Titel | Untersuchung zur Luftqualität an Verkehrswegen mit luftgestützten Geräten | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Bundesanstalt für Straßenwesen Brüderstr. 53 51427 Bergisch Gladbach | |
Ausführungsort | DE-51427 Bergisch Gladbach | |
Frist | 12.09.2016 | |
Beschreibung | 1. Bundesanstalt für Straßenwesen Brüderstr. 53 51427 Bergisch Gladbach
Bearbeitungsnummer: (bitte stets angeben) Z5mü FE 02.0401/2016/IRB.
2. a) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung
b) Vertragsart: Dienstleistungsauftrag.
3. a) Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung: FE 02.0401/2016/IRB "Untersuchung zur Luftqualität an Verkehrswegen mit luftgestützten Geräten"
Problem/Ziel: Luftschadstoffmessungen im gesamten Bundesgebiet zeigen, dass die Grenzwerte der 39. BImSchV für einige Luftschadstoffe insbesondere an verkehrsnahen Standorten zum Teil stark überschritten werden. Für die Planung von schadstoffmindernden Maßnahmen im Zuge von Straßenaus- und Straßenneubau müssen genaue Kenntnisse über das Schadstoffaufkommen und die Schadstoffverteilung an den betroffenen Standorten gewonnen werden. Aufgrund der Aufwendigkeit der üblichen Messverfahren, die darüber hinaus auch nur punktuelle Messdaten aufnehmen können, werden hierfür zumeist Modellrechnungen durchgeführt. Diese wiederum benötigen für valide Ergebnisse Eingangsdaten über verschiedene Parameter, die kostengünstig mit luftgestützten Geräten aufgenommen werden könnten. Dabei werden Kleingeräte zur Aufnahme von Luftschadstoffdaten z.B. an fernlenkbaren Zeppelinen, Okto- oder Quadrokoptern montiert und können so entlang einer vorher festgelegten Route oder an bestimmten Punkten innerhalb eines Raumelementes Schadstoffkonzentrationen aufnehmen. Die Möglichkeiten und Grenzen dieser Technik sollen daher für die Anwendung in Verkehrsnähe untersucht und Empfehlungen zu einer standardisierten Anwendung erstellt werden.
- Fortsetzung der Leistungsbeschreibung unter 13. Sonstige Angaben
b) CPV - Nr:
c) Unterteilung in Lose: (Neben Einzellosen können auch mehrere oder alle Lose angeboten werden)
d) Ausführungsort: Bergisch Gladbach
e) Bestimmungen über die Ausführungsfrist:.
4. a) Anforderung der Unterlagen: über Internet: www.evergabe-online.de
b) Frist: 12.09.2016 15:00:00
c) Schutzgebühr: Nein Empfänger IBAN BIC-Code Geldinstitut Verwendungszweck.
5. a) Angebotsfrist: 13.09.2016 15:00Uhr
b) Anschrift: siehe Auftraggeber
c) Sprache: Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr).
6. Kautionen und Sicherheiten:.
7. Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).
8. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung annehmen muss:.
9. Mindestbedingungen(Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers):
a) In finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht
• Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum). Die Bankerklärung muss Aussagen der Bank darüber enthalten, dass der Bewerber bei Zuschlagserteilung in der Lage sein wird, ein Projekt in geplanter Größenordnung finanziell abzuwickeln. Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen. und
• ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bewerber bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen. Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
b) Nachweise und Erklärungen in fachlicher und technischer Hinsicht
• Erfahrung mit der Bedienung von unbemannten Luftfahrt-Systemen; nachgewiesen durch ein abgeschlossenes Projekt, in dem ein solches System zu wissenschaftlichen Zwecken eingesetzt und federführend bedient wurde. (Referenzblatt 1)
• Erfahrung auf dem Gebiet der Messung von Luftschadstoffen an Verkehrswegen (insbesondere in Bezug auf Anforderungen aus der 39. BImSchV); nachgewiesen durch ein abgeschlossenes Projekt, das sich mit der Messdatenaufnahme von Luftschadstoffen an Verkehrswegen beschäftigt hat. (Referenzblatt 2)
• Erfahrung auf dem Gebiet der Messung von Luftschadstoffen an Verkehrswegen (insbesondere in Bezug auf Anforderungen aus der 39. BImSchV); nachgewiesen durch die Mitarbeit in mindestens einem Gremium, das sich mit Luftschadstoffen an Verkehrswegen beschäftigt. (Referenzblatt 3)
c) Nachweise und Erklärungen zur Zuverlässigkeit Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu muss er zwingend eine Eigenerklärung gemäß § 6 Abs. 5 VOL/A (Nr. 4b, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorlegen. Von Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (Nr. 5, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.
