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Titel
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Revitalisierung des PFAFF-Areals
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberStadt Kaiserslautern Referat Stadtentwicklung
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
AusführungsortDE-67657 Kaiserslautern
Frist21.08.2018
Vergabeunterlagenwww.subreport.de/E68554491
TED Nr.318058-2018
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) PFAFF-Areal-Entwicklungs-gesellschaft mbHKaiserslautern (PEG)

Lauterstr. 2

67657 Kaiserslautern

Fax: +49 631-365-1628

Telefon: +49 631-365-4432


E-Mail: verg-bau@kaiserslautern.de

Internet: www.pfaff-quartier.de


I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.subreport.de/E68554491 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Stadtentwicklungsgesellschaft


I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Stadtentwicklung


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Ordnungsmaßnahme O 1.2 – Bodensanierung im 1. BA Bodensanierungsmaßnahmen und Rückbau der noch im Untergrund vorhandenen Gebäudeteile (Bodenplatten, aufgehende Kellerwände): Planungsleistungen


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71000000


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Zur Revitalisierung des PFAFF-Areals sind der Rückbau der noch vorhandenen Einbauten sowie die Beseitigung der im Untergrund vorhandenen Bodenkontamination notwendig. Das Gelände ist als Altlast festgestellt. Die Sanierung der schädlichen Bodenveränderungen des als Altlast festgestellten PFAFF-Areals soll vor dem Hintergrund noch festzulegender Sanierungszielwerte (Genehmigungsplanung nach BBodSchG/BBodSchV) und der geplanten Folgenutzung durch Aushub und in Teilbereichen durch Versiegelung erfolgen. Unabhängig davon sind noch im Untergrund vorhandene Gebäudeteile abzubrechen. Dennoch ist der Grad der Versiegelung beizubehalten, was Anschlussmaßnahmen oder eine umgehende Bebauung des Geländes erfordert.


II.1.5) Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 151.000,00 EUR


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71313000 71319000 71318000


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE NUTS-Code: DEB NUTS-Code: DEB3 NUTS-Code: DEB32 Hauptort der Ausführung: Kaiserslautern PFAFF-Areal


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Zur Revitalisierung des ehemaligen Produktionsgeländes des in 1999 in Insolvenz gegangenen Nähmaschinenherstellers G.M. Pfaff AG in Kaiserslautern hat die Stadt Kaiserslautern die PFAFF-Areal-Entwicklungsgesellschaft mbH Kaiserslautern (PEG) gegründet. Das im Zuständigkeitsbereich der PEG liegende Objektgebiet hat eine Fläche von rd. 16,5 ha und ist durch mehrstöckige Verwaltungs- und Betriebsgebäude sowie durch Produktionshallen dicht bebaut (Versiegelungsgrad rd. 70 %). Angrenzend befinden sich Wohn- und Klinikbebauungen, ein Mischgebiet mit überwiegend gewerblichen Nutzungen und jenseits der Bahnlinie ein Gaswerksstandort der Stadtwerke Kaiserslautern. Das ehem. Industriegelände soll zu einem urbanen Quartier mit den Nutzungen Forschung und Entwicklung, Wohnen, Gesundheit und nachhaltige Energieversorgung entwickelt werden. Die bisherige Planung zur Entwicklung des Projektgebietes sieht den Rückbau von Gebäuden sowie die Oberflächenversiegelungen und Altlastsanierung vor. Synergieeffekte bei der Verwertung von Materialien, z. B. bei der Rückverfüllungen von Gruben und Kellern und Geländemodellierungen sollen genutzt werden. Die Gesamtmaßnahme kann von der Stadt Kaiserslautern aus Kostengründen und den Förderbedingungen nicht in einem Schritt finanziert werden. Daher ist, auch im Hinblick auf die Vermarktbarkeit, ein abschnittsweises Vorgehen in Bauabschnitten vorgesehen. Da es auf dem Gelände derzeit keine funktionierenden Infrastruktureinrichtungen gibt, muss die Erschließung (Strom, Wasser, Abwasser, Internet usw.) nach Vorliegen des Bebauungsplans vollständig neu errichtet werden. Um Investoren Teilflächen möglichst frühzeitig anbieten zu können, sind die Bauabschnitte der Ordnungsmaßnahmen und Erschließung sinnvoll zu synchronisieren. Die Bezeichnung der einzelnen Bauabschnitte unterscheidet Ordnungs- (Gebäuderückbau und Bodensanierung) und Erschließungsmaßnahmen, und erlaubt die eindeutige Zuordnung zu förderrechtlich abgestimmten Sanierungsabschnitten Bisher existiert noch keine Bodenschutzrechtliche Genehmigungsplanung. Im Zuge dieser ersten Bodensanierungsmaßnahme soll die erforderliche Genehmigungsplanung auch soweit für das gesamte PFAFF-Areal vorangetrieben werden, dass die späteren Bauabschnitte in einem vereinfachten Genehmigungsverfahren realisiert werden können. Entsprechende Abstimmungen mit den zuständigen Behörden der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD Süd) werden erforderlich. Darüber hinaus werden Maßnahmen im Zusammenhang mit der örtlichen Bauüberwachung, des elektronischen Abfallnachweisverfahrens, der Koordination von Arbeiten in kontaminierten Bereichen (DGUV 101-104) sowie der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach BaustellV erforderlich. Ausgeschrieben werden freiberufliche Leistungen zur Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung der Bodensanierung und des Rückbaus der noch im Untergrund vorhandenen Gebäudeteile (Bodenplatten, Kellerdecken) im 1. Bauabschnitt auf dem PFAFF-Areal; Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 des § 43 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Der Auftrag endet mit Ablauf der Frist für Mängelansprüche der bauausführenden Unternehmen.


