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Titel
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Durchführung von bodenkundlichen Baubegleitungen
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VergabeverfahrenAusschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
VergabestelleNABU Naturschutzstation e.V.
Bahnhofstraße 15
47559 Kranenburg
AusführungsortDE-47559 Kranenburg
Frist12.05.2017
Beschreibung

a) NABU–Naturschutzstation Niederrhein e.V.

Im Hammereisen 27E

47559 Kranenburg

Telefon 02826/91876113

Telefax 02826/9187629


E-Mail: Ilka.Wezendonk@Nabu-Naturschutzstaton.de


b) Geschäftszeichen- Vergabe-Nr. 16 037 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE


c) Ende der Angebotsfrist- Ende der Bindefrist-


d) Anfrage zur Angebotsabgabe (Zum Verbleib bestimmt! Nicht mit dem Angebot zurücksenden!)


e) Lieferung/Leistung Bodenkundliche Baubegleitung Emmericher Ward


Sehr geehrte Damen und Herren, es ist beabsichtigt, die in der zu übersendenden Beschreibung bezeichneten Leistungen in einer Öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Es gelten die beigefügten Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien ergeben sich aus der Bekanntmachung (100% Preis) Der Auftraggeber behält sich vor, die Auftragserteilung von der Beibringung folgender Sicherheitsl eistung(en) / nachweisen abhängig zu machen:- Sh. Leistungsverzeichnis


f) Die Gesamtleistung ist in Lose aufgeteilt. Der Umfang der Lose ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Das Angebot kann sich erstrecken auf ein Los. mehrere Lose. die Gesamtleistung. Nebenangebote sind zugelassen. Nur in Verbindung mit dem Hauptangebot.


g) Falls Sie bereit sind, die Leistung zu übernehmen, können Sie Ihr Angebot elektronisch schriftlich abgeben.


Die Abgabe der Angebote kann auch per Mail an folgende Adresse erfolgen. E-Mail: Peter.Derksen@nabu-naturschutzstation.de . Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und diese Angebotsaufforderung sind spätestens bis zum __22.05.2017____ bei dem umseitig genannten Auftraggeber anzufordern. Bis zum Ende der Angebotsfrist können Sie Ihr Angebot elektronisch, schriftlich oder per Telefax zurückziehen. Danach sind Sie bis zum Ablauf der umseitig genannten Bindefrist an Ihr Angebot gebunden. Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NW Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes nach der VOL. Aufgrund der Menge der Unterlagen bitten wir das Angebot über folgende Mailadresse anzufordern. E-Mail: Ilka.Wezendonk@nabu-naturschutzstation.de. Der Versand erfolgt dann über z.B. WETransfer


Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag


h) Anlagen:


X Angebotsschreiben (Vordruck VOL 7)


X Leistungsbeschreibung


X Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Vordruck VOL 6)


X Vertragsbedingungen des Landes NRW (Vordruck VOL 8b Stand ____)


X Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue / Mindestentlohnung (Vordruck VOL 8c)


X Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Vordruck VOL 5b) Eigenerklärung Sicherungskopie (Vordruck VOL 5c)


X Verpflichtungserklärung zur Tariftreue / Mindestentlohnung (Vordruck VOL 5f)


i) 1 Allgemeines


1.1 Der Auftraggeber verfährt nach Teil A, Abschnitt 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A), ohne dass dieser Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“ Vertragsbestandteil wird. Die Bestimmungen können im Internetportal „Internet:


1.2 Die der Aufforderung zur Angebotsabgabe nicht beigefügten Unterlagen können im Dienstgebäude des Auftraggebers zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten eingesehen werden.


2 Angebotsbedingungen


2.1 Für ein schriftliches Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten bzw. die vom Vergabemarktplatz des Landes NRW Internet: www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellten Vordrucke zu benutzen.