d).
10. Zuschlagsfrist/Bindefrist: 31.12.2016 Falls bis zum Ablauf dieser Frist kein Auftrag erteilt ist, können die Bieter davon ausgehen, dass ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde.
11. Zuschlagskriterien: Mindestanforderungen: Die Nichteinhaltung von Mindestanforderungen führt zum Ausschluss.
• Angebote mit Überschreitung des Kostenrahmens werden ausgeschlossen.
• Bieter, deren Angaben im Angebot aus Sicht des Auftraggebers auch nur in einem Zuschlagskriterium mit 0 Punkten bewertet werden und damit nicht die Mindestanforderungen erfüllen, werden ausgeschlossen.
• Auf Angebote, die nicht mindestens 250 gewichtete Gesamtpunkte der insgesamt 1.000 gewichteten Gesamtpunkte erreicht haben, wird der Zuschlag nicht erteilt. Nr. Qualitative Kriterien Gewichtung
1 Problemverständnis 40 % • Erläuterung der Problemstellung • Erläuterung der Zielsetzung des Projektes • Darstellung der Vorgehensweise in eigenen Worten
2 Projektkonzeption 20 % • Qualität des Untersuchungsansatzes (schlüssig, zielführend) • Wahl der Methode • Zielorientiertes Vorgehen bei der Planung der einzelnen Untersuchungsschritte / -pakete / Meilensteine • Qualität und Zugänglichkeit der zu nutzenden Datenquellen • Belastbarkeit der Ergebnisse
3 Umfang der angebotenen Leistungen 20 % • Vollständigkeit der in der Projektbeschreibung genannten Untersuchungsschritte und Untersuchungsverfahren • Angemessener Einsatz von Personal- und Sachmitteln • Umfang der Ergebnisdarstellung und -verwertung
4 Projektorganisation 20% • Ausreichende Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Angemessenheit des Zeitplans • Ausreichende Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Angemessenheit des Personal- und Sachmitteleinsatzes • Ausreichende Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Angemessenheit der Kostenplanung Summe:100 %
Bewertung der Kriterien: Punktevergabe für die qualitativen Kriterien (Kriterien 1 bis 4): Die Bewertung des Angebotes erfolgt über eine Punkteskala mit 0 / 2,5 / 5 / 7,5 / 10 Punkten. Unterkriterien werden innerhalb des Hauptkriteriums gleich gewichtet. Im Bereich der qualitativen Kriterien erhält der Bieter 10 Punkte wenn die Angaben im Angebot das Kriterium optimal erfüllen 7,5 Punkte wenn die Angaben im Angebot das Kriterium gut erfüllen 5 Punkte wenn die Angaben im Angebot das Kriterium befriedigend erfüllen 2,5 Punkte wenn die Angaben im Angebot das Kriterium lediglich ausreichend erfüllen 0 Punkte wenn die Angaben im Angebot das Kriterium nicht mehr ausreichend erfüllen Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots: Das wirtschaftlichste Angebot wird durch folgende Berechnung ermittelt: (Gewichtete Leistungspunkte)/Angebotspreis x 1.000=Leistungsquotient Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem höchsten Leistungsquotienten erteilt.
12. Nebenangebote/ Änderungsvorschläge: nicht zugelassen.
13. Sonstige Angaben: Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 19 Absatz 1 VOL/A).Es gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen der VOL/A werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen, da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen. Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen unter Internet: www.evergabe-online.de bzw. Internet: www.bund.de kostenlos zur Einsicht und zum Download zur Verfügung. Form der Angebote Für das Angebot sind die von der BASt-Vergabestelle (Referat Z5) aufgeführten Vordrucke (Nr. 2, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen) zu verwenden. Das Angebot ist in Schriftform einzureichen. Das Angebot ist mit Namen (Firma/Institut) des Bieters sowie mit Datum und Unterschrift zu versehen und in einen Umschlag einzulegen. Der Umschlag ist zu verschließen und wie folgt zu kennzeichnen: Angebot FE 02.0401/2016/IRB „Untersuchungen zur Luftqualität an Verkehrswegen mit luftgestützten Geräten“ Schlusstermin für den Eingang des Angebotes:.
13. September 2016;15:00 Uhr - Bitte nicht vor dem Schlusstermin öffnen - Das Angebot ist an folgende Adresse zu richten: Bundesanstalt für Straßenwesen Brüderstraße 53 51427 Bergisch Gladbach Änderungen und Berichtigungen des Angebotes können innerhalb der Angebotsfrist in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet wie bei der Angebotsabgabe, zugestellt werden. Die schriftlichen Angebote müssen zur leichteren Verarbeitung folgendermaßen gestaltet werden: kopierfähige Vorlage: DIN A4, einseitig bedruckt, nicht geheftet / nicht gebunden. Das Design der eingereichten Angebote spielt bei der Bewertung keine Rolle, maßgebend ist der Inhalt. Eingesandte Unterlagen (Ordner, Präsentationsmappen etc.) werden nicht zurück geschickt. - Fortsetzung der Leistungsbeschreibung:
Inhaltliches Vorgehen: Die derzeit verschiedenen auf dem Markt zur Verfügung stehenden unbemannten Luftfahrtsysteme sollen auf Ihre Anwendbarkeit untersucht werden. Dabei muss eruiert werden, welche rechtlichen Rahmenbedingungen zur Nutzung solcher Systeme in der Nähe von Verkehrswegen und in unterschiedlichen Höhen bestehen. Neben der Straße sollen auch die Verkehrsträger Schiene, Wasserstraße und Luftfahrt betrachtet werden. Die Anwendbarkeit in situ soll durch Flüge unterschiedlicher unbemannter Luftfahrtsysteme mit geeigneter Luftschadstoffsensorik untersucht und bewertet werden, wobei insbesondere folgende Parameter / Anwendungsbedingungen betrachtet werden sollen:
• Eignung verschiedener unbemannter Luftfahrtsysteme
• Einsatzdauer von geeigneten unbemannten Luftfahrtsystemen
• Eignung verschiedener Luftschadstoffsensorik zur Anwendung in Verbindung mit unbemannten Luftfahrtsystemen
• Messgenauigkeiten dieser Luftschadstoffsensorik
• Beeinflussung dieser Messgenauigkeiten durch Verwirbelung und Durchmischung von Schadstoffen in der Umgebungsluft durch die Antriebe der unbemannten Luftfahrtsysteme
• Randbedingungen des Einsatzes an Verkehrswegen (vorgeschriebene Sicherheitsabstände, Genehmigungen etc.)
• Bestmögliche Planung der Wegpunktflüge (ausführliche Beschreibung der jeweiligen Wegpunktsoftware) für Querprofilmessungen zu beiden Seiten eines Verkehrsweges in verschiedenen Höhen
• Aufzeigen von Möglichkeiten zur Verbindung der Querprofile untereinander zu Quasi-3D-Messergebnissen / -darstellungen
• Aufzeigen von Möglichkeiten zur Georeferenzierung Darüber hinaus sollen aktuelle Fragestellungen zur Luftschadstoffbelastung an Verkehrswegen aller Verkehrsträger (Straße, Schiene, Wasserstraße und Luftverkehr) herausgearbeitet werden, die mit Hilfe luftgestützter Messungen beantwortet werden könnten. In dem zu erstellenden Abschlussbericht sollen neben der Ergebnisdarstellung der beschriebenen Untersuchungen auch Anwendungsempfehlungen für die Messung von Luftschadstoffdaten an Verkehrswegen mit unbemannten Luftfahrtsystemen formuliert werden.
