Titel | Durchführung von Landschaftspflegemaßnahmen auf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmenflächen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Direktion Berlin Fasanenstraße 87 10623 Berlin | |
Ausführungsort | DE-10115 Berlin | |
Frist | 28.11.2022 | |
Beschreibung | 1.a) Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Fasanenstraße 87 10623 Berlin E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de Internet: http.:www.bundesimmobilien.de b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a). 2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen VOEK 343-22. 3. Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote elektronisch ohne elektronische Signatur (Textform) mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 28.11.2022 - 12:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 30.12.2022 c) Sprache deutsch. 4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter Internet: http.:www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=483348 b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 28.11.2022 - 12:00 Uhr. 5. Angaben zur Leistung a) Art und Umfang der Leistung Die Landschaftspflegearbeiten auf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmenflächen im Landkreis Lörrach im Zuständigkeitsbereich des Bundesforstbetriebs Heuberg werden in 4 Lose mit insgesamt 15 Teilflächen aufgeteilt. Die Arbeiten umfassen überwiegend Mäharbeiten, Gehölzpflege und teilweise auch Teich- oder Grabenpflege. --- Wichtige Hinweise zur Ausführung: Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, ihre Leistungen sach- und fachgerecht in Übereinstimmung mit allen einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen (auch Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften), technischen Normen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erbringen. --- Grundsätzlich sollen geprüfte Arbeitsmittel (z.B. CE, FPA, KWF, GS etc.) verwendet werden. --- Erforderliche Geräte für die Durchführung der Landschaftspflegearbeiten wie beispielsweise Balkenmäher, Freischneider, Traktor mit Anbaugeräten, Bandrechen, Motorsäge, Astscheren, Leitern, Stangensägen, Transportfahrzeug etc. sind vom Auftragnehmer zu stellen und in die Einheitspreise einzurechnen, da sie nicht gesondert vergütet werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Allgemeinde Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung von klimafreundlichen Leistungen (AVV Klima) des Bundes berücksichtigt wird. Diese AVV Klima gilt seit dem 01. Januar 2022 und schreibt u.a. vor, dass energieeffiziente und klimafreundliche Varianten in das Verfahren einzubeziehen sind, z. B. Produkte und Werkzeuge, die besonders wenig Energie verbrauchen oder die für die Nutzung erneuerbarer Energien besonders geeignet sind. Beispielsweise könnten Freischneider, Kettensägen, Heckenscheren, Ast- und Stangensägen akkubetrieben sein, um diese Vorgaben zu erfüllen. --- Die AN stellt sicher, dass sich die eingesetzten Arbeitsmaschinen in einem betriebssowie verkehrssicheren Zustand befinden, und über eine allgemeine Betriebserlaubnis verfügen. Diese Vorgaben gelten auch für Begleitfahrzeuge, Anhänger, An- und Aufbaugeräte. Beim Transport sowie der Lagerung von Betriebsstoffen wird die Gefahrgut-VO Straße von der AN berücksichtigt. Bei der Beprobung von Kraftstoffen/ Ölen muss die AN die Proben-Entnahme dulden. Beanstandungen sind der AN sofort vor Ort anzuzeigen und von dieser unverzüglich zu beheben. Die dem Prüfsiegel zugrundeliegenden Prüfbücher bzw. deren Kopien sind der AG auf deren Verlangen vorzulegen. --- Die AN führt die Tätigkeiten nach den anerkannten Regeln der Technik auf Basis eines schriftlichen Einweisungsprotokolls durch. --- Die AN ist während der Arbeitsdurchführung für den Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten verantwortlich und verpflichtet sich die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger einzuhalten. Die AN gewährleistet die