Titel | Planung einer schlüsselfertigen Grundwasserreinigungsanlage am Standort Bitterfeld-Wolfen | |
Vergabeverfahren | Ergänzungsmeldung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | MDSE Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH Greppiner Straße 25 06766 Bitterfeld-Wolfen | |
Ausführungsort | DE-06766 Wolfen | |
Frist | 31.08.2018 | |
TED Nr. | 351736-2018 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH dee05 Greppiner Str. 25 06766 Bitterfeld-Wolfen Fax: +49 3493-9762104 Telefon: +49 3493-9762143 E-Mail: info@mdse.de Internet: www.mdse.de Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Planung zur Errichtung einer Grundwasserreinigungsanlage (GWRA 2018) Referenznummer der Bekanntmachung: MDSE A 18 1333 II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71300000 II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff und technische Ausrüstungen & 53 ff (HOAI LPH 1-9) zur Planung einer schlüsselfertigen Grundwasserreinigungsanlage am Standort Bitterfeld-Wolfen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 06.08.2018 VI.6) Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 145-332267 Abschnitt VII: Änderungen VII.1) Zu ändernde oder zusätzliche Angaben VII.1.2) In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text Abschnitt Nummer: II.2.11) Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Optionen Anstatt: Die Beauftragung erfolgt schrittweise, im ersten Schritt werden nur die Leistungsphasen 1-4 der Objektplanung Ingenieurbauwerke im Sinne des § 43 HOAI und Leistungen zur technischen Ausrüstung der Anlage im Sinne des § 53 HOAI beauftragt. Im zweiten Schritt (Option)nerfolgt die Beauftragungd der weiteren Leistungsphasen (5-9). muss es heißen: Die Beauftragung erfolgt schrittweise, im ersten Schritt werden nur die Leistungsphasen 1-4 der Objektplanung Ingenieurbauwerke im Sinne des § 43 HOAI und Leistungen zur technischen Ausrüstung der Anlage im Sinne des § 53 HOAI beauftragt. Im zweiten Schritt (Option)nerfolgt die Beauftragungd der weiteren Leistungsphasen (5-9). Des Weiteren optionaler Leistungsabruf Besonderer und weiterer Leistungen gemäß Ausführungen in Abschnitt II.2.4). Abschnitt Nummer: II.2.14) Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben Anstatt: muss es heißen: 1) Angaben zur Prüfung der Eignung der Bewerber sowie die Bewertungsmatrix sind im Internet unter dem im Abschnitt I.3 aufgeführten Link erhältlich; 2) Mit Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen über Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB abzugeben (Formblätter in Anlage 3 bis 5 zum Bewerbungsformular, das im Internet unter dem im Abschnitt I.3 Aufgeführten Link erhältlich ist, sind zu verwenden) Abschnitt Nummer: II.2.4) Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung Anstatt: Leistungen zur Planung einer Grundwasserreinigungsanlage mit sämtliche Grundleistungen (LPH 1-9) im Sinne des Leistungsbildes Ingenieurbauwerk nach § 43 HOAI 2013 und des Leistungsbildes technische Ausrüstung nach § 55 HOAI 2013 für folgende Anlagengruppen nach § 53 HOAI: – Anlagengruppe 7 (verfahrenstechnische Anlage), – Anlagengruppe 2 (Heizung), – Anlagengruppe 4 (Starkstrom) und, – Anlagengruppe 8 (Automation), Und weitere und besondere Leistungen. muss es heißen: Leistungen zur Planung einer Grundwasserreinigungsanlage mit sämtliche Grundleistungen (LPH 1-9) im Sinne des Leistungsbildes Ingenieurbauwerk nach § 43 HOAI 2013 und des Leistungsbildes