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Titel
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Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberZweckverband Bodensee-Wasserversorgung
Hauptstr. 163
70563 Stuttgart
AusführungsortDE-78354 Sipplingen
Frist22.11.2021
Vergabeunterlagenwww.deutsche-evergabe.de/…/CF547E8F-1260-4FAD-9EA8-CE33BB7062D8
TED Nr.540002-2021
Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung

Hauptstr. 163

70563 Stuttgart

Telefon: +49 7119732333

Fax: +49 7119732035


E-Mail: marven.auch@bodensee-wasserversorgung.de

Internet: http.:www.deutsche-evergabe.de


I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:Internet: http.:www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/CF547E8F-1260-4FAD-9EA8-CE33BB7062D8 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: http.:www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/CF547E8F-1260-4FAD-9EA8-CE33BB7062D8 Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: www.deutsche-evergabe.de


I.6) Haupttätigkeit(en) Wasser


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Geotechnische Untersuchung Seegrund Referenznummer der Bekanntmachung: ZE:0001/0001/1114/27


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71332000


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Leistung der Ausschreibung ist die geotechnische Erkundung im Jahr 2022 inklusive Dokumentation im Rahmen der Hauptuntersuchungen an insgesamt 6 Ansatzpunkten im Überlinger See in 70 m Wassertiefe und an 6 Ansatzpunkten im Flachwasserbereich in etwa 8 bis 13 m Wassertiefe bezogen auf das Mittelwasser. Dazwischen liegen weitere 6 Ansatzpunkte in etwa 32 bis 57 m Wassertiefe.


II.1.5) Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 2.600.000,00 EUR


II.1.6) Angaben zu den Losen


Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71332000


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE147 Hauptort der Ausführung: in den Vergabeunterlagen aufgeführt


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Leistung der Ausschreibung ist die geotechnische Erkundung im Jahr 2022 inklusive Dokumentation im Rahmen der Hauptuntersuchungen an insgesamt 6 Ansatzpunkten im Überlinger See in 70 m Wassertiefe und an 6 Ansatzpunkten im Flachwasserbereich in etwa 8 bis 13 m Wassertiefe bezogen auf das Mittelwasser. Dazwischen liegen weitere 6 Ansatzpunkte in etwa 32 bis 57 m Wassertiefe.


II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt


II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.: 2.600.000,00 EUR


II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 12 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein


II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben Zuschlagskriterien befinden sich in der Anlage "Zuschlagskriterien und Ausschlusskriterien".


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 SektVO) müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben: • Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister. • Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation. • Eigenerklärung zu Ausschlussgründe i.S.v. §§ 123, 124 GWB (im Formblatt KEV 179 wird statt dessen auf den gleichlautenden § 6e EU VOB/A verwiesen; es wird aber ein Verfahren nach der SektVO und nicht nach der VOB/A durchgeführt) einschließlich Angaben zu Ausschlussgründen i.S.v. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG. • Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. • Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. • Nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines Bevollmächtigten Vertreters. • Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Angebotswertung die Vorlage von Nachweisen zu allen geforderten Eigenerklärungen zu fordern.


III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen


III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen


III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:


III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen


III.1.6) Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:


III.1.7) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:


III.1.8) Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Für jeden Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden. Die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.


III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 22.11.2021 Ortszeit: 11:00


IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch


IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15.02.2022


IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 22.11.2021 Ortszeit: 11:00 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen


VI.3) Zusätzliche Angaben Es wird ein offenes Verfahren nach Maßgabe des 4. Teils des GWB und der SektVO durchgeführt. Die für die Abgabe eines Angebots erforderlichen Vergabeunterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform einzureichen. Es ist unzulässig, Angebote stattdessen unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden nur auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst auf der Vergabeplattform informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote zu beachten sind.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Baden-Württemberg Durlacher Allee 100 Karlsruhe 76137 Deutschland Telefon: +49 7219268730 E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Fax: +49 7219263985


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 19.10.2021

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 160933 vom 25.10.2021