Rettungskette über geeignete technische und/ oder organisatorische Maßnahmen. Informationen zur Rettungskette werden von ihr auch an Unterauftragnehmer weitergegeben. --- Weitere Angaben sind den zusätzlichen Vertragsbedingungen, den ergänzenden Vertragsbedingungen, der Leistungsbeschreibung, den dazu beiliegenden Anlagen und den jeweiligen Preisblättern/ Leistungsverzeichnissen je Los 1-4 zu entnehmen. b) CPV-Codes Hauptteil (1): Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht (77000000-0) c) Ort der Leistungserbringung Die Ausführungsorte befinden sich im Bundesforst Heuberg im Landkreis Lörrach. Los 1: Biotop Gelken, Flurstück 2872, Gemarkung g Degerfelden Los 2: Tüllinger Berg, Gemarkung Weil am Rhein & Gemarkung Haltingen Los 3: Volkertsberg, Gemarkung Herten Los 4: Hunzelweiher, Gemarkung Nordschwaben, Gemeinde Rheinfelden --- Eine freiwillige Ortsbesichtigung findet in der Zeit vom 14.11.2022 bis 16.11.2022 statt und ist spätestens bs zum 07.11.2022 zu vereinbaren. Die Ansprechpersonen zur Anmeldung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 6. Angaben zu Losen a) Anzahl, Größe und Art der Lose Los 1 - Biotop Gelken: Flurstück 2872, Gemarkung Degerfelden, Flurstückgröße 6.216 m². Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme für die A98.4. --- Das Biotop liegt in ebener Lage. Es befinden sich mehrere grasbewachsene Erdwälle bis 2 m Höhe auf dem Gelände, die die 3 Teiche und ein kleinerer Flachtümpel mit jeweils einem Zufluss vom Waidbach, abgrenzen. Neben feuchten Bereichen mit Seggen und Schilfbewuchs, gibt es Hochstauden- Flächen mit Gehölzen wie Pappeln, Erlen und Weiden. Auch einige Einzelbäume befinden sich auf der Fläche. Die Mähflächen befinden sich vor und insbesondere auf den Erdwällen sowie der Zufahrt. Das gesamte Biotop wurde im Frühherbst 2022 optimiert, hierbei insbesondere die Überläufe und Dämme sowie die Wasserführungen und Notüberläufe. Da zum jetzigen Zeitpunkt das Ergebnis der Änderungsoptimierung nicht abschließend bekannt ist, kann es zu geringen Änderungen hinsichtlich der Einzelarbeiten kommen. --- Die Fläche liegt ca. 0,5 km nördlich der Gemeinde Degerfelden im Landkreis Lörrach. Durch ein Überfahrtsrecht ist die Zufahrt über das grasbewachsene Flurstück 2873 möglich. Eine Anbindung an den geschotterten Feldweg besteht nicht. Es ist kein Stromanschluss am Flurstück vorhanden. Notwendige Rampen oder Bretter zum Überqueren der Gräben, um mit eventuell größeren Maschinen zu einzelnen Mähflächen zu gelangen, sind nicht vorhanden. Wegen des Wassergehaltes im Boden kann die Fläche nicht mit schwerem Gerät befahren werden. Die Teiche sollen überwiegend als Amphibienlaichplatz und teilweise als Vogellebensraum dienen. Der Schilfbewuchs soll in den nächsten 4 Jahren grundsätzlich nicht gemäht werden. --- Die Funktionsfähigkeiten der Gräben als Zu- und Abfluss soll erhalten bleiben: Alle 4 Jahre sind die Böschungen der Gräben zu mähen (Bedarfsposition). --- Flächen mit jungem Erlenbewuchs sind in 10 Jahren zu verjüngen: alle 2 Jahre ist ein Abschnitt von ca. 200 m² der Weichlaubholzfläche auf den Stock zu setzen. Die Fläche mit Weichlaubholzbewuchs beträgt ca. 1.000 m². Das Schnittgut soll als Totholzhaufen am hinteren Wall entlang der Böschung verbleiben. --- Die Wiesenflächen werden extensiv gemäht. Der Zuwegungsbereich, auf 201 m², wird im Juni gemäht. Alle Wiesenflächen des Flurstücks, auf ca. 1.864 m², werden im September oder Oktober gemäht, der Zuwegungsbereich wird dabei ein zweites Mal gemäht. --- Ein Luftbild findet sich in Anlage C-04c_Karte_Los1. --- Los 2 - Tüllinger Berg: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme für die A98.4. --- Der Tüllinger Berg ist zum Großteil als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Er erhebt sich bis 460 m ü.NN. Die Flurstücke liegen teilweise im Natura 2000 Gebiet. Die kleinteilige Struktur wird geprägt durch Wiesen zum Teil mit Streuobst, sowie Hecken und Gehölze. Einige dort vorkommende Arten stehen auf der Roten Liste. --- Die Maßnahme ist ein Konglomerat aus 18 Flurstücken, verteilt auf 11 einzelne Flächen, die am Tüllinger Berg auf ca. 5 ha verteilt liegen. Die Flächengröße aller 18 Flurstücke beträgt zusammen 9.328 m². Die Flächen haben ein Gefälle von ca. 1:1,5 - 1:. 