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Titel
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Baugrunderkundungsarbeiten für eine geplante Grundinstandsetzung
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
AuftraggeberAmt für Neckarausbau Heidelberg
Vangerowstr. 20
69115 Heidelberg
AusführungsortDE-69115 Heidelberg
Frist20.06.2018
Beschreibung

a) Amt für Neckarausbau Heidelberg

Vangerowstraße 20

69115 Heidelberg

Telefon: +49 6221 507401

Telefax: +49 6221 507455

 

E-Mail: vergabestelle.anh@wsv.bund.de

Internet: www.anh.wsv.de

 

b) Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“ Geschäftszeichen: 231.2-HOR.100.22.18B14

 

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Es werden elektronische Angebote akzeptiert. - Ohne elektronische Signatur (Textform)

 

d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen

 

e) Ort der Ausführung Schleuse Horkheim, Ne-km 117.54, Schleusenstr. 35, 74081 Horkheim

 

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen Baugrunderkundungsarbeiten für die geplante Grundinstandsetzung der rechten Schleusenkammer und Verlängerung der Schleusenanlage Horkheim. Es sind 11 Bohrungen mit durchgehender Kerngewinnung (Kernbohrungen, BK) mit Tiefen zwischen 10 und 30 m auszuführen. Für die Ausführung einschl. der Probenentnahme gilt die DIN EN ISO 22475-1 in Verbindung mit der DIN 18301 und der ZTV-W LB 203. Der AN muss bei der Wahl der Bohrgeräte sicherstellen, dass bei den wasserseitigen Bohrungen eine Bohrtiefe von ca. 30 m ab Flusssohle und bei den landseitigen Bohrungen eine Bohrtiefe von ca. 40 m ab Geländeoberkante (GOK) erreicht werden kann. Es wurde vorgesehen, dass 4 von 11 Bohrungen an Land bzw. entlang einer Böschung gebohrt werden sollen. Die restliche 7 Bohrungen liegen im Neckar: - im Oberen Vorhafen - 6 Bohrungen - im Unteren Vorhafen - 1 Bohrung Diese Bohrungen sind von einem nach BinSchStrO ausgerüsteten Ponton durchzuführen. Für die vom Ponton auszuführenden Bohrungen ist eine dem Bohrdurchmesser angepasste temporären Verrohrung bis zur Flusssohle zu liefern, vorzuhalten sowie einund auszubauen. Es sind folgende Bohrverfahren auszuführen: - Boden/Lockergestein: Rammkernbohrverfahren ohne Spülhilfe (Verfahren der Probenentnahmekategorie A bis B bzw. erreichbare Güteklasse 2 - 4) - Fels: Rotationskernbohrverfahren mit Spülhilfe und Seilkernrohr oder mindestens Doppelkernrohr (Verfahren der Probenentnahmekategorie A, erreichbare Güteklasse 1). Es sind Bohrlochscans und Bohrlochtests durchzuführen. Angebote können in Papierform oder elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes eingereicht werden.

 

h) Aufteilung in Lose Nein

 

i) Ausführungsfristen Mit der Ausführung ist zu beginnen in der 41.KW. Die Leistung ist zu vollenden in der 51.KW.

 

j) Nebenangebote nicht zugelassen

 

k) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html

 

n) Ablauf der Angebotsfrist 20.06.2018 - 10:00 Uhr

 

o) Adresse, an die die Angebote zu senden sind Wie Hauptauftraggeber siehe a)

 

p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)

 

q) Eröffnungstermin 20.06.2018 - 10:00 Uhr Ort der Eröffnung Adresse siehe unter a) Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten

 

r) Geforderte Sicherheiten Sicherheitsleistungen werden gemäß ZVB/E-W gefordert.

 

s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind siehe Vergabeunterlagen

 

t) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

 

u) Nachweise zur Eignung

 

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

 

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

 

Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich - im Internet unter „WSV.de" (Aktuelles / Ausschreibungen / VOB Vergabebekanntmachung) Das Formblatt 133a-B/ 333a-B "Eigenerklärung zur Eignung" wird auch mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Mit dem Angebot ist Folgendes vorzulegen: - Nachweise Kampfmittelräumung nach BGI 833 und Sprengstoffgesetz - Nachweis zur Befähigung Bohrgeräteführer nach DIN EN ISO 22475-1

 

Falls das Angebot nur elektronisch abgegeben werden soll, ist die Urkalkulation als verschlüsseltes pdf-Dokument einzureichen. Folgende Nachweise zu den Eigenerklärungen des Bieters / von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle binnen 6 Tagen vorzulegen: - Gewerbeanmeldung - Handelsregisterauszug - Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG

 

v) Ablauf der Bindefrist 19.07.2018

 

w) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Standort Mainz - - Nachprüfungsstelle - Brucknerstraße 2 55127 Mainz Telefax +49 6131 979155

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 144593 vom 29.05.2018