Titel | Durchführung von Bodenuntersuchungen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Bauauftrag (VOB) | |
Auftraggeber | Bundesamt für Straßen ASTRA Uttigenstraße 54 3600 Thun | |
Ausführungsort | CH-3600 Thun | |
Frist | 03.06.2016 | |
TED Nr. | 146563-2016 | |
Beschreibung | Abschnitt I:
I.1) Bundesamt für Straßen ASTRA, Abteilung Straßeninfrastruktur West, Filiale Thun Uttigenstraße 54 3600 Thun SCHWEIZ
E-Mail: beschaffung.thun@astra.admin.ch Internet: www.astra.admin.ch
Weitere Auskünfte erteilen: Internet: www.simap.ch/shabforms/servlet/Search
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3) Haupttätigkeit(en)
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: N01.22 130109 PEB Schönbühl – Kirchberg 6-Spur, Sondierbohrungen.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Bauauftrag Ausführung Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Schweiz, Kanton Bern, Gemeinden Urtenen-Schönbühl, Mattstetten, Hindelbank, Kernenried, Lyssach, Rüdtlingen-Alchenflüh sowie ASTRA Infrastrukturfiliale in Thun (Sitzungen). NUTS-Code
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Gegenstand der Beschaffung ist die geologische Erkundung mittels Kernbohrungen für ausgewählte Kunstbauten, Stützmauern und Hangsicherungen entlang der Nationalstrasse N01 zwischen Schönbühl und Kirchberg. Alle für die Durchführung der Bohrungen notwendigen Hilfsarbeiten und Einrichtungen (z.B. für Voraushub und Sicherstellen der Zugänglichkeit) sind Leistungsgegenstand. Die Hauptleistungen umfassen: 15 Kernbohrungen mit 185 Bohrmetern, Tiefen 10 – 30 m.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71351500 Beschreibung: Bodenuntersuchungen.
II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.2) Angaben zu Optionen
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
II.2.2) Angaben zu Optionen
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Beginn der Bauarbeiten: Beginn 12.08.2016 Abschluss 31.12.2016
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Keine.
III.1.1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Zahlungsbedingungen:
– Zahlungen erfolgen ausschließlich in Schweizer Franken (CHF).
– Zahlungsfrist: 45 Tage. Einzubeziehende Kosten: Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind, inkl. aller notwendigen Neben- und zusätzlichen Leistungen zur Fertigstellung der abnahmefertigen Gesamtleistung einschließlich aller Hilfsmittel. Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten. Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt „keine“ bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden. Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäß Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein. Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
III.1.3) Sonstige besondere Bedingungen: Generelle Teilnahmebedingungen: Gemäß Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen. Subunternehmer: Zugelassen, maximale Leistungserbringung durch Subunternehmer 50 % Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet. Subunternehmer sind zwingend bei der Angebotseinreichung zu nennen. Zudem umschreibt die Unternehmung die vom Subunternehmer erbrachten Leistungen (Umfang, Anteil in %) im Dokument „01 Angebotsunterlagen Sondierbohrungen“, Ziff. 2.0.4. Gleiche Teilnahmebedingungen wie für Hauptanbieter. Subunternehmer, welche in die Bewertung einfließen, dürfen nach dem Zuschlag ohne Genehmigung des Auftraggebers nicht mehr ausgewechselt werden. Subunternehmer dürfen bei mehreren Hauptanbietern am Verfahren teilnehmen.
III.2) Teilnahmebedingungen
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eignungskriterien: Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:
— EK1: technische Leistungsfähigkeit;
— EK2: wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit;
— EK3: organisatorische Leistungsfähigkeit;
— EK4: Schlüsselpersonen;
— EK5: Leistungsanteil Unterakkordant / Subunternehmer.
Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, außer wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht. Geforderte Nachweise: Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann. Eignungskriterium EK1: Technische Leistungsfähigkeit:
— EK1: Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität aus dem gleichen Fachbereich (Bohrungen für geotechnische Erkundung entlang einer Hochleistungsstraße) mit Angabe von Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer. Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt. Eignungskriterium EK2: Wirtschaftliche / Finanzielle Leistungsfähigkeit:
— EK2.1: Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so groß wie der Jahresumsatz des Auftrags. Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innerhalb 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
— EK2.2: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister;
— EK2.3: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister;
— EK2.4: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV;
— EK2.5: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV.
Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Anhang 3 zur VöB einzuverlangen. Allesamt nicht älter als 3 Monate. Eignungskriterium EK3: Organisatorische Leistungsfähigkeit:
— EK3: Kopie Zertifizierung nach ISO 9001 (bei Bietergemeinschaften mindestens der federführenden Unternehmung). Eignungskriterium EK4: Schlüsselpersonen:
— EK4: Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität aus dem gleichen Fachbereich (Bohrungen für geotechnische Erkundung entlang einer Hochleistungsstraße) mit Angabe über Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson (*), zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson, Lebenslauf des Hauptverantwortlichen. (*) Als Schlüsselpersonen gelten: Bauführer. Eignungskriterium EK5: Leistungsanteil Unterakkordant / Subunternehmer
— EK5: Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten / Subunternehmer von 50 %. Selbstdeklarationsblätter aller Subunternehmer müssen vollständig ausgefüllt eingereicht werden. Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subunternehmen beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart Offen
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 130109
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 03.06.2016 -
IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote r Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch
IV.3.7) Bindefrist des Angebots
IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
VI.3) Zusätzliche Angaben I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Zu Händen von: "N01.22 130109 PEB Schönbühl - Kirchberg 6-Spur, Sondierbohrungen". Teilangebote sind nicht zugelassen. Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder: Keine. Geschäftsbedingungen: Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde. Verhandlungen: Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben. Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Sonstige Angaben:
1. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen: Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
2. Angebotsöffnung: Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.
3. Folgeaufträge: Gestützt auf Art. 13 Abs. 1, lit. h VöB sowie Art. XV, lit. D GPA, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.
4. Vergabe der Leistungen: Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.
5. Bezug der Unterlagen: Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (vgl. Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.
6. Vorbehalt: Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.
7. Schlüsselpersonen: Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit vorgängiger schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden. Schlüsselpersonen dürfen nicht von Subunternehmern gestellt werden.
8. Begehung: Es findet keine Begehung statt.
9. Akteneinsicht: Keine Akteneinsicht. Die wesentlichen Dokumente aus dem Projekt sind beigelegt.
10. Ausschluss: Es sind alle Einheitspreise gemäß Leistungsverzeichnis zu offerieren. Angebote mit wesentlichen Umlagerungen von mengenabhängigem Aufwand in sachfremde Global- / Pauschalpositionen oder in Festpreisoptionen sowie nicht ausgefüllte oder offensichtlich unrealistische Einheitspreise (Platzhalterangebote) werden unabhängig von der Angebotssumme als unzulässige Variante gewertet und vom Verfahren ausgeschlossen. Internet: www.simap.ch Liefertermin / Bemerkungen: Die Amtsvariante ist in jedem Falle vollständig einzureichen. Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen. Schlusstermin / Bemerkungen: Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf USB-Stick in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk „Nicht öffnen – Offertunterlagen N01.22 130109 PEB Schönbühl – Kirchberg 6-Spur, Sondierbohrungen“. Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgebend für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle). Persönliche Abgabe: Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden. Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden. Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten. Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 22.4.2016, Dok. 911203. Gewünschter Termin für schriftliche Fragen bis: 12.5.2016.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 22.04.2016 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 135761 vom 29.04.2016 |