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Titel
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Unterstützung der unterschiedlichen Ebenen der Hochwasserrisikomanagementplanung
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberRegierungspräsidium Stuttgart Referat 13
Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart
AusführungsortDE-70565 Stuttgart
Frist23.08.2016
TED Nr.260080-2016
Beschreibung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber


I.1) Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 53.2

Ruppmannstraße 21

Stuttgart

70565

Deutschland

Kontaktstelle(n): Hr. Markus Moser

Telefon: +49 711904-15318

Fax: +49 711904-15091

NUTS-Code: DE111


E-Mail: markus.moser@rps.bwl.de

Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.rp-stuttgart.de


I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.3) Kommunikation


Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vof.istw.de Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle: ISTW Planungsgesellschaft mbH Franckstraße 4 Ludwigsburg 71636 Deutschland Kontaktstelle(n): Hr. Thilo Seitz Telefon: +49 714124236-18 E-Mail: seitz@istw.de Fax: +49 714124236-99 NUTS-Code: DE115 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.istw.de Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers


Regional- oder Kommunalbehörde


I.5) Haupttätigkeit(en)


Allgemeine öffentliche Verwaltung


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:


Fachberatung und Unterstützung bei der Umsetzung der HWRM-RL in Baden-Württemberg.


II.1.2) CPV-Code Hauptteil


75131000


II.1.3) Art des Auftrags


Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung:


Zur Unterstützung der unterschiedlichen Ebenen der Hochwasserrisikomanagementplanung in Baden-Württemberg ist für den zweiten Zyklus – in den Jahren 2016-2021 – eine externe Unterstützung vorgesehen. Diese soll das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM), die Flussgebietsbehörden (Regierungspräsidien), die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) und die WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH (WBW) bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen. In Baden-Württemberg wurden im ersten Zyklus der HWRM-RL an rund 5 000 km Gewässer Risikogebiete ausgewiesen. Die Hochwasserrisikomanagementplanung umfasst jedoch weitere Gebiete an 6 300 km Gewässer, so dass sich der Auftrag auf insgesamt 11 300 km Gewässer und die dazugehörige Einzugsgebietsfläche bezieht.


II.1.5) Geschätzter Gesamtwert


Wert ohne MwSt.: 751.000,00 EUR


II.1.6) Angaben zu den Losen


Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

71313000

90700000

79416000


II.2.3) Erfüllungsort


NUTS-Code: DE1


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:


Rahmenvereinbarung über die Bearbeitung von Teilaufträgen zu folgenden Themen / Aufgaben. Dies sind in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Behörden und Akteuren zu erbringen.

1. Beratung und Unterstützung bei der Aktualisierung der vorläufigen Risikobewertung.

2. Berichterstattung der Ergebnisse des zweiten Zyklus gegenüber der EU-Kommission:

Fachliche Unterstützung der Koordination innerhalb der Flussgebiete; orbereitung der Berichterstattung der HWRM-Planung gegenüber dem Bund; Vorbereitung der strategischen Umweltprüfung (SUP), Vorbereitung der Begleitung der Abstimmung mit den Umweltverbänden, Vorbereitung der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung 2020 mit der Unterstützung der Auswertung der Stellungnahmen, der Vorbereitung der Veröffentlichung 2021.

3. Abstimmung und Koordination auf der Ebene der Bundesländer. Unterstützung bei der Bewertung der Vorgaben und Rückmeldungen der Europäischen Kommission (CIS-Prozess) / Nachbarstaaten / LAWA / IKSR und IKSD.

4. Begleitung der Umsetzung und Dokumentation der Maßnahmen des ersten Zyklus‘ der HWRM-RL:

Erstellung Konzeption zur Kommunikation mit Akteuren, Unterstützung bei der Entwicklungen von Arbeitshilfen/Instrumente; Beratung der Flussgebietsbehörden bei der konkreten Umsetzung; Unterstützung der Entwicklung von Arbeitshilfen/Instrumenten sowie der Fachgruppen IE/Seveso III und Kultur.

5. Erstellung einer Konzeption zur Fortschreibung der Maßnahmenpläne für den zweiten Zyklus der HWRM-RL:

Beratung des UM, der Flussgebietsbehörden und der LUBW bei der Erstellung der Konzeption zur Fortschreibung der Hochwasserrisikomanagementplanung unter Berücksichtigung der Wirkungszusammenhänge zwischen Maßnahmenrealisierung und Risikominderung; Fachliche Unterstützung der Koordination mit den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen der Wasserrahmenrichtlinie; Vorbereitung der regelmäßigen Fortschreibung der Risikoinformationen auf Basis der Erfahrungen der Aktualisierung 2016; Abstimmung der Schnittstellen zur Fortschreibung Hochwassergefahrenkarten; Erarbeitung einer Konzeption der zukünftigen Beteiligung der interessierten Stellen, sowie die laufende Dokumentation der Beteiligung der interessierten Stellen und der Öffentlichkeit. Entwicklung einer Konzeption zum Umgang mit der Starkregengefahr und dem Starkregenrisikomanagement in Abstimmung mit den anderen Bundesländern.

