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Titel
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Entsorgung von Abwasser
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VergabeverfahrenÖffenliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
AuftraggeberStadt Erfurt Stadtkämmerei
Fischmarkt 1
99084 Erfurt
PlanerIngenieurbüro Prowa GmbH
Hochheimer Str. 47
99094 Erfurt
AusführungsortDE-99084 Erfurt
Frist03.06.2016
Beschreibung

1) Landeshauptstadt Erfurt

Stadtverwaltung, Stadtkämmerei

Fischmarkt 1

99084 Erfurt

Telefon-Nr. 0361 655-1286

Fax-Nr. 0361 655-1289

 

E-Mail: verdingungsstelle@erfurt.de

 

2) Vergabeverfahren Vergabe-Nr. Öffentliche Ausschreibung, VOB/A ÖAB 391/2016-66

 

3) Art des Auftrages Ausführung von Bauleistungen

 

4) Ort und Art der Leistung Kanal Nessegrund-Süd in Ermstedt Abwasser- und Wasserversorgung

 

5) Umfang der Leistung

 

LT 2 Abwasserentsorgung - Boden ausheben und entsorgen ca. 690 m3 - Kanal Steinzeug DN 200 ca. 163 m - Kanal Steinzeug DN 250 ca. 104 m - Betonschacht DN 1.000 5 St. - Betonschacht DN 600 3 St. - Hausanschlüsse einschl aller Formstücke 17 St. - Straßenablauf + Anschlussleitung 4 St. - Frostschutzschicht ca. 200 m3 - Hydraulisch gebundene Tragschicht ca. 265 m2 - sandgeschlämmte Schotterdecke ca. 60 m2 - Asphalttragdeckschicht AC 16 TD ca. 440 m2 - Betonborde ca. 85 m - Pflasterarbeiten ca. 52 m2 - Wasserbauarbeiten ca. 7 m2

 

LT 03 - Wasserversorgung, Tiefbau einschl. Deckenschluss: - Boden ausheben und entsorgen ca. 65 m3 - Hausanschlüsse / Durchpressung 3 St. - Frostschutzschicht ca. 15 m3 - Hydraulisch gebundene Tragschicht ca. 48 m2 - Asphalttragdeckschicht AC 16 TD ca. 48 m2

 

6) Aufteilung in Lose Nein.

 

7) Ausführungsfrist-, zeitraum 22.08. bis 25.11.2016

 

8) Nebenangebote nicht zugelassen nur in Verbindung mit einem Hauptangebot

 

9) Anforderung der Vergabeunterlagen Nachfolgend genannte Kontaktstelle: Name Bearbeiter Ingenieurbüro PROWA GmbH Frau Bachmann Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) Hochheimer Straße 47, 99094 Erfurt Telefon-Nr. Fax-Nr. E-Mail 0361/6701-0 0361/ 6701-213 E-Mail: info@prowa-erfurt.de Der Anforderung ist eine Kopie des Einzahlungsbeleges beizufügen.

 

10) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform Höhe des Entgeltes Zahlungsweise 40,00 EUR inkl. Postversand + Datenträger Banküberweisung Empfänger IBAN BIC IB Prowa GmbH DE80 820 700 000 1313949 00 DEUT DE 8EXXX Geldinstitut Verwendungszweck (Kassenzeichen) Deutsche Bank Erfurt Kanal Nessegrund-Süd in Ermstedt Anforderung möglichst bis Versand 03.06.2016 laufend

 

Der Versand der Vergabeunterlagen erfolgt nur, wenn

 

- gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief, Fax oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Pkt. 9) genannten Stelle angefordert wurden und

 

- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.

 

11) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind Stadtverwaltung Erfurt, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle - Zimmer 103, Fischmarkt 1, 99084 Erfurt

 

12) Angebotseröffnung am um Ort 14.06.2016 11:00 Uhr Vergabestelle, siehe Pkt. 1) Zum Eröffnungstermin sind nur Bieter und deren Bevollmächtigte zugelassen.

 

13) Nachweise zur Eignung mit dem Angebot Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Die Nummer ist anzugeben. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung folgende Unterlagen nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A vorzulegen: a) b) c) d) e) f) g) h) i) Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gem. § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 sind zu erfüllen. Die entsprechenden Nachweise für die geforderte Beurteilunsgruppe AK 2 sind mit dem Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die geforderten Nachweise auch für die vorgesehenen Nachunternehmen vorzulegen.

 

14) Wertungskriterien bei Haupt- und Nebenangeboten Niedrigster Preis Das wirtschaftlich

 

15) Zuschlagsfrist 29.07.2016

 

16) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Name Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 - Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) Weimarplatz 4, 99423 Weimar Telefon-Nr. Fax-Nr. E-Mail 0361 3773-7254 0361 3773-9354 E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de

 

17) Nachprüfung des Vergabeverfahrens (§ 19 ThürVgG)

 

(1) Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes. Er gibt die Information schriftlich spätestens sieben Kalendertage vor dem Vertragsabschluss ab.

 

(2) Beanstandet ein Bieter vor Ablauf der Frist schriftlich beim Auftraggeber die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften und hilft der Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, ist die Nachprüfungsbehörde durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten zu unterrichten. Der Zuschlag darf in dem Fall nur erteilt werden, wenn die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung das Vergabeverfahren mit Gründen beanstandet; andernfalls hat der Auftraggeber die Auffassung der Nachprüfungsbehörde zu beachten. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Nachprüfungsbehörde besteht nicht.

 

(3) Zuständige Nachprüfungsbehörde: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 - Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten, Weimarplatz 4, 99423 Weimar, Tel. 0361 3773-7254, Fax 0361 3773-9354, E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de.

 

(4) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn der voraussichtliche Gesamtauftragswert bei Bauleistungen 150.000 Euro (ohne Umsatzsteuer), bei Leistungen und Lieferungen 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) nicht übersteigt.

 

(5) Für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Nachprüfungsbehörde unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 Euro, soll aber den Betrag von 1.000 Euro nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 135895 vom 18.05.2016