2.2 Das Angebot muss vollständig sein; es muss die Preise und die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten; die Möglichkeit zu einer Nachforderung im Sinne von § 16 Absatz 2 VOL/A bleibt unberührt. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen und Ergänzungen an den Vertragsunterlagen (Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen) sind unzulässig. Nebenangebote können nur abgegeben werden, wenn sie in der Angebotsaufforderung ausdrücklich zugelassen wurden. Die Gleichwertigkeit des Nebenangebotes zum Hauptangebot ist durch den Bieter nachzuweisen. Bei schriftlicher Angebotsabgabe sind Angebotsvordruck (Vordruck VOL 7) und alle zu unterschreibenden Anlagen mit Namen (Firma) des Bieters sowie mit Datum und Unterschrift zu versehen. Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebot elektronisch zu signieren. Näheres zur Form der Angebotsabgabe kann dem beiliegenden Vordruck VOL 5a entnommen werden. Angebote, die die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen von der Wertung ausgeschlossen werden. Im Übrigen wird darauf hingewiesen: Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, können sie dem Angebot auf besonderer Anlage beigefügt werden. Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. In der Angebotsaufforderung ausdrücklich zugelassene Nebenangebote müssen auf einer besonderen Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet werden. Auf Anlagen ist im Angebot hinzuweisen.


2.3 Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.


2.4 Der Auftraggeber behält sich vor, das Angebot eines Skontos bei der Wertung nur dann zu berücksichtigen, wenn eine Skontofrist von mindestens 14 Kalendertagen eingeräumt wird. Hinsichtlich des Fristbeginns und der Leistung der Zahlung wird auf die beigefügten Vertragsbedingungen des Landes NRW (Vordruck VOL 8) verwiesen.


2.5 Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.


2.6 Für die Angebotserstellung wird keine Vergütung gewährt. 07/2015 Bewerbungs- und Vergabebedingungen


2.7 Entwürfe und Ausarbeitungen, sowie Muster und Proben, die bei der Prüfung der Angebote nicht verbraucht werden, gehen ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen über, soweit in der Angebotsaufforderung nichts Gegenteiliges festgelegt ist oder der Bieter im Angebot bzw. innerhalb von einem Monat nach Ablauf der Bindefrist nicht ihre Rückgabe verlangt. Die Kosten der Rückgabe trägt der Bieter.


3 Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe darauf hinzuweisen.


4 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen/Mittelstandskartelle Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertragsverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen. Sofern personell oder rechtlich miteinander verbundene Bieter mehrere Angebote für ein Vergabeverfahren abgeben, wird widerlegbar vermutet, dass der Geheimhaltungsgrundsatz verletzt ist. Es obliegt den Bietern, diese Vermutung zu widerlegen. Sollte dem Bieter bereits mit Angebotsabgabe bekannt sein, dass eine personell oder rechtlich miteinander verbundenes Unternehmen ebenfalls ein Angebot abgibt, muss bereits mit Angebotsabgabe nachgewiesen bzw. offengelegt werden, dass effektive Vorkehrungen und Maßnahmen zur Einhaltung des Geheimwettbewerbes getroffen wurden. Sollte der Nachweis nicht geführt werden, führt dies zum Ausschluss des Bieters und der verbundenen Unternehmen. Diese Grundsätze gelten auch für Mitglieder von Bietergemeinschaften (s. a. nachstehend 5.), die zusätzlich ein eigenständiges Angebot abgeben. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen bzw. die Bildung von Mittelstandskartellen von § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) freigestellt. Die Voraussetzungen können in §§ 2, 3 GWB nachgelesen werden. Eine entsprechende Erklärung ist im Angebotsschreiben (Vordruck VOL 7) abzugeben.


5 Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in dem Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Vollmacht des Vertreters der Bietergemeinschaft muss von sämtlichen Mitgliedern unterschrieben sein und ist mit dem Angebot einzureichen. Die Gründe zur Bildung der Bietergemeinschaft sind auf Anforderung darzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.


