Titel | Kontrolle über das Auftreten von Xylella fastidiosa | |
Vergabeverfahren | Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Zentrale Pillnitzer Platz 3 01326 Dresden | |
Ausführungsort | DE-01326 Dresden | |
Frist | 09.03.2017 | |
TED Nr. | 43962-2017 | |
Beschreibung | Abschnitt I:
I.1) Sächsiches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Pillnitzer Platz 3 01326 Dresden Fax: +49 35126121399 Telefon: +49 35126121318
E-Mail: uta.neumann@smul.sachsen.de Internet: www.smul.sachsen.de/lfulg
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.evergabe.de/unterlagen Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Z_060/17 Kontrolle Auftreten von Xylella fastidiosa. Referenznummer der Bekanntmachung: Z060/17, Az.: 1-0451/14/12
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 77100000
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Die bakterielle Pflanzenkrankheit Xylella fastidiosa (Feuerbakterium) verursacht schwerwiegende Krankheiten an verschiedenen Kulturpflanzen wie Wein, Pfirsich, Pflaume, Luzerne, Olive und Citrus. Aufgrund der Feststellung des Befalls von Xylella fastidiosa in Sachsen an einer Oleanderpflanze im April 2016 und an Rosmarin, Streptocarpus und Erysimum im Oktober und November 2016 wurde gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2015/789 der Kommission ein Gebiet abgegrenzt. Das Gebiet besteht aus einer Befalls- und einer Pufferzone. Die Befallszone umfasst ein Privatgrundstück und einen Gartenbaube-trieb. Die Pufferzone schließt an die Befallszone an und hat einen Radius von 10 km und ist in Quadranten von jeweils 100x100m eingeteilt. Die Abgrenzung des Gebietes kann gemäß Artikel 4 Absatz (5) des Durchführungsbeschlusses erst aufgehoben werden, wenn der Erreger über einen Zeitraum von 5 Jahren nicht nachgewiesen wurde.
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 77000000
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DED12 Hauptort der Ausführung: Plauen, DE.
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: — Sichtprüfung in der Pufferzone auf Befall durch das Feuerbakterium (Xylella fastidiosa), — Probenahme bei Pflanzen mit Symptomen. Das zu prüfende Gebiet umfasst die in der Allgemeinverfügung zur Bekämpfung von Xylella fastidiosa in den Gemeinden Pausa-Mühltroff, Rosenbach, Plauen, Reuth, Weischlitz, Elsterberg, Pöhl ausgewiesene Fläche.
II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.05.2017 Ende: 30.11.2017 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 09.03.2017 Ortszeit: 13:00
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch
IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28.04.2017
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 09.03.2017 Ortszeit: 14:00 Ort: Pillnitzer Platz 3, 01326 Dresden, Diensträume des Auftraggebers. Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Bedienstete des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3) Zusätzliche Angaben
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren 1. Vergabekammer Sachsen Braustraße 2 Leipzig 04107 Deutschland Telefon: +49 3419773800 E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de Fax: +49 3419771049 Internet: www.lds.sachsen.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe § 160 GWB (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt 1. Vergabekammer Sachsen Braustraße 2 Leipzig 04107 Deutschland Telefon: +49 3419773800 E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de Fax: +49 3419771049 Internet: www.lds.sachsen.de
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 31.01.2017 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 138460 vom 06.02.2017 |