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Titel
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Verrichtung von Aufschlussbohrungen
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VergabeverfahrenAnwendung eines Prüfungssystems mit Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberHamburger Hochbahn AG
Steinstraße 20
20095 Hamburg
AusführungsortDE-20095 Hamburg
Frist26.02.2019
Vergabeunterlagenwww.hochbahn.de/ausschreibungen
TED Nr.32666-2019
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Hamburger Hochbahn AG

Steinstraße 20

20095 Hamburg

Fax: +49 403288-4152


E-Mail: uwe.kirsten@hochbahn.de

Internet: hochbahn.de

Internet: www.hochbahn.de/ausschreibungen


I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.3) Kommunikation Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: Internet: www.hochbahn.de/ausschreibungen Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen


I.6) Haupttätigkeit(en) Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Bohrungen und Sondierungen für Baugrundaufschlüsse im Zusammenhang mit der Erweiterung des Hamburger U-Bahn- und Schnellbahn-Netzes


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 45122000


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) II.1.5) Geschätzter Gesamtwert


II.1.6) Angaben zu den Losen


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE600 Hauptort der Ausführung: Hamburg


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Ausführung von Maschinenbohrungen mit 30 m bis 70 m Bohrtiefe mit begleitenden Kleinbohrungen bis ca. 16 m Bohrtiefe, Rammsondierungen mit leichter Rammsonde, Drucksondierungen bis zur Endlast des Gerätes und Ausbau von Bohrungen als Grundwassermessstellen.


II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis


II.2.8) Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems Unbestimmte Dauer Das Qualifizierungssystem wird verlängert


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister


III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen


III.1.9) Qualifizierung für das System Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen: 1) Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (Ausschlusskriterium);2) Nachweis über die Eintragung in das Gewerbezentralregister. Unternehmen können ausgeschlossen werden, sofern eine Eintragung vorhanden ist, die deren Eignung oder Zuverlässigkeit in Frage stellt (fakultatives Ausschlusskriterium);3) Nachweis, dass das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (Ausschlusskriterium);4) Nachweis, dass das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist (Ausschlusskriterium);5) Erklärung des Unternehmens, ob Ausschlussgründe gemäß §123 oder §124 GWB vorliegen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB nachgewiesen wird.Bei Ausschlussgründen gemäß §124 GWB wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt. (fakultatives Ausschlusskriterium); Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird: Zu 1. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher Nachweis vorliegt, und inhaltliche PrüfungZu 2. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher Nachweis vorliegt, und inhaltliche PrüfungZu 3. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher Nachweis vorliegt, und inhaltliche PrüfungZu 4. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher Nachweis vorliegt, und inhaltliche PrüfungZu 5. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche Eigenerklärung vorliegt, und inhaltliche Prüfung Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen: 6) Nachweis einer bestehenden marktüblichen Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR pro Schadensfall. Ausschluss, wenn dieser Nachweis nicht erbracht wird (Ausschlusskriterium);7) Angabe des Umsatzes des Unternehmens für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;8) Auflistung von vergleichbaren Leistungen (Referenzliste). Der Bewerber muss hierbei Erfahrungen beim Abteufen von Aufschlussbohrungen im innerstädtischen Bereich in den in Norddeutschland verbreiteten oder vergleichbaren Böden (siehe Ziffer 9.) nachweisen (Ausschlusskriterium). Diese Erfahrungen sind durch mindestens 3 entsprechende Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren mit Benennung des jeweiligen Auftragsvolumens und Auftraggebers zu belegen. Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird: Zu 6. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher Nachweis vorliegt, und inhaltliche PrüfungZu 7. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche Eigenerklärung vorliegt, und inhaltliche PrüfungZu 8. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche Referenzliste vorliegt, und inhaltliche Prüfung Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen: 9) Beschreibung und Auflistung des Geräteparks und Ausstattung. Es müssen mindestens 3 Bohrgeräte für verrohrte konventionelle Trockenbohrungen nach DIN EN 22475-1 mit Gewinnung von gestört entnommenen Bodenproben, ungestörten Proben und kontinuierlichen Rammkernstrecken, die in den norddeutschen Böden (Sande, Geschiebemergel, Beckenschluff, Lauenburger Ton, Glimmerton) sicher Bohrtiefen von 60-70 m erreichen können, zur Verfügung stehen(Ausschlusskriterium). Die Geräte müssen weiterhin in der Lage sein, mit einem Verrohrungsdurchmesser von rd. 273 mm etwa 40 m Tiefe zu erreichen, bevor bei festen Böden ggf. auf einen kleineren Verrohrungsdurchmesser von 219 mm teleskopiert werden muss (Ausschlusskriterium). Die Geräte sollen weiterhin schallgedämmt sein. Die Leistungsdaten der für den beschriebenen Leistungsumfang benötigten wesentlichen Geräte sind vom Bewerber zu benennen. Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird: Zu 9. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche Beschreibung und Auflistung vorliegen, und inhaltliche Prüfung; Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen: 10) Bestätigung, dass der Bewerber im Auftragsfalle bei einer Bohrkampagne mindestens 2 Bohrgeräte gemäß Ziffer 9. mit qualifizierter Bohrmannschaft kontinuierlich über einen Zeitraum von ca. 6 Monaten für die Auftragsabwicklung stellen wird (fakultatives Ausschlusskriterium);11) Der Bewerber muss in der Lage sein, für die kraftschlüssige Verfüllung von Bohrlöchern mit einer Zement-Bentonit-Suspension (Troptogel oder gleichwertig) im Kontraktorverfahren eine geeignete Misch- und Injektionsanlage zu stellen (Ausschlusskriterium). Dies hat der Bewerber zu bestätigen und für diese Anlage ein Leistungsdatenblatt vorzulegen; Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird: Zu 10. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche Bestätigung vorliegt, und inhaltliche PrüfungZu 11. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche Bestätigung und das Leistungsdatenblatt vorliegen, und inhaltliche Prüfung Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen: 12) Nachweis, dass die vorgesehenen Geräteführer die Qualifikation der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e. V. (DGGT) nach DIN EN 22475-1 „Geotechnische Erkundung und Untersuchung – Probenentnahme und Grundwassermessungen“ innehaben (Ausschlusskriterium); Diese Geräteführer müssen in der Lage sein, die in Norddeutschland verbreiteten Bodenarten (siehe Ziffer 9.) gesichert zu erkennen und zu beschreiben;13) Der Bewerber muss bei Bohrungen in nicht kampfmittelfreien Bereichen für jedes Bohrgerät im Einsatz eine Person mit Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz stellen;14) Nachweis der Zertifizierung gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt W 120-1 für den Ausbau von Grundwassermessstellen (Ausschlusskriterium);15) Der Bewerber / das Unternehmen und die operativ tätigen Mitarbeiter und Führungskräfte sollen SCC zertifiziert sein nach dem Regelwerk „Sicherheits-Certifikat-Contraktoren“. Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird: Zu 12. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher Nachweis vorliegt, und inhaltliche PrüfungZu 13. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche Eigenerklärung und Befähigungsscheine vorliegen, und inhaltliche PrüfungZu 14. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher Nachweis der Zertifizierung vorliegt, und inhaltliche PrüfungZu 15. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher Nachweis vorliegt, und inhaltliche Prüfung