Bei Planung und Durchführung der Messungen ist zu beachten:
• Die notwendigen Erteilungen von Aufstiegserlaubnissen sind bei den jeweils zuständigen Behörden zu beantragen (eine Übersicht über die Kontaktdaten gibt z.B. die „Kurzinformation über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, s. Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung). Dabei sind alle hierfür zu leistenden Angaben (wie z.B. Angabe Aufstiegsstelle, Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers der Aufstiegsstelle, Zeitraum, Anzahl und Dauer der Aufstiege) mit dem Auftraggeber abzustimmen sowie Kopien der erteilten Erlaubnisse dem Auftraggeber vor dem jeweiligen Aufstieg vorzulegen.
• Die in dem Bescheid zur Genehmigung des Aufstiegs aufgeführten Nebenbestimmungen und Beschränkungen sind einzuhalten.
• Die „Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 7 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)“ sind zu beachten (veröffentlicht als Nachrichten für Luft-fahrer NfL I 281/13, s. Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung). Formelles Vorgehen:.
1. Ein Termin für den Projektstart ist anzubieten.
2. Unmittelbar nach dem Projektbeginn soll eine Startbesprechung in der Bundesanstalt für Straßenwesen stattfinden.
3. Das Projekt soll von einem forschungsbegleitenden Ausschuss betreut werden. Hierzu sind nach Erreichen der Zwischenergebnisse Besprechungen in der Bundesanstalt für Straßenwesen einzuplanen. Termine sind im Projektverlauf einzuplanen und anzubieten.
4. Der Auftragnehmer muss für die Durchführung der geforderten In-situ-Untersuchungen geeignete Standorte an Verkehrswegen eruieren und mit den Grundstückseigentümern über deren Nutzung verhandeln. Der Auftraggeber bietet hierbei seine Unterstützung an.
5. Alle Arbeitsschritte müssen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen.
6. Zur Abgeltung von Teilleistungen nach § 17 Nr. 2 VOL/B ist mit dem Angebot ein Meilenstein- und Zahlungsplan vorzulegen, der mindestens folgende Informationen enthält:
• Bezeichnung des Meilensteins
• kurze Beschreibung des zugehörigen Leistungsinhalts
• Form des Ergebnisses
• Höhe der Abschlagszahlung (Meilensteinpreis)
• Zusammensetzung des Abschlags hinsichtlich Personalkosten inkl. Gemeinkosten, Sachkosten, Fremdleistungen und Reisekosten
• Zeitpunkt für die Erreichung des Meilensteins.
7. Der letzte Meilenstein muss die Erstellung und Vorlage der Schlussberichtsunterlagen enthalten. Für diese Leistungen müssen mindestens 5 % der Angebotssumme berücksichtigt werden. Bei Vereinbarung eines Selbstkostenpreises sind, auf Anforderung des Auftraggebers, die Zusammensetzung des Gesamtpreises sowie die Zusammensetzung der Teilleistungen nach den Vorgaben der Leitsätze für die Vereinbarung von Preisen aufgrund von Selbstkosten (LSP) aufzuschlüsseln.
8. Die Forschungsergebnisse sind laufend zu dokumentieren und nach dem Erreichen von Zwischenergebnissen in Form von Zwischenberichten vorzulegen. Termine sind im Projektverlauf einzuplanen und anzubieten.
9. Die Zwischen- sowie die abschließende Berichterstattung soll eine detaillierte Darstellung der vorgenommenen Arbeiten enthalten, wobei die einzelnen Verfahrensschritte von außen eindeutig nachvollziehbar sein müssen. Alle Berichte müssen - neben der im Vertrag vereinbarten Anzahl an Papierversionen - zur weiteren Bearbeitungsmöglichkeit durch Betreuerkreis und Auftraggeber im Word-Format übergeben werden. Pdf-Dateien können zusätzlich erstellt werden.
