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Titel
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Durchführung eines FFH-Stichprobenmonitorings
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VergabeverfahrenAusschreibung
Lieferauftrag (VOL)
AuftraggeberLandesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
Griesbachstraße 1
76185 Karlsruhe
AusführungsortDE-76185 Karlsruhe
Frist14.02.2017
Beschreibung

Kurztel: FFH-Stchprobenmonitorng Hamster 2017


Fertigstellung/Lieferung bis spätestens: 30.10.2017


Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (bei Zuschlagsereilung = Baden-Württemberg Auftaggeber) Postfach 10 01 63

76231 Karlsruhe

Ansprechparner: Frau Sandra Schweizer

Abt. 2, Ref. 25, Tel. 0721/5600-1471, Telefax: 0721/5600-1456


E-Mail: sandra.schweizer@lubw.bwlde

Internet: www.lubw.baden-wuerttemberg.de


A1 Algemeines


1. Leistungen


1.1 Freiberufliche Leistungen


Es handelt sich um Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit oder m Wettbewerb mit feiberuflich Tätigen von Gewerbebetrieben angeboten werden.


2. Vertragsbestandteile


Es werden Vertragsbestandteile in nachfolgender Reihenfolge:

- die Unterlagen (Teile A bis C).

- m Angebot gemachte Angaben des Bewerbers, sofern hnen vom Aufaggeber nicht widersprochen wird.

- die Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue-und Mindes-tentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) werden Vertragsbestandteil, die bei Bedarf angefordert oder im Internet unter www.lubw.baden-wuerttemberg.de eingesehen werden können.

- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der LUBW - Einkaufsbedingungen , die bei Bedarf angefordert oder im Internet unter www.ubw.baden-wuerttemberg.de eingesehen werden können.

- die Bestimmungen des Bürgerchen Gesetzbuches (BGB)


3. Die Zuverlässigkeit des Bewerbers kann vor der Vergabe des Auftrags bei der Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren abgefragt werden, die auch von einem Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb informiert werden müsste.


A 2 Leistungsumang: Der Leistungsumfang ergibt sich aus Teil B - Leistungsbeschreibung -. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, die die Preisermittung beeinflussen können, so hat der Bewerber den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich, darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon in anderer Form gegeben hat.


A 3 Angebot: Das Angebot erfolgt durch Einreichung der vollständig ausgefüllten und unterschrebenen Unterlagen Teile A bis C und der erforderichen Nachweise und Erklärungen. Jede Veröffentlichung der "Unterlagen" oder Weitergabe an Drite ist - ausgenommen Nachunternehmer zum Zwecke der Auftragserledigung - ohne schriftliche Genehmigung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg untersagt. Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern im Angebot nicht ausdrücklich die Rückgabe verlangt wird, ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg über. Das Angebot ist zu richten an: Hausadresse: Landesanstalt für Umwelt, Messungen Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz und Naturschutz Baden-Württemberg Baden-Württemberg Postfach 10 01 63 Griesbachstraße 1 76231 Karlsruhe 76185 Karlsruhe


Das Angebot muss bis zum 14.02.2017, 15:00 Uhr bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz eingegangen sein. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das Angebot schriftlich zurückgezogen werden. Die persönliche Abgabe des Angebots kann nur an regelmäßigen Arbeitstagen in der zentralen Poststelle, Karlsruhe, Griesbachstr. 1 und zwar von Montag bis Donnerstag von 7.30 -16.00 Uhr und am Freitag von 7.30 -14.30 Uhr erfolgen. Das Angebot ist verschlossen in doppeltem Umschlag einzureichen und mt einer Unterschrift zu versehen. Auf dem äußeren Umschlag ist die Anschrift des Absenders und die Aufschrift „Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg sowie eine der oben genannten Adressen anzugeben. Der innere Umschlag muss die Anschrt des Bewerbers tragen sowe olgendermaßen gekennzeichnet werden: Bitte nicht öffnen! Weiterleiten an: Ref. 13, Frau Werner Angebot zum öffentlichen Leistungswettbewerb: Kurztitel: FFH-Stichprobenmonitoring Hamster 2017 Ende der Angebotsfist: 14.02.2017,15:00 Uhr


A 4 Zuschlags- und Bindefrist: Die Zuschlags- und Bindefst endet am 31.03.2017. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Bewerber an sein Angebot gebunden.


A 5 Vergabe: Für die Vergabe des Aufags gilt das öfentche Preisrecht. Die Öfnung der Angebote erfolgt am 15.02.2017,10:00 Uhr. Die Öfnung st nicht öfentch. Der Zuschlag erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens vor Ablauf der Bindefrist. Das Angebot gilt als abgelehnt, wenn bis zum Ablauf der Bindefist kein Zuschlag erteilt worden ist. Eine besondere Mitteilung ergeht nicht. Bei freiberuflichen Leistungen kann an einem noch zu benennenden Zeitpunkt über die Auftragsbedingungen zur Klärung der fachlichen Kriterien verhandelt werden. Ein Anspruch hieauf besteht nicht.


A 6 Preise: Im Angebot sind Preise anzugeben, die bis zur vollständigen Erfüllung des Auftrages gelten müssen. Sie haben alle für die fachgerechte Erledigung des Auftrages notwendigen Aufgaben zu berücksichtigen. Kosten für Transport, Verpackung, Versicherung und sonstige Nebenkosten müssen n den Angebotspreisen enthalten sein. Die Preise für die einzelnen Positionen sind ohne Mehrwertsteuer anzugeben. Gelten für einzelne Leistungen im Normalfall abweichende Steuersätze, so ist im Angebot darauf hinzuweisen. Dem Angebotspreis st die Lieferung fei Verwendungsstele zugrunde zu egen. Der Unternehmer verpfchtet sich, sich hinsichtlich der Preisgestaltung einer Überprüfung durch die zuständige Preisbehörde gemäß § 9 der Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21.11.1953 (Bundesanzeiger Nr. 244) zu unterziehen und eventuelle preisrechtliche Beanstandungen zu akzeptieren.