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand


III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers. Es wird darauf hingewiesen, dass auch das Hamburgische Vergabegesetz und das Hamburgische Transparenzgesetz zu beachten sind. Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnormen verpflichtet.


III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S 125-255626


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen


VI.3) Zusätzliche Angaben Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Qualifizierungssystem für Unternehmen eingerichtet. Unternehmen können jederzeit die Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen. Unternehmen, die aufgrund einer früheren Bekanntmachung bereits gemäß diesem System qualifiziert sind, müssen sich nicht erneut bewerben und behalten ihre Zulassung. Aufträge werden im Wege von Verhandlungsverfahren unter den gemäß diesem System qualifizierten Bewerbern vergeben. Unternehmen, die eine Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen wollen, haben beim Auftraggeber einen schriftlichen Teilnahmeantrag vorzulegen und hiermit ihre Eignung nachzuweisen. Diesem Teilnahmeantrag sind die gemäß Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 15, geforderten Angaben und Nachweise vollständig in Papierform beizufügen und vorzulegen. Diese Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 15 sind nach o. g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 15 sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft fachlich bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen. Bieter- und Arbeitsgemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben einen bevollmächtigtem Vertreter zu benennen. Bietergemeinschaften haben mit Angebotsabgabe eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) im Original abzugeben, — in der die verbindliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, — in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, — dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt, — in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist, — dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht vorgelegt oder ist diese nicht von allen Mitgliedern im Original unterschrieben, wird die betreffende Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Nachweise vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache, bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache, vorzulegen.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg Große Bleichen 27 Hamburg 20354 Deutschland Telefon: +49 4042823-1491 Fax: +49 4042823-2020


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb 200, Rue de Loi Brüssel 1049 Belgien Telefon: +32 2991111 Fax: +32 2950138


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg Große Bleichen 27 Hamburg 20354 Deutschland Telefon: +49 4042823-1491 Fax: +49 4042823-2020


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 17.01.2019

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 148239 vom 26.01.2019