Titel | Vermessungstechnische Projektbegleitung | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Autobahn GmbH des Bundes NL Südwest Augsburger Straße 748 70329 Stuttgart | |
Ausführungsort | DE-71292 Friolzheim | |
Frist | 22.11.2022 | |
Vergabeunterlagen | vergabe.autobahn.de/…/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-183daec6749-3529052043642f3e | |
TED Nr. | 588224-2022 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest Augsburger Straße 748 70329 Stuttgart Telefon: +49 71134250-0 E-Mail: mailto: vergabe.suedwest@autobahn.de Internet: www.autobahn.de I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: vergabe.autobahn.de I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung von Bundesautobahnen Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: A 8 Enztalquerung vermessungstechnische Projektbegleitung Referenznummer der Bekanntmachung: A.03781.00.317 II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Vermessungstechnische Projektbegleitung II.1.5) Geschätzter Gesamtwert II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE12B Hauptort der Ausführung: Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest Augsburger Straße 748 70329 Stuttgart Deutschland II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Autobahn A8 zwischen den Anschlussstellen Pforzheim- Süd und Pforzheim Nord ist auf Grund der beengten Fahrbahnen das letzte Nadelöhr zwischen Karlsruhe und Stuttgart. Der bestehende Fahrbahnquerschnitt in diesem Bereich mit nur 2 Fahrspuren pro Fahrtrichtung ist dem Verkehr nicht mehr gewachsen. Dies verursacht täglich in beiden Richtungen Rückstaus. Die Anwohner in unmittelbarer Nähe der A8 sind dabei einer enormen Lärmbelastung ausgesetzt. Auf Grund der unmittelbaren Lage der Trinkwasserversorgung der Stadt Pforzheim und der Gemeinde Niefern zu dem an der A 8 liegenden Wasserschutzgebiet werden bauliche Vorkehrungen getroffen, dass es nicht zu Belastungen und Gefährdungen des dortigen Grundwassers kommt. Die Anschlussstelle Pforzheim-Ost im Enztal entspricht außerdem aufgrund der räumlichen Zwänge nicht den aktuellen Anforderungen und muss hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Sicherheit verbessert werden. Das Land Baden-Württemberg setzt daher im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland den 6-streifