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Titel
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Erbringung von Labor- und Serviceleistungen zur Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberLWB Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH
Wintergartenstraße 4
04103 Leipzig
AusführungsortDE-04103 Leipzig
Frist20.10.2022
Vergabeunterlagenwww.evergabe.de/…/54321-Tender-18340b88d65-7176d0c41390e96c
TED Nr.520325-2022
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH

Wintergartenstr. 4

04103 Leipzig


E-Mail: mailto: einkauf@lwb.de

Internet: www.lwb.de


I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18340b88d65-7176d0c41390e96c Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.evergabe.de


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: juristische Person des Privatrechts, GmbH, Wohnungsunternehmen


I.5) Haupttätigkeit(en) Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Erbringung von Labor- und Serviceleistungen zur Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen an Warmwasserversorgungsanlagen im Bestand der Auftraggeberin Referenznummer der Bekanntmachung: 140_LWB_03-2022-0007


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Der Auftragnehmer wird mit den vollständigen Untersuchungen gemäß EN ISO/IEC 17025: 2018-03, d. h. mit den Probeentnahmen, den Laboruntersuchungen, den Untersuchungsberichten und den Informationen an Auftraggeber und die Gesundheitsbehörde, beauftragt. Der Auftragnehmer verantwortet allein und vollständig die Einhaltung der Ordnungsmäßigkeit der Durchführung der Trinkwasseruntersuchungen entsprechend den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen, den einschlägigen allgemein anerkannten Regeln der Technik, sowie dem europäischen und nationalen fachlichen Normen- und Regelwerk.


II.1.5) Geschätzter Gesamtwert


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 41110000 Trinkwasser 41000000 Rohwasser und aufbereitetes Wasser


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DED51 Hauptort der Ausführung: Leipziger Stadtgebiet und Labor des Auftragnehmers


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die zu beprobenden Objekte liegen im Stadtgebiet von Leipzig. Die Anlagen befinden sich überwiegend in homogenen Wohngebieten. Es handelt sich dabei um ca. 740 Warmwasserversorgungsanlagen. Als unverbindliche Prognose geht die Auftraggeberin von ca. 6.000 Trinkwasserproben aus. Der Leistungsinhalt umfasst ein Ankündigungsmanagement, die Probeentnahmen, Laboruntersuchungen (Analytik), Anfertigung und Übergabe der Untersuchungsberichte sowie ein Termincontrolling für erforderliche weitergehende Untersuchungen / Nachuntersuchungen für Warmwasserversorgungsanlagen mit überschrittenem technischen Maßnahmenwert.


II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis


II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.01.2023 Ende: 31.12.2024 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag verlängert sich zweimal um jeweils ein Jahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten zum Ablauf der Festlaufzeit bzw. der verlängerten Vertragslaufzeit gekündigt wird. Eine Verlängerung des Vertrages über den 31.12.2026 hinaus ist ausgeschlossen.


II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben Durch die Bieter sind lediglich Pauschalpreise für eine Probeentnahme sowie für eine Laborunmtersuchung gemäß Leistungskatalog als Anlage 1 zum Vertrag zu kalkulieren. Daraus resultiert der Pauschalgesamtpreis für eine komplette Trinkwasseruntersuchung. Die Angabe von 6.000 Trinkwasserproben im Leistungskatalog basiert auf Erfahrungswerten, ist jedoch eine Prognoset und keine vertraglich zugesicherte Menge.


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Für die geforderten Eigenerklärungen sowie die Abgabe des Angebotes sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare der Auftraggeberin zu verwenden und ausgefüllt und, wo nötig unterzeichnet bzw. mit dem Namen des Erklärenden versehen, einzureichen. Notwendige Anlagen sind beizufügen. Mit dem Angebot sind zwingend einzureichen: 1) Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufs- oderHandelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungendes Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist; Nachweis nicht älter als 1 Jahr; 2) Nachweis der Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS); 3) Nachweis der Eintragung als Untersuchungsstelle für Trinkwasseruntersuchungen gem. § 15 Abs. 4 TrinkwV; 4) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen (Formular); 5) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche, gezeichnete Erklärung abzugeben, in der - die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, - alle Mitglieder aufgeführt sind, - ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und - die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird (Formular 234). 6) Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und/ oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig alsMitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/ Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters. 7) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu zeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische,wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit (hierzu ist Formular 235 vorzulegen), so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu zeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (hierzu ist Formular 236 Verpflichtungserklärung einzureichen). 8) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von derVergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen.Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehendeNachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen. Die Forderungen bezüglich Formularverwendung, Bietergemeinschaften, Nachunternehmereinsatz, Rückgriff auf Ressourcen von Drittunternehmen sowie Gültigkeitsdauer von Nachweisen und der Vorbehalt der Nachforderung gelten auch für Ziffer III.1.2) und III.1.3).


