Titel | Durchführung von gutachterlichen Begleitung | |
Vergabeverfahren | Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) Eschenstraße 55 31224 Peine | |
Ausführungsort | DE-31224 Peine | |
Frist | 12.05.2017 | |
Vergabeunterlagen | www.subreport.de/E77118388 | |
TED Nr. | 137328-2017 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) Eschenstr. 55 31224 Peine Fax: +49 5171/43-1502 Telefon: +49 5171/43-1667 E-Mail: Michael.Schmidt@dbe.de Internet: www.dbe.de I.2) Gemeinsame Beschaffung I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.subreport.de/E77118388 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 Nr. 2 GWB I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Dritter gemäß §9a Abs.3 Atomgesetz Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Gutachterliche Begleitung Baugrunderkundung. II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71319000 II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Gutachterliche Begleitung Baugrunderkundung. II.1.5) Geschätzter Gesamtwert II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE NUTS-Code: DE912 II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Schachtanlage Konrad 2 befindet sich östlich der Stadt Salzgitter-Lebenstedt, am nordwestlichen Rand des Betriebsgeländes des Stahlwerkes Salzgitter der Salzgitter AG. Die Postanschrift des Bergwerks Konrad 2 lautet: Schacht Konrad Industriestraße Nord 55, 38239 Salzgitter Das etwa 55 500 m2 große Grundstück von Schacht Konrad 2 weist eine mittlere Höhe von 90,0 m über NHN auf. Es liegt in der Gemarkung Watenstedt der Stadt Salzgitter. Das Grundstück der Schachtanlage Konrad 2 ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Zu den Tagesanlagen auf der Schachtanlage Konrad 2 gehören infrastrukturelle und bauliche Einrichtungen. Am Schacht Konrad 2 wurden alle vorhandenen Bauwerke bis auf die Schachthalle abgebrochen. Der Baugrund im Bereich der geplanten Tagesanlagen am Schacht Konrad 2 ist zusammengefasst wie folgt aufgebaut: Die obere Schicht des Baugeländes wird von Auffüllungen gebildet. Im Bereich der Auffüllungen wurden nicht bindige und bindige Böden festgestellt. Es handelt sich überwiegend um umgelagerte natürliche Böden, nur vereinzelt wurden Fremdbestandteile erbohrt. Die nicht bindigen Auffüllungen bestehen teilweise aus schwach schluffigen bis schluffigen, bereichsweise kiesigen Sanden mit einer lockeren bis mitteldichten Lagerung. Die bindigen Auffüllungen wurden in Form von schwach bis stark sandigen, bereichsweise kiesigen Schluffen und stark schluffigen Sanden angetroffen mit meist steifer, bereichsweise auch mit weicher und halbfester Konsistenz. Untergeordnet wurden auch Kies-Sand-Gemische angetroffen. Unterhalb der Auffüllungen wurden Schluffe festgestellt. Es handelt sich hierbei um Löß, Lößlehm und Schwemmlöß. Diese bestehen aus feinsandigen Grobschluffen. Bei dem Schwemmlöß wurden z. T. auch organische Anteile erbohrt. In einem Teilbereich wurde in einer Tiefe von 4,5 m eine ca. 0,5 m starke Schicht des alten Oberbodens angetroffen. Hier handelt es sich um einen sandigen, tonigen und humosen Schluff. Diese bindigen Böden besitzen meist steife, bereichsweise auch weiche bis steife Konsistenz. Darunter wurde Geschiebelehm mit meist steifer bis halbfester Konsistenz angetroffen. Unter diesen Schichten sind Sande mit unterschiedlichen Feinkorn- und Kiesanteilen zu finden. Für diese Sande wurden meist dichte bis sehr dichte Lagerungen ermittelt. Die Baugrunduntersuchungen haben ergeben, dass bis zu den Gründungssohlen der nicht unterkellert geplanten Bauwerke überwiegend Böden verminderter bis nicht ausreichender Tragfähigkeit vorliegen. Für die geplanten Flachgründungen sind daher Maßnahmen zur Bodenverbesserung erforderlich. In den unterkellert geplanten Bereichen erreichen die Gründungssohlen generell gut tragfähigen Baugrund. Aufgrund des Bemessungsgrundwasserstandes bei ca. 87,00 m ü. NHN ist für die unterkellert geplanten Bauwerke die Ausbildung von Wannen sowie die Anordnung von Ringdränagen vorgesehen. Insgesamt ist die gutachterliche Begleitung im Bereich der Tagesanlagen von Schacht Konrad 2 für die Herstellung von: — Baugruben mit einer Sohlfläche von ca. 15 500 m2 und ca. 54 000 m3 Aushubmenge – ca. 10 000 m2 Asphalt- und Betonflächen – ca. 9 100 m2 sonstige befestigte Flächen (Pflaster, Rasengitter, Schotterdecke) – ca. 1 000 m Gleistrassen – ca. 4 500 m Leitungsgräben mit ca. 62 000 m3 Bodenaushub – ca. 13 000 m2 Grünflächen Außerhalb des Schachtgeländes ist die gutachterliche Begleitung für den Bau von: — Schmutzwasser – Druckrohrleitung auf einer Baustrecke von ca. 6 400 m einschließlich Dükerung unter dem Zweigkanal Salzgitter und der zweigleisigen DB-Strecke Braunschweig – Hildesheim – PKW-Unterstellhalle (ZVR) – Kläranlage mit Pufferbecken erforderlich. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.09.2017 Ende: 30.06.2021 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl: 3 Höchstzahl: 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Gemäß Bewerbungsformular. II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die Einreichnung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsformularszu erfolgen. Das Bewerbungsformular liegt zum Download bereit. Das Formular nennt im Detail die Angaben und Nachweise, die zur Bewertung des Teilnahmeantrages gefordert werden. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 12.05.2017 Ortszeit: 13:00 IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Tag: 05.06.2017 IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.09.2017 IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen VI.3) Zusätzliche Angaben VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes Villemomblerstraße 76 Bonn 53123 Deutschland VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 07.04.2017 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 139194 vom 18.04.2017 |