Titel | Bemessung von Einwirkungs- und Gefährdungsbereichen des Altbergbaus | |
Vergabeverfahren | Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Bezirksregierung Arnsberg Seibertzstr. 1 59821 Arnsberg | |
Ausführungsort | DE-59821 Arnsberg | |
Frist | 15.02.2017 | |
Beschreibung | Vergabe-Nr.: 12.21-90-16-173 2. Bezirksregierung Arnsberg Seibertzstraße 1 59821 Arnsberg Kontaktstelle Zentrale Vergabestelle Zu Händen von Frau Möhring / Frau Moll Telefon-Nummer 02931 82 2554 / 2182 Telefax-Nummer 02931 82 2824 E-Mail: zentrale.vergabestelle@bezreg-arnsberg.nrw.de Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 123 878 675. 2. Art der Vergabe Öffentlicher Wettbewerb um die Teilnahme an einer Beschränkten Ausschreibung gemäß § 3 Abs. 1 und 3 VOL/A an einer Freihändigen Vergabe gemäß § 3 Abs. 1 VOL/A. 3. Bezeichnung der Stelle, bei der die Teilnahmeanträge einzureichen sind wie Ziffer 2 4. Bezeichnung der über die Teilnahme entscheidende Stelle Bezeichnung Bezirksregierung Arnsberg Postanschrift Goebenstraße 25, 44135 Dortmund Kontaktstelle Dezernat 63 Zu Händen von Herrn Welz Telefon-Nummer 02931 82 3960 Telefax-Nummer 02931 82 45150 E-Mail: andreas.welz@bezreg-arnsberg.nrw.de Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 123 878 675 5. Form der Teilnahmeanträge: Postalischer Versand 6. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung Das Handbuch Risikomanagement Altbergbau der Bezirksregierung Arnsberg in seiner Fassung vom 01.08.2013 dient den Beschäftigten des Dezernats 63 als eindeutige Vorgabe der Bearbeitungsschritte, des -umfangs und der -tiefe bei der Ermittlung der Grundlagen und der Organisation des Risikomanagements der Bergbehörde NRW. Diesem Handbuch ist als Anhang IX der Leitfaden der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW für den Umgang mit Altbergbau beigefügt. Dieser befindet sich in der Erarbeitung. Abschnitt 2 des Leitfadens befasst sich mit den Einwirkungen des Altbergbaus. Es werden u. a. Betrachtungen zur Einwirkungsrelevanz des Altbergbaus angestellt und Verfahren zur Berechnung und Darstellung der theoretischen Einwirkungsbereiche verlassener Schächte und Stollen sowie tagesnaher bergbaulicher Hohlräume beschrieben. Die Betrachtungen und Verfahren bauen in der Hauptsache auf Veröffentlichungen der einschlägigen Fachkreise aus den 1970er Jahren auf. In der jüngeren Zeit ist zu beobachten, dass die auf dem Sachgebiet Standsicherheit der Tagesoberfläche im Einwirkungsbereich bergbaubedingter Hohlräume anerkannten Sachverständigen dem oberflächennahen Bergbau eine deutlich geringere Einwirkungsrelevanz zuschreiben, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Das gilt insbesondere für die Größenordnung der Bodenbewegungen und deren zeitliche Dauer, aber auch für deren Auftreten in der Fläche. Begründet wird dies häufig mit den besonderen geologischen und/ oder bergbaulichen Verhältnissen innerhalb des jeweiligen Betrachtungsraums oder mit entsprechenden Erfahrungswerten aus der jüngeren Vergangenheit. In einigen Fällen hat diese Entwicklung bereits dazu geführt, dass Auskünfte und Stellungnahmen der Bergbehörde NRW zur Einwirkungsrelevanz des oberflächennahen Bergbaus erheblich von den gutachterlichen Einschätzungen anerkannter Sachverständiger abwichen und sich in Einzelfällen sogar widersprachen. Dies führt regelmäßig zu Verunsicherung und Unverständnis bei den Anfragenden und sollte deshalb möglichst vermieden werden. Aus der Sicht der Bergbehörde NRW stellt sich die Frage, ob die im Abschnitt 2 des im Entwurf vorliegenden Leitfadens enthaltenen Betrachtungen zur Einwirkungsrelevanz des Altbergbaus und die beschriebenen Verfahren zur Berechnung und Darstellung der theoretischen Einwirkungsbereiche tagesnaher Grubenbaue möglicherweise nicht mehr aktuell sind. In diesem Zusammenhang ist auch zu beleuchten, in wie weit die augenscheinliche Divergenz zwischen Aussagen der Bergbehörde zur Einwirkungsrelevanz (in Form von Art und Zeitdauer von Bodenbewegungen) und den Ergebnissen sachverständiger Bewertungen dadurch bedingt ist, dass letztere weiter gehend auf die bauplanerische und -technische Relevanz möglicher Einwirkungen im Hinblick auf die Verursachung von Bauschäden und das Erfordernis besonderer bauplanerischer und/oder -technischer Maßnahmen zur