10. --- 12 Flurstücke haben eine Anbindung an einen geschotterten Feldweg. Die Flurstücke haben teilweise hohe Böschungen oder sind partiell mit Trockenmauern eingefasst. Wenige Flurstücke sind nur zu Fuß erreichbar und dabei bis ca. 50 m vom geschotterten Feldweg entfernt. --- Benjeshecken sind zu erhalten und können erhöht werden. Totholz mit einem Durchmesser über 10 cm verbleibt als Habitat für Vögel und Insekten auf den Flächen. --- Bei den auszuführenden Arbeiten handelt es sich um das Mähen der Wiesenflächen und das Schneiden der Obstbäume und anderer Gehölze, teilweise zur Verkehrssicherung, wobei bei jüngeren Obstgehölzen ein Erziehungsschnitt und bei älteren Obstgehölzen ein Entlastungsschnitt durchzuführen ist. Weiterhin ist einmalig auf einem Flurstück ein alter Zaun abzubauen und zu ordnungsgemäß zu entsorgen. --- Folgende Luftbilder befinden sich in Anlage: Fünf Luftbilder finden sich in Anlage C-04d_Karte_Los2_ Teil_A bis C-04h_Karte_Los2_ Teil_E --- Los 3 - Volkertsberg: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme für die A98.4 --- Der Volkertsberg ist ein Landschaftsschutzgebiet mit Biotopen nach § 32 Landesnaturschutzgesetz. Ungefähr 30 Flurstücke bilden ein Feuchtgebiet mit knapp 9 ha Ausmaß. In einer Talmulde auf sumpfigem Standort wachsen ausgedehnte Schilf- und Sumpfseggenriedbestände mit Hochstauden sowie vereinzelt Streuobst, Brombeeren und weitere Gehölzflächen im Randbereich. Das Feuchtgebiet ist von intensiv genutzten Wirtschaftswiesen umgeben. --- Die Flächen weisen teilweise Böschungen und Gräben mit unterschiedlichen Steigungen auf, die Wiesenflächen sind nur schwach geneigt. --- Die Maßnahme erstreckt sich über 8 Flurstücke mit insgesamt 18.376 m², die teilweise neben einander liegen. Über einen geschotterten Feldweg sind ca. 7 der Flurstücke zu erreichen. Bei Trockenheit können die 8 Flurstücke über grasbewachsene Wege maschinell angefahren werden. Durch Nässe können die Flächen nicht zu jeder Zeit bearbeitet werden. --- Bei den zu vergebenden Arbeiten handelt es sich um: - das jährliche Mähen von ca. ein Viertel der Schilfflächen, Anfang Januar bis Mitte Februar, abschnittsweise alternierend wechselnd ca. ein Viertel der Schilfröhrichtfläche, z.B. mit Balkenmäher, sodass in vier Jahren die gesamte Schilffläche komplett einmal gemäht wurde. - das Mähen der teilweise sumpfigen Gräben, um das Indische Springkraut zurückzudrängen, im Herbst, z.B. mit Freischneider - das Schneiden der Gehölze alle 2-4 Jahre Erziehungs- oder Entlastungsschnitt - an allen Flurstücken mit Baumbestand ist alle 2 Jahre im zeitigen Frühjahr liegendes Totholz aufzunehmen und abzufahren --- Ein Luftbild findet sich in Anlage C-04i_Karte_Los3. --- Los 4 - Hunzelweiher: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme für die A98.4. --- Der Hunzelweiher liegt im Naturpark Südschwarzwald auf Gemarkung Nordschwaben der Gemeinde Rheinfelden. Die Gegend ist landwirtschaftlich und teilweise durch Verkarstungserscheinungen geprägt. --- Der Teich befindet sich südöstlich der Gemeinde Nordschwaben. Er wurde ursprünglich als Fischteich angelegt und mit einem Damm und Mönch vor dem Abfließen gesichert. Die Fläche ist teilweise eingezäunt. Der Schlüssel fürs Tor ist beim zuständigen Revierleiter, Herrn Schellein, erhältlich. --- Ein Teil eines geschützten Feuchtgebietes ragt in die Fläche hinein. Dabei handelt es sich um ein feuchtes Tal mit Feuchtgebüsch, einzelnen Weidenbüschen, hochstaudenreichen Seggenrieden, Waldsimsensumpf, Verlandungsbereichen mit Schilf, Igelkolben und mehreren Sickerquellen. --- Sämtliche Pflegearbeiten sind bis Ende Januar, aufgrund der Brutzeiten des