Titel | Umweltplanung zur Dammertüchtigung bis zum Planfesstellungsbeschluss | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Regierungspräsidium Karlsruhe Referat 53.2 Landesbetrieb Gewässer Markgrafenstraße 46 76133 Karlsruhe | |
Ausführungsort | DE-76133 Karlsruhe | |
Frist | 16.09.2016 | |
TED Nr. | 277914-2016 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Regierungspräsidium Karlsruhe Markgrafenstraße 46 76133 Karlsruhe Fax: +49 72193340250 E-Mail: jan-christoph.walter@rpk.bwl.de Internet: www.rp-karlsruhe.de Internet: rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Service/Bekanntmachung/Documents/RHWD_San_XXVIIff_Umwelt_Plg.zip I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde I.3) Haupttätigkeit(en) Baulastträger Allgemeine öffentliche Verwaltung Umwelt I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Sanierungsplanungen an den Rheinhochwasserdämmen RHWD XXVII, XXV (RDK) und XXXIX – Umweltplanung, Lose 1-3. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 12 Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Karlsruhe, Mannheim. NUTS-Code DE122 DE126 II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Umweltplanung zur Dammertüchtigung bis zum Planfesstellungsbeschluss in 3 Losen. Die Rheinhochwasserdämme (RHWD): Los 1: RHWD XXV am Rheindampfkraftwerk RDK 8, Karlsruhe (Länge 0,38 km); Los 2: RHWD XXVII im Bereich der Raffinerie bei Karlsruhe (Länge 5 km); Los 3: RHWD XXXIX bei Mannheim-Neckarau (Länge 3,5 km); entsprechen nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik und sollen deshalb überplant werden. Der geplante Ausbau und die Sanierung dienen der Sicherung der geschützten Landflächen gegen Überschwemmungen bei Rheinhochwasser. Die bestehenden Rheinhochwasserdämme sind im Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) als Schutzdämme festgelegt und vollständig als klassifizierte Dämme geführt. Die Unterhaltungslast der Dämme liegt beim Land Baden-Württemberg. Entsprechend § 60 WG obliegt dem Träger der Unterhaltungslast die Pflicht, die Dämme zu erneuern, zu erhöhen, zu verstärken oder umzugestalten (Ausbau), soweit dies zum Schutz gegen Hochwasser notwendig ist. Träger des Vorhabens ist das Land Baden-Württemberg (Träger der Ausbau- und Unterhaltungslast), vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 53.1 „Gewässer I. Ordnung, Hochwasserschutz, Planung“. Die geplanten Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen bedürfen der Planfeststellung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll entsprechend der landesrechtlichen Vorgaben Baden-Württembergs erfolgen. Genehmigungsbehörden sind die Stadt Karlsruhe und die Stadt Mannheim. Bei der Überplanung der Dammabschnitte sind folgende Aspekte von Bedeutung: — Die Standsicherheit ist im Einzelnen gemäß DIN 19712 nachzuweisen. Die teilweise zu steilen land- und wasserseitigen Böschungen sind abzuflachen und landseitig sind Auflastbermen vorzusehen; — Bei beengten Verhältnissen können Sonderbauweisen erforderlich werden; — Die Höhe des Freibords (Abstand zwischen dem Bemessungswasserstand und der Dammkrone) beträgt streckenweise weniger als die zwischenstaatlich vereinbarten 80 cm; — Aufgrund fehlender oder unzureichender Dammverteidigungswege ist im Falle des Einstaus die Zuwegung nicht gewährleistet, so dass keine Dammverteidigung mit großem technischem Gerät möglich ist; — Vorhabensvarianten: Im Zuge der Planung sind Varianten mit zu untersuchen; — In den Planungsabschnitten sind verschiedene Schutzgebiete