Schadensvermeidung abheben. Es ist zu überprüfen, ob die in der o. a. Entwurfsfassung des Leitfadens der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW für den Umgang mit Altbergbau enthaltenen Betrachtungen zur Einwirkungsrelevanz des Altbergbaus und die beschriebenen Verfahren zur Berechnung und Darstellung der theoretischen Einwirkungsbereiche verlassener Schächte und Stollen sowie tagesnaher bergbaulicher Hohlräume dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Lehre entsprechen. Bei Bedarf sind Vorschläge für eine Fortschreibung der Ausführungen im Abschnitt 2 des im Entwurf vorliegenden Leitfadens zu erarbeiten. Seitens der Bezirksregierung Arnsberg besteht ein Überprüfungsbedarf zu folgenden Fragestellungen: Einwirkungsrelevanz des Altbergbaus in Abhängigkeit von den verschiedenen Lagerstättenarten (flöz-/ gangartig): Hier sollen Betrachtungen zu den in Altbergbaugebieten zu erwartenden schadens- und/oder gefährdungsrelevanten Bodenbewegungen, ihrer voraussichtlichen Größe und ihrer Einwirkungsdauer angestellt werden. Bei Betrachtungen zur Einwirkungsrelevanz von Grubenbauen in flözartigen Lagerstätten, insbesondere der Steinkohle, wird seit Jahrzehnten zwischen den Einwirkungen des tagesnahen, oberflächennahen und tiefen Bergbaus differenziert. Als zuständige Behörde für die Abwehr von Gefahren aus verlassenen Grubenbauen interessiert die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW vor allem der tagesbruchauslösende Altbergbau. Vor diesem Hintergrund ist zu diskutieren, ob anstelle der heute üblichen Differenzierung zwischen tagesnahem, oberflächennahem und tiefem Bergbau eine andere Differenzierung, z. B. zwischen dem Altbergbau mit oder ohne Resteinwirkungen und dem tagesbruchauslösenden Altbergbau, zweckmäßiger wäre. Für die favorisierte Differenzierung des Altbergbaus sind Überlegungen zur Grenzziehung anzustellen. Dabei ist insbesondere die Abhängigkeit von der Einwirkungsdauer sowie der Form und Größenordnung der möglichen Bodenbewegungen und die Teufe der verursachenden Hohlräume zu berücksichtigen. Soweit es möglich ist, soll hierbei auch auf die Relevanz der Einwirkungen für die Bauplanung und -technik unter Berücksichtigung des Standes der (Bau-)Technik eingegangen werden. Verfahren zur Bemessung möglicher senkungs-, setzungs- und einsturzgefährdeter Bereiche an der Tagesoberfläche unter Einbeziehung der Ansätze von Neumann und regionalspezifischer Verfahren (z. B. von Mainz): Betrachtet werden sollen alle Verfahren zur Bemessung von Einwirkungs- und Gefährdungsbereichen im Umfeld nicht dauerstandsicher verfüllter Tagesöffnungen des Bergbaus, tagesnaher Hohlräume in Abhängigkeit von den verschiedenen Lagerstättenarten (flöz-/gangartig) und tages-/oberflächennah verlaufender Stollen. Zur Anpassung an die Aufgaben der Bergbehörde NRW bei der Abwehr von Gefahren aus verlassenen Grubenbauen ist weiterhin die Einführung von Einwirkungs- und Gefährdungsbereichen anstelle von senkungs-, setzungs- und einsturzgefährdeten Bereichen zu diskutieren. Hierzu ergänzend ist eine Abschätzung des Einflusses von Grubenwasserstandsänderungen auf nicht dauerstandsicher verfüllte Schächte und auf nicht gesicherte tagesnahe Hohlräume vorzunehmen. Bei diesen Betrachtungen sind auch die Ergebnisse der von der RAG Aktiengesellschaft im Zeitraum 2009 bis 2012 an der Ruhr-Universität Bochum in Auftrag gegebenen modelltechnischen Untersuchungen zum Systemverhalten von Lockermassenfüllsäulen mit einzubeziehen, welche durch die TABERG Ingenieure GmbH begleitet worden sind. Die im Rahmen der Erarbeitung der gutachterlichen Stellungnahmen anzustellenden Überlegungen und durchzuführenden Analysen weisen eine hohe Komplexität auf und erfordern eine interdisziplinäre Herangehensweise. Seitens der Bergbehörde NRW wird daher die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft von Sachverständigen auf den Gebieten Markscheidewesen/Bergschadenkunde, Ingenieurgeologie/Geotechnik sowie Boden- und Felsmechanik erwartet. Die Erarbeitung der gutachterlichen Stellungnahmen hat auf der Grundlage eines vom Anbieter vorgeschlagenen Zeitplans in enger Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Arnsberg zu erfolgen. Die erzielten Arbeitsergebnisse sind vor der Anfertigung der gutachterlichen Stellungnahme durch den