10. Bei Projektende sind die Ergebnisse in Form eines Schlussberichtes vorzulegen.
11. Die Entwürfe der Schlussberichtsunterlagen sind spätestens drei Monate vor Projektende vorzulegen und in Abstimmung mit dem Auftraggeber und dem forschungsbegleitenden Ausschuss ggf. zu überarbeiten.
12. Erhebungsdaten der durchgeführten Messungen müssen der BASt in einem gebräuchlichen Dateiformat (.xls und/oder .txt) übergeben werden. Zeitrahmen: 18 Monate Kostenrahmen inkl. MWSt.: 70.000 Euro Straßenneubau müssen genaue Kenntnisse über das Schadstoffaufkommen und die Schadstoffverteilung an den betroffenen Standorten gewonnen werden. Aufgrund der Aufwendigkeit der üblichen Messverfahren, die darüber hinaus auch nur punktuelle Messdaten aufnehmen können, werden hierfür zumeist Modellrechnungen durchgeführt. Diese wiederum benötigen für valide Ergebnisse Eingangsdaten über verschiedene Parameter, die kostengünstig mit luftgestützten Geräten aufgenommen werden könnten. Dabei werden Kleingeräte zur Aufnahme von Luftschadstoffdaten z.B. an fernlenkbaren Zeppelinen, Okto- oder Quadrokoptem montiert und können so entlang einer vorher festgelegten Route oder an bestimmten Punkten innerhalb eines Raumelementes Schadstoffkonzentrationen aufnehmen. Die Möglichkeiten und Grenzen dieser Technik sollen daher für die Anwendung in Verkehrsnähe untersucht und Empfehlungen zu einer standardisierten Anwendung erstellt werden. - Fortsetzung der Leistungsbeschreibung unter 13. Sonstige Angaben.
4. b) CPV - Nr:
c) Unterteilung in Lose: (Neben Einzellosen können auch mehrere oder alle Lose angeboten werden)
d) Ausführungsort: Bergisch Gladbach
e) Bestimmungen über die Ausführungsfrist: a) Anforderung der Unterlagen: über Internet: www.evergabe-online.de b) Frist: 12.09.2016 15:00:00 c) Schutzgebühr: Empfänger IBAN BIC-Code Nein Geldinstitut Verwendungszweck.
5. a) Angebotsfrist:
b) Anschrift:
c) Sprache:.
6. Kautionen und Sicherheiten:.
7. Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:.
8. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung annehmen muss:.
9. a) b) c) d).
10. 13.09.2016 15:00Uhr siehe Auftraggeber Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr) Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B) Mindestbedingungen(Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers): In finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht
o Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum). Die Bankerklärung muss Aussagen der Bank darüber enthalten, dass der Bewerber bei Zuschlagserteilung in der Lage sein wird, ein Projekt in geplanter Größenordnung finanziell abzuwickeln. Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen, und
o ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bewerber bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen. Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen. Nachweise und Erklärungen in fachlicher und technischer Hinsicht
o Erfahrung mit der Bedienung von unbemannten Luftfahrt-Systemen; nachgewiesen durch ein abgeschlossenes Projekt, in dem ein solches System zu wissenschaftlichen Zwecken eingesetzt und federführend bedient wurde. (Referenzblatt 1)
o Erfahrung auf dem Gebiet der Messung von Luftschadstoffen an Verkehrswegen (insbesondere in Bezug auf Anforderungen aus der 39. BlmSchV); nachgewiesen durch ein abgeschlossenes Projekt, das sich mit der Messdatenaufnahme von Luftschadstoffen an Verkehrswegen beschäftigt hat. (Referenzblatt 2)
o Erfahrung auf dem Gebiet der Messung von Luftschadstoffen an Verkehrswegen (insbesondere in Bezug auf Anforderungen aus der 39. BlmSchV); nachgewiesen durch die Mitarbeit in mindestens einem Gremium, das sich mit Luftschadstoffen an Verkehrswegen beschäftigt. (Referenzblatt 3) Nachweise und Erklärungen zur Zuverlässigkeit Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu muss er zwingend eine Eigenerklärung gemäß § 6 Abs. 5 VOL/A (Nr. 4b, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorlegen. Von Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die "Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen" (Nr. 5, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen. Zuschlagsfrist/Bindefrist: 31.12.2016 Falls bis zum Ablauf dieser Frist kein Auftrag erteilt ist, können die Bieter davon ausgehen, dass ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde.
