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Titel
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Erfassung der Schallfelder von frei am Markt erhältlichen Ultraschallquellen: Abschätzung des Schädigungspotentials
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberBundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Willy-Brandt-Straße 6
38226 Salzgitter
AusführungsortDE-38226 Salzgitter
Frist22.04.2020
Beschreibung

1. a) Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

Willy-Brandt-Straße 5

38226 Salzgitter

Telefon: +49 30 183331523

Telefax: +49 30 183331525


E-Mail: ausschreibungen@bfs.de

Internet: www.bfs.de


b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a)


2. Angaben zum Verfahren


a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO


b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag


c) Geschäftszeichen Z4/AG-R-08313/3620S72412.


3. Angaben zu Angeboten


a) Form der Angebote elektronisch ohne elektronische Signatur (Textform)


b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 22.04.2020 - 15:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 09.06.2020


c) Sprache deutsch


4. Angaben zu Vergabeunterlagen


a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html


b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt


c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a)


d) Anforderungsfrist 22.04.2020 - 15:00 Uhr.


5. Angaben zur Leistung


a) Art und Umfang der Leistung Ultraschall wird in der medizinischen Diagnostik und Therapie seit langer Zeit erfolgreich eingesetzt. In den letzten Jahren ist ein Trend zur vermehrten Nutzung des Ultraschalls in der Kosmetik oder zu anderen nichtmedizinischen Zwecken beobachtbar, der gegenwärtig keiner Regulierung unterliegt. Ab Ende 2020 tritt die NISV (Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (Artikel 4 der Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts)) in Kraft, die die gewerbliche Anwendung von Ultraschallgeräten am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken sinnvoll einschränkt. Von dieser Regelung sind jedoch die Geräte an sich nicht betroffen und können weiterhin ohne Einschränkung erworben werden. Es besteht die Möglichkeit, dass aufgrund der Regelungen der NISV auf die "Eigenbehandlung" ausgewichen wird. Im Internet werden neben bildgebenden Geräten zum Anschluss an das Smartphone für die Beobachtung des ungeboren Kindes unter anderem auch leistungsfähigere Geräte, die mit der Fähigkeit der Lipolyse von Fettgewebe beworben werden, teils zur Miete und teils zum Erwerb, angeboten. Der Markt ist unübersichtlich und die Leistungsdaten der Geräte sind meist nur unzureichend angegeben. Zum Schutz der Bevölkerung ist es notwendig, Hersteller-unabhängige Informationen über relevante Ultraschallquellen und deren Risikopotential zu gewinnen. Eine Gefährdung der Bevölkerung kann derzeit nicht ausgeschlossen werden und eine Überprüfung des Schädigungspotentials durch frei erhältliche Ultraschallgeräte ist dringend geboten. In dem Vorhaben soll eine Marktübersicht der in Deutschland für den Heimgebrauch frei erwerbbaren Ultraschallgeräte erstellt werden und eine orts- und zeitaufgelöste Vermessung der Schallfelder repräsentativer Gerätetypen erfolgen. Aus den Ergebnissen soll das Risiko, das von den in Deutschland zur Heimanwendung frei verkäuflichen Ultraschallgeräten ausgeht, bewertet werden.


c) Ort der Leistungserbringung Neuherberg (Oberschleißheim)


6. Angaben zu Losen


a) Anzahl, Größe und Art der Lose keine Lose.


7. Zulassung von Nebenangeboten Nein.


8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist maximal 12 Monate, beginnend ab dem 01.07.2020.


9. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen keine.


10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen: - Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen. - Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt. - Die Zahlung erfolgt bargeldlos. Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.


11. Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen Der Bieter oder die Bietergemeinschaft muss die Erfüllung folgender Kriterien anhand einer Auflistung geeigneter Publikationen nachweisen: • Kenntnisse im Bereich der Ultraschallmesstechnik • Kenntnisse der ortsaufgelösten Vermessung von Ultraschallfeldern • Physikalische Detailkenntnisse zur Physik, Ausbreitung und Wirkung von Ult-raschall im Körper.


12. Zuschlagskriterien siehe Bewertungsmatrix (Anlage zur Leistungsbeschreibung).


13. Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss In den Vergabeunterlagen werden die besonderen Bedingungen für Bietergemeinschaften beschrieben. Diese enthalten u. a. eine gesamtschuldnerische Haftung sowie die Bestimmung der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber, der die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.


14. Sonstige Angaben Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§46 UVgO). Es gilt deutsches Recht.

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 152213 vom 16.03.2020