Titel | Durchführung von Untersuchungen TrinkwV | |
Vergabeverfahren | Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Zweckverband RheinHunsrück Wasser Gallscheider Straße 1 56281 Dörth | |
Ausführungsort | DE-56281 Schwall | |
Frist | 17.01.2017 | |
Beschreibung | 1. RheinHunsrück Wasser Zweckverband Gallscheider Straße 1 56281 Dörth E-Mail: Doerth@Bieteranfrage.de BEKANNTMACHUNG ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG nach §3 (1) VOL/A, Abschnitt 1 Der RheinHunsrück Wasser Zweckverband schreibt den Rahmenvertrag für Trinkwasseruntersuchungen 2017 öffentlich aus. 2. Art und Umfang der Leistung: Untersuchungen nach TrinkwV für einen Zweckverband mit 50 Gewinnungs- und Verteilungsanlagen, sowie einem Jahres Wasserverkauf von ca. 5 Mio Kubikmeter mit: ? Routinemäßige Untersuchung TVO-P ? Rohwasseruntersuchung CTS ? Untersuchung Pflanzenschutzmittel PBSM2 ? Untersuchung Pflanzenschutzmittel PBSM0 ? Rohwasseruntersuchung Tri- und Tetrachlorethen sowie Trihalogenmethane 3. Losweise Vergabe: Eine Aufteilung der Leistung in Lose ist nicht vorgesehen. 4. Leistungszeitraum: 01.02.2017 bis 31.12.2017 Es besteht die Option auf Vertragsverlängerung um 3 x 1 Jahr. 5. Nebenangebote: sind nicht zugelassen 6. Anforderung: Vergabeunterlagen können ausschließlich in elektronischer Form bezogen werden: Kostenlose Voransicht und Download der Vergabeunterlagen ab 23.12.2016 auf der Vergabeplattform subreport unter www.subreport.de/E49199475. Registrierte Nutzer laden sich sämtliche Vergabeunterlagen direkt auf ihren PC. 7. Gebühr: Eine Schutzgebühr wird nicht erhoben. 8. Ablauf der Angebotsfrist: 9. Datum: 17.01.2017, Uhrzeit: 11:00 Uhr 10. Form der Angebotsabgabe: Angebote können abgegeben werden schriftlich (Postweg oder persönliche Abgabe in verschlossenem Umschlag). elektronisch mit fortgeschrittener Signatur (über die Vergabeplattform). elektronisch mit qualifizierter Signatur (über die Vergabeplattform) geforderte Sicherheiten: Siehe Vergabeunterlagen. 11. Bindefrist: bis 10.02.2017 12. Zuschlagskriterien: Siehe Vergabeunterlagen. ? Werkstätten für behinderte Menschen, Blindenwerkstätten und Integrationsprojekten i.S.d § 132 SGB IX (= Bevorzugte Einrich-tungen) Ist ein Angebot, das von einer der vorgenannten Bevorzugten Einrichtung abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich oder an-nehmbar wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines nicht bevorzugten Bieters, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Bevorzugten Einrichtung erteilt. Bevorzugten Einrichtungen wird immer dann der Zuschlag erteilt, wenn ihr Angebotspreis den des wirtschaftlichsten Bieters um nicht mehr als 15 % übersteigt. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, wird nur der Anteil berücksichtigt, den die Bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Der An-teil der bevorzugten Einrichtungen an der angebotenen Leistung ist bei Angebotsabgabe anzugeben. Der Nachweis der Bevorzug-teneigenschaft ist mit dem Angebot zu führen. ? Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Der Nachweis der Erfüllung dieser Krite-rien ist durch Eigenerklärung mit dem Angebot zu führen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abge-geben wurde. ? Berücksichtigung von Unternehmen mit Frauenfördermaßnahmen Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbieten-den Unternehmen einen höheren Frauenanteil an den Beschäftig-ten ausweist oder Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Der Nachweis der Erfül-lung dieser Kriterien ist durch Eigenerklärung mit dem Angebot zu führen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländi-schen Bieter abgegeben wurde. 13. Nachweise: Der Nachweis der Eignung gem. § 6 VOL/A kann auch durch Eigen-erklärungen mit dem Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) erbracht werden. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, sind zugelassen. 14. Hinweis: Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die ent-sprechenden Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle vor-zulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) ist den Vergabeunterlagen beigefügt. 15. Sonstige Nachweise: Nachweis der Erfüllung der Anforderungen des § 15 Abs. 4 Satz 1 TrinkwV 2001 Mit dem Angebot evtl. vorzulegende „Sonstige Nachweise“ sind in einer den Vergabeunterlagen beigefügten „Abschließenden Nach-weisliste“ aufgeführt. Dörth, 23.12.2016 (Andrej Sperling) | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 138186 vom 28.12.2016 |