Titel | Durchführung von oberirdischen Vermessung | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | DB Netz AG (Bukr 16) Theodor-Heuss-Allee 7 60486 Frankfurt am Main | |
Ausführungsort | DE-60486 Frankfurt am Main | |
Frist | 25.01.2021 | |
TED Nr. | 602916-2020 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) DB Netz AG (Bukr 16) Theodor-Heuss-Allee 7 60486 Frankfurt am Main Telefon: +49 89130872592 E-Mail: Astrid.Cieslik@deutschebahn.com Internet: http.:www.deutschebahn.com/bieterportal I.2) Gemeinsame Beschaffung Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: http.:bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/86acd1b0-4090-44e4-8341-5cdf4285a261 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: http.:bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/86acd1b0-4090-44e4-8341-5cdf4285a261 Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: Internet: http.:www.deutschebahn.vom/bieterportal I.6) Haupttätigkeit(en) Eisenbahndienste Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Gleisgeometrische Vermessungsleistungen (Grundlastvertrag) 2021-2023 (Optionen 2023/2024 und 2024/2025) Bereich DB Netz RB Süd Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI43679 II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71353000 II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Gleisgeometrische Vermessungsleistungen (Grundlastvertrag) 2021-2023 (Optionen 2023/2024 und 2024/2025) Bereich DB Netz RB Süd Der Grundlastvertrag umfasst die Ingenieurvermessung und Trassierung für Oberbau-Projekte der DB Netz AG Regionalbereich Süd. Die Laufzeit des Grundlastvertrages beträgt 2 Jahre, es gibt eine zweimalige Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr. Spätestens 8 Wochen vor Ablauf des Grundlastvertrages wird seitens des AG schriftlich mitgeteilt, ob der Vertrag verlängert wird. Die Einzelabrufe/-beauftragungen erfolgen ausschließlich durch die in § 15 des Grundlastvertrages benannten Vertreter nach Maßgabe des hier in Ziffer 3 dargelegten Prozederes. Der AG sagt verbindlich pro Grundlastvertrag eine Auftragssumme pro Jahr von 200 000 EUR netto zu. II.1.5) Geschätzter Gesamtwert II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja maximale Anzahl an Losen: 1 Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1 II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Gleisgeometrische Vermessungsleistungen (Grundlastvertrag) 2021-2023 (Optionen 2023/2024 und 2024/2025) Bereich DB Netz RB Süd Los-Nr.: 1 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71353000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE212 Hauptort der Ausführung: Regionalbereich Süd II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Wesentliche Inhalte der Einzelleistungen Die im Folgenden dargestellten Leistungen sind Inhalt des Grundlastvertrages und können vom AG im Rahmen von Einzelverträgen auf Grundlage der im Grundlastvertrag vereinbarten Stundensätze abgerufen werden. 1. Neubestimmung von Festpunkten PS0/PS1/PS2/PS3/Gleisvermarkung durch Ingenieur/in der Geodäsie oder vergleichbare Abschlüsse — Netzentwurf, Ausgleichung, — Dokumentation: Berechnungsprotokolle, Genauigkeitsanalysen, Koordinatenverzeichnis. 2. Gleisgeometrische Bearbeitung durch Ingenieur/in der Geodäsie oder vergleichbare Abschlüsse — Gleisgeometrische Bearbeitung, Trassierungsentwurf, Weichenskizzen, Weichenhöhenplan, Trassenpläne, — Aktualisierung der Gleisnetzdaten. 3. vermessungstechnischer Außendienst durch 2 Vermessungstechniker — Erkundung, Vermarken und Messen von Festpunkten, — Messen von Festpunkten in Lage und Höhe, — Aufmessen von Gleis- und Zwangspunkten, — Aufmessen topografischer Objekte zur DB GIS-Aktualisierung, — Aufmessen von Querprofilen, — Aufmessen von Schächten und Erstellen von Schachtprotokollen, — Aufmessen von Lageplänen. 