ausgewiesen. Der Berücksichtigung der Umweltplanung kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu. Die Genehmigungsplanungen sollen bis Ende 2018 abgeschlossen sein. Folgende Schutzgebiete sind zu beachten: Lose 1 und 2: Biotop: Nr.: 169 152 120 051 – Gehölze südlich von Maxau Biotop: Nr.: 269 152 126 030 – Grünenwasser NW Daxlanden Angrenzend: NSG Nr. 2.081 – Altrhein kleiner Bodensee Angrenzend: NSG Nr. 2.122 – Burgau Waldschutzgebiet: Nr. 200235 – Rappenwörth – Großgrund Landschaftsschutzgebiet: Nr. 2.12.003 – Rheinaue Landschaftschutzgebiet: Nr. 2.12.000 – Vorderau (Rheinufer zwischen Rhein und ehemaligem Pionierhafen bis Ölhafen) FFH-Gebiet: Nr. 6816341 – Rheinniederung von Karlsruhe bis Philippsburg FFH-Gebiet: Nr. 7015341 – Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe Vogelschutzgebiet: Nr. 7015441 – Rheinniederung zwischen Elchesheim und Karlsruhe Los 3: Biotop: Nr. 165 162 220 007 – Feldhecken Schindkraut Biotop: Nr. 265 162 220 176 – Hartholzaue Waldpark Mannheim Biotop: Nr. 165 162 220 002 – Feldgehölze nordöstlich „Silberpappel“ Neckarau Biotop: Nr. 265 162 220 800 – Eichenwald am Rheindamm Naturschutzgebiet (angrenzend): Nr. 2.067 – Bei der Silberpappel Landschaftsschutzgebiet: Nr. 2.22.006 – Waldpark FFH-Gebiet: Nr. 6716341 – Rheinniederung von Philippsburg bis Mannheim Vogeschutzgebiet: Nr. 6616441 – Rheinniederung zwischen Altlußheim und Mannheim. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71420000, 71320000 Beschreibung: Landschaftsgestaltung. Planungsleistungen im Bauwesen. II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: ja II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.2) Angaben zu Optionen II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR Die ausgeschriebenen Planungsleistungen umfassen die Umweltplanung für die Planung der unten genannten Dammabschnitte. Im Einzelnen umfasst die Ausschreibung die folgenden Leistungen: — Planungsleistungen zu Umweltverträglichkeitsstudie; — FFH/SPA-Verträglichkeitsuntersuchungen; — Artenschutzrechtliche Untersuchungen; — Landschaftspflegerischer Begleitplanung gemäß § 26 HOAI LP 1-4; — Flächenmanagement für Ausgleichsflächen und Grunderwerb; — Mitwirkung Öffentlichkeitsarbeit; — weitere besondere Leistungen Umweltplanung Los 1 und Los 2 (zusammen) Umweltplanung Los 1 – RHWD XXV am Rheindampfkraftwerk RDK 8, Karlsruhe (Länge 0,38 km); Umweltplanung Los 2 – RHWD XXVII im Bereich der Raffinerie bei Karlsruhe (Länge 5 km) in 2 Teilabschnitten. Umweltplanung Los 3 – RHWD XXXIX bei Mannheim-Neckarau (Länge 3,5 km). II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein Beginn der Bauarbeiten: Beginn 09.12.2016 Abschluss 31.12.2018 Angaben zu den Losen Los-Nr: 1 Beschreibung Sanierungsplanungen an den Rheinhochwasserdämmen RHWD XXVII und XXV (RDK) – Umweltplanung, Lose 1 und 2 1) Kurze Beschreibung Umweltplanung zur Dammertüchtigung bis zum Planfesstellungsbeschluss in 2 Losen. Die Rheinhochwasserdämme (RHWD): Los 1: RHWD XXV am Rheindampfkraftwerk RDK 8, Karlsruhe (Länge 0,38 km); Los 2: RHWD XXVII im Bereich der Raffinerie bei Karlsruhe (Länge 5 km); entsprechen nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik und sollen deshalb überplant werden. Der geplante Ausbau und die Sanierung dienen der Sicherung der geschützten Landflächen gegen Überschwemmungen bei Rheinhochwasser. Die bestehenden Rheinhochwasserdämme sind im Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) als Schutzdämme festgelegt und vollständig als