen für das Zentrale Informationsmanagement- und Analysesystem (ZIMAS)“ zum Download zur Verfügung gestellt. Soweit in dieser Bekanntmachung auf „Abschnitte“ verwiesen wird, bezieht sich dies immer auf die genannten Dokumente. Die Bewerbungsbedingungen und sonstigen Unterlagen enthalten darüber hinaus unter anderem Angaben zu Aufbau, Form und Inhalt der einzureichenden Unterlagen. Bieterfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 22.9.2016 an die unter I.1) genannte(n) Kontaktstelle(n) zu richten. Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch. Unterstützung des Auftraggebers: Der Auftraggeber wird bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie insbesondere bei der Bewertung der Angebote von Beratungsunternehmen unterstützt. Alle eingereichten Unterlagen werden daher auch den beteiligten Mitarbeitern der Beratungsunternehmen zugänglich gemacht. Diese unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bietern und zu den Inhalten der Angebote der Geheimhaltungspflicht und wurden auf das Datengeheimnis verpflichtet. Die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht ist innerhalb der Beratungsunternehmen durch entsprechende Compliance-Maßnahmen abgesichert. Der Auftraggeber trifft selbstverständlich alle relevanten Entscheidungen, die dieses Verfahren betreffen, selbständig und in alleiniger Verantwortung. Die Beratungsunternehmen schlagen insoweit lediglich die durch Anforderungen abzudeckenden Inhalte in objektiver und an den Interessen des Auftraggebers orientierter Weise vor und überprüfen die vom Auftraggeber aufgestellten inhaltlichen Anforderungen insbesondere auf technische Sinnhaftigkeit, Realisierbarkeit und Vergaberechtskonformität (insbesondere hinsichtlich etwaiger Diskriminierungen, Gleichbehandlungsgrundsatz, Transparenz, Produktneutralität etc.). Abweichung vom Grundsatz der Losbildung: Die Bildung von Losen gem. § 97 Abs. 4 GWG i. V. m. § 30 VgV ist aus fachlicher und organisatorischer Sicht nicht möglich. Dies ist für die Landeshauptstadt München als Auftraggeber nicht zumutbar und deshalb nicht tragbar. Grund hierfür ist der Abschottungsgrundsatz für das Statistische Amt München als öffentliche Statistikstelle, welche personenbezogene Einzeldaten vorhält bzw. verarbeitet. Es sollen unter diesen Umständen nur so wenige Außenkontakte zu externen Auftragnehmern aufgebaut werden wie möglich. Auf diese Weise werden unter anderem die Datenbankzugriffe durch externe Personen auf ein Minimum reduziert. Im Rahmen der Markterkundung hat sich gezeigt, dass ein hinreichender Wettbewerb mit kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) möglich ist. Daher ist dem Mittelstandsschutz aus § 97 Abs. 4 GWB Sorge getragen. Rahmenvertrag ohne monetäre Deckelung: Es wird ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 3 Jahren und einer Verlängerungsoption um ein Jahr abgeschlossen. Der Auftraggeber geht derzeit von einer geschätzten Menge von ca. 350 Personentagen (PT) pro Jahr aus. Die tatsächlich abzurufenden Mengen können hierbei nach oben oder unten abweichen. Wesenszug eines Rahmenvertrags ist, dass keine genaue monatliche Abnahmemenge vorhergesagt werden kann. Demnach ist der Vertrag lediglich zeitlich limitiert und nicht mengenmäßig bzw. vom Umfang her. Ebenso ist die Verteilung der Personentage auf die einzelnen Aufgabengebiete nicht abschätzbar, da sie durch zahlreiche Abhängigkeiten und Faktoren beeinflusst wird, die keine genauen Angaben ermöglichen. Eine Mindestabnahme seitens des Auftraggebers besteht nicht. Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen: Diesbezüglich wird zwingend insbesondere auf die Dokumente „Eignungsanforderungen“ und „Bewerbungsbedingungen“ mit Anhängen verwiesen.

 

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

 

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

 

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern München 80534 Deutschland Telefon: +49 89-2176-2411 E-Mail: mailto:mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Fax: +49 89-2176-2847

 

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

 

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern München 80534 Deutschland Telefon: +49 89-2176-2411 E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Fax: +49 89-2176-2847

 

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 30.08.2016

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 137112 vom 05.09.2016