6 Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) Die Weitervergabe an Unterauftragnehmer ist nur unter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 4 NRW (Vordrucke VOL 8a oder b) möglich. Auf ggf. weitere Anforderungen nach § 9 TVgG NRW (Vordruck VOL 8c) wird hingewiesen. Der Bieter hat in den Angebotsunterlagen Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Auf Verlangen des Auftraggebers sind diesem die Unterauftragnehmer zu benennen. Die mit dem Angebot vorzulegenden Nachweise und Erklärungen (vgl. Vordruck VOL 5z) sind hinsichtlich der von Unterauftragnehmern zu erbringenden Teilleistungen von diesen beizubringen und mit dem Angebot vorzulegen. Sofern im Auftragsfall auf Ressourcen / Kapazitäten von Nachunternehmen zurückgegriffen werden soll, ist eine Erklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass diese dem Bieter zur Auftragsdurchführung zur Verfügung gestellt werden.


7. Präqualifizierung Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken Internet: www.pq-vol.de oder Internet: www.pq-verein.de registriert sind, haben dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer anzugeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.


8 Sonstiges


8.1 Die Preise sind in Euro anzugeben.


8.2 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.


8.3 Ergänzend zu den Verdingungsunterlagen gelten die deutschen Rechtsvorschriften. 07/2015 Bewerbungs- und Vergabebedingungen


8.4 Bestimmte Informationen über nicht berücksichtigte Bewerbungen oder über nicht berücksichtigte Angebote können vom Bewerber oder Bieter beim Auftraggeber schriftlich oder elektronisch beantragt werden.


8.5 Bewerber aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.


j) 04/2005 Vertragsbedingungen Kurzfassung Vertragsbedingungen des Landes NRW (VB-NRW)


1 Vertragsbestandteile


1.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile: a) das Auftragschreiben mit sämtlichen Anlagen (z.B. Leistungsbeschreibung, Zeichnungen, Skizzen) b) diese Vertragsbedingungen c) die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL Teil B)


1.2 Die VOL/B kann im Internet unter www.vergabe.nrw.de oder im Dienstgebäude des Auftraggebers zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten eingesehen werden.


1.3 Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrags.


2 Preise Die vereinbarten Preise sind feste Preise, durch die sämtliche Leistungen des Auftragnehmers einschließlich sonstiger Kosten und Lasten (z.B. Fracht, Verpackung, u.s.w.) abgegolten sind.


3 Gütezusicherung, technische, sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Anforderungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur Gegenstände zu liefern, die im Zeitpunkt der Lieferung den in der Bundesrepublik Deutschland durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger in Kraft gesetzten Unfallverhütungsvorschriften (autonome Rechtsnormen) sowie den allgemein anerkannten technischen, sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen.


4 Lieferung/Leistung Leistungs- und Erfüllungsort ist – wenn im Auftrag nichts anderes angegeben – die Verwendungsstelle. Diese ist nur montags bis freitags in der Zeit von 8.30 bis 14.00 Uhr und ggf. nach besonderer Vereinbarung zur Annahme der Lieferung bzw. zur Abnahme der Leistung verpflichtet.


5 Rechnung


5.1 Die Rechnung ist in zweifacher Ausfertigung unter Beachtung der umsatzsteuerlichen Regelungen auf die auftragserteilende(n) Dienststelle(n) auszustellen.


5.2 Bei Teilrechnungen aufgrund von Teillieferungen müssen gelieferte und restliche Mengen klar ersichtlich sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung zu kennzeichnen.


5.3 Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht nur, wenn ihr prüfungsfähige Unterlagen über die Lieferung/Leistung beigefügt sind; dies geschieht in der Regel durch anerkannte Stundenverrechnungsnachweise, quittierte Lieferscheine oder Leistungsnachweise.


6 Bezahlung/Abtretung


6.1 Die Bezahlung wird nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vertraglich vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet. Die Zahlungsfrist beginnt mit Eingang der prüfungsfähigen Rechnung bei der auftragserteilenden Dienststelle, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs.