klassifizierte Dämme geführt. Die Unterhaltungslast der Dämme liegt beim Land Baden-Württemberg. Entsprechend § 60 WG obliegt dem Träger der Unterhaltungslast die Pflicht, die Dämme zu erneuern, zu erhöhen, zu verstärken oder umzugestalten (Ausbau), soweit dies zum Schutz gegen Hochwasser notwendig ist. Träger des Vorhabens ist das Land Baden-Württemberg (Träger der Ausbau- und Unterhaltungslast), vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 53.1 „Gewässer I. Ordnung, Hochwasserschutz, Planung“. Die geplanten Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen bedürfen der Planfeststellung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll entsprechend der landesrechtlichen Vorgaben Baden-Württembergs erfolgen. Genehmigungsbehörden sind die Stadt Karlsruhe und die Stadt Mannheim. Bei der Überplanung der Dammabschnitte sind folgende Aspekte von Bedeutung: — Die Standsicherheit ist im Einzelnen gemäß DIN 19712 nachzuweisen. Die teilweise zu steilen land- und wasserseitigen Böschungen sind abzuflachen und landseitig sind Auflastbermen vorzusehen; — Bei beengten Verhältnissen können Sonderbauweisen erforderlich werden; — Die Höhe des Freibords (Abstand zwischen dem Bemessungswasserstand und der Dammkrone) beträgt streckenweise weniger als die zwischenstaatlich vereinbarten 80 cm; — Aufgrund fehlender oder unzureichender Dammverteidigungswege ist im Falle des Einstaus die Zuwegung nicht gewährleistet, so dass keine Dammverteidigung mit großem technischem Gerät möglich ist; — Vorhabensvarianten: Im Zuge der Planung sind Varianten mit zu untersuchen; — In den Planungsabschnitten sind verschiedene Schutzgebiete ausgewiesen. Der Berücksichtigung der Umweltplanung kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu. Die Genehmigungsplanungen sollen bis Ende 2018 abgeschlossen sein. Folgende Schutzgebiete sind zu beachten: Lose 1 und 2: Biotop: Nr.: 169 152 120 051 – Gehölze südlich von Maxau Biotop: Nr.: 269 152 126 030 – Grünenwasser NW Daxlanden Angrenzend: NSG Nr. 2.081 – Altrhein kleiner Bodensee Angrenzend: NSG Nr. 2.122 – Burgau Waldschutzgebiet: Nr. 200235 – Rappenwörth – Großgrund Landschaftsschutzgebiet: Nr. 2.12.003 – Rheinaue Landschaftschutzgebiet: Nr. 2.12.000 – Vorderau (Rheinufer zwischen Rhein und ehemaligem Pionierhafen bis Ölhafen) FFH-Gebiet: Nr. 6816341 – Rheinniederung von Karlsruhe bis Philippsburg FFH-Gebiet: Nr. 7015341 – Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe Vogelschutzgebiet: Nr. 7015441 – Rheinniederung zwischen Elchesheim und Karlsruhe. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71420000 713200003) Menge oder Umfang Die ausgeschriebenen Planungsleistungen umfassen die Umweltplanung für die Planung der unten genannten Dammabschnitte. Im Einzelnen umfasst die Ausschreibung die folgenden Leistungen: — Planungsleistungen zu Umweltverträglichkeitsstudie; — FFH/SPA-Verträglichkeitsuntersuchungen; — Artenschutzrechtliche Untersuchungen; — Landschaftspflegerischer Begleitplanung gemäß § 26 HOAI LP 1-4; — Flächenmanagement für Ausgleichsflächen und Grunderwerb; — Mitwirkung Öffentlichkeitsarbeit; — weitere besondere Leistungen Umweltplanung Los 1 und Los 2 (zusammen) Umweltplanung Los 1 – RHWD XXV am Rheindampfkraftwerk RDK 8, Karlsruhe (Länge 0,38 km); Umweltplanung Los 2 – RHWD XXVII im Bereich der Raffinerie bei Karlsruhe (Länge 5 km) in 2 Teilabschnitten. 