A 7 Aufagseredigung s. auch Teil C ) Die Auftragserledigung muss innerhalb der oben genannten Frist erfolgen. Die Frist beginnen mit dem Erhalt aller für die Auftragserledigung notwendigen Unterlagen. Sie werden unterbrochen durch Zeiten, in denen eine Abwicklung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht möglich ist. Der Auftragnehmer hat derartige Unterbrechungen dem Auftaggeber jeweils schriftlich nachzuweisen. Für den Verzug gelten m Übrgen die gesetzlichen Bestmmungen.


A 8 Ableferungsor, Erfülungsort und Gerchtsstand: Ablieferungsort ist die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, 76185 Karlsruhe, Griesbachstr. 1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche ist Karlsruhe, Bundesrepublik Deutschland, sofern beim Vertagspartner die Voraussetzungen des § 38 Zivilprozessordnung vorliegen.


A 9 Abnahme, Verährung, Sicherheit und Urheberecht: Die Abnahme der Leistung erfolgt erst nach Lieferung aller Gegenstände und Rückgabe der vom Auftaggeber bereitgestellten Unterlagen. Für die Verjährung gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB. Sofern die Ergebnisdarstellung (Bericht, Veröffentlichung) mittels elektronischer Medien CD, DVD o.a.) erfolgt, garantiert der Auftragnehmer Vienfeiheit dieser Medien. Der Auftragnehmer versichert, dass durch die Nutzung des Werks weder Urheberrechte Dritter noch das Recht Dritter am eigenen Bid verletzt werden. Insbesondere hat er sicherzustellen, dass a) Zitate (§ 51 UrhG) aus bereits veröffentlichten oder erschienenen Werken nur in dem nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) zulässigen Umfang verwendet werden und stets die Quelle (§ 63 UrhG) deutlich angegeben wird, b) keine Änderungen (§ 62 UrhG), Entstellungen oder Beeinträchtigungen (§ 14 UrhG) eines anderen urheberrechtlich geschützten Werkes vorgenommen wurden, c) auf Fotos oder in Filmen erkennbare Personen nur mit deren Einwilligung oder unter den Voraussetzungen des § 23 KunstUrhG fotografiert oder gefilmt wurden.


A10 Vergütung siehe auch Teil C): Die Zahlung der Vergütung erolgt nach Abnahme der Leistung und Erhalt der Rechnung.


A11 Veragsänderungen: Nebenabreden, nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Verages bedüren zu her Wiksamkeit der Schriftform.


A12 Teinichtgkei, Teiwksamkei, Veragslücken: Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein, so werden die übrigen Bestimmungen dadurch nicht betroffen. Das Gleiche gilt, alls sich eine Regelungslücke herausstellt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaen Vereinbarung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Vereinbarung gelten, die die Pareien getoffen hätten, wenn sie die Unwiksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.


A13 Veragsstrafen: Für die Überschreitung des Übereignungstermins der Leistung (C4.1, I.Absatz) hat der Auftragnehmer für jede vollendete Woche eine Vertragsstrafe in Höhe von 2 % der Vergütung zu zahlen. Die Höhe der Vertragsstafe st auf insgesamt 6% der Vergütung begrenzt. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche bleibt von der Zahlung der Vertragsstrafe unberührt. Im Falle der Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche st die Vertragsstafe anzurechnen. Die Verragsstrafe LTMG ergibt sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen zur Erülung der Tartreue-und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG.


A14 Datenschutz: Im Falle der Zuschlagserteilung ist der Bewerber verpflichtet, das Datengeheimnis nach § 6 des Landesdatenschutzgesetzes id.F. vom 18.09.2000 (GBl. S. 648 in der jeweils geltenden Fassung) zu wahren. Der Auftragnehmer hat alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung dieses Vertrages beauftragt sind oder werden, darauf hinzuweisen, dass es untersagt ist, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten oder sonst zu verwenden und dass diese Pflichten auch nach Beendigung der Tätigkeit fortbestehen. Dies git auch für etwaige Unterauftagnehmer. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Daten, nformationen oder Ergebnisse, die aufgrund dieses Auftrags gewonnen werden, nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Auftraggeber Dritten durch Einsichtgewährung, Überlassen von Mehrfertigungen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen; diese Verpflichtung besteht auch nach der Erfüllung des Auftrags weiter. Die Daten des Auftrags (Firmenanschrift, Lieferart und Menge sowie Kosten) werden zur fnanztechnischen Abwicklung gespeichert. Das zuvor genannte git auch ür etwaige Unterauftragnehmer bzw. beaufagte Drtte.


Hinweis: Sofern die Vergütung im Kalenderjahr 1.500 € übersteigt und die Zahlungen in bar, postbar, durch Scheck, Zahlungsanweisung zur Verrechnung oder Aufrechnung oder auf ein anderes als das Geschäftskonto des Zahlungsempfängers oder ein sonstiges Konto, das nicht auf den Geschäftsbriefen angegeben ist, oder auf das Konto eines Dritten erfolgt, ist die LUBW aufgrund der Mitteilungsverordnung vom 07.09.1993 verpflichtet, dem zuständigen Finanzamt eine Mitteilung über die geleistete Zahlung zu erstatten. Hierzu sind vom Auftragnehmer auf Anforderung folgende Angaben zu machen: zuständiges Finanzamt, Steuernummer und Geburtsdatum.

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 138382 vom 27.01.2017