11. Zuschlagskriterien: Mindestanforderungen: Die Nichteinhaltung von Mindestanforderungen führt zum Ausschluss.
o Angebote mit Überschreitung des Kostenrahmens werden ausgeschlossen.
o Bieter, deren Angaben im Angebot aus Sicht des Auftraggebers auch nur in einem Zuschlagskriterium mit 0 Punkten bewertet werden und damit nicht die Mindestanforderungen erfüllen, werden ausgeschlossen.
o Auf Angebote, die nicht mindestens 250 gewichtete Gesamtpunkte der insgesamt 1.000 gewichteten Gesamtpunkte erreicht haben, wird der Zuschlag nicht erteilt. Nr. Qualitative Kriterien Gewichtung 1 Problemverständnis 40 % Erläuterung der Problemstellung Erläuterung der Zielsetzung des Projektes Darstellung der Vorgehensweise in eigenen Worten Projektkonzeption 20 % Qualität des Untersuchungsansatzes (schlüssig, zielführend) Wahl der Methode Zielorientiertes Vorgehen bei der Planung der einzelnen Untersuchungsschritte / -pakete / Meilensteine Qualität und Zugänglichkeit der zu nutzenden Datenquellen Belastbarkeit der Ergebnisse Umfang der angebotenen Leistungen 20 % Vollständigkeit der in der Projektbeschreibung genannten Untersuchungsschritte und Untersuchungsverfahren Angemessener Einsatz von Personal- und Sachmitteln Umfang der Ergebnisdarstellung und -Verwertung Projektorganisation 20% Ausreichende Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Angemessenheit des Zeitplans Ausreichende Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Angemessenheit des Personal- und Sachmitteleinsatzes Ausreichende Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Angemessenheit der Kostenplanung Summe:100% Bewertung der Kriterien: Punktevergabe für die qualitativen Kriterien (Kriterien 1 bis 4): Die Bewertung des Angebotes erfolgt über eine Punkteskala mit 0 / 2,5 / 5 / 7,5 /10 Punkten. Unterkriterien werden innerhalb des Hauptkriteriums gleich gewichtet. Im Bereich der qualitativen Kriterien erhält der Bieter 10 Punkte wenn die Angaben im Angebot das Kriterium optimal erfüllen 7,5 Punkte wenn die Angaben im Angebot das Kriterium gut erfüllen 5 Punkte wenn die Angaben im Angebot das Kriterium befriedigend erfüllen 2,5 Punkte wenn die Angaben im Angebot das Kriterium lediglich ausreichend erfüllen 0 Punkte wenn die Angaben im Angebot das Kriterium nicht mehr ausreichend erfüllen Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots:.