4. vermessungstechnischer Innendienst durch Vermessungstechniker — Messdatenauswertung der Messungen von Festpunkten, Erstellen von Punktbeschreibungen, — Messdatenauswertung der Aufmessung von Gleis- und Zwangspunkten und topografischer Objekte, — Zeichnen von Trassierungsentwürfen, Weichenhöhenplänen, Weichenskizzen, Trassenplänen, — Zeichnen von Querprofilen, — Zeichnen von Lageplänen, — DB GIS-Aktualisierung mit Einarbeitung und Objektbildung in den Datenbestand DB GIS. Abruf von Leistungen (Einzelabruf) Die Vermessungsleistungen werden maßnahmen- und projektspezifisch mind. 4 Wochen vor Leistungsbeginn abgerufen. Der Abruf erfolgt mit Übergabe der maßnahmen- und projektspezifischen Leistungsbeschreibung und des Einzelvertrags für das jeweilige Vorhaben durch den AG. Nach Zugang dieser Unterlagen hat der AN innerhalb von 10 Werktagen ein wirtschaftliches Angebot auf Basis der im Grundlastvertrag vereinbarten Stundensätze vorzulegen. Der AN ist zur Angebotsabgabe verpflichtet. Es werden 3 Grundlastverträge mit unterschiedlichen AN abgeschlossen. Es steht dem AG frei, im Zuge des jeweiligen Einzelabrufs, allen AN der Grundlastverträge Unterlagen mit der Aufforderung zur Angebotslegung zukommen zu lassen oder nur Einzelnen. Der Auftrag ergeht an das wirtschaftlichste Angebot. Der Abruf von Leistungen aus diesem Grundlastvertrag kann bis 5 Wochen vor Ende der Laufzeit des Grundlastvertrages (inkl. Zeitraum etwaiger vom AG gezogener Optionen) erfolgen (maßgeblicher Zeitpunkt: Übergabe der maßnahmen- und projektspezifischen Leistungsbeschreibung und des Einzelvertrags für das jeweilige Vorhaben durch den AG). Der maßnahmen-/projektspezifische Leistungsbeginn laut Einzelvertrag muss jedoch innerhalb der Laufzeit des Grundlastvertrages (inkl. Zeitraum etwaiger vom AG gezogener Optionen) liegen. In diesem Fall sind alle Leistungen des Einzelvertrages, auch über die Laufzeit des Grundlastvertrages hinaus, zu erbringen. Abrechnung der Leistungen Die Leistungen werden gem. den konkreten Vereinbarungen im Einzelvertrag pauschal oder nach Aufwand abgerechnet. Die rechnungsbegründenden Unterlagen (siehe § 9 des Grundlastvertrages) sind der vertragsabwickelnden Stelle mit der Rechnung vorzulegen. Qualifikation des Personals Die Leistungen gem. obigen Zif. 2.1 u. 2.2 müssen durch Ingenieure der Geodäsie (Vermessung) oder Bachelor/Master vergl. Studiengänge erbracht werden. Die Bearbeiter/innen für Festpunkfelder müssen ebenfalls das bestandene Fach Ausgleichungsrechnung nachweisen. Die Leistungen gem. Ziffer 2.2 werden in den Einzelverträgen durch die in § 14 des Grundlastvertrages benannten gleisgeometrischen Bearbeiter, die Leistungen gem. Ziffer 2.3. und 2.4 durch Vermessungstechniker ausgeführt. Alle benannten gleisgeometrischen Bearbeiter müssen Erfahrung in der Erstellung von gleisgeometrischen Projekten in bestehenden Gleisanlagen nach Richtlinie 883 haben. Von diesen 3 Ingenieuren müssen zudem 2 Ingenieure die letzten 5 Jahre überwiegend an der Erstellung von gleisgeometrischen Projekten in bestehenden Gleisanlagen nach Richtlinie 883 gearbeitet haben. Soweit die Eignung nicht schon im Zuge des Teilnahmeantrags geprüft wurde, sind die Nachweise wie folgt zu führen: Der geforderte Nachweis der Erfahrung in der Erstellung von gleisgeometrischen Projekten in bestehenden Gleisanlagen nach Richtlinie 883 ist durch die Vorlage von exakt 5 Projekten in den letzten 5 Jahren, welche nach Richtlinie 883 bearbeitet wurden, zu erbringen. Jede der folgenden Leistungen muss in jedem Projekt erbracht worden sein: — Gleisberechnungen und/oder Weichenberechnungen, — Trassierungsentwürfe, — Trassenpläne. Folgende Leistung muss in mindestens einem Projekt erbracht worden sein: — Weichenhöhenberechnung incl. Weichenhöhenplan. Für alle Projekte ist eine Projektbeschreibung (maximal eine DIN A4 Seite) in welcher die Projektinhalte sowie die Mindestanforderungen beschrieben werden und der abschließende positive gleisgeometrische Prüfbericht einzureichen. Der geforderte Nachweis über die überwiegende Tätigkeit in der Erstellung von gleisgeometrischen Projekten in bestehenden Gleisanlagen nach Richtlinie 883 in den letzten 5 Jahren, ist in einer Projektliste mit Angabe der Bearbeitungszeiten zu führen. Der Nachweis über die Erfahrung in der Ausgleichung von Festpunktfeldern ist durch Vorlage der Berechnungen der Festpunktfelder für exakt 5 Projekte in den letzten 2 Jahren einzureichen. Jede der folgenden Leistungen muss in jedem Projekt erbracht worden sein: — Neubestimmung von PS1-Punkten im NXO-Net, — Bestimmung des zugehörigen Verdichtungsnetzes. Für alle Bearbeiter/innen Gleisgeometrie und Festpunktfeld sind Lebensläufe mit folgenden Angaben einzureichen: Name, Geburtsjahr, dzt. Beschäftigung und Beschäftigungsort, Sprachkenntnisse, Bildungsweg inkl. Angabe der Abschlüsse (z.B. Diplome etc.), Berufslaufbahn, und Unterschrift der benannten Person. Leistungszeitraum Der Leistungszeitraum ist im maßnahmen-/projektspezifischen Einzelvertrag festgelegt. Das Leistungsende hängt von dem jeweiligen Bauprojekt ab. Mengen gem. Grundlastvertrag Die Mengenvordersätze für die Leistungen gem. Ziffer 2.1 bis 2.4, die der AN pro Jahr voraussichtlich zu erbringen hat, sind in Anlage 3.1 zu diesem Grundlastvertrag ersichtlich. Weichen die tatsächlich abgerufenen Mengen von den prognostizierten Mengenvordersätzen ab, so besteht kein Anspruch auf Anpassung der Stundensätze. Leistungsumfang Optionen Die Mengenvordersätze für die Leistungen gem. Ziffer 2.1 bis 2.4, die der AN pro Jahr voraussichtlich in den Optionszeiträumen zu erbringen hat, sind in Anlage 3.1 ersichtlich. Weichen die tatsächlich abgerufenen Mengen von den prognostizierten Mengenvordersätzen ab, so besteht kein Anspruch auf Anpassung der Stundensätze. Einsatzort Die Einsatzorte werden in der Leistungsbeschreibung zum Einzelabruf angegeben und befinden sich im Bereich des RB Süd. Vom AG wird kein Büro/Unterkunft zur Verfügung gestellt. Wertung Insgesamt werden 3 Grundlastverträge auf die 3 wirtschaftlichsten Angebote vergeben. Für die Ermittlung der wirtschaftlichsten Angebote gelten die im Folgenden genannten Kriterien. Für die Gewichtung wird der prozentuale Anteil in Punkten herangezogen. a) Insgesamt — Ermittlung der Vergütung – Anlage 3.1 60 %, — Stundenkalkulation Warenkorb (Gleis) – Anlage 3.2 20 %, — Stundenkalkulation Warenkorb (Weichen) – Anlage 3.3 20 %. Details sind der Wertungsmatrix zu entnehmen. Für die Wertung der Warenkörbe hat der Bieter diese hinsichtlich des Stundenaufwandes vollständig zu kalkulieren und mit dem Angebot vorzulegen. Ein Berechnungsbeispiel für die Wertung siehe Ausschreibungsunterlagen. Warenkörbe Die Stundenkalkulation der Warenkörbe erfolgt auf Grundlage von 2 beispielhaften Leistungsbeschreibungen (Anlagen 11 und 12). Im Falle der Beauftragung werden die mit dem Angebot vorgelegten Warenkörbe vertragsgegenständlich. Der AN hat sich bei der Angebotsermittlung für Einzelverträge – soweit möglich – an dem für die o. g. Warenkörbe kalkulierten Aufwand zu orientieren. Weiteres siehe Teilnahmeantrag. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Warenkorb / Gewichtung: 40 Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 60 II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.05.2021 Ende: 30.04.2023 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Option I Gleisgeometrische Vermessungsleistungen 05/2023 - 04/2024 Option II Gleisgeometrische Vermessungsleistungen 05/2024 - 04/2025 II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Wie aus der Bekanntmachung ersichtlich, werden 3 Grundlastverträge mit unterschiedlichen AN abgeschlossen. Der AG sagt verbindlich pro Grundlastvertrag eine Auftragssumme pro Jahr von 200 000 EUR netto zu. Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben. Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: — Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist, — Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangenund auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln, — Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichenSozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), §98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: — Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB), — Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention, — Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist, — Erklärung, dass er zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen konnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. — Erklärung, dass er den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (Internet: http.:www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie(https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipienverbindlich festlegt, welche eingehalten werden. Diese Erklärung ist im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einzuholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorlegen. Bei fehlender Erklärung kann der Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagt werden. — Erklärung, dass der Umsatz für Leistungen der Ingenieurvermessung im Bahnbetrieb im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre pro Jahr mindestens 400 T EUR Netto betrug. III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: — Erklärung über Mindestanzahl an Mitarbeitern in projektrelevanten Fachbereichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Bewerber muss mindestens über folgende Arbeitskräfte verfügen, welche er jahresdurchschnittlich beschäftigt hatte: Gleisgeometrische Bearbeitung (Ingenieur) mind. 3 Mitarbeiter Ausgleichung Festpunktfelder (Ingenieur) mind. 2 Mitarbeiter CAD-Bearbeiter mind. 2 Mitarbeiter Außendienst – gleisgeometrische Aufmessung mind. 6 Mitarbeiter — Erklärung, dass für die Ausführung der zu vergebenden Leistung die in der folgenden Tabelle geforderte technische Ausrüstung zur Verfügung steht. Die verwendeten Programme müssen namentlich benannt werden (z. B. Programme zur Trassierung: verm.esn, ProVI oder Card/1; Ausgleichungsprogramm z. B. Betan/Neptan oder Gl-Survey). Durch die Benennung der Programme ist die Erklärung abgegeben, dass die Programme in ihren Funktionen beherrscht werden. — Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. Referenznachweise des Bewerbers: Projekte mit vergleichbarer Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, sind nachzuweisen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind: 1. Nachweis von mindestens 3 abgeschlossenen Projekten bezüglich der Bestimmung von PS0-Punkten nach Richtlinie 883.2000. 2. Nachweis von mindestens 10 abgeschlossenen Projekten bezüglich der Bestimmung von PS1-Punkten nach Richtlinie 883.2000. 3. Nachweis von 5 Projekten, bei denen die gleisgeometrische Aufmessung, die Festpunktfeldbearbeitung sowie die gleisgeometrische Bearbeitung von Weichen und Gleisen erbracht wurden. Die Aufstellung von Trassierungsentwürfen (Ivgw- oder Ivgg-Plänen) und Trassenplänen (Ivmg-Pläne) müssen in jedem Projekt, Weichenskizzen (Iows-Pläne) und Weichenhöhenpläne (Ivhw-Pläne) mindestens in einem Projekt nachgewiesen werden. Zum Nachweis der geforderten Referenzen muss der Bewerber in den Tabellen des Teilnahmeantrages an den dort gekennzeichneten Leerstellen die jeweils erforderlichen Angaben zwingend eintragen. Ein Verweis auf Anlagen oder sonstige Erklärungen ist nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich erlaubt. Folgendes ist nachzuweisen: 