Zwergtauchers, abzuschließen. --- Die Fläche ist nur über das angrenzende grasbewachsene Flurstück zu erreichen. Die Erlaubnis zum Betreten hat der Auftragnehmer selbst einzuholen. Für Schäden an Nachbargrundstücken haftet der Auftragnehmer. Bei Nässe kann die Fläche nicht mit Kraftfahrzeugen, wie PKW oder Traktoren, angefahren werden. Die Distanz vom nördlich gelegenen geschotterten Weg zur Fläche beträgt ca. 90 lfm. -- Der Abtransport des Schnittgutes darf nur bei Frost oder trockener Witterung über die angrenzenden Wiesen erfolgen. --- Bei den zu vergebenden Arbeiten handelt es sich um: - Gehölzschneidearbeiten an der luftseitigen Böschung des Dammes, vorwiegend außerhalb des Zaunes, einmalig in 4 Jahren. Dabei handelt es sich vorwiegend um Weiden und Erlen, die einmalig in 4 Jahren auf den Stock zu setzen sind. Diese Fläche ist ca. 981 m² groß. Das anfallende Schnittgut beträgt ca. 5-10 m³. - Mähen der vorwiegend grasbewachsenen Dammkrone und der seitlichen Uferstreifen Diese Fläche ist 680 m² groß. - Zurückdrängen der Brombeere aus den Mähflächen beidseitig des Weihers, auf jeweils ca. 10 m². - Anfallendes Material ist jeweils von der Auftragsfläche zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen. --- Ein Luftbild findet sich in Anlage C-04j_Karte_Los4. b) Angebote für Lose Angebote sind möglich für alle Lose c) Vergabe von Losen Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 4. 7. Zulassung von Nebenangeboten Nein. 8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Beginn des Leistungszeitraumes: am 01.01.2023 Ende des Leistungszeitraumes ohne Verlängerungsoption: am 31.12.2023 Ende des Leistungszeitraumes mit Verlängerungsoption: am 31.12.2026 --- Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2026. ohne dass es einer Kündigung bedarf. --- Die AN beginnt die Arbeitsausführung zum vereinbarten Termin, nachdem sie von der AG in den Arbeitsort eingewiesen wurde. Die AN informiert mittels einer Fertigstellungsanzeige die AG über den (Teil-)Abschluss der Arbeiten. Rechtzeitig, spätestens 7 Kalendertage vor dem Abschluss der Tätigkeiten, hat die AN die AG zu informieren. Angemessene Fristverlängerungen der AN sind in Textform möglich, wenn die AN in der ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeiten aus Gründen, die die AN nicht zu vertreten hat (z.B. Witterung, höhere Gewalt), behindert war. 10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B) - - - Aus Gründen der limitierten Zeichenverfügbarkeit einzelner Felder auf der VergabePlattform, werden nachfolgend Informationen zu den einzureichenden Unterlagen aufgelistet: --- Mit dem Angebot sind einzureichen: - Angebotsschreiben (Anlage B-01) - Preisblatt/ Leistungsverzeichnis des jeweiligen gebotenen Loses 1 bis 4 (Anlage B-02 Los 1 bis 4) - Bieterauskunft und Eignungskriterien (Anlage B-03) - Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlage B-04) - Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05) -sofern zutreffend- - Nachweis der Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem jeweiligen Berufsregisters - betrifft Einzelunternehmen- - Nachweis der Betriebs-Haftpflichtversicherung --- Erst auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin sind einzureichen: - Erklärung zu Unterauftragnehmern (Anlage B-06, Seite 1) und Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern (Anlage B-06, Seite 2) - Erklärung zur Eignungsleihe (Anlage B-06, Seite 3) und Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Anlage B-06, Seite 4) - Bieterauskunft und Eignungskriterien zzgl. Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe --- ---Die Nichtvorlage von geforderten Eigenerklärungen oder Nachweisen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.---. 11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen Internet: http.:www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=483348&criteriaId=27151. 