6.2 Die Forderung des Auftragnehmers kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers abgetreten werden.


7 Lösung des Vertrages


7.1 Außer in den in § 8 VOL/B genannten Fällen kann der Auftraggeber auch dann vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Auftragnehmer Personen, die aufseiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, mit Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zu der Verwaltung des Auftraggebers Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die aufseiten des Auftragnehmers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den genannten Personen des Auftraggebers unmittelbar oder in ihrem Interesse ihren Angehörigen oder anderen ihnen nahestehenden Personen oder im Interesse des einen oder anderen einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden.


7.2 Vor der Ausübung des Rechtes nach Nr. 7.1 ist dem Auftragnehmer Gelegenheit zu geben, unverzüglich zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen.


k) 04/2017 Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue/Mindestentlohnung 1 Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kontrolle der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen und Sanktionen bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen entsprechend der Verpflichtungserklärung1 im Hinblick auf die Mindestentgelte sowie die Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern und die Verleiherinnen bzw. Verleiher von Arbeitskräften verpflichtet. Die Verpflichtungen der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers aus den Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes NRW zu § 4 Nummer 4 VOL/B bleiben unberührt. Daneben gelten folgende Verpflichtungen:


1) Kontrolle Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet sich,


(1) dem Auftraggeber bei einer Kontrolle Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Abgaben sowie die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmern abgeschlossenen Verträge zum Zwecke der Prüfung der Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein- Westfalen vorzulegen,


(2) seine bzw. ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen,


(3) dem Auftraggeber ein Auskunfts- und Prüfrecht i.S.d. § 10 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein- Westfalen bei der Beauftragung von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften einräumen zu lassen,


(4) vollständige und prüffähige Unterlagen (die Vorlage erfolgt grundsätzlich in anonymisierter Form) zur Prüfung der Einhaltung der Vorgaben des § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen bereitzuhalten, auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen und zu erläutern sowie die Einhaltung dieser Pflicht durch die beauftragten Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmerinnen und Verleiherinnen und Verleiher von Arbeitskräften vertraglich sicherzustellen.


2) Sanktionen Für jeden schuldhaften Verstoß der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen die Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen gilt zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe eins von Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu fünf von Hundert des Auftragswertes beträgt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verstoß gegen Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach § 5 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen durch eine oder einen von der Auftragnehmerin bzw. vom Auftragnehmer eingesetzte(n) Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer oder eine oder einen von dieser / diesem eingesetzte(n) Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer oder von einer Verleiherin bzw. einem Verleiher von Arbeitskräften begangen wird, es sei denn, dass die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer den Verstoß bei Beauftragung der Nachunternehmerin bzw. des Nachunternehmers und 1 Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG NRW)


l) 04/2017 Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue/Mindestentlohnung der Verleiherin bzw. des Verleihers von Arbeitskräften nicht kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste. Die schuldhafte Nichterfüllung der Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4 Tariftreueund Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen durch die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer, aus einer Verpflichtungserklärung nach § 5 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen durch seine Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und die Verleiherinnen bzw. Verleiher von Arbeitskräften sowie schuldhafte Verstöße gegen die Verpflichtungen der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers aus § 5 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Dienstleistungsvertrages oder zur Auflösung des Dienstleistungsverhältnisses. Die Bestimmungen des § 11 VOL/B bleiben hiervon unberührt.


m) 07/2015 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit


Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.


Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen1), die zu Eintragungen in das Vergaberegister2) des Landes NRW führen können, eingeholt wurden.


Ich/Wir versichere(n) hiermit, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die meinen/unsere Zuverlässigkeit als Bewerberin/Bewerber in Frage stellt bzw. Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu meinem/ unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.


Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meiner/unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe(n).


Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben habe(n).


Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss vorzulegen. (Ort, Datum, Unterschrift)


Hinweis: Sofern Sie sich in einer der oben genannten Situationen befinden, können Sie auch Nachweise dafür erbringen, dass Sie ausreichende Maßnahmen getroffen haben, um trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes Ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen. Zu diesem Zweck weisen Sie nach, dass Sie einen Ausgleich für jeglichen durch eine Straftat oder Fehlverhalten verursachten Schaden gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet haben, die Tatsachen und Umstände umfassend durch eine aktive Zusammenarbeit mit dem Ermittlungsbehörden geklärt und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen haben, die geeignet sind, weitere Straftaten oder Verfehlungen zu vermeiden. Dieser Nachweis ist zusammen mit der Eigenerklärung der Bewerbung/ dem Angebot beizufügen.


n) 07/2015 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit


1) Verfehlungen, die in der Regel zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen, sind – unabhängig von der Beteiligungsform, bei Unternehmen auch unabhängig von der Funktion des Täters oder Beteiligten – insbesondere: - Straftaten, die im Geschäftsverkehr oder in Bezug auf diesen begangen worden sind, u.a. Betrug, Subventionsbetrug, Untreue, Urkundenfälschung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren, Bestechung – auch im geschäftlichen Verkehr – oder Vorteilsgewährung, - das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von unerlaubten Vorteilen an Personen, die Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst Verpflichteten nahestehen, oder an freiberuflich Tätige, die bei der Vergabe im Auftrag einer öffentlichen Vergabestelle tätig werden. - Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, u.a. Absprachen über die Abgabe oder die Nichtabgabe von Angeboten, sowie die Leistung von konkreten Planungs- und Ausschreibungshilfen, die dazu bestimmt sind, den Wettbewerb zu beeinflussen, führen dann zum Ausschluss, wenn Tatsachen auch auf unrechtmäßige oder unlautere Einflussnahme auf das Vergabeverfahren hindeuten.


2) Ein Eintrag in das Vergaberegister kann unabhängig von einem Vergabeausschluss auch erfolgen, wenn die Voraussetzungen des § 5 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein- Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG) vorliegen. Danach liegt eine Verfehlung vor, wenn durch eine natürliche Person im Rahmen einer unternehmerischen Betätigung 1. Straftaten nach §§ 331-335 (Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung, Bestechung), 261 (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 263 (Betrug), 264 (Subventionsbetrug), 265 b (Kreditbetrug), 266 (Untreue), 266 a (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt), 298 (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), 299 (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 108e (Abgeordnetenbestechung) StGB und nach § 370 der Abgabenordnung, 2. nach §§ 19, 20, 20 a und 22 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, 3. Verstöße gegen § 81 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), 4. Verstöße gegen § 16 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, 5. Verstöße, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) oder nach § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz führen können oder geführt haben, 6. Verstöße, die zu einem Ausschluss nach § 13 Abs. 1 und 2 oder § 16 Abs. 1 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen von Bedeutung, insbesondere in Bezug auf die Art und Weise der Begehung oder den Umfang des materiellen oder immateriellen Schadens, begangen worden sind.


Ein Eintrag erfolgt bei einer Verfehlung im Sinne § 5 Absatz 1 Nr. 1-5 KorruptionsbG (s.a. 1)) 1. bei Zulassung der Anklage 2. bei strafrechtlicher Verurteilung 3. bei Erlass eines Strafbefehls 4. bei Einstellung des Strafverfahrens nach § 153 a Strafprozessordnung (StPO) 5. nach Rechtskraft eines Bußgeldbescheids 6. für die Dauer der Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage bei der meldenden Stelle kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht, und die Ermittlungs- bzw. die für das Bußgeldverfahren zuständige Verwaltungsbehörde den Ermittlungszweck nicht gefährdet sieht.


Ein Eintrag im Sinne § 5 Abs. 1 Nr. 6 KorruptionbG (s.a. 1)) richtet sich nach §§ 13 Abs. 3, 16 Abs. 4 Satz 2 und 3 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (v. g. Gesetz kann unter Internet: www.vergabe.nrw.de eingesehen werden). Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG-NRW)


1. Ich verpflichte mich / Wir verpflichten uns, (Eine der nachfolgenden Auswahlmöglichkeiten 1.1. bis 1.3. ist zwingend anzukreuzen; zu Ausnahmen von 1.3. siehe dort. Danach weiter mit 2.)