III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Für die geforderten Eigenerklärungen sowie die Abgabe des Angebotes sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare der Auftraggeberin zu verwenden und ausgefüllt und, wo nötig unterzeichnet bzw. mit dem Namen des Erklärenden versehen, einzureichen. Notwendige Anlagen sind beizufügen. Mit dem Angebot sind zwingend einzureichen: 1) Eigenerklärung(en) über den Gesamtumsatz des Bieters/aller Mitglieder einer Bietergemeinschaft der letzten3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Formular); 2) Nachweis einer aktuell bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen pro Schadensfall: für Personenschäden 3 Mio. EUR, für Sachschäden ebenfalls 3 Mio. EUR. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Versicherungssummen ist mit dem Angebot eine Erklärung des Versicherers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird. (mit Formular) 3) Kapazitätsnachweis für ca. 6.000 Trinkwasserprobenahmen und -untersuchungen in einem Zeitraum von3 Monaten durch Darstellung mindestens folgender Daten: personelle Kapazität Probenehmer, vorhandene Transportkapazitäten, Anzahl Laborarbeitsplätze und Laboranten, Anzahl Mitarbeiter für organisatorische Tätigkeiten, zum Beispiel für Ankündigungsmanagement); Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zur Betriebshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 3 Mio. EUR, Sachschäden 3 Mio. EUR. Bei Bietergemeinschaften ist eine maßnahmebezogene Bestätigung des Versicherers für den Auftragsfall für den bevollmächtigten Vertreter oder ein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zulässig.


III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Für die geforderten Eigenerklärungen sowie die Abgabe des Angebotes sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare der Auftraggeberin zu verwenden und ausgefüllt und, wo nötig unterzeichnet bzw. mit dem Namen des Erklärenden versehen, einzureichen. Notwendige Anlagen sind beizufügen. Mit dem Angebot sind zwingend einzureichen: 1) mindestens 3 und maximal 5 Referenzen für Trinkwasseruntersuchungen in vergleichbarer Größenordnung innerhalb der letzten 3 Jahre, dabei mindestens 2 Referenzen für Leistungen für die Wohnungswirtschaft (Formular); 2) Nachweis eines Qualitätsmanagements (QMS) nach DIN EN ISO/IEC 17025 durch gültiges Zertifikat;


III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:


III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags


III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs


IV.1.5) Angaben zur Verhandlung


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 20.10.2022 Ortszeit: 10:00


IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch


IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14.12.2022


IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 20.10.2022 Ortszeit: 10:15 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Je nachdem, ob der abgeschlossene Vertrag zum Ende der Festlaufzeit 31.12.2024 endet oder für ein oder zwei weitere Jahre verlängert wird, werden weitere Bekanntmachungen ca. 2. Jahreshälfte 2023 bzw. 2024 oder 2025 erfolgen.


VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen


VI.3) Zusätzliche Angaben 1) Bitte informieren Sie sich auch über das beigefügte Merkblatt zu einzureichenden Unterlagen zur Angebotserstellung. 2) Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Die Auftragsabwicklung erfolgt ebenfalls in deutscher Sprache. 2) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/ Unterlagen/ Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemeiner Firmendarstellungen o. ä. wird nicht berücksichtigt. 3) Es wird Ihnen neben den benannten Formularen noch eines zur Angabe von Unternehmensdaten zur Verfügung gestellt. Die Ausfüllung ist nicht zwingend, wäre für den Auftraggeber jedoch hilfreich. 4) Die Bieter/ Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen. 5) Fragen der Bieter sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform mit dem Betreff"Trinkwasseruntersuchung" zu stellen und werden ebenfalls über die Plattform zur Beantwortung veröffentlicht. Für Fragen, die nach dem 12.10.2022 eingehen, können wir eine rechtzeitige Beantwortung unter Umständen nicht mehr gewährleisten. 6) Die Bieter haben sich über alle eingestellten Fragen/Antworten/Hinweise eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig Braustraße 2 Leipzig 04107 Deutschland Telefon: +49 3419773800 E-Mail: mailto: vergabekammer@lds.sachsen.de Fax: +49 3419771049 Internet-Adresse:Internet: www.lds.sachsen.de


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften sind bei der unter Ziffer VI.4.1) benannten Stelle zu rügen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Das Verfahren vor der Vergabekammer ist für die unterlegene Partei kostenpflichtig.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 19.09.2022

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 167457 vom 26.09.2022