technische Ausrüstung nach § 55 HOAI 2013 für folgende Anlagengruppen nach § 53 HOAI: – Anlagengruppe 7 (verfahrenstechnische Anlage), – Anlagengruppe 2 (Heizung), – Anlagengruppe 4 (Starkstrom) und, – Anlagengruppe 8 (Automation), Und weitere und besondere Leistungen. Zudem umfasst der Beschaffungsgegenstand optional Besondere Leistungen der LPH 7 (Prüfung von Nebenangeboten) und LPH 8 (Durchführung und Dokumentation der Kostenkontrolle; Organisation und Durchführung von Baubesprechungen sowie Prüfung von Nachträgen); Darüber hinaus sind optional folgende weitere Leistungen abgefragt: – Vorbereitung und Begleitung weiterer Vergabeverfahren zur Beauftragung von: –– Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung, –– Leistungen des SiGeKO nach BaustellV mit Berücksichtigung der DGUV 101-004, –– Leistungen der örtlichen Bauüberwachung, –– Ingenieurtechnische Begleitung des Probebetriebes und der Abnahmen sowie Prüfung der durch den Anlagenerrichter vorzulegenden Anlagendokumentation mit je einem Betriebs- und einem Wartungshandbuch. Abschnitt Nummer: II.2.9) Stelle des zu berichtigenden Textes: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern Anstatt: Anhand der gemäß den unter III.1) aufgeführten Teilnahmebedingungen ermittelten Rangfolge. Weitere Erläuterungen sind im Exposé für den Teilnahmeantrag enthalten. muss es heißen: Unvollständige und nicht fristgerechte Teilnahmeanträge bleiben ebenso unberücksichtigt wie Teilnahmeanträge, die nicht den Mindeststandards für die Eignung der Bewerber (siehe Abschnitte III.1.2. und III.1.3.) entsprechen oder von gem. §§ 123, 124 GWB auszuschließenden Bewerbern eingereicht werden. Nachfordern von Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bleibt vorbehalten. Verbleiben mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, trifft der Auftraggeber, Nach den folgenden Kriterien eine Entscheidung darüber, welche Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen: – Anzahl der Beschäftigten der letzten 3 abgeschl. Geschäftsjahre (AUSSCHLUSSKRITERIUM: weniger als 6 Beschäftigte; erforderliche Mindestpunktzahl bei 6 – 14 Beschäftigten: 25 Punkte; max. 50 Punkte), – Anzahl technische Fachkräfte (gesamt max. 250 Punkte): –– Fachkräfte Objektplanung Ingenieurbauwerke (AUSSCHLUSSKRITERIUM: keine Fachkraft vorhanden; max. 60 Punkte), –– Fachkräfte Technische Ausrüstung Anlagengruppe 7 (AUSSCHLUSSKRITERIUM: keine Fachkraft vorhanden; an Qualifikation gestellte Mindestanforderung gemäß Abschnitt III.1.3) zu 2.; max. 80 Punkte), –– Fachkräfte Technische Ausrüstung Anlagengruppe 8 (AUSSCHLUSSKRITERIUM: keine Fachkraft vorhanden; max. 70 Punkte), –– Fachkraft Techniker (max. 40 Punkte). – Projektreferenzen – Mindestanforderungen gemäß Abschnitt III.1.3. zu 4. (gesamt max. 600 Punkte): –– Projektreferenzen über Planung mit Schadstoffen (max. 150 Punkte), –– Projektreferenzen über Anzahl vorgenommener Anlagenplanungen (max. 150 Punkte), –– Projektreferenzen über Planung hydraulischer Anlagenkapazität (max. 150 Punkte), –– Projektreferenzen über Planung Schadstofffrachtentzug (max. 150 Punkte). – Qualitätssicherung (max. 50 Punkte). Die Bewertungsmatrix ist unter dem in Abschnitt I.3) aufgeführten Link als Bestandteil des Exposés zum Teilnahmewettbewerb (dort in Kapitel 5) erhältlich. Abschnitt Nummer: III.1.2) Stelle des zu berichtigenden Textes: Möglicherweise geforderte Mindeststandards Anstatt: muss es heißen: Zu 1.: Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögenschäden 3 Mio Euro. Abschnitt Nummer: III.1.2) Stelle des zu berichtigenden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien Anstatt: Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (max. 50 Punkte) muss es heißen: 1) Eigenerklärung auf Formblatt des Auftraggebers über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung im Auftragsfall; 2) Eigenerklärung auf Formblatt des Auftraggebers über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die und 1. und 2. geforderten Erklärungen von jedem Mitglied abzugeben. Abschnitt Nummer: III.1.3) Stelle des zu berichtigenden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien Anstatt: – Anzahl der Beschäftigten (max. 50 Punkte): – technische Fachkräfte (gesamt max. 250 Punkte). –– Fachkräfte Objektplanung Ingenieurbauwerke (max. 60 Punkte), –– Fachkräfte Technische Ausrüstung Anlagengruppe 7 (max. 80 Punkte), –– Fachkräfte Technische Ausrüstung Anlagengruppe 8 (max. 70 Punkte), –– Fachkraft Techniker (max. 40 Punkte). – Projektreferenzen (gesamt max. 600 Punkte): –– Projektreferenzen über Planung mit Schadstoffen (max. 150 Punkte), –– Projektreferenzen über Anzahl vorgenommener Anlagenplanungen (max. 150 Punkte), –– Projektreferenzen über Planung hydraulischer Anlagenkapazität (max. 150 Punkte), –– Projektreferenzen über Planung Schadstofffrachtentzug (max. 150 Punkte), – Qualitätssicherung (max. 50 Punkte). muss es heißen: 1) Eigenerklärung auf Formblatt des Auftraggebers über Zahl der Beschäftigten der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; 2) Eigenerklärung auf Formblatt des Auftraggebers über Anzahl technischer Fachkräfte; 3) Eigenerklärung auf Formblatt des Auftraggebers sowie in Form von Projektkurzbeschreibungen zu Projektreferenzen über: a) Planungsleistungen mit Schadstoffen im Anlagenbau, b) Anzahl vorgenommener Planungen für Anlagen > 20 m3/h zur Wasseraufbereitung für mit halogenierten organischen Schadstoffen verunreinigtes Wasser, c) geplante maximale hydraulische Anlagenkapazität zur Wasseraufbereitung für mit halogenierten organischen Schadstoffen verunreinigtes Wasser, d) Größe der geplanten Anlagenkapazität bezogen auf die Schadstofffracht. 4) Eigenerklärung auf Formblatt des Auftraggebers über Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität. Abschnitt Nummer: III.1.3) Stelle des zu berichtigenden Textes: Möglicherweise geforderte Mindeststandards Anstatt: Geeignet sind nur Bewerber, die für die drei Planungsbereiche (Objektplanung Ing.-Bauwerke, Fachplanung TA AG 7, Fachplanung TA AG 8) kumulativ über mindestens 6 qualifizierte Ingenieure oder Studierte anderer in * aufgeführter Fachrichtungen verfügen, wobei: — jeder der vorbenannten Planungsbereiche abgedeckt sein muss und, — für den Planungsbereich Fachplanung Technische Ausrüstung (TA) Verfahrenstechnik (AG 7) mindestens eine Person aus der Fachrichtung Verfahrenstechnik / Chemieingenieurwesen stammen muss. Bei Bewerbergemeinschaften zählen die kumulierten Werte aller Mitglieder. * Hochschul- oder Fachhochschulabsolventen (Diplom/Master/Bachelor) zur Leistungserbringung einschlägiger Fachrichtungen, z. B. Verfahrenstechnik, Maschinen- und Anlagenbau, Umwelttechnik, Wasserwesen, Chemie/Chemieingenieurwesen An die unter Nr. 4. des Formblattes 2 abgeforderten Projektreferenzen der Bewerber /Bewerbergemeinschaften werden folgende Mindestanforderungen gestellt: – Die benannten Projektreferenzen müssen dem Bewerber / Mitglied der