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Titel
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Aufbau und Erweiterung des digitalen bergbaulichen Rissarchivs
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
VergabestelleLandesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Emy-Roeder-Strasse 5
55129 Mainz
AusführungsortDE-55129 Mainz
Frist08.06.2016
Beschreibung

1. Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz

Emy-Roeder-Strasse 5

55129 Mainz

Telefon-Nummer 06131 9254103

Telefax-Nummer 06131 9254123


E-Mail: andrea.frank@lgb-rlp.de

Internet: www.lgb-rlp.de


2. Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung gemäß § 3 Abs. 1 VOL/A


3. Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle wie Ziffer 1


4. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung Ziel der Abteilung Bergbau des LGBs ist es, die hier vorhandenen risslichen Darstellungen zu digitalisieren und einem breiten hausinternen Nutzerkreis durch Bereitstellung der digitalen Daten im Intranet mittels UMN Map- Server und einem kleineren Nutzerkreis in einem Geoinformationssystem (ArcGIS) zugänglich zu machen. Die Unterlagen sind dafür teilweise zu scannen, hinsichtlich ihrer inneren Geometrie zu entzerren, anschließend zu georeferenzieren, zu archivieren und in die Dateiablage des LGBs zu integrieren. Der gegenwärtige, digitale Datenbestand ist über eine Intranet-Mapserver-Anwendung im Haus mit weiteren Geodaten kombinierbar. Für die Erfassung und Bearbeitung existiert eine textbasierte Such- und Editieroberfläche. Der digitale Datenbestand soll im Rahmen dieses Auftrages durch weitere Daten ergänzt werden. Die bereits bestehende Systemkonfiguration und die für die Digitalisierung und Datenverwaltung benutzten Tabellen sind dabei einzuhalten. Der zu bearbeitende Datenbestand umfasst ausschließlich großmaßstäbige rissliche Darstellungen. Eine Bearbeitung von kleinmaßstäbigen Karten (z.B. Mutungsübersichtskarten) ist im Regelfall nicht vorgesehen. Bei den im Bestand befindlichen risslichen Unterlagen handelt es sich zum großen Teil um wertvolle Unikate mit dem Charakter einer Urkunde, die in Formaten zwischen DIN A3 und größer als DIN A0 vorliegen. Die Zeichenträger der einzelnen Blätter weisen eine sehr unterschiedliche Qualität hinsichtlich ihres Materials und ihres alterungsbedingten oder gebrauchsbedingten Zustandes auf. Die Zeichenträger sind teilweise auf Leinen, Folie oder Karton aufgezogen. Auf zahlreichen risslichen Unterlagen ist entweder kein oder ein heute nicht mehr gebräuchliches geodätisches Datum aufgetragen. Diese Unterlagen können nur über eine Einpassung in die heutige Topographie ggf. unter Nutzung jüngerer risslicher Unterlagen oder - soweit vorhanden - bereits lagemäßig bekannter bergbaulicher Objekte (z. B. Tagesöffnungen des Bergbaus) georeferenziert werden. Einige der verwendeten Koordinatensysteme können über bekannte Parameter in das aktuelle, amtliche System umgeformt werden


5. Leistungsort: Landesamt für Geologie und Bergbau, Emy-Roeder-Straße 5, 55129 Mainz


6. Nebenangebote werden nicht zugelassen.


7. Ausführungsfrist Die Arbeiten sind so schnell als möglich - möglichst zum 15.07.2016 - zu beginnen und spätestens am 15.11.2016 abzuschließen. Dauer: 4 Monate ab Auftragsvergabe Schlusstermin für die Anforderung von Vergabeunterlagen oder Einsicht in die Vergabeunterlagen 08.06.2016 23:59 Uhr Ablauf der Bindefrist 15.06.2016 23:59 Uhr


8. Vervielfältigungskosten und Zahlungsweise Eine Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform wird nicht angeboten


9. Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Beurteilung der Eignung Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Allgemeine Eigenerklärung Hiermit erkläre ich, dass:


- ich meine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen bin,


- ich nachweislich keine schwere Verfehlung begangen habe, die meine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,


- über mein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist,


- bei der Ausführung meiner Leistung nur Produkte Berücksichtigung finden, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des IAO-Übereinkommens hergestellt oder bearbeitet wurden,


- ich im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf meine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben habe,


- sich mein Unternehmen nicht in Liquidation befindet,


- ich wegen illegaler Beschäftigung (§§ 227, 227 a, 229 Abs. 1 Nr. 2 des Arbeitsförderungsgesetzes, §§ 15, 15 a, 16 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) weder zu einer Freiheitsstrafe, noch zu einer Geldstrafe verurteilt, noch mit einer Geldbuße belegt wurde,


- mir bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Angabe der geforderten Eigenerklärung einen Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann,


- die für die Leistungserbringung eingesetzten Personen über die mündliche und schriftliche Kommunikationsfähigkeit in deutscher Sprache verfügen.


10. Mit dem Angebot vorzulegende Eigenerklärungen zur Auftragsdurchführung Eigenerklärung nach § 3 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz LTTG) vom 01.12.2010, zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 08.03.2016 (GVBl. S. 178)


11. Vergabestelle: Landesamt für Geologie und Bergbau Der Auftragnehmer hat alle Bestimmungen des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben in seiner jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis genommen, was er mit seiner Unterschrift bestätigt und erklärt hierzu: Ich/Wir verpflichte/n mich/uns hiermit,


1.) den Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung mindestens das nach der jeweils gültigen Landesverordnung zur Festsetzung des Mindestentgelts nach § 3 Abs. 2 des Landestariftreuegesetzes zu zahlende Entgelt (brutto) pro Stunde zu zahlen und Änderungen des Mindestentgelts aufgrund Rechtsverordnung der Landesregierung nach § 3 Abs. 2 Satz 3 LTTG während der Ausführungslaufzeit gegenüber den Beschäftigten nachzuvollziehen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Satz 3 LTTG). Dies gilt nicht für eine Leistungserbringung durch Auszubildende.


2.) Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere deren Angebote daraufhin zu prüfen, ob sie auf der Basis des zu zahlenden Mindestentgelts kalkuliert sein können.


3.) Im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer oder Beschäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des beauftragten Nachunternehmens die Verpflichtungen nach § 4 ABs. 1 LTTG bzw. § 3 Abs. 1 LTTG sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Mindestentgelt- und Tariftreueerklärung der Nachunternehmer und der Verleiher vorzulegen.


4.) Vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten, diese dem Auftraggeber auf dessen Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen.


12. Angabe der Zuschlagskriterien Wertungsmethode: Wirtschaftlich günstigstes Angebot gemäß der im Anschreiben oder den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 135868 vom 17.05.2016