12. Nebenangebote/ Änderungsvorschläge:.
13. Sonstige Angaben: Das wirtschaftlichste Angebot wird durch folgende Berechnung ermittelt: (Gewichtete Leistungspunkte)/Angebotspreis x 1 .O00=l_eistungsquotient Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem höchsten Leistungsquotienten erteilt. nicht zugelassen Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 19 Absatz 1 VOL/A).Es gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen der VOL/A werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen, da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen. Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen unter Internet: www.evergabe-online.de bzw. Internet: www.bund.de kostenlos zur Einsicht und zum Download zur Verfügung. Form der Angebote Für das Angebot sind die von der BASt-Vergabestelle (Referat Z5) aufgeführten Vordrucke (Nr. 2, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen) zu verwenden. Das Angebot ist in Schriftform einzureichen. Das Angebot ist mit Namen (Firma/Institut) des Bieters sowie mit Datum und Unterschrift zu versehen und in einen Umschlag einzulegen. Der Umschlag ist zu verschließen und wie folgt zu kennzeichnen: Angebot FE 02.0401 /2016/IRB "Untersuchungen zur Luftqualität an Verkehrswegen mit luftgestützten Geräten" Schlusstermin für den Eingang des Angebotes:. 13. September 2016;15:00 Uhr - Bitte nicht vor dem Schlusstermin öffnen - Das Angebot ist an folgende Adresse zu richten: Bundesanstalt für Straßenwesen Brüderstraße 53 51427 Bergisch Gladbach Änderungen und Berichtigungen des Angebotes können innerhalb der Angebotsfrist in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet wie bei der Angebotsabgabe, zugestellt werden. Die schriftlichen Angebote müssen zur leichteren Verarbeitung folgendermaßen gestaltet werden: kopierfähige Vorlage: DIN A4, einseitig bedruckt, nicht geheftet / nicht gebunden. Das Design der eingereichten Angebote spielt bei der Bewertung keine Rolle, maßgebend ist der Inhalt. Eingesandte Unterlagen (Ordner, Präsentationsmappen etc.) werden nicht zurück geschickt. - Fortsetzung der Leistungsbeschreibung: Inhaltliches Vorgehen: Die derzeit verschiedenen auf dem Markt zur Verfügung stehenden unbemannten Luftfahrtsysteme sollen auf Ihre Anwendbarkeit untersucht werden. Dabei muss eruiert werden, welche rechtlichen Rahmenbedingungen zur Nutzung solcher Systeme in der Nähe von Verkehrswegen und in unterschiedlichen Höhen bestehen. Neben der Straße sollen auch die Verkehrsträger Schiene, Wasserstraße und Luftfahrt betrachtet werden. Die Anwendbarkeit in situ soll durch Flüge unterschiedlicher unbemannter Luftfahrtsysteme mit geeigneter Luftschadstoffsensorik untersucht und bewertet werden, wobei insbesondere folgende Parameter / Anwendungsbedingungen betrachtet werden sollen:
o Eignung verschiedener unbemannter Luftfahrtsysteme
o Einsatzdauer von geeigneten unbemannten Luftfahrtsystemen
o Eignung verschiedener Luftschadstoffsensorik zur Anwendung in Verbindung mit unbemannten Luftfahrtsystemen
o Messgenauigkeiten dieser Luftschadstoffsensorik
o Beeinflussung dieser Messgenauigkeiten durch Verwirbelung und Durchmischung von Schadstoffen in der Umgebungsluft durch die Antriebe der unbemannten Luftfahrtsysteme
o Randbedingungen des Einsatzes an Verkehrswegen (vorgeschriebene Sicherheitsabstände, Genehmigungen etc.)
o Bestmögliche Planung der Wegpunktflüge (ausführliche Beschreibung der jeweiligen Wegpunktsoftware) für Querprofilmessungen zu beiden Seiten eines Verkehrsweges in verschiedenen Höhen
o Aufzeigen von Möglichkeiten zur Verbindung der Querprofile untereinander zu Quasi-3D-Messergebnissen / -darstellungen
o Aufzeigen von Möglichkeiten zur Georeferenzierung Darüber hinaus sollen aktuelle Fragestellungen zur Luftschadstoffbelastung an Verkehrswegen aller Verkehrsträger (Straße, Schiene, Wasserstraße und Luftverkehr) herausgearbeitet werden, die mit Hilfe luftgestützter Messungen beantwortet werden könnten. In dem zu erstellenden Abschlussbericht sollen neben der Ergebnisdarstellung der beschriebenen Untersuchungen auch Anwendungsempfehlungen für die Messung von Luftschadstoffdaten an Verkehrswegen mit unbemannten Luftfahrtsystemen formuliert werden. Bei Planung und Durchführung der Messungen ist zu beachten:
o Die notwendigen Erteilungen von Aufstiegserlaubnissen sind bei den jeweils zuständigen Behörden zu beantragen (eine Übersicht über die Kontaktdaten gibt z.B. die "Kurzinformation über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, s. Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung). Dabei sind alle hierfür zu leistenden Angaben (wie z.B. Angabe Aufstiegsstelle, Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers der Aufstiegsstelle, Zeitraum, Anzahl und Dauer der Aufstiege) mit dem Auftraggeber abzustimmen sowie Kopien der erteilten Erlaubnisse dem Auftraggeber vor dem jeweiligen Aufstieg vorzulegen.
o Die in dem Bescheid zur Genehmigung des Aufstiegs aufgeführten Nebenbestimmungen und Beschränkungen sind einzuhalten.
o Die "Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 7 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)" sind zu beachten (veröffentlicht als Nachrichten für Luft-fahrer NfL I 281/13, s. Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung). Formelles Vorgehen:.