Projektleiter/die Projektleiterin und die verantwortlichen Mitarbeiter/innen für die Bereiche Markscheidewesen/ Bergschadenkunde, Ingenieurgeologie/Geotechnik sowie Boden- und Felsmechanik bei der Bezirksregierung Arnsberg am Standort Dortmund zu präsentieren (Vorversion). In der Folgezeit ist es geplant, die Ergebnisse der gutachterlichen Stellungnahme unter Mitwirkung des Projektleiters/der Projektleiterin den einschlägigen Fachkreisen (z. B. Bergbau-(Alt-)gesellschaften und auf dem Sachgebiet Standsicherheit der Tagesoberfläche im Einwirkungsbereich bergbaubedingter Hohlräume anerkannten Sach-verständigen) im Rahmen von Informationsveranstaltungen vorzustellen. Nach den derzeitigen Planungen sind zwei Informationsveranstaltungen geplant. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über die Erstellung eines Gutachtens mit dem Titel Einwirkungsrelevanz des Altbergbaus, Bemessung von Einwirkungs- und Gefährdungsbereichen und Einfluss von Grubenwasserstandsänderungen. Leistungsort: Bezirksregierung Arnsberg, Goebenstr. 25, 44135 Dortmund Ergänzende/Abweichende Angaben zum Leistungsort: ./. 7. ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: Eine Aufteilung in Lose ist nicht beabsichtigt. 8. ggf. Zulassung von Nebenangeboten: nicht zugelassen. 9. etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist Die gutachterliche Stellungnahme zu den oben genannten Themen ist bis spätestens Ende März 2018 fertig zu stellen. 10. Ablauf der Teilnahmefrist: 15.02.2017 10:00 Uhr. 11. Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: ./. 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind Hinsichtlich der Zeitpunkte und des Umfangs von Abschlagszahlungen sind folgende Verabredungen vorgesehen: 80% nach Vorstellung der Vorversion bei der Bezirksregierung Arnsberg 20% nach Übergabe der gutachterlichen Stellungnahme in elektronischer und gedruckter Form. 13. Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen zur Beurteilung der Eignung Nachweis über die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers: ./. Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: ./. Nachweis über die technische Leistungsfähigkeit: ./. Sonstiger Nachweis ./. Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen zur Auftragsdurchführung Teilnahmeantrag (Anlage 1), Angaben zur Zahl der in den Bereichen Markscheidewesen/Bergschadenkunde, Ingenieurgeologie/Geotechnik und Boden- und Felsmechanik tätigen Mitarbeiter/innen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (Anlage 2), VOL 5b Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Anlage 3), VOL 5f Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - NRW) (Anlage 4), VOL 5i Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Anlage 5), VOL 8c Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen / VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen? (Anlage 6), Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft? (Anlage 7 ), Benennung Nachunternehmer mit Verpflichtungserklärung (Anlage 8), Angaben zu den Projektbearbeitern (Anlage 9), Angabe von Referenzen (Anlage 10), Kennzettel Teilnahmeantrag (Anlage 11). Die Unterlagen können abgerufen werden bei Stelle wie in Ziffer 2 Vergabemarktplatz NRW Unter Internet: www.evergabe.nrw.de können die Teilnahmeunterlagen unter den genannten Nutzungsbedingungen kostenlos heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. 14. Angabe der Zuschlagskriterien Wertungsmethode: Wirtschaftlich günstigstes Angebot gemäß der im Anschreiben oder den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien. 15. Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt. 16. Sonstiges Der Auftraggeber wird alle fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge formell und materiell insbesondere im Hinblick darauf prüfen, ob die Bewerber die für diesen Auftrag benötigte Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit besitzen. Es ist beabsichtigt, gemäß dem Ergebnis der Eignungsprüfung die drei am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. In Abhängigkeit von der geforderten Qualifikation der Bewerber können ausnahmsweise jedoch auch weniger als drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Bekanntmachungs-ID: CXPNYD5YAA0 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 138052 vom 13.12.2016 |