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Titel
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Leistungen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberBLB Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Mercedesstraße 12
40470 Düsseldorf
AusführungsortDE-44122 Dortmund
Frist22.11.2021
Vergabeunterlagenevergabe.blb.nrw.de/…/documents
TED Nr.537587-2021
Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale

Mercedesstraße 12

40470 Düsseldorf

Kontaktstelle(n): Servicecenter Facheinkauf

Telefon: +49 21161700-0

Fax: +49 0


E-Mail: BLBVergabe@blb.nrw.de

Internet: http.:www.blb.nrw.de


I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: http.:evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXYERW/documents Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: http.:evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXYERW


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Sondervermögen des Landes


I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Grundstückserwerb, -bewirtschaftung und -verwaltung


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: BLB/Z/NL Dortmund/Wiederkehrende Prüfungen_100-21-00029 Referenznummer der Bekanntmachung: 100-21-00029


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71000000


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Der BLB NRW schreibt für seine Niederlassung Dortmund die folgenden Leistungen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages aus: - Prüfungen gem. PrüfVO NRW - Los 1; - Prüfungen gem. BetrSichV - Los 2; - Prüfungen gem. TrinkwV - Los 3; - Prüfungen gem. AwSV und 21.BImSchV- Los 4. Gegenstand der Beauftragung ist die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Prüfungen an Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung durch den Auftragnehmer. Die Ausführung der Leistungen erfolgt in und an den Gebäuden des Auftraggebers. Sachkundeprüfungen können auch in dessen Anmietungen bzw. von Mietern/Nutzern des Auftraggebers bei Dritten angemieteten Gebäuden (gem. Liegenschaftsverzeichnis, Anlage 2) beauftragt sein.


II.1.5) Geschätzter Gesamtwert


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja maximale Anzahl an Losen: 4


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Los 1 PrüfVO NRW


Los-Nr.: 1


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71000000 71300000 71356000 71356100 71600000 71610000 71630000 71631000 71631300 71632200 71900000


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEA52 Hauptort der Ausführung: 44139 Dortmund (Großraum) Olpe, Siegen Bochum, Hagen, Hamm, Lippstadt, Kreuztal, Lüdenscheid, Arnsberg, Attendorn, Iserlohn, Schwerte, Werl, Freudenberg, Lünen, Unna, Soest, Selm, Fröndenberg, Herne, Brilon, Meschede, Hattingen, Schwelm, Witten, Altena, Plettenberg, Wetter, Kamen, Warstein, Menden, Lennestadt, Kirchhundem, Anröchte, Erwitte, Hilchenbach,


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Der AN wird mit der Durchführung von Prüfungen an den im Leistungsverzeichnis (LV) aufgeführten Anlagen gemäß der PrüfVO NRW beauftragt. Ziel der Prüfung ist es, die technischen Anlagen sowie die dafür bauordnungsrechtlich geforderten Brandschutzmaßnahmen von Prüfsachverständigen gemäß § 3 PrüfVO NRW auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit einschließlich des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens von Anlagen (Wirk-Prinzip-Prüfung) zu prüfen, die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlage gemäß PrüfVO NRW festzustellen. Baugenehmigungen und Zustimmungsbescheide werden digital durch die Niederlassung (NL) bereitgestellt bzw. in der NL die Einsichtnahme ermöglicht. Bei allen Gebäuden des BLB NRW handelt es sich um einen genehmigten Baubestand. Sofern in Einzelfällen keine Baugenehmigung bzw. Zustimmungsbescheid vorliegt, sind in diesem Fall die gesetzlichen / bauordnungsrechtlichen Regelungen zum Zeitpunkt der Erstellung des Gebäudes bzw. bei Nutzungsänderungen zum Zeitpunkt der Nutzungsänderung als Grundlage für die Prüfung heranzuziehen. Brandschutzkonzepte / Brandschutzgutachten sind nur bindend, wenn diese durch ein gere-geltes bauordnungsrechtliches Verfahren genehmigt wurden. Umfang und Inhalt der Leistungspflichten sowie Prüffristen richten sich nach den Anforderungen der PrüfVO NRW in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere § 2 und § 8 PrüfVO NRW, auf die vollumfänglich verwiesen wird. Bei den Prüfungen sind alle für die Wirksamkeit und Betriebssicherheit wesentlichen Anlagen-teile zu prüfen. Angemessene Stichprobenprüfungen sind zulässig, soweit dies zu den einzelnen Prüfpunkten dieser Prüfgrundsätze ausdrücklich vermerkt ist. Es sind die Sicherheitsanforderungen des Mieters und der NL Dortmund zur Nutzung von Anschlagpunkten gemäß Anlage 8 und generell die Fremdfirmenrichtlinie des BLB gemäß Anlage 7 zu beachten! Leistungsbeginn ist der 01.06.2022