12. Zuschlagskriterien Als Zuschlagskriterium wird der Gesamtpreis zu 100 % gemäß Preisblatt/ Leistungsverzeichnis des jeweiligen Loses 1 bis 4 bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor. 14. Sonstige Angaben Alle sonstigen anfallenden Kosten, wie Kraftstoffkosten, Fahrtkosten, Deponiekosten, Gemeinkosten, Wagniskosten, Verwaltungskosten etc. sind im Angebotspreis enthalten und inbegriffen. Mit dem Angebot sind alle weiteren anfallenden Kosten abgegolten. --- Alle Nebenarbeiten, wie vor- und nachbereitende Arbeiten sowie die Rechnungsstellung sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Es erfolgt keine gesonderte Vergütung. --- Die geltenden geheimhaltungsrelevanten Vorschriften und die Vorgaben im Informationsblatt - Meldung und Erkennung von IT-sicherheitsrelevanten Vorfällen und Datenschutzvorfällen (Anlage C-06) sind einzuhalten. Äußerungen jeder Art, insbesondere Berichte, Empfehlungen und Pressemitteilungen oder Teile davon, die sich auf den Vertrag und die Auftraggeberin beziehen, darf die Auftragnehmerin nur nach ausdrücklicher vorheriger schriftlich erteilter Einwilligung der Auftraggeberin Dritten zur Verfügung stellen. Diese Verpflichtungen gelten nach der Beendigung des Vertrages fort. Die Auftragnehmerin hat ihr Personal zur Verschwiegenheit zu verpflichten und die Einhaltung dieser Pflicht sicherzustellen. --- Soweit die Auftragnehmerin in Ausführung der vertraglichen Leistungspflichten personenbezogene Daten erlangt, ist sie verpflichtet, die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der anwendbaren Datenschutzgesetze der Länder zu beachten. --- Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitgliedes sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag lentstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. --- Teilnehmerfragen: Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (Internet: http.:www.evergabe-online. de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 18.11.2022 12:00 Uhr zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. --- Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. --- Jegliche Änderungen und Ergänzungen in den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss die Änderung zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Angebot beigefügt werden. Für das Angebot ist das jeweilige Preisblatt/ LV je Los 1 bis 4 (Anlage B-02 Los 1 bis Los 4) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Preisblatt/ LV führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Vorgaben aus dem Mindestlohnbzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Den der Angebotskalkulation zugrunde gelegten Tariflohn haben die Bieter im Vordruck „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) einzutragen. --- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. --- Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diese Unternehmen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter Internet: http.:www.bundesimmobilien.de /datenschutz hinzuweisen. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. --- Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. --- Vom Bieter ist das Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) auszufüllen, das für eine erste Prüfung herangezogen wird. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden. --- Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich. Der Bieter ist bis zum 30.12.2022 an sein Angebot gebunden. Wird der Zuschlag rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, kommt der Vertrag zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des bezuschlagten Angebots rechtskräftig zustande; eine eventuelle spätere urkundliche Unterzeichnung eines Vertragsdokumentes hat nur deklaratorischen Charakter. --- Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an das e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899-610-1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr, Freitag 08:00 - 14:00 Uhr | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 168051 vom 23.10.2022 |