Titel | Beschaffung von elektrischen Lampen und Leuchten | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Lieferauftrag (VOL) | |
Auftraggeber | Stadt Essen – Amt für Straßen und Verkehr Lindenallee 10 45127 Essen | |
Ausführungsort | DE-45127 Essen | |
Frist | 14.07.2016 | |
TED Nr. | 198842-2016 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Stadt Essen – Amt für Straßen und Verkehr Lindenallee 10 45127 Essen E-Mail: 66Vergabe@amt66.essen.de Internet: www.use24.essen.de/Webportal/agency/default.aspx I.2) Gemeinsame Beschaffung I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Lieferung von LED-Leuchten Typ Innenstadt 2016-2017. Referenznummer der Bekanntmachung: 16-062-EUÖ II.1.2) CPV-Code Hauptteil 31500000 II.1.3) Art des Auftrags Lieferauftrag II.1.4) Kurze Beschreibung: Die Ausschreibung betrifft ein Vorhaben, das entsprechend der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative gefördert wird (Initiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)). Es sollen Leuchten als Ersatz für die bisherigen Innenstadtleuchten AEG-Rondolux gekauft und anschließend geliefert werden. II.1.5) Geschätzter Gesamtwert II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEA13 Hauptort der Ausführung: Lampenlager FB66 Elisenstr. 76 45139 Essen. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: 593 Stück -Dekorative LED-Oberlicht-Laterne für Mastaufsatzmontage auf Maste mit Zopfmaß Ø 76 mm. II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.10.2016 Ende: 28.02.2017 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Gemäß § 122 Abs. (3) GWB kann der Nachweis der Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung gemäß §§ 43 bis 47 VgV (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-VOL). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen 124_VgV.pdf“ vorzulegen oder alternativ die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 48 Abs. (3) VgV durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV zu belegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer aus, unter der die Nachunternehmen im Präqualifikationsverzeichnis (PQ-VOL) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen 124_VgV.pdf“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen 124_VgV.pdf) liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Siehe unter III.1.1). III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Siehe unter III.1.1). Zusätzlich sind zur Gewährleistung der Produktqualität als wichtige Voraussetzungen der Hersteller nachfolgend aufgelistete Zertifizierungen vorzuweisen: — Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001 oder gemäß § 49 VgV gleichwertig (deutsch oder englisch); — Umweltverträglichkeit DIN EN ISO 14001 oder gemäß § 49 VgV gleichwertig (deutsch oder englisch). Musterleuchte: Bis zum Ende der Angebotsfrist ist eine Leuchte des angebotenen Typs zur technischen Prüfung der Ausstattungsmerkmale, dem Fachbereich Amt für Straßen und Verkehr, Fachbereich 66-3, Elisenstr. 76, 45139 Essen zur Verfügung zu stellen. Angebote ohne Musterleuchte werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Die Leuchte ist spätestens 4 Wochen nach erfolgter Entscheidung über den Zuschlag wieder abzuholen. Sollte eine Abholung innerhalb dieser Frist nicht erfolgt sein, wird die Leuchte der Entsorgung zugeführt. Ansprüche können aus dieser Maßnahme nicht hergeleitet werden. Der ENEC Ausweis in deutscher- oder englischer Sprache ist zusammen mit dem Angebot abzugeben. Die lichttechnische Berechnung in deutscher- oder englischer Sprache (PDF – Dokument) und die Eulumdat-Datei für die angebotene Leuchte sind dem Angebot auf Datenträger beizufügen. Die Montageanleitung ist der Musterleuchte in deutscher Sprache beizufügen. III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags 1. Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (TVgG NRW vom 01/12). Hiernach müssen Bieter/innen, deren Nachunternehmer/innen oder Verleiher/innen von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind bzw. bekannt sein müssen, gemäß den Vorgaben der §§ 4, 17 und 18 TVgG Verpflichtungserklärungen zu Umweltstandards und Energieeffizienz, sozialen Mindeststandards sowie bei Bau- und Dienstleistungen auch zu Tarif- bzw. Mindestlöhnen abgeben. Die Verpflichtungserklärungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. 2. Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter/Bewerber/innen z. B. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr geführt. Hierüber erfolgt auch unter www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ der kostenlose Zugang zu den Vergabeunterlagen. III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 14.07.2016 Ortszeit: 23:59 IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15.09.2016 IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 15.07.2016 Ortszeit: 12:00 Ort: Stadt Essen – Amt für Straßen und Verkehr, Lindenallee 10, Raum 301a, 45127 Essen. Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 Abs. (2) VgV. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen. Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen VI.3) Zusätzliche Angaben Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Rechnungen für Teillieferungen werden erst nach vollständiger Lieferung aller im Abrufauftrag aufgeführten Artikel beglichen. Es gelten die städtischen Vertragsbedingungen: Wenn keine günstigeren Zahlungsbedingungen angeboten werden, erfolgt ein Skontoabzug von 3 % bei Rechnungsbegleichung innerhalb von 3 Wochen und 2 % bei Rechnungsbegleichung von 4 Wochen. Skontofristen beginnen mit dem Tag des Eingangs der Rechnungen (Eingangsstempel der zuständigen Empfangsstelle), jedoch nicht vor dem Tag der Erfüllung der Leistung. Bekanntmachungs-ID: CXPSYYLYM21. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf Am Bonneshof 35 Düsseldorf 40474 Deutschland Telefon: +49 2211473055 E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de Fax: +49 2211472891 Internet: www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/ VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs.3 Nr.1 bis Nr.4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs.3 GWB lautet: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 08.06.2016 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 136101 vom 14.06.2016 |