II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis


II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.04.2022 Ende: 31.05.2026 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: 2-malige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr. Vertrags-/ Leistungsende spätestens (inkl. Verlängerungsoptionen): 31.05.2028


II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags:


Los 2 BetrSichVO


Los-Nr.: 2


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71000000 71300000 71356000 71356100 71600000 71610000 71630000 71631000 71631300 71632200 71900000


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEA52 Hauptort der Ausführung: 44139 Dortmund (Großraum) Olpe, Siegen Bochum, Hagen, Hamm, Lippstadt, Kreuztal, Lüdenscheid, Arnsberg, Attendorn, Iserlohn, Schwerte, Werl, Freudenberg, Lünen, Unna, Soest, Selm, Fröndenberg, Herne, Brilon, Meschede, Hattingen, Schwelm, Witten, Altena, Plettenberg, Wetter, Kamen, Warstein, Menden, Lennestadt, Kirchhundem, Anröchte, Erwitte, Hilchenbach,


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Der AN wird mit der Durchführung von Prüfungen der im LV aufgeführten Anlagen nach BetrSichV beauftragt. Als Grundlage für die Prüfungen gelten jeweils die aktuelle Fassung der BetrSichV insbesondere die §§ 3, 14, 15 und 16, auf die vollumfänglich verwiesen wird, sowie die zugehörigen technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Bei der Durchführung von Prüfungen sind die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten bzw. in den jeweiligen Anlagenbüchern eingetragenen spezifischen Prüffristen zu kontrollieren. So-fern Prüffristen in der Webanwendung mit den Eintragungen in der Gefährdungsbeurteilung nicht übereinstimmen, ist der AG unverzüglich zu informieren. Stellt der AN im Rahmen einer Prüfung schwerwiegende Mängel fest, die zur Abwehr der Gefährdung von Personen und/oder erheblichen Sachschäden ein unmittelbares Handeln erforderlich machen, ist der AG unverzüglich zu informieren. Sofern eine Fachfirma zur Begleitung der Prüfung vor Ort ist, ist die Anlage außer Betrieb zu nehmen. Ist keine Fachfirma vor Ort, hat der AN die Gefahrenstelle zu sichern und den AG über den Notfall unverzüglich zu informieren. Die Leistungen sind nach den geltenden Bestimmungen und Auflagen durchzuführen und beinhalten u.a. folgende Leistungen: Prüfungen vor Inbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme nach § 15 BetrSichV Der AN kann im Einzelfall vom AG mit der Prüfung vor Inbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme Anlagen gemäß BetrSichV beauftragt werden: Wiederkehrende Prüfungen nach § 16 BetrSichV Der AN wird mit der Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen an den im Leistungsverzeichnis aufgeführten Anlagen gemäß § 16 BetrSichV beauftragt: Druckgeräte (u. a. Dampfkesselanlagen / Druckbehälteranlagen) o Anlagenprüfung o Äußere Prüfungen (sofern feuer-, abgas- oder elektrisch beheizt) o Innere Prüfungen o Festigkeitsprüfungen Aufzugsanlagen o Durchführung der wiederkehrenden Prüfung (Hauptprüfung) o Durchführung der wiederkehrenden Prüfung (Zwischenprüfung) o Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen Prüfungen durch fachkundige und befähigte Personen (Sachkundeprüfungen) Der AN wird mit der Durchführung von Prüfungen durch qualifizierte Personen der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Anlagen nach - Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - Generalinspektionen nach DIN 1999-100 und 4040-100 - Hygieneinspektionen nach VDI 6022 beauftragt. Als Grundlage für die Prüfungen gelten jeweils die aktuellen Fassungen der Gesetze und Verordnungen, auf die vollumfänglich verwiesen wird, sowie die zugehörigen technischen Regeln. Bei der Durchführung