? 1.1. meinen / unseren Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung einer Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird und die dem Geltungsbereich


a) eines nach Tarifvertragsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1323) in der jeweils geltenden Fassung für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages,


b) eines nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes in der Fassung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158) in der jeweils geltenden Fassung für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages oder


c) einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158) in der jeweils geltenden Fassung erlassenen Rechtsverordnung unterfällt, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen zu gewähren, die in dem Tarifvertrag oder der Rechtsverordnung verbindlich vorgegeben werden. Unterschreitet das nach dem Tarifvertrag oder der Rechtsverordnung zu zahlende Mindeststundenentgelt das Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 2014 (BGBI. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung entspricht (allgemeiner Mindestlohn), zahle ich / zahlen wir meinen / unseren Beschäftigten (ohne Auszubildenden) bei der Ausführung einer Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, wenigstens ein Entgelt in Höhe des allgemeinen Mindestlohns.


? 1.2. meinen / unseren Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung einer Leistung im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, wenigstens das in Nordrhein-Westfalen für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen und Änderungen während der Ausführungszeit nachzuvollziehen.


Ich erkläre / Wir erklären, ? bevorzugter / bevorzugte Bieter gemäß §§ 224 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 sowie § 226 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016, BGBl. I S. 3234) zu sein.


? dass die Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, nicht im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird. (Liegt eine der oben stehenden Erklärungen vor, ist keine weitere Angabe unter 1.3 erforderlich.)


Ich verpflichte mich / Wir verpflichten uns, ? 1.3. meinen / unseren Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung einer Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, wenigstens ein Entgelt in Höhe des allgemeinen Mindestlohns, nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 2014 (BGBI. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen.


Ich erkläre / Wir erklären, ? 1.3.1. dass keine tarifliche Bindung vorliegt und dass dabei folgende Mindeststundenentgelte für die bei der Ausführung der Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende) gezahlt werden:


? 1.3.2. dass eine tarifliche Bindung vorliegt wie folgt: (Die Art der tariflichen Bindung ist anzugeben.) und dass dabei folgende Mindeststundenentgelte für die bei der Ausführung der Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende) gezahlt werden.


2. Ich verpflichte mich / Wir verpflichten uns, dass Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bei der Ausführung der Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie meine / unsere regulär Beschäftigten.


Ich erkläre / Wir erklären, ? 2.1. bevorzugter / bevorzugte Bieter gemäß §§ 224 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 sowie § 226 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016, BGBl. I S. 3234) zu sein. (Liegt eine Erklärung nach 2.1 vor, entfällt die Verpflichtung unter 2.) VHB NRW Vordruck VOL 5f 04/2017 Verpflichtungserklärung Tariftreue/Mindestentlohnung


3


3. Ich verpflichte mich / Wir verpflichten uns, auch von meinen / unseren Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften eine gleichlautende Verpflichtungserklärung mir / uns gegenüber abgeben zu lassen, die Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften sorgfältig auszuwählen und ihre Angebote daraufhin zu überprüfen, ob die Kalkulation unter Beachtung der Vorgaben des § 4 TVgG NRW zustande gekommen sein kann. Diese Verpflichtung besteht nicht, sofern die von dem Nachunternehmer oder entliehenen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern zu erbringende Leistung nicht im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird.

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(Ort, Datum, Unterschrift, Firmenstempel) Name bzw. Firmenbezeichnung des Bieters/der Bieterin Ort, Datum Anschrift Kontaktstelle Telefon Telefax E-Mail-Adresse Geschäftszeichen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Geschäftszeichen der Vergabestelle Vergabe-Nr. der Vergabestelle Lieferung/Leistung Bodenkundliche Baubegleitung Emmericher Ward