1. Ein Termin für den Projektstart ist anzubieten.
2. Unmittelbar nach dem Projektbeginn soll eine Startbesprechung in der Bundesanstalt für Straßenwesen stattfinden.
3. Das Projekt soll von einem forschungsbegleitenden Ausschuss betreut werden. Hierzu sind nach Erreichen der Zwischenergebnisse Besprechungen in der Bundesanstalt für Straßenwesen einzuplanen. Termine sind im Projektverlauf einzuplanen und anzubieten.
4. Der Auftragnehmer muss für die Durchführung der geforderten In-situ-Untersuchungen geeignete Standorte an Verkehrswegen eruieren und mit den Grundstückseigentümern über deren Nutzung verhandeln. Der Auftraggeber bietet hierbei seine Unterstützung an.
5. Alle Arbeitsschritte müssen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen.
6. Zur Abgeltung von Teilleistungen nach § 17 Nr. 2 VOL/B ist mit dem Angebot ein Meilenstein- und Zahlungsplan vorzulegen, der mindestens folgende Informationen enthält: o Bezeichnung des Meilensteins o kurze Beschreibung des zugehörigen Leistungsinhalts o Form des Ergebnisses o Höhe der Abschlagszahlung (Meilensteinpreis) o Zusammensetzung des Abschlags hinsichtlich Personalkosten inkl. Gemeinkosten, Sachkosten, Fremdleistungen und Reisekosten o Zeitpunkt für die Erreichung des Meilensteins.
7. Der letzte Meilenstein muss die Erstellung und Vorlage der Schlussberichtsunterlagen enthalten. Für diese Leistungen müssen mindestens 5 % der Angebotssumme berücksichtigt werden. Bei Vereinbarung eines Selbstkostenpreises sind, auf Anforderung des Auftraggebers, die Zusammensetzung des Gesamtpreises sowie die Zusammensetzung der Teilleistungen nach den Vorgaben der Leitsätze für die Vereinbarung von Preisen aufgrund von Selbstkosten (LSP) aufzuschlüsseln.
8. Die Forschungsergebnisse sind laufend zu dokumentieren und nach dem Erreichen von Zwischenergebnissen in Form von Zwischenberichten vorzulegen. Termine sind im Projektverlauf einzuplanen und anzubieten.
9. Die Zwischen- sowie die abschließende Berichterstattung soll eine detaillierte Darstellung der vorgenommenen Arbeiten enthalten, wobei die einzelnen Verfahrensschritte von außen eindeutig nachvollziehbar sein müssen. Alle Berichte müssen - neben der im Vertrag vereinbarten Anzahl an Papierversionen - zur weiteren Bearbeitungsmöglichkeit durch Betreuerkreis und Auftraggeber im Word-Format übergeben werden. Pdf-Dateien können zusätzlich erstellt werden.
10. Bei Projektende sind die Ergebnisse in Form eines Schlussberichtes vorzulegen.
11. Die Entwürfe der Schlussberichtsunterlagen sind spätestens drei Monate vor Projektende vorzulegen und in Abstimmung mit dem Auftraggeber und dem forschungsbegleitenden Ausschuss ggf. zu überarbeiten.
12. Erhebungsdaten der durchgeführten Messungen müssen der BASt in einem gebräuchlichen Dateiformat (.xls und/oder .txt) übergeben werden. Zeitrahmen: 18 Monate Kostenrahmen inkl. MWSt.: 70.000 Euro | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 136616 vom 29.07.2016 |