II.2.5) Zuschlagskriterien


II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.: 151.000,00 EUR


II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.01.2019 Ende: 31.12.2020 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein


II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl: 3 Höchstzahl: 5


II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Bewerbungsformulare zu erfolgen. Es ist der aktuelle Nachweis nach § 44 Abs. 1 VgV über die Eintragung des Bewerbers in ein Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 3 Monate) vorzulegen sowie der Nachweis der Befähigung nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV durch Vorlage von Studien- und Ausbildungsnachweisen sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte (Geschäftsführer, Prokurist, Projektleitung) des Unternehmers zu führen. Außerdem werden Nachweise zur Registrierung für die Teilnahme am elektronischen Abfallnachweisverfahren, der Nachweis nach DGUV 1001-004 sowie der Nachweis zur Befähigung als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach BauStellV gefordert. Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den nachfolgend unter den Ziffern III.1.2 und III.1.3 genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, Werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.


III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Nachweis einer gültigen Berufshaftpflicht nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, Deckungssumme mindestens 2 500 000 EUR für Personenschäden sowie 2.500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden; Eigenerklärungen nach § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie § 124 Abs. 1 und 2 GWB, Nachweis des Gesamtumsatzes des Bewerbers der letzten drei Jahre (2015, 2016, 2017) nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung für den Fall, dass eine solche gebildet wird. Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Sofern der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, muss bereits mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Hierfür ist eine den Bewerbungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben. Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt sich gesamtschuldnerisch haftend. Die Benennung des bevollmächtigten Vertreters ist erforderlich. Eine Vorlage für die Bietergemeinschaftserklärung ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Näheres kann den Bewerbungsunterlagen entnommen werden. Für die Mindestanforderung in Bezug auf den Umsatz und die Anzahl der Referenzen wird auf die Teilnahmeunterlagen verwiesen.


III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen: — mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) einer von der zuständigen Behörde genehmigten Planung von Bodensanierungsmaßnahmen nach Anhang 3 BBodSchV auf als Altlast eingestuften Altstandorten mit einer Fläche > 5 ha — mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen), zur Begleitung und Überwachung von Bodensanierungsmaßnahmen auf als Altlast eingestuften Altstandorten mit einer Fläche > 5 ha — mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zur Durchführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens im Auftrag öffentlicher Auftraggeber Sofern nicht jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss. Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung des Unternehmens mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für: — mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) einer von der zuständigen Behörde genehmigten Planung von Bodensanierungsmaßnahmen nach Anhang 3 BBodSchV auf als Altlast eingestuften Altstandorten mit einer Fläche > 5 ha — mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen), zur Begleitung und Überwachung von Bodensanierungsmaßnahmen auf als Altlast eingestuften Altstandorten mit einer Fläche > 5 ha Sofern nicht jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss. Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV): QM-System akkreditiert nach ISO 9001 oder eigenes QM-System. Selbstauskunft zum Datenmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV). Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied zu führen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Weitere Mindestbedingungen (Ausschlusskriterien) können den Bewerbungsunterlagen entnommen werden.


III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags


III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 21.08.2018 Ortszeit: 10:00


IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch


IV.2.6) Bindefrist des Angebots


IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert


VI.3) Zusätzliche Angaben


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftstr. 9 Mainz 55116 Deutschland Telefon: +49 6311162234 E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.de Fax: +49 6132162113 Internet: www.mwvlw.rlp.de


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit: — der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB). Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB). GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstr. 9 Mainz 55116 Deutschland Telefon: +49 6131162234 E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.de Fax: +49 6131162113 Internet: www.mwvlw.rlp.de


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 20.07.2018

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 145644 vom 23.07.2018