o) Anfrage zur Abgabe eines Angebotes vom 25.04.2017


p) Sehr geehrte Damen und Herren, die Ausführung der beschriebenen Leistung wird hiermit zu den eingesetzten Preisen angeboten. Wir halten uns bis zum Ablauf der Bindefrist lt. o.g. Angebotsaufforderung an dieses Angebot gebunden. Sofern sich der angebotene Preis auf Grund einer Prüfung nach der Verordnung PR Nr. 30/53 als unzulässig erweist, gilt für einen Auftrag der preisrechtlich zulässige Preis. Dem Angebot liegen die in der o. g. Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes übersandten Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen sowie die sonstigen dort genannten Bedingungen zugrunde. Kartellerklärung Wir gehören einer Vereinbarung/einem Kartell gem. §§ 2, 3 GWB an. Folgende Fir men sind beteiligt: Wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem EU-Staat Name des Staates: anderen Staat Name des Staates: Wir sind bevorzugte(r) Bieterin/Bieter als Werkstatt für behinderte Menschen oder Blindenwerkstatt. Der Nachweis ist diesem Angebotsschreiben beigefügt. Unser Unternehmen ist in folgender Datenbank präqualifiziert. Internet: www.pq-vol.de Angabe der Registrierungsnummer: ________________ Internet: www.pq-verein.de Angabe der Registrierungsnummer: ________________ Wir beabsichtigen, Leistungen an Nachunternehmer weiterzugeben. Die dazu nach Nr. 6 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Vordruck VOL 6) erforderlich en Angaben, Nachweise etc. sind beigefügt. Sofern von der Vergabestelle im Vordruck VOL 5 gefordert: Angabe des Herkunftslandes oder -gebietes, in dem die Ware vollständig gewonnen oder hergestellt worden ist oder der letzten wesentlichen und wirtschaftlich gerechtfertigten Be- oder Verarbeitung unterzogen worden ist, § 7 TVgG NRW i. V. m. § 6 RVO TVgG NRW:


? Das Herkunftsland ist nicht in der DAC-Liste (s.a. Internet: www.vergabe.nrw.de/servicestelle-tvggnrw) aufgeführt.


? Das Herkunftsland ist in der DAC-Liste (s.a. Internet: www.vergabe.nrw.de/servicestelle-tvgg-nrw) aufgeführt.


? Von der Vergabestelle wurden keine Nachweise angefordert. Die BVB ILO (Vordruck VOL 8d) werden anerkannt.


? Der Nachweis, dass die im konkreten Auftrag beschafften Waren unter Beachtung der in den ILO Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind, wird vor Zuschlagserteilung durch eine der folgenden Möglichkeiten erbracht:


• Zertifikate gem. § 7 Abs. 2 RVO TVgG NRW,


• Mitgliedschaften in einer Initiative, die sich für die Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen einsetzt gem. § 7 Abs. 3 RVO TVgG NRW oder


• gleichwertige Erklärung Dritter gem. § 7 Abs. 4 RVO TVgG NRW Die BVB ILO (Vordruck VOL 8d) werden anerkannt. Raum für Erläuterungen


Ich/wir erkläre/n, dass mein/unser Angebot die von der Vergabestelle auf dem Vergabemarktplatz NRW ggf. zur Verfügung gestellten aktualisierten Vergabeunterlagen sowie diesbezüglichen Informationen berücksichtigt.


Wir erklären uns damit einverstanden, dass die von uns mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden dürfen und bei Auftragserteilung auf unser Angebot den nicht berücksichtigten Bietern der Name unseres Unternehmens und die Merkmale und Vorteile unseres Angebotes mitgeteilt werden. Im Falle einer Auftragserteilung erkläre ich mich als natürliche Person mit einer Bekanntgabe der in § 19 Abs.2 VOL/A genannten Angaben für eine Dauer von 3 Monaten auf www.evergabe.nrw.de einverstanden. nicht einverstanden.


Wir sind uns bewusst, dass wissentlich falsche Erklärungen den Ausschluss von dieser und von weiteren Ausschreibungen zur Folge haben kann. Unterschrift(en) - *)/ggf. zusätzlich Firmenstempel


*) Wird das Angebotsschreiben nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben.


q) Anlagen: X Leistungsbeschreibung mit Preisangebot


r) Nebenangebot(e)


X unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Vordrucke VOL 5b)


X unterschriebene Eigenerklärung Tariftreue / Mindestentlohnung (Vordruck VOL 5f)

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 139278 vom 30.04.2017