von Prüfungen sind die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten bzw. in den jeweiligen Anlagenbüchern eingetragenen spezifischen Prüffristen zu kontrollieren. Sofern Prüffristen in der Webanwendung des AG mit den Eintragungen in der Gefährdungsbeurteilung nicht übereinstimmen, ist der AG unverzüglich zu informieren. Stellt der AN im Rahmen einer Prüfung schwerwiegende Mängel fest, die zur Abwehr der Gefährdung von Personen und/oder erheblichen Sachschäden ein unmittelbares Handeln erforderlich machen, ist der AG unverzüglich zu informieren. Sofern eine Fachfirma zur Begleitung der Prüfung vor Ort ist, ist die Anlage außer Betrieb zu nehmen. Ist keine Fachfirma vor Ort, hat der AN die Gefahrenstelle zu sichern und den AG über den Notfall unverzüglich zu informieren. Die Leistungen sind nach den geltenden Bestimmungen und Auflagen durchzuführen und können u. a. folgende Leistungen beinhalten: - Prüfungen nach BetrSichV durch eine befähigte Person Prüfungen gemäß BetrSichV sowie den Gefährdungsbeurteilungen des AG. Näheres ist den Leistungsverzeichnissen zu entnehmen. -- Heizung / Sanitär / Lüftung - Druckhalteanlagen und Ausdehnungsgefäße Wiederkehrende Prüfungen an den Behältern von Druckhalteanlagen und an Ausdehnungsgefäßen gemäß BetrSichV und den in den Gefährdungsbeurteilungen des AG beschriebenen Verfahren und Intervallen. -- Heizung/Sanitär - Wärmeaustauscher Wiederkehrende Prüfungen gemäß BetrSichV und den in den Gefährdungsbeurteilungen des AG beschriebenen Verfahren und Intervallen an Wärmetauschanlagen > 120Grad C und p*V < 1.000 bar*l. -- Heizung / Lüftung - Wärmepumpen / Kälteanlagen Durchführung vorgeschriebener Wiederkehrende Prüfungen nach BetrSichV bei Instandsetzungsmaßnahmen von Wärmepumpen- und Kälteanlagen. -- Druckversorgungsanlagen Wiederkehrende Prüfungen an Druckbehältern von Druckluftversorgungsanlagen gemäß BetrSichV und den in den Gefährdungsbeurteilungen des AG beschriebenen Verfahren und Intervallen für einfache Druckbehälter bis 50 > P * V <= 1000 (bar * l) und p <= 30 bar bzw. Druckbehälter für Gase, Dämpfe und überhitzte Flüssigkeiten bis P * V <= 1000 (bar * l). -- Gaswarnanlage im Ex-Bereich Durchführung der jährlichen Prüfung der Gaswarnanlage in explosionsgefährdeten Bereichen nach BetrSichV. -- Küchentechnik - Kochkessel Durchführung vorgeschriebener Wiederkehrende Prüfungen nach BetrSichV. -- Krane gem. § 14 in Verbindung mit Anhang 3, Abschnitt 1 der BetrSichV, -- Hebebühnen gem. § 14 BetrSichV. Es sind die Sicherheitsanforderungen des Mieters und der NL Dortmund zur Nutzung von Anschlagpunkten gemäß Anlage 8 und generell die Fremdfirmenrichtlinie des BLB gemäß Anlage 7 zu beachten! Leistungsbeginn ist der 01.06.2022


II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis


II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.04.2022 Ende: 31.05.2026 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: 2-malige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr. Vertrags-/ Leistungsende spätestens (inkl. Verlängerungsoptionen): 31.05.2028


II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Los 3 TrinkwV & 42. BImSchV


Los-Nr.: 3


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71000000 71300000 71356000 71356100 71600000 71610000 71630000 71631000 71631300 71632200 71900000


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEA52 Hauptort der Ausführung: 44139 Dortmund (Großraum) Olpe, Siegen Bochum, Hagen, Hamm, Lippstadt, Kreuztal, Lüdenscheid, Arnsberg, Attendorn, Iserlohn, Schwerte, Werl, Freudenberg, Lünen, Unna, Soest, Selm, Fröndenberg, Herne, Brilon, Meschede, Hattingen, Schwelm, Witten, Altena, Plettenberg, Wetter, Kamen, Warstein, Menden, Lennestadt, Kirchhundem, Anröchte, Erwitte, Hilchenbach,


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Der AN wird mit der Durchführung von Untersuchungen nach § 14 der jeweils gültigen Fassung der Trinkwasserverordnung beauftragt. Der Umfang der Untersuchung erstreckt sich auf Liegenschaften / Wirtschaftseinheiten mit zentraler Trinkwassererwärmung und einer Vernebelung des Trinkwarmwassers. Sofern in Ausnahmefällen eine Prüfpflicht auf Anordnung des Gesundheitsamtes oder der Kaltwasser-Installationen (z. B. bei schlecht gedämmten Kaltwasserleitungen, etc.) besteht, ist der AN auch für diese Prüfungen zuständig. Die Prüfungen sind nach den geltenden Bestimmungen und Auflagen durchzuführen und u. a. folgende Leistungen: ? Durchführung einer qualifizierten Sichtprüfung und Auswahl der Probenahmestellen o Erstellung bzw. Fortschreibung eines objektspezifischen Probenahmeplans (mit Angabe des zuständigen Gesundheitsamtes, Art der Nutzung (öffentlich oder gewerblich), Angaben zur Kalt- und Warmwasserinstallation (Anzahl Steigstränge, Leitungsmaterial, Art und Größe WW-Bereiter, Duschen, etc.), Darstellung der Probenahmestellen für Kalt- und Warmwasser (Angabe der zu untersuchenden Parameter gemäß der behördlichen Vorgaben). ? Entnahme der Trinkwasserproben nach dem Schema einer orientierenden Untersu-chung gem. DVGW Arbeitsblatt W551 ? Kennzeichnung und Transport der Proben vom Objekt zu den Untersuchungsstellen unter Einhaltung der Fristen und Transportbedingungen ? Wiederkehrende Analytik der Trinkwasserproben durch zugelassene, akkreditierte Untersuchungsstellen / Labore nach o Legionella spec. ? Anlassbezogene Analytik der Trinkwasserproben durch zugelassene, akkreditierte Untersuchungsstellen / Labore nach: o mikrobiologische Parameter o chemische Parameter o Indikatorparameter ? Erstellung der Prüfberichte (siehe auch Dokumentation) ? Unverzügliche Unterrichtung und Beratung des AG bei der Feststellung von Grenzwer-tüberschreitungen und Erarbeitung von Maßnahmen (Aufklärung der Ursachen, Ge-fährdungsanalyse, etc.) zur weiteren Vorgehensweise bzw. Abstellung des Mangels Im Übrigen richten sich Inhalt und Umfang der Leistungspflichten nach den Anforderungen der TrinkwV in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere § 14 und 15 TrinkwV, auf die vollum-fänglich verwiesen wird. Wiederkehrende Prüfungen nach § 14 der 42. BlmSchV Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider Der AN wird mit der regelmäßigen Überprüfung alle 5 Jahre zum ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Anlagen gemäß § 14 der 42. BImSchV beauftragt: Informationen zur jeweils ersten Prüfung ist den Angaben im Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Beprobung nach § 4 der 42. BImschV Überprüfungen gem. § 4 Abs. 2 Nr. 1 der 42. BImschV: Zur Sicherstellung der hygienischen Beschaffenheit des Nutzwassers sind regelmäßig mindestens zweiwöchentliche Überprüfungen chemischer, physikalischer oder mikrobiologischer Kenngrößen des Nutzwassers durchzuführen. Laboruntersuchungen gem. § 4 Abs 2 Nr.2 der 42.BImSchV: Zur Überprüfung der Einhaltung des Referenzwertes sind regelmäßig mindestens alle drei Monate Laboruntersuchungen des Nutzwassers auf den Parameter allgemeine Koloniezahl durchführen zu lassen Laboruntersuchungen gem. § 4 Abs. 3 der 42. BImSchV Es sind regelmäßig mindestens alle drei Monate Laboruntersuchungen des Nutzwassers auf den Parameter Legionellen durchzuführen Es sind die Sicherheitsanforderungen des Mieters und der NL Dortmund zur Nutzung von Anschlagpunkten gemäß Anlage 8 und generell die Fremdfirmenrichtlinie des BLB gemäß Anlage 7 zu beachten! Leistungsbeginn ist der 01.06.2022


II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis


II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.04.2022 Ende: 31.05.2026 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: 2-malige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr. Vertrags-/ Leistungsende spätestens (inkl. Verlängerungsoptionen): 31.05.2028


II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: AwSV sowie 21. BImSchV


Los-Nr.: 4


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71000000 71300000 71356000 71356100 71600000 71610000 71630000 71631000 71631300 71632200 71900000


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEA52 Hauptort der Ausführung: 44139 Dortmund (Großraum) Olpe, Siegen Bochum, Hagen, Hamm, Lippstadt, Kreuztal, Lüdenscheid, Arnsberg, Attendorn, Iserlohn, Schwerte, Werl, Freudenberg, Lünen, Unna, Soest, Selm, Fröndenberg, Herne, Brilon, Meschede, Hattingen, Schwelm, Witten, Altena, Plettenberg, Wetter, Kamen, Warstein, Menden, Lennestadt, Kirchhundem, Anröchte, Erwitte, Hilchenbach,


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Prüfungen nach AwSV Der AN wird mit der Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Anlagen (z. B. Heizöllagertanks, Tank(stellen)anlagen, hydraulische Aufzugsanlagen, etc.) zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen beauftragt. Als Prüfgrundlage gilt die aktuelle Fassung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (AwSV). Die Leistungen sind nach den geltenden Bestimmungen und Auflagen durchzuführen und beinhalten u.a. folgende Leistungen: - Prüfung von Auffangräumen und Dichtflächen - Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Im Übrigen richten sich Inhalt und Umfang der Leistungspflichten sowie Prüffristen nach den Anforderungen der AwSV in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere § 46 AwSV, auf die vollumfänglich verwiesen wird. Wiederkehrende Prüfung nach 21. BlmSchV Die Einhaltung der Anforderungen nach § 3 Absatz 3 (Betrieb von Tankstellen) und 4 (Messöffnungen) der 21. BImSchV ist in regelmäßigen Abständen festzustellen. Die Einhaltung der Anforderungen an den Reinigungsgrad einer Abgasreinigungseinrichtung nach §3 Absatz 6 ist durch Messungen festzustellen. Ein Gasrückführungssystem ist auf einwandfreien Zustand zu überprüfen. Bei festgestellten Mängeln ist umgehend der AG zur Beauftragung der Instandsetzung zu informieren. Es sind die Sicherheitsanforderungen des Mieters und der NL Dortmund zur Nutzung von Anschlagpunkten gemäß Anlage 8 und generell die Fremdfirmenrichtlinie des BLB gemäß Anlage 7 zu beachten! Leistungsbeginn ist der 01.06.2022


II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis


II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.04.2022 Ende: 31.05.2026 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: 2-malige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr.


Vertrags-/ Leistungsende spätestens (inkl. Verlängerungsoptionen): 31.05.2028


II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: In Form einer Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU) und über die Wahrung des Geheimwettbewerbs (Unternehmensfragebogen), die den Vergabeunterlagen als Formular beigefügt sind. Für die vor Zuschlagserteilung erforderliche Abfrage beim Gewerbezentralregister sind die erforderlichen Daten auf Anfrage vom Bestbieter beizubringen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind beim Einsatz von Nachunternehmen oder im Falle der Eignungsleihe auch vom Nachunternehmen beizubringen.


III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Der Gesamtumsatz des Unternehmens muss im Mittel der anzugebenden drei Geschäftsjahre mind. das 1-Fache der Angebotssumme p. a. betragen. Es wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Umsatzangaben aus den 3 Jahren eine Mindestanforderung darstellt, d. h. eine mindestens dreijährige Existenz des Unternehmens verlangt ist.


III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Es sind mindestens 3 Referenzen je Fachlos anzugeben. Jede Referenz muss: - vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sein - aus einem aktuellen Vertragsverhältnis stammen oder bei beendeten Verträgen darf das Vertragsende nicht mehr als 36 Monate zurück liegen, - eine bisherige Leistungserbringung von mindestens 12 Monaten aufweisen. Qualifikationsanforderungen gem. Leistungsbeschreibung:


Los 1: Der Bieter verpflichtet sich, dass Prüfungen nach PrüfVO NRW nur von Personen, die von der zuständigen Behörde als Prüfsachverständige in den entsprechenden Fachrichtungen gemäß § 3 ff der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten (PrüfVO NRW) anerkannt sind, durchgeführt werden


Los 2: Der Bieter verpflichtet sich, dass Prüfungen gemäß §§ 15 und 16 der BetrSichV nur von Sachverständigen, die bei einer für das Land Nordrhein-Westfalen Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) beschäftigt sind, durchgeführt werden. Der Bieter verpflichtet sich, das Prüfungen durch befähigte Personen gemäß § 2 der BetrSichV von Personen durchgeführt werden, die durch ihre Berufsausbildung, ihre mind. 1-jährige Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung verfügt Der Bieter verpflichtet sich, dass Prüfungen durch befähigte Personen an Explosionsgefährdungen, die zusätzlich zu den Anforderungen an befähigte Personen gemäß § 2 der BetrSichV, auch die Anforderungen gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 der BetrSichV erfüllen, durchgeführt werden. Der Bieter verpflichtet sich, dass Prüfungen durch befähigte Personen an Druckanlagen, die zusätzlich zu den Anforderungen an befähigte Personen gemäß § 2 der BetrSichV auch die Anforderungen gemäß § 2 Absatz 6 Ziffer 3 der BetrSichV erfüllen, durchgeführt werden. Möglichkeit zur Durchführung von Tragfähigkeitsprüfungen an Aufzugsanlagen mittels elektronischer Prüfsysteme.


Los 3: Die Entnahme von Trinkwasserproben und deren Analytik darf nur von qualifizierten Personen einer zugelassenen und akkreditierten Untersuchungsstelle erfolgen, die die Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllen (TrinkwV §15 Abs. 4). Der Bieter verpflichtet sich, dass Prüfungen gemäß § 14 der 42. BImschV nur durch (öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder) eine akkreditierte Inspektionsstelle Typ A gemäß § 14 der 42. BImschV) durchgeführt werden. Der Bieter verpflichtet sich, dass Laboruntersuchungen gemäß § 3 Abs. 8 der 42. BimSchV und die dafür erforderlichen Probenahmen von einem akkreditierten Prüflaboratorium durchgeführt werden.


Los 4: Prüfungen nach AwSV: Die Durchführung der Prüfungen darf nur durch Sachverständige nach § 47 ff bzw. § 52 ff AwSV erfolgen. Wiederkehrende Prüfungen nach 21. BImSchV: Die Leistungen nach § 3 Absatz 3, 4 und 6 der 21. BImSchV sind von einer zugelassenen Überwachungsstelle oder von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durchzuführen. Gasrückführungssystem gemäß § 5 Abs. 6 von einer befähigten Person gemäß § 2 Abs. 6 der BetrSichV durchgeführt werden. Bei den geforderten personenbezogenen Nachweisen der Befähigung handelt es sich um Mindestanforderung. Sollten diese Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, wird das eingereichte Angebot ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass Sie immer 2 Ansprechpersonen benennen müssen und je Person die geforderten Nachweise einreichen müssen. Hierbei handelt es sich ebenfalls um ein Mindestanforderung und ein nicht erfüllen führt zum Ausschluss


III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Beruf angeben: : Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:


Los 1: Prüfsachverständige in den entsprechenden Fachrichtungen gem. § 3 ff der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten (PrüfVO NRW)


Los 2: Prüfungen gem. §§ 15 und 16 der BetrSichV dürfen nur von Sachverständigen, die bei einer für das Land NRW Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) beschäftigt sind, durchgeführt werden, dass Prüfungen durch befähigte Personen gem. § 2 der BetrSichV durchgeführt werden, die durch ihre Berufsausbildung, ihre mind. 1-jährige Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung verfügt, dass Prüfungen durch befähigte Personen an Explosionsgefährdungen, die zusätzlich zu den Anforderungen gem. § 2 der BetrSichV, auch die Anforderungen gem. Anhang 2 Abschnitt 3 der BetrSichV erfüllen, durchgeführt werden, dass Prüfungen durch befähigte Personen an Druckanlagen, die zusätzlich zu den Anforderungen gem. § 2 der BetrSichV auch die Anforderungen gem. § 2 Absatz 6 Ziffer 3 der BetrSichV erfüllen, durchgeführt werden.