1. Nachweis: PS0-Punkte für 3 Projekte (NXO-Net-ID der Projekte, Punkt-ID der PS0-Punkte, aufgeschlüsselt nach Projekten und für den Nachweise der erfolgreichen Projektübernahmen in NXO-Net als Mail von NXO-Net oder dem zuständigen FPF-Prüfer mit NXO-Net-ID die beizulegenden Anlagen 2.1 - 2.3, 2. Nachweis: PS1-Punkte für 10 Projekte (für die Nachweise der erfolgreichen Projektübernahmen in NXO-Net als Mail von NXO-Net oder dem zuständigen FPF-Prüfer mit NXO-Net-ID die beizulegenden Anlagen 2.4 - 2.13), 3. Nachweis: Projekt 1 mit Nennung Projekt, Beschreibung der Maßnahme gemäß beizulegendem Referenzblatt Anlage 2.14, und weiterer Angaben im Teilnahmeantrag, 3. Nachweis: Projekt 2 mit Nennung Projekt, Beschreibung der Maßnahme gemäß beizulegendem Referenzblatt Anlage 2.15, und weiterer Angaben im Teilnahmeantrag, 3. Nachweis: Projekt 3 mit Nennung Projekt, Beschreibung der Maßnahme gemäß beizulegendem Referenzblatt Anlage 2.16, und weiterer Angaben im Teilnahmeantrag, 3. Nachweis: Projekt 4 mit Nennung Projekt, Beschreibung der Maßnahme gemäß beizulegendem Referenzblatt Anlage 2.17, und weiterer Angaben im Teilnahmeantrag, 3. Nachweis: Projekt 5 mit Nennung Projekt, Beschreibung der Maßnahme gemäß beizulegendem Referenzblatt Anlage 2.18, und weiterer Angaben im Teilnahmeantrag. III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.1.6) Geforderte Kautionen oder Sicherheiten: den Vergabeunterlagen III.1.7) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen III.1.8) Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal chtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 3 IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 25.01.2021 Ortszeit: 11:00 IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber .2021 IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23.04.2021 IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert Die Zahlung erfolgt elektronisch VI.3) Zusätzliche Angaben Für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Erfüllung sämtlicher nachstehender Eignungskriterien (Mindestanforderungen) vom Bewerber, von den Partnern der Bewerbergemeinschaft bzw. ggf. von den Subunternehmern nachzuweisen. Die geforderten Eignungsnachweise müssen spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrag es vorgelegt werden. Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig. Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (Abschnitt VI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig. — Die Teilnahme am weiteren Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig, — Bis zum Schlusstermin ist Ihr Unternehmen bzw. Ihre Bewerber- oder Bietergemeinschaft für das Einreichen der Teilnahmeanträge kostenfrei auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ zu registrieren. Bitte beachten Sie, auch wenn Sie schon registrierter Lieferant sind, ist für eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft eine erneute Registrierung erforderlich. — Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten, — Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: — Erklärung, dass er im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht hat Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweise des Auftraggebers zu Corona: 1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter Internet: http.:www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen. 2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen. Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. — Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (Internet: http.:www.deutschebahn.com/de/konzern/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes Villemomblerstr. 76 Bonn 53123 Deutschland VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 09.12.2020 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 155789 vom 16.12.2020 |