6. Umsetzung und Weiterentwicklung der Konzeption zur Datenhaltung zur HWRM-PL:

Fachliche Unterstützung der LUBW/ITZ bei der technischen Umsetzung der Dokumentation der Maßnahmen der Akteure; Unterstützung beim DV Konzept zur Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission; Unterstützung bei der Entwicklung von Werkzeugen zur Fortschreibung der Hochwasserrisikomanagementplanung; Unterstützung bei Schulungsmaßnahmen der LUBW/ITZ.

7. Umsetzung und Weiterentwicklung der Konzeption zur Öffentlichkeitsarbeit zum Hochwasserrisikomanagement in Baden-Württemberg:

Unterstützung bei der Aktualisierung und Weiterentwicklung der zentralen Internetplattform www.hochwasserbw.de durch regelmäßige Überprüfung auf Aktualität und fachlich-redaktionelle Vorbereitung von Beiträgen; Unterstützung bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Konzeption der aktiven Beteiligung der Öffentlichkeit; Unterstützung des Projektes HW-Kommunikation; Unterstützung des Fortschreibungsprozesses der Hochwasserrisikomanagementplanung, insbesondere durch Vortragsvorlagen usw.; Teilnahme an Veranstaltungen der Hochwasserpartnerschaften bei Bedarf.

8. Gremienarbeit

Teilnahme an den Gremien erweiterte Projektleitung HWRM, Koordinierungsgruppe HWRM, Erfahrungsaustausch der Flussgebietsbehörden und bei den Fachgruppen Kultur und IE/Seveso III. Die Lenkungsgruppe Hochwasserrisikomanagement (LG HWRM) ist inhaltlich mit vorzubereiten und ggf. ist daran teilzunehmen. Für den AK HWGK und den AK HW-Kommunikation muss der Auftragnehmer als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und bei Bedarf teilnehmen.


II.2.5) Zuschlagskriterien


Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Bewertung des Projektleiters hinsichtlich einer optimalen Leistungserfüllung / Gewichtung: 20 Qualitätskriterium - Name: Bewertung der weiteren Bearbeiter hinsichtlich einer optimalen Leistungserfüllung / Gewichtung: 20 Qualitätskriterium - Name: Organisation / Kapazitäten / Gewichtung: 15 Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck / Gewichtung: 15 Preis - Gewichtung: 30


II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.11.2016 Ende: 31.12.2021 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein


II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden


Geplante Mindestzahl: 3 Höchstzahl: 8

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Kriterium 1: Einhaltung der formellen Anforderungen;

Kriterium 2: Einhaltung der Mindestanforderungen;

Kriterium 3: Fachliche Eignung mit dem Nachweis vergleichbarer erbrachten Leistungen aus den letzten 5 Jahren:

1) Anzahl von erstellten Maßnahmenberichten aus dem ersten Zyklus der EU-HWRM mit 10 %

2) Unterstützung bei der Erstellung von Strategie und Konzeption zur Umsetzung der HWRM – Anzahl von Projekten bei denen die verantwortliche Behörde (Wasserbehörde, nicht: untere Wasserbehörde) bei der Erstellung von Strategie und Konzept der HWRM unterstützt worden ist mit 40 %.

3) Unterstützung bei der Umsetzung der HWRM – Anzahl von Projekten bei denen die verantwortliche Behörde (Wasserbehörde, nicht: untere Wasserbehörde) bei der Umsetzung der HWRM unterstützt worden ist mit 20 %.

4) Erarbeitung von Arbeitshilfen – Anzahl von erarbeiteten konkreten Arbeitshilfen für die Umsetzung der HWRM wie Fragebögen, Checklisten, Leitfäden, Unterstützung bei Softwareentwicklung u. ä. mit 10 %.

5) Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit: Gestaltung einer mehrseitigen Internetseite für ein konkretes Projekt, Pflege und Aktualisierung Internetseite für ein konkretes Projekt, Erarbeitung von Inhalten für schriftliche Veröffentlichungen für ein konkretes Projekt, Gestaltung von schriftlichen Veröffentlichungen für ein konkretes Projekt, Organisatorische Planung von Terminen für die Öffentlichkeitsarbeit, Inhaltliche Planung von Terminen für die Öffentlichkeitsarbeit, Durchführung von Terminen für die Öffentlichkeitsarbeit, Moderation von Terminen für die Öffentlichkeitsarbeit mit 10 %

6. Durchführung von EU-geförderten Projekten – Anzahl von federführenden Projekten zur Durchführung von der EU geförderten Projekten mit Bezug zur HWRM-Richtlinie mit 10 %.


II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein


II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union


Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2016) über die Rechtsform und die Unterschriftsberechtigung des Antragstellers – bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für alle Mitglieder (in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister – bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes – bei Unternehmen die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o. ä. verpflichtet sind durch Eigenerklärung). Aus dem Nachweis muss zweifelsfrei hervorgehen, dass die Person / die Personen welche den Antrag / die Erklärungen abgegeben haben berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den Antragsteller zu tätigen.