Bewerbergemeinschaft eindeutig zuzuordnen sein, – Gewertet werden Projekte, deren Abschluss max. 10 Jahre zurückliegt und, – für die mindestens die HOAI-Leistungsphasen 3, 5 und 6 erbracht wurden, – die geplanten Anlagen müssen in Betrieb genommen worden sein. Bewerber, deren Projektreferenzen die Mindestanforderungen nicht erreichen oder die nicht die erforderliche Anzahl an Fachkräften nachweisen, werden als ungeeignet eingestuft und im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt! muss es heißen: Zu 2. Geeignet sind nur Bewerber, die für die drei Planungsbereiche (Objektplanung Ing.-Bauwerke, Fachplanung TAAG 7, Fachplanung TA AG 8) kumulativ über mindestens 6 qualifizierte Ingenieure oder Studierte anderer in *aufgeführter Fachrichtungen verfügen, wobei: — jeder der vorbenannten Planungsbereiche abgedeckt sein muss und, — für den Planungsbereich Fachplanung Technische Ausrüstung (TA) Verfahrenstechnik (AG 7) mindesten seine Person aus der Fachrichtung Verfahrenstechnik / Chemieingenieurwesen stammen muss. Bei Bewerbergemeinschaften zählen die kumulierten Werte aller Mitglieder. * Hochschul- oder Fachhochschulabsolventen (Diplom/Master/Bachelor) zur Leistungserbringung einschlägiger Fachrichtungen, z. B. Verfahrenstechnik, Maschinen- und Anlagenbau, Umwelttechnik, Wasserwesen, Chemie/Chemieingenieurwesen Zu 3. — Die benannten Projektreferenzen müssen dem Bewerber / Mitglied der Bewerbergemeinschaft eindeutig zuzuordnen sein, — Gewertet werden Projekte, deren Abschluss max. 10 Jahre zurückliegt und, — für die mindestens die HOAI-Leistungsphasen 3, 5 und 6 erbracht wurden, — die geplanten Anlagen müssen in Betrieb genommen worden sein. Bewerber, deren Projektreferenzen die Mindestanforderungen nicht erreichen oder die nicht die erforderliche Anzahl an technischen Fachkräften nachweisen, werden als ungeeignet eingestuft und im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Abschnitt Nummer: III.2.2) Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Anstatt: Nachträgliche Veränderungen in der Bieterstruktur gegenüber der im Teilnahmewettbewerb gemeldeten Zusammensetzung sind unzulässig und führen im Regelfall zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Die für die Bearbeitung der Fachplanung Technische Ausrüstung Verfahrenstechnik (Anlagengruppe 7) hauptverantwortliche Person muss mindestens über einen Studienabschluss (Dipl./Bachelor/Master/oder gleichwertiger ausländ. Abschluss) der Fachrichtung Verfahrenstechnik / Chemieingenieurwesen verfügen. Der entsprechende Qualifikationsnachweis ist vorzulegen. Die Nichterfüllung dieser Anforderung führt zum Angebotsausschluss! muss es heißen: Es werden Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17 und 18 des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz – LVG LSA) vom 19.11.2012 (GVBI. LSA Nr. 23/2012, S. 536-541) vereinbart. Zur Absicherung der Auftragnehmerpflichten wird vom Bieter eine Vertragsstrafenerklärung nach § 18 des LVG LSA verlangt. Des Weiteren werden Erklärungen zu §10 Abs. 1 und 3, zu §13 Abs. 2 und 4 sowie zu §12 des LVG LSA verlangt. Abschnitt Nummer: VI.4.3) Stelle des zu berichtigenden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen Anstatt: Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Siehe auch § 160 GWB. muss es heißen: Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. VII.2) Weitere zusätzliche Informationen | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 145886 vom 13.08.2018 |