Los 3: Entnahme von Trinkwasserproben und deren Analytik darf nur von qualifizierten Personen einer zugelassenen und akkreditierten Untersuchungsstelle erfolgen, die die Anforderungen der TrinkwV §15 Abs. 4 erfüllen . Der Bieter verpflichtet sich, dass Prüfungen gem. § 14 der 42. BImschV nur durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder eine akkreditierte Inspektionsstelle Typ A gemäß § 14 der 42. BImschV durchgeführt werden. Akkreditierte Prüflaboratorium gem. § 3 Abs. 8 der 42 BImSchV


Los 4: Prüfungen dürfen nur durch Sachverständige nach § 47 ff bzw. § 52 ff AwSV erfolgen. Die Leistungen nach § 3 Absatz 3, 4 und 6 der 21. BImSchV sind von einer zugelassenen Überwachungsstelle oder von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durchzuführen., Prüfungen Gasrückführungssysteme gem. § 5 Abs. 6 durch eine befähigte Person gem. § 2 Abs. 6 der BetrSichV


III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Die Vorgaben des TVgG NRW zu Mindestlohn/Tariftreue sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i. S. v. §§ 128 (2) i. V. m. 129 GWB. Besondere Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages. Eingesetztes Personal muss über ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis gem. den Vertragsbedingungen verfügen. Auch erhöhte Sicherheitsbestimmungen und die Sicherheitsanforderungen des Mieters gemäß Anlage 8 sind ggf. zu beachten.


III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs


IV.1.5) Angaben zur Verhandlung


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 22.11.2021 Ortszeit: 11:00


IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch


IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15.03.2022


IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 22.11.2021 Ortszeit: 11:00


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen


VI.3) Zusätzliche Angaben Unter Internet: http.:evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/company/welcome.do finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Vergabeunterlagen kostenlos herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Um am Verfahren vollumfänglich teilnehmen zu können sind ein Login und eine vorherige Registrierung erforderlich, soweit das Unternehmen nicht bereits registriert ist. Das elektronische Angebot ist über den Vergabemarktplatz des Landes NRW Internet: http.:www.evergabe.nrw.de einzureichen (siehe Formular 312/322 EU_Hinweise Einreichung Angebote). Mit dem Bietertool stellt der Vergabemarktplatz eine Software zur elektronischen Angebotsbearbeitung und -abgabe zur Verfügung (siehe auch support.cosinex.de/unternehmen/) Bei Einreichung des Angebots in Textform gelten alle mit dem Angebot eingereichten Unterlagen des Bieters als unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltenen Eintragungsmöglichkeiten für Unterschriften und Firmenstempel sind vom Bieter nicht auszufüllen. Erklärungen Dritter (Nachunternehmer, Bietergemeinschaften) sind dagegen vom Dritten zu unterschreiben. Das bepreiste Leistungsverzeichnis je Los, ist dem elektronischen Angebot zwingend als Anhang in Dateiform (Excel) beizufügen. Die Vertragsbedingungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Mit der Zuschlagserteilung wird der Vertrag mit allen Anlagen wirksam. Leistungsbeginn: abweichend vom Vertragsbeginn am 01.06.2022. Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen. Auch erhöhte Sicherheitsbestimmungen und die Sicherheitsanforderungen des Mieters gemäß Anlage 8 sind zu beachten. Für den Informationsaustausch der Parteien während der Vertragserfüllung durch den AN sowie zur Dokumentation seiner Leistungserbringung stellt der AG dem AN eine Webanwendung zur Verfügung, um die Kommunikation des AG mit seinen Vertragspartnern für das Gebäudemanagement zu vereinfachen und zu dokumentieren. Der AN ist verpflichtet, diese zu nutzen. Bei Verfehlungen der vereinbarten Ergebnisse gelten die Regelungen zur Rechnungskürzung gem. Leistungsbeschreibung. Sofern der AN aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat, die verbindlichen Prüftermine überschreitet, fällt eine Vertragsstrafe an, welche der AG berechtigt ist, von der in Rechnung gestellten Vergütung des AN in Abzug zu bringen. Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt für jede Woche der vom AN zu vertretenen Fristüberschreitung 1,5 % der Nettoabrechnungssumme der jeweiligen Prüfung, insgesamt höchstens 5 % der Nettoabrechnungssumme. Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYERW


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln· Zeughausstraße 2-10, Köln, 50667, Deutschland, E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de, Fax: +49 221-1472889, Internet: http.:www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 18.10.2021

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 160915 vom 25.10.2021