III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

A) Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2016) einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 1 500 000 EUR bei Personenschäden und einer Deckung von 1 500 000 EUR bei Sach- und Vermögensschäden. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert). Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Antragstellers, die Berufshaftpflichtdeckung auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.

b) Nachweis des durchschnittlichen Umsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags mit mindestens 320 000 EUR.

c) Nachweis der durchschnittlichen Anzahl von Beschäftigten der letzten 3 Jahre in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags mit mindestens 4 Beschäftigten.

d) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, in welcher der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft ist nicht zugelassen. Bei Auftragserteilung ist ein Nachweis über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung vorzulegen.

e) Unterauftragnehmer / Eignungsleihe: Zur Bearbeitung des Auftrages darf ein Auftragnehmer nur Unterauftragnehmer einsetzen welche dem Auftraggeber bekannt sind und deren Einsatz der Auftraggeber zugestimmt hat. Aus diesem Grund sind Unterauftragnehmer zu benennen. Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber mit anderen Unternehmen den Auftrag erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen ist nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen. Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten über die dritten Unternehmen die auf Seiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt sein werden. Durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen ist nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung die Kapazitäten der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bereitstellen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften.

f) Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) vorzulegen.


III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Als Mindestanforderungen für den Nachweis der fachlichen Eignung sind aus dem Zeitraum der letzten 5 Jahre nachzuweisen: Erstellung von Maßnahmenberichten – Der Antragsteller muss in den letzten 5 Jahren mindestens in einem Projekt aus dem ersten Zyklus der Umsetzung der EU-HWRM die Erstellung von Maßnahmenberichten erbracht haben.


III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand


Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

A) „Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten in der Wasserwirtschaft“ (AVB-ING) – Ausgabe 2014, als Teil des „Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten in der Wasserwirtschaft“ (HIV-Was) – Stand: März 2014, herausgegeben von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser LAWA.

b) Zusätzliche Vertragsbedingungen zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG-BW) in der aktuellen Fassung (derzeit 2013).

c) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen.


III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal


Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart


Verhandlungsverfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt: Sie ist auf die Dauer des zweiten Zyklus HWRM-RL ausgelegt. Darin sind die inhaltlichen und im Ablauf aufeinander aufbauende Themen „Bewertung der Hochwasserrisiken“, „Risikogebiete“, „Gefahrenkarten und Risikokarten“ und „Risikomanagementpläne“ gemäß §§ 73-75 WHG enthalten. Die Themengebiete können nicht gesondert bearbeitet werden. Daher ist bis Ende zweiter Zyklus (2021) zu beauftragen.


IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 23.08.2016 Ortszeit: 11:00


IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Tag: 06.09.2016


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch


IV.2.6) Bindefrist des Angebots: Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)


IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote



Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen


VI.3) Zusätzliche Angaben


A) Alle Unterlagen zum Vergabeverfahren stehen auf der Internetseite www.vof.istw.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zur Verfügung;

b) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Nach dem Schlusstermin eingehende Teilnahmeanträge werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor nicht eindeutige Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern;

c) Der Teilnahmeantrag muss in Form des ausgefüllten Musterantrags samt der notwendigen Anlagen (veröffentlicht auf der o. g. Internetseite) vorgelegt werden;

d) Der Teilnahmeantrag muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die nachweislich – siehe III.1.1)- berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber- / Bietergemeinschaften bestimmte Person);

e) Alle Angaben des Antragstellers haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;

f) Unterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinaus gehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;

g) Die Antragsunterlagen sind ausschließlich in Papierform DIN A4 und auf dem Postweg einzureichen;

h) Die Antragsunterlagen sind mit der vorbereiteten Kennzeichnung (erhältlich auf der oben angegebenen Internetseite) zu versehen;

i) Die Antragsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben;

j) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an seitz@istw.de, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Interessenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments und der Informationen auf der Internetseite zu informieren.

k) Das seither mit der Fachberatung und Unterstützung bei der Umsetzung der HWRM-RL in Baden-Württemberg beteiligte Büro wird nicht vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Vielmehr werden allen ausgewählten Bietern im Verhandlungsverfahren umfangreiche erarbeitete Unterlagen (digital) zur Verfügung gestellt. Dadurch wird die Vorbefasstheit (§ 7 VgV) ausgeglichen. Diese Büro ist: Infrastruktur & Umwelt – Professor Böhm und Partner, Julius-Reiber-Straße 17, 64293 Darmstadt.

l) Der Auftraggeber wird für den Bieter dessen Angebot beauftragt werden soll einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren


Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Kapellens traße 17 Karlsruhe76131 Deutschland Telefon: +49 721926-0 E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de Fax: +49 721926-3985 Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen


Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs.1 GWB). VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Kapellenstraße 17 Karlsruhe 76131 Deutschland Telefon: +49 721926-0 E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de Fax: +49 721926-3985 Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

Tag: 23.07.2016

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 136619 vom 03.08.2016