Titel | Durchführung einer Brutvogelkartierung | |
Vergabeverfahren | Ausschreibung Bauauftrag (VOB) | |
Auftraggeber | Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Leibnizstr. 10 45659 Recklinghausen | |
Ausführungsort | DE-45659 Recklinghausen | |
Frist | 13.02.2017 | |
Beschreibung | Vergabebekanntmachung Öffentliche Ausschreibung Bekanntmachung Aktenzeichen: Vergabe-Nr.: 4370/25/ÖA Bezeichnung des Verfahrens: Brutvogelkartierung 2017. 2. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen Kontaktstelle Vergabestelle Zu Händen von Frau Elke Pflips Telefon-Nummer +49 2361/3 05-30 07 Telefax-Nummer +49 2361/3 05-32 68 E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de Internet: www.lanuv.nrw.de Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 126 352 455. 2. Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung gemäß § 3 Abs. 1 VOL/A. 3. Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle: M wie Ziffer 2 4. Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote einzureichen: sind wie Ziffer 2 Vergabemarktplatz NRW. 5. Form der Angebote Postalischer Versand, Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur Die Abgabe digitaler Angebote unter www.evergabe.nrw.de unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen ist zugelassen. 6. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung Die Ökologische Flächenstichprobe (ÖFS) ist Teil des Biodiversitätsmonitorings des Landes NRW, das seit 1997 auf jährlich wechselnden Stichproben durch qualifizierte Kartierer im Gelände durchgeführt wird. In NRW existieren insgesamt 220 ÖFS-Flächen von jeweils 100 Hektar Größe, wovon 191 landesweit zufällig verteilt sind. Bei den verbleibenden 29 handelt es sich um sogenannte Referenzflächen in Naturschutzvorrang- Gebieten. Die Kartier-Ergebnisse der 191 Stichprobenflächen werden für gesamt NRW hochgerechnet und als statistisch, repräsentative Landeswerte für EU-, Bundes- und Landesberichterstattungen verwendet. Die 29 Referenzflächen werden als Vergleichsflächen den Stichprobenflächen bei landesweiten Aus- und Bewertungen gegenübergestellt werden. Das Arbeitsprogramm 2017 umfasst nach einem festgelegten Arbeitsplan 37 Untersuchungs-flächen, von denen vier durch Biologische Stationen kostenfrei bearbeitet werden. Somit sind 33 Untersuchungsflächen, die ornithologisch durch externe Auftragnehmer zu kartieren sind. Leistungsort: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen Ergänzende/Abweichende Angaben zum Leistungsort: Die Hauptleistungsorte sind insgesamt 33 verschiedene Brutvogel-Kartiergebiete in NRW. 7. ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose Eine Aufteilung in Lose ist vorgesehen. Angebote sind einzureichen für ein oder mehrere Lose. Los Nr.: 1 Bezeichnung: 1/ ÖFS-005 Beschreibung: Im Jahr 2017 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis: BOR; Gemeinde: Reken; Gebiet: lllerhusen Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. / Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). / Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonitorings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfügung gestellt wird. Los Nr.: 2 Bezeichnung: 2/ÖFS-006 Beschreibung: Im Jahr 2017 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis: ST; Gemeinde:Reke, Hopsten; Gebiet: Recker Aa / Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. / Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). / Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonitorings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfügung gestellt wird. Los Nr.: 3 Bezeichnung: 3/ ÖFS-012 Beschreibung: Im Jahr 2017 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis: MI; Gemeinde: Espelkam ; Gebiet: Finkenort / Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. / Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). / Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonitorings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfügung gestellt wird. Los Nr.: 4 Bezeichnung: 4/ ÖFS-013 Beschreibung: Im Jahr 2017 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis: BOR; Gemeinde: Ahaus; Gebiet: Ahauser Aa / Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. / Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). / Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonitorings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfügung gestellt wird. Los Nr.: 5 Bezeichnung: 5/ÖFS-024 Beschreibung: Im Jahr 2017 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis/Gemeinde/Gebiet: ST/Greven/Gertrudensee Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. / Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). / Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonitorings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfügung gestellt wird. Los Nr.: 6 Bezeichnung: 6/ÖFS-027 Beschreibung: Im Jahr 2017 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis/Gemeinde/Gebiet: WES/Schermbeck/Cormschenbach; / Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. / Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). / Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonitorings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfügung gestellt wird. Los Nr.: 7 Bezeichnung: 7/ÖFS-042 Beschreibung: Im Jahr 2017 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis/Gemeinde/Gebiet: Ml/Petershagen/Häverner Marsch; / Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. / Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). / Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonitorings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfügung gestellt wird. Los Nr.: 8 Bezeichnung: 8/ÖFS-046 Beschreibung: Im Jahr 2017 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis/Gemeinde/Gebiet: WES/Sonsbeck/Wetterley ; / Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. / Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). / Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonitorings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfügung gestellt wird. Los Nr.: 9 Bezeichnung: 9/OFS-048 Beschreibung: Im Jahr 2017 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis/Gemeinde/Gebiet: DN/Düren/Niederau; / Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. / Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). / Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonitorings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfügung gestellt wird. Los Nr.: 10 Bezeichnung: 10/ ÖFS-053 Beschreibung: Im Jahr 2017 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis/Gemeinde/Gebiet: HSK/Schmallenberg/Hömberg ; / Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. / Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). / Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonitorings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfügung gestellt wird. Los Nr.: 11 Bezeichnung: 11/ÖFS-059 Beschreibung: Im Jahr 2017 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis/Gemeinde/Gebiet: HF/Vlotho/Glimke ; / Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. / Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). / Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonitorings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfügung gestellt wird. Los Nr.: 12 Bezeichnung: 12/ ÖFS-062 Beschreibung: Im Jahr 2017 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis/Gemeinde/Gebiet: GM/Wermelskirchen/Oberberg ; / Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. / Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). / Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonitorings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfügung gestellt wird. Los Nr.: 13 Bezeichnung: 13/ ÖFS-079 Beschreibung: Im Jahr 2017 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis/Gemeinde/Gebiet: OE/Wenden/Großmicke; / Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. / Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). / Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonitorings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfügung gestellt wird. Los Nr.: 14 Bezeichnung: 14/ ÖFS-080 Beschreibung: Im Jahr 2017 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis/Gemeinde/Gebiet: Sl/Erndtebrück/Kühlberg ; / Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. / Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). / Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonitorings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfügung gestellt wird. Los Nr.: 15 Bezeichnung: 15/ ÖFS-090 Beschreibung: Im Jahr 2017 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis/Gemeinde/Gebiet: OE/Olpe/Olpe; / Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. / Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). / Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonitorings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfügung gestellt wird. Los Nr.: 16 Bezeichnung: 16/ ÖFS-099 Beschreibung: Im Jahr 2017 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis/Gemeinde/Gebiet: HSK/Medebach/Reetsberg; / Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. / Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). / Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonitorings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfügung gestellt wird. Los Nr.: 17 Bezeichnung: 17/ OFS-111 Beschreibung: Im Jahr 2017 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis/Gemeinde/Gebiet: PB/Lichtenau/Herbram ; / Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. / Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). / Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonitorings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfügung gestellt wird. Los Nr.: 18 Bezeichnung: 18/ ÖFS-113 Beschreibung: Im Jahr 2017 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis/Gemeinde/Gebiet: EU/Blankenheim/Michelsbach ; / Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. / Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). / Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonitorings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfügung gestellt wird. Los Nr.: 19 Bezeichnung: 19/ ÖFS-117 Beschreibung: Im Jahr 2017 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis/Gemeinde/Gebiet: HSK/Brilon/Pulvermühle ; / Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. / Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). / Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonitorings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfügung gestellt wird. Los Nr.: 20 Bezeichnung: 20/ ÖFS-131 Beschreibung: Im Jahr 2017 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis/Gemeinde/Gebiet: WAF/Everswinkel/ Wieninger Bach; / Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. / Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). / Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonitorings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfügung gestellt wird. Los Nr.: 21 Bezeichnung: 21/ ÖFS-132 Beschreibung: Im Jahr 2017 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis/Gemeinde/Gebiet: COE, WAF/Ascheberg, Drensteinfurt/ Mosterfeld; / Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. / Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). / Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonitorings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfügung gestellt wird. Los Nr.: 22 Bezeichnung: 22/ ÖFS-136 Beschreibung: Im Jahr 2017 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis/Gemeinde/Gebiet: RE/Datteln/Hagem-Beisenkamp; / Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. / Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). / Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonitorings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfügung gestellt wird. Los Nr.: 23 Bezeichnung: 23/ ÖFS-147 Beschreibung: Im Jahr 2017 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis/Gemeinde/Gebiet: Ml/Hille/Lübberholz; / Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. / Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). / Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonitorings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfügung gestellt wird. Los Nr.: 24 Bezeichnung: 24/ ÖFS-149 Beschreibung: Im Jahr 2017 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis/Gemeinde/Gebiet: WES/Alpen/Alpen; / Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. / Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). / Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonitorings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfügung gestellt wird. Los Nr.: 25 Bezeichnung: 25/ ÖFS-156 Beschreibung: Im Jahr 2017 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis/Gemeinde/Gebiet: SU/Rheinbach/Ramershofen; / Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. / Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). / Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonitorings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfügung gestellt wird. Los Nr.: 26 Bezeichnung: 26/ ÖFS-158 Beschreibung: Im Jahr 2017 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis/Gemeinde/Gebiet: EU/Zülpich/Zülpich; / Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. / Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). / Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonitorings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfügung gestellt wird. Los Nr.: 27 Bezeichnung: 27/ OFS-162 Beschreibung: Im Jahr 2017 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis/Gemeinde/Gebiet: DO/Dortmund/Schüren; / Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. / Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). / Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonitorings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfügung gestellt wird. Los Nr.: 28 Bezeichnung: 28/ ÖFS-166 Beschreibung: Im Jahr 2017 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis/Gemeinde/Gebiet: WES/Kamp-Lintfort, Neuk.-Vlynn/ Niephaushof; / Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. / Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). / Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonitorings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfügung gestellt wird. Los Nr.: 29 Bezeichnung: 29/ ÖFS-175 Beschreibung: Im Jahr 2017 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis/Gemeinde/Gebiet: RE/Gladbeck, Bottrop/Eilinghorst; / Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. / Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). / Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonitorings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfügung gestellt wird. Los Nr.: 30 Bezeichnung: 30/ ÖFS-178 Beschreibung: Im Jahr 2017 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis/Gemeinde/Gebiet: OB/Oberhausen/Sterkrade; / Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. / Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). / Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonitorings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfügung gestellt wird. Los Nr.: 31 Bezeichnung: 31/ ÖRF-027 Beschreibung: Im Jahr 2017 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis/Gemeinde/Gebiet: MK,HSK/Menden, Arnsberg/ Luerwald; / Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. / Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). / Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonitorings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfügung gestellt wird. Los Nr.: 32 Bezeichnung: 32/ ÖRF-032 Beschreibung: Im Jahr 2017 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis/Gemeinde/Gebiet: PB/Paderborn/Auf der Lieth; / Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. / Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). / Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonitorings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfügung gestellt wird. Los Nr.: 33 Bezeichnung: 33/ ÖRF-052 Beschreibung: Im Jahr 2017 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis/Gemeinde/Gebiet: K/Köln/Am Sandweg; / Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. / Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). / Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonitorings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfügung gestellt wird. 8. ggf. Zulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote werden nicht zugelassen. 9. etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist Leistungsbeginn: März 2017 Leistungsende: 15.09.2017. 10. Bezeichung der Stelle, die die Vergabeunterlagen und die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes abgibt wie Ziffer 2 EU Bezeichnung Postanschrift Telefon-Nummer Telefax-Nummer E-Mail-Adresse Vergabemarktplatz NRW Zu den unter Internet: www.evergabe.nrw.de genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. 11. Schlusstermin für die Anforderung von Vergabeunterlagen oder Einsicht in die Vergabeunterlagen 13.02.2017 10:00 Uhr. 12. Ablauf der Angebotsfrist: 13.02.2017 10:00 Uhr. 13. Ablauf der Bindefrist: 07.03.2017 23:59 Uhr. 14. Höhe etwaiger Vervielfältigungskosten und Zahlungsweise Eine Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform wird nicht angeboten. 15. Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen Keine Kautionen oder Sicherheiten im engeren Sinn, jedoch sind dem Angebot: a) unterschriebener Angebotsvordruck (Vordruck VOL 7 ) Hinweis: Fehlt dieser Vordruck bzw. ist er nicht unterschrieben, so gilt das Angebot als nicht ab-gegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich! b) ausgefülltes Leistungsverzeichnis c) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW) (Vordruck VOL 5f) ggf. auch für alle Subuntemehmen/allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft d) Unterschriebene Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Vordruck VOL 5i); ggf. auch für alle Subuntemehmen/allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft e) Vollständig ausgefüllter und unterschriebene Firmen-Fragenkatalog, ggf. auch für die anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und alle Subunternehmen. f) Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) g) Formblatt "Erklärung Anzahl Lose" - zwingend beizufügen f) Nur soweit zutreffend(l) ist noch das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt Bietergemeinschaftserklärung beizufügen. 16. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind Zum Dokument Ausschreibungsbestimmungen: Hier gem. Ziffer 3.6 Skontoabzug: Der Bieter muss angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt. Falls er einen Skontoabzug ermöglicht, trägt er die Höhe des Skontoabzugs und das Zahlungsziel in das Leistungsverzeichnis ein. Bei einer Skonto-Gewährung von mindestens 14 Tagen wird dieser bei der Wertung des Angebots/der Angebote berücksichtigt. Bei einer Skonto-Gewährung und einem angebotenen Zahlungsziel von weniger als 14 Tagen, wird dieser bei der Wertungsphase nicht berücksichtigt. Erhält ein Angebot, bei dem Skonto in der Wertungsphase wegen kürzerer Fristen nicht berücksichtigt wurde, den Zuschlag, so wird Skonto bei der Zahlung in Anspruch genommen, wenn die Skontofrist eingehalten werden kann. / Hier gem. Ziffer 4.1 Preis je Los: Die im Angebot enthaltenen Preise sind als Festpreise anzubieten und decken alle Funktionalitäten und Bestandteile der angebotenen Preise und Leistungen ab. Alle anfallenden (Neben-)Kosten wie z. B. Fracht-/Transport-, Personal-, Lohn-, Material-, Betriebsstoff- und Versicherungskosten, sowie Sach- und Reisekostenaufwand, Spesen, etc. müssen in den Festpreisen enthalten sein. Kosten, die nicht im Angebot ausgewiesen sind, werden nicht erstattet. / Hier gem. Ziffer 4.2 Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung: Die Rechnung ist dem Auftraggeber nach Erklärung der Abnahme (vgl. § 13 VOL-Vordruck 8a) vorzulegen. Wird die Abnahme nicht ausdrücklich erklärt und erfolgt kein Widerspruch, gilt die Abnahme einen Monat nach vollständiger Lieferung / Erbringung der Leistung als erklärt. Wird die Rechnung bereits mit der vollständigen Lieferung / Erbringung der Leistung übergeben, so beginnt die Zahlungsfrist erst nach Erklärung der Abnahme bzw. dessen Fiktion. Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Tage netto. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 VOL-Vordruck 8a verwiesen. Wird ein Skonto-Rabatt eingeräumt, ist dieser im Leistungsverzeichnis einzutragen. / Hier gem. Ziffer 4.3 Rückzahlung: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bereits gezahlte und bei der Schlussabrechnung nicht anerkannte Beträge an den Auftraggeber zurückzuzahlen. Der Auftraggeber hat das Recht, gezahlte Beträge ganz oder teilweise zurückzufordern, wenn der Auftragnehmer mit den zu erbringenden Leistungen in Verzug gerät. Sofern nach Leistung der Schlusszahlung durch den Auftraggeber Unstimmigkeiten in den Abrechnungsunterlagen festgestellt werden, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich etwa zu viel gezahlte Beträge einschließlich der darin enthaltenen Umsatzsteuer zu erstatten. Sind Beträge zurückzuzahlen, hat der Auftragnehmer vom Empfang der Zahlung an die aus dem zurückzuzahlenden Betrag - abzüglich der darin enthaltenen Umsatzsteuer - gezogenen Nutzungen herauszugeben. Das sind i. d. R. ersparte Schuldzinsen bei debitorisch geführten Geschäfts-/Kontokorrent- Konten. Diese werden zur gegenseitigen Vereinfachung mit 3 v.H. über dem Basiszinssatz des § 247 BGB angenommen, es sei denn, es werden höhere oder geringere gezogene Nutzungen nachgewiesen. Der Auftragnehmer kann sich nicht auf den etwaigen Wegfall der Bereicherung gemäß § 818 Abs. 3 BGB berufen. Die Abtretung einer Forderung des Auftragnehmers aus dem abzuschließenden Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen rechtswirksam. Der Auftragnehmer hat die Abtretungsanzeige dem Auftraggeber vorzulegen. Wenn und soweit sich das Verfahren aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, gegenüber dem zu Beginn der Vertragsdurchführung gemeinschaftlich festgelegten Terminplan verzögert, werden die Vertragspartner zum Ausgleich der bei dem Auftragnehmer entstehenden wirtschaftlichen Belastung angemessene Regelung treffen. Gleiches gilt im Falle von zusätzlichen oder geänderten Leistungen. Hier gem. Ziffer 5 Abschlags-/Zwischenzahlung je Los: Es sind keine Teil-/Zwischenzahlungen vorgesehen. Ergänzend wird auf die zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes NRW -ZVB - NRW mit VOL/B (Vordruck VOL 8a) in den Vergabeunterlagen verwiesen. 17. Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Beurteilung der Eignung Nachweis über die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Vordruck VOL 5b); auch für die anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie alle eingebundenen Subunternehmen; mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung Nachweis über die technische Leistungsfähigkeit: 1) Der Bieter hat auf einem gesonderten Beiblatt aufzulisten, wie viele Brutvogelkartierer er zur Verfügung stellen wird mit einer Zuordnung zu den angebotenen Losen. 2) Vollständige Namensangabe je Brutvogelkartier, welcher später auch die Auf-tragsabwicklung des angebotenen Loses übernehmen wird. (Im Fall der Zuschlagserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die je Los vorgestellte(n) Person(en) für die ausgeschriebene Leistung einzusetzen.) Soweit andere als die im Angebot benannten Personen eingesetzt werden sollen, ist dies mit dem Auftraggeber rechtzeitig im Voraus abzustimmen. Werden - ohne Zustimmung des Auftraggebers - andere als die benannten Personen in der Bearbeitung eingesetzt, kann dies einen außeror-dentlichen Kündigungsgrund darstellen. 3) Aussagekräftige Darstellung!*] und/oder Nachweis[**j je Brutvogelkartierer bzgl. der Durchführung mindestens einer Brutvogelkartierung auf einem großflächigen Untersuchungsgebiet (>= 50 ha) der Methode der Revierkartierung - auf einem gesonderten Beiblatt. [*]= z. B. mit Angaben: Wann (Angabe mit Monat und Jahr - z. B. 03.2014-08.2014), in welchem Umfang (Größe des Gebietes und ausführliche Beschreibung der durchgeführten Leistungen/Tätigkeiten), wo (Kreis/Gemeinde/ Gebiet) und für wen (An- gabe des Auftraggebers mit Anschrift, Telefon-Nr. und E-Mail Adresse) [**]= In Form einer schriftlichen Dokumentation (z. B. eine Veröffentlichung eines Berichtes, oder der Hinweis auf eine Bearbeitung einer entsprechenden ÖFS-Untersuchungsfläche in den vergangenen Jahren, etc.). 18. Mit dem Angebot vorzulegende Eigenerklärungen zur Auftragsdurchführung 1) Angebotsschreiben (Vordruck VOL 7); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung 2) ausgefüllte(s) Leistungsverzeichnis(se); Mit dem Angebot; 3) Vordruck VOL 5f; Unterschriebene Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Diens | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 138393 vom 30.01.2017 |