Titel | Erstellen von Analysen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Schwarzenburgstraße 155 3003 Bern | |
Ausführungsort | CH-3003 Bern | |
Frist | 16.07.2018 | |
TED Nr. | 243000-2018 | |
Beschreibung | Abschnitt I:
I.1) Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Schwarzenburgstraße 155 3003 Bern
E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch Internet: www.simap.ch
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: Internet: www.simap.ch/shabforms/servlet/Search Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL Dienst öffentliche Ausschreibungen Fellerstraße 21 Bern 3003 Schweiz Kontaktstelle(n): Projekt (18106) 341 Analysen von importierten tierischen Lebensmitteln – Grenzkontrollen E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch NUTS-Code: CH0 Internet-Adresse(n): Internet: www.simap.ch
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Kontrolleur
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: (18106) 341 Analysen von importierten tierischen Lebensmitteln – Grenzkontrollen
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71620000
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Das BLV sucht ein Labor, das Proben von importierten tierischen Lebensmitteln untersuchen kann. Die Analysen beziehen sich auf mikrobiologische und/oder chemische (einschließlich radioaktiver) Gefahren, die insbesondere von Fleisch, Fleischerzeugnissen und Fleischzubereitungen, von Fisch und Meeresfrüchten, von Milcherzeugnissen, Honig und Eiern ausgehen. Der grenztierärztliche Dienst des BLV entnimmt in drei exakt definierten Situationen Proben, um via TRACES ihre Untersuchung in Auftrag zu geben. Untersuchungen von Proben importierter tierischer Lebensmittel: 1. Im Rahmen des jährlichen Grenzkontrollprogramms, 2. im Rahmen verstärkter Kontrollen, 3. die auf Verdacht erhoben wurden.
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71900000 71610000
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: CH0 Hauptort der Ausführung: Genf und Zürich
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Das BLV sucht ein Labor, das Proben von importierten tierischen Lebensmitteln untersuchen kann. Die Analysen beziehen sich auf mikrobiologische und/oder chemische (einschließlich radioaktiver) Gefahren, die insbesondere von Fleisch, Fleischerzeugnissen und Fleischzubereitungen, von Fisch und Meeresfrüchten, von Milcherzeugnissen, Honig und Eiern ausgehen. Der grenztierärztliche Dienst des BLV entnimmt in drei exakt definierten Situationen Proben, um via TRACES ihre Untersuchung in Auftrag zu geben. Untersuchungen von Proben importierter tierischer Lebensmittel: 1. Im Rahmen des jährlichen Grenzkontrollprogramms; 2. im Rahmen verstärkter Kontrollen; 3. die auf Verdacht erhoben wurden.
II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Kostenkriterium - Name: ZK1 Preis / Gewichtung: 30 % Kostenkriterium - Name: ZK2 Analysekapazität / Gewichtung: 30 % Kostenkriterium - Name: ZK3 Rechtskenntnis / Gewichtung: 10 % Kostenkriterium - Name: ZK4 Kapazität für die Durchführung aller Analysen im eigenen Labor / Gewichtung: 10 % Kostenkriterium - Name: ZK5 Kapazität für die Ausführung von Option 1 zu den Grundleistungen (Punkt 3.4.1) / Gewichtung: 10 % Kostenkriterium - Name: ZK6 Zusätzliche Sprachkenntnisse / Gewichtung: 5 % Kostenkriterium - Name: ZK7 Qualität des Dossiers / Gewichtung: 5 %
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 60 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Laufzeit nach Ziffer 2.8 aufgeteilt in Grundauftrag (24 Monate) und für die Option auf Verlängerung (36 Monate). Option 1: Zu den Grundleistungen. Der Auftragnehmer übernimmt an den jeweiligen Standorten die vom grenztierärztlichen Dienst erhobenen Proben und transportiert sie zum vorgesehenen Labor. Option 2: Verlängerung des Grundauftrags. Der Grundauftrag endet am 31.12.2020. Nach Ablauf dieser Frist und vorausgesetzt, das BLV ist mit den Dienstleistungen zufrieden, kann der Auftrag um ein, 2 oder 3 weitere Jahre verlängert werden.
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. EK1: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit. Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes. Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK2: a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen: Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten; b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. EK3: Erfahrung. Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von einer Referenz in den letzten 2 Jahren nach. EK4: Personelle Ressourcen Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können. EK5: Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen. Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher oder französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Dokumentationen in deutscher oder französischer Sprache erstellen können. EK6: Akzeptanz des Vertragsentwurfs Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 2 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren. EK7: Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundes (Anhang 3). Der Anbieter akzeptiert die AGB des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe: September 2016). EK8: Akkreditierung. Der Anbieter und seine Subunternehmer sind nach EN ISO/IEC 17025 für die betroffenen Bereiche (chemische und mikrobiologische Lebensmittelanalysen) akkreditiert. EK9: Offizielle Methoden. Der Anbieter oder sein Subunternehmer bestätigt, dass er in der Lage ist, nach den in den folgenden Texten definierten offiziellen Methoden zu arbeiten: — 3. Kapitel der Verordnung über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung (LMVV), — Hygieneverordnung (HyV), — Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (VFSK). EK10: System TRACES. Der Anbieter nutzt das System TRACES und hat einen «Labor»-Zugang. Ist der Anbieter noch nicht registriert, verpflichtet er sich, dies nachzuholen und vor Vertragsbeginn (1.1.2019) die entsprechende Schulung zu absolvieren. EK11: Pikettdienst. Der Anbieter oder sein Subunternehmer verfügt über einen Pikettdienst bzw. stellt diesen zur Verfügung, sodass er (innert weniger Stunden) Fragen beantworten und innert maximal 48 Stunden Analysen durchführen kann.
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 16.07.2018 Ortszeit: 23:59
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch Französisch
IV.2.6) Bindefrist des Angebots
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 20.07.2018 Ortszeit: 23:59 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Offertöffnung und das Öffnungsprotokoll sind nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3) Zusätzliche Angaben Teilangebote sind nicht zugelassen. Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder: Keine. Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Sand September 2016) Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB. Verhandlungen: Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen. Verfahrensgrundsätze: Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen. Sonstige Angaben: Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Schlusstermin / Bemerkungen: Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (8.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen; b) bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel); c) bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt. Bemerkungen (Termin für schriftliche Fragen): Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. Nationale Referenz-Publikation: SIMAP vom 4.6.2018, Dok. 1022819 gewünschter Termin für schriftliche Fragen ...
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundesverwaltungsgericht Postfach St. Gallen 9023 Schweiz
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 04.06.2018 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 144915 vom 08.06.2018 |