110 000 - 160 0004) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen Los-Nr: 2 Beschreibung Sanierungsplanungen am Rheinhochwasserdamm XXIX – Umweltplanung, Los 3 1) Kurze Beschreibung Umweltplanung zur Dammertüchtigung bis zum Planfesstellungsbeschluss in Los 3. Der Rheinhochwasserdamm (RHWD): Los 3: RHWD XXXIX bei Mannheim-Neckarau (Länge 3,5 km); entspricht nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik und soll deshalb überplant werden. Der geplante Ausbau und die Sanierung dienen der Sicherung der geschützten Landflächen gegen Überschwemmungen bei Rheinhochwasser. Die bestehenden Rheinhochwasserdämme sind im Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) als Schutzdämme festgelegt und vollständig als klassifizierte Dämme geführt. Die Unterhaltungslast der Dämme liegt beim Land Baden-Württemberg. Entsprechend § 60 WG obliegt dem Träger der Unterhaltungslast die Pflicht, die Dämme zu erneuern, zu erhöhen, zu verstärken oder umzugestalten (Ausbau), soweit dies zum Schutz gegen Hochwasser notwendig ist. Träger des Vorhabens ist das Land Baden-Württemberg (Träger der Ausbau- und Unterhaltungslast), vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 53.1 „Gewässer I. Ordnung, Hochwasserschutz, Planung“. Die geplanten Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen bedürfen der Planfeststellung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll entsprechend der landesrechtlichen Vorgaben Baden-Württembergs erfolgen. Genehmigungsbehörden sind die Stadt Karlsruhe und die Stadt Mannheim. Bei der Überplanung der Dammabschnitte sind folgende Aspekte von Bedeutung: — Die Standsicherheit ist im Einzelnen gemäß DIN 19712 nachzuweisen. Die teilweise zu steilen land- und wasserseitigen Böschungen sind abzuflachen und landseitig sind Auflastbermen vorzusehen; — Bei beengten Verhältnissen können Sonderbauweisen erforderlich werden; — Die Höhe des Freibords (Abstand zwischen dem Bemessungswasserstand und der Dammkrone) beträgt streckenweise weniger als die zwischenstaatlich vereinbarten 80 cm; — Aufgrund fehlender oder unzureichender Dammverteidigungswege ist im Falle des Einstaus die Zuwegung nicht gewährleistet, so dass keine Dammverteidigung mit großem technischem Gerät möglich ist; — Vorhabensvarianten: Im Zuge der Planung sind Varianten mit zu untersuchen; — In den Planungsabschnitten sind verschiedene Schutzgebiete ausgewiesen. Der Berücksichtigung der Umweltplanung kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu. Die Genehmigungsplanungen sollen bis Ende 2018 abgeschlossen sein. Folgende Schutzgebiete sind zu beachten: Los 3: Biotop: Nr. 165 162 220 007 – Feldhecken Schindkraut Biotop: Nr. 265 162 220 176 – Hartholzaue Waldpark Mannheim Biotop: Nr. 165 162 220 002 – Feldgehölze nordöstlich „Silberpappel“ Neckarau Biotop: Nr. 265 162 220 800 – Eichenwald am Rheindamm Naturschutzgebiet (angrenzend): Nr. 2.067 – Bei der Silberpappel Landschaftsschutzgebiet: Nr. 2.22.006 – Waldpark FFH-Gebiet: Nr. 6716341 – Rheinniederung von Philippsburg bis Mannheim Vogeschutzgebiet: Nr. 6616441 – Rheinniederung zwischen Altlußheim und Mannheim. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71420000 713200003) Menge oder Umfang Umweltplanung Los 3 – RHWD XXXIX bei Mannheim-Neckarau (Länge 3,5 km); Die ausgeschriebenen Planungsleistungen umfassen die Umweltplanung für die Planung des obengenannten Dammabschnitts. Im Einzelnen umfasst die Ausschreibung die folgenden Leistungen: — Planungsleistungen zu Umweltverträglichkeitsstudie; — FFH/SPA-Verträglichkeitsuntersuchungen; — Artenschutzrechtliche Untersuchungen; — Landschaftspflegerischer Begleitplanung gemäß § 26 HOAI LP 1-4; — Flächenmanagement für Ausgleichsflächen und Grunderwerb; — Mitwirkung Öffentlichkeitsarbeit; — weiterer besondere Leistungen. 