Titel | Durchführung von Sanierung der Schlammbehandlung | |
Vergabeverfahren | Ausschreibung Bauauftrag (VOB) | |
Auftraggeber | Wasserverband Eifel-Rur Eisenbahnstr. 5 52353 Düren | |
Ausführungsort | DE-41849 Wassenberg | |
Frist | 12.05.2017 | |
Beschreibung | a) Wasserverband Eifel-Rur Zentrale Vergabe Eisenbahnstraße 5 52353 Düren Telefon 02421494 1133 Fax 02421494 1509 E-Mail: ZentraleVergabe@wver.de Internet: www.wver.de b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer 10200643_3 __ c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Vergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt. kein elektronisches Vergabeverfahren d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung Kläranlage Wassenberg, Forster Weg, 41849 Wassenberg f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose Kläranlage Wassenberg, Sanierung der Schlammbehandlung, Maschinentechnik bestehend aus: Sonstige Ausrüstung: Überschussschlamm A-Stufe: Demontage Pumpen und Verrohrung Erneuerung Messtechnik Schlammbeschickungspumpen Heizschlammumwälzung Wärmetauscher Schieber(36Stck), R-Klappen (3Stck) Erneuerung Verrohrung Erneuerung Gasleitung Faulturm: Demontage/ Erneuerung Pumpen und Rohrleitungen Umrüstung Gashaube Erneuerung Gasleitungen Schlammstapelbehälter: Beschickungspumpen Trübwasserabzug Erneuerung Verrohrung Trübwasserspeicher: Demontage, Erneuerung Pumpe, Erneuerung Verrohrung Betriebswasser: Demontage Erneuerung g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage entfällt Zweck des Auftrags entfällt h) Aufteilung in Lose nein i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 28. KW 2017 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 09. KW 2018 j) Nebenangebote zugelassen nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen - Download: Die Vergabeunterlagen stehen ab sofort auf dem Ausschreibungsportal des WVER unter Internet: vergabe.wver.de zum kostenlosen Download bereit. - schriftliche Anforderung: Alternativ können die Unterlagen 1-fach schriftlich (per Brief oder Fax), dies jedoch kostenpflichtig, beim Wasserverband Eifel-Rur, Zentrale Vergabestelle, Eisenbahnstr. 5, 52353 Düren, Fax: +49 (2421) 494 1509, angefordert werden l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform Höhe der Kosten 50,00 EUR Zahlungsweise Banküberweisung Empfänger Wasserverband Eifel-Rur _ Kontonummer 169 060 BLZ, Geldinstitut 395 501 10, Sparkasse Düren Verwendungszweck Firmenname, "KA Wassenberg, Bautechnik - KST 175.000" __ Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuordenbar und Sie erhalten keine Unterlagen. IBAN DE66 3955 0110 0000 1690 60 BIC-Code SDUEDE33XXX Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde, - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadres- se) bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden, - das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind Wasserverband Eifel-Rur, - Zentrale Vergabe -,Eisenbahnstr. 5, 52353 Düren p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch q) Ablauf der Angebotsfrist am 12.05.2017 _um 10:00 Uhr Eröffnungstermin am 12.05.2017 _um 10:00 Uhr Ort Wasserverband Eifel-Rur, Eisenbahnstr. 5, 52353 Düren Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Bieter und deren Bevollmächtigten r) geforderte Sicherheiten - Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme - Sicherheit für die Gewährleistung in Höhe von 3 % der Auftragssumme Es dürfen nur Bürgschaften der in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitute und Kreditversicherer angenommen werden. Bei Arbeitsgemeinschaften ist eine Bürgschaft für die Arbeitsgemeinschaft vorzulegen. s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschritten, in denen sie enthalten sind Zahlungen erfolgen nach § 16 VOB/B. t) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines bevollmächtigten Vertreters sowie der ein- zelnen Mitglieder mit dem Angebot u) Nachweise zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunter- nehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Beschei- nigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich: Wird den Vergabeunterlagen beigefügt. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/Azu machen: - Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1.500.000 EUR (einschließlich einer Versicherung zur Abdeckung von Ansprüchen nach dem Umweltschadens- gesetz). Diese Anforderungen sind Mindeststandards. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. - KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 50.000.000 EUR (einschließlich einer Versicherung zur Abdeckung von Ansprüchen nach dem Umweltschadens- gesetz mit einer Deckungssumme von mind. 1.500.000 EUR). Diese Anforderungen sind Mindeststandards. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. - Nachweise Abfall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - genehmigter Abfallartenkatalog der Entsorgungsanlage / alternativ Zertifikat zum Entsorgungsfachbetrieb - Anzeige Sammlung / Beförderung im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeit gem. §§ 53, 54 KrWG / alternativ Zertifikat zum Entsorgungsfachbetrieb Auf folgende Pflichten aus "Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen" - TVgG - NRW wird hingewiesen: o Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindest- entlohnung für Dienstleistungen entsprechend den Vorgaben des § 4 Abs. 3 Satz 1 Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW) zur Zahlung des vergaberechtlichen Min- destlohns von derzeit 8,62 Euro/Std. nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. o Nachweis, dass die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gemeinsamen Einrich- tung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes voll- ständig entrichten wurden (§ 7 Abs. 1 TVgG NRW). Soweit dies nicht durch eine gültige Bescheinigung des Vereins für die Präqualifizierung von Bau- unternehmen e.V. oder durch Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienst- leistungsbereich erfolgt, kann der Nachweis durch Unterlagen erbracht werden, die nicht älter als ein Jahr sind und die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten. o Die Bieter haben eine Eigenerklärung dazu vorzulegen, dass die Voraussetzungen für einen Aus- schluss nach § 13 Abs. 1 TVgG NRW nicht vorliegen. o Die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben die gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben: - Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW Verpflichtungserklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen nach den Vorgaben des Ta- riftreue- und Vergabegesetzes NRW Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach dem Tariftreuegesetz Die Bieter werden nach § 9 Abs. 3 TVgG NRW darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet werden, a) die von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungs- erklärung gemäß § 4 TVgG NRW dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen, b) bei Vertragslaufzeiten von länger als 3 Jahren von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von 3 Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an den öf- fentlichen Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG NRW nach wie vor eingehalten werden, c) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, d) bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsord- nung für Bauleistungen (VOB), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der Fassung vom 31.07.2009 (BAnz Nr. 155 a vom 15.10.2009), ge- ändert durch Nr. II Änd. der VOB/A Abschnitt 1 und Änd. der VOB/B vom 26.06.2012 (BAnz AT 13.07.2012 B3), bei der Weitergabe von Dienstleistungen, die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leis- tungen (VOL/B) vom 05.08.2003 zum Vertragsinhalt zu machen, e) den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auf- traggeber vereinbart werden. Öffentliche Aufträge sollen nur an solche Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsab- gabe in einer Erklärung schriftlich verpflichten, bei der Ausführung des Auftrags Maßnahmen zur Frau- enförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im eigenen Unternehmer durchzuführen oder einzuleiten sowie das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. Dies gilt nur a) für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, ausschließlich der zu ihrer Ausbildung be- schäftigten, und b) für Aufträge über Leistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 50.000,00 EUR und für Aufträge über Bauleistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 150.000,00 EUR. v) Ablauf der Bindefrist 09.06.2017 w) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Interne Vergabeprüfung: Wasserverband Eifel-Rur - Revision - Eisenbahnstr. 5 52353 Düren Tel: +49(2421)494 1155 Fax:+49(2421) 494 1009 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 139063 vom 04.04.2017 |