70 000 - 100 0004) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: III.1.1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Siehe Bewertungsbogen zur Bewerberauswahl unter Internet: rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Service/Bekanntmachung/Documents/RHWD_San_XXVIIff_Umwelt_Plg.zip III.1.3) Sonstige besondere Bedingungen: III.1.4.1): Der Bewerber hat mit den Teilnahmeunterlagen die ausgedruckte und rechtsverbindlich unterzeichnete Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abzugeben (siehe Bewertungsbogen zur Bewerberauswahl). Den Teilnahmeunterlagen ist der Bewertungsbogen sowie eine vom Auftraggeber erstellte EEE-Vorlage (xml-Datei) unter rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Service/Bekanntmachung/Documents/RHWD_San_XXVIIff_Umwelt_Plg.zip beigefügt. III.1.4.2): Änderungen im Hinblick auf das vom Bewerber benannte Schlüsselpersonal (Projektleiter und Stellvertretender Projektleiter) und die Verteilung der Funktionen sind nach der Zuschlagserteilung nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Dies betrifft auch die Beauftragung anderer Nachunternehmer. III.1.4.3): Für den Auftrag gelten folgende terminliche Rahmenvorgaben: a) Leistungsbeginn unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens (geplanter Vertragsbeginn 9.12.2016) b) Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 4 so, dass die Einreichung der Planfeststellungunterlagen bis Dezember 2018 erfolgen kann. III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe EEE gemäß Pkt. III.1.4.1 dieser Bekanntmachung. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe Bewerbungsbogen zur Bewerberauswahl unter rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Service/Bekanntmachung/Documents/RHWD_San_XXVIIff_Umwelt_Plg.zip und EEE gemäß Pkt. III.1.4.1 dieser Bekanntmachung. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe Bewerbungsbogen zur Bewerberauswahl unter rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Service/Bekanntmachung/Documents/RHWD_San_XXVIIff_Umwelt_Plg.zip und EEE gemäß Pkt. III.1.4.1 dieser Bekanntmachung. III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren): nein IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl: 3 Geplante Höchstzahl: 3 IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 53.1 / 8961.40 IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Kostenpflichtige Unterlagen: nein IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 16.09.2016 - 10:00 IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote r Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch IV.3.7) Bindefrist des Angebots IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.3) Zusätzliche Angaben Der Teilnahmeantrag ist schriftlich in einem doppelten Umschlag einzureichen. Der innere Umschlag ist deutlich mit dem Vermerk „Ausschreibung Projektsteuerung RHWD XXVII ff – Nicht öffnen vor dem 16.9.2016 10 Uhr.“ zu kennzeichnen. Die Teilnahmeanträge werden erst nach Ablauf des Schlusstermins (vgl. IV.3.4)) geöffnet. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Baden-Württemberg – Regierungspräsidium Karlsruhe 76247 Karlsruhe Deutschland Telefon: +49 7219264049 Fax: +49 7219263985 VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 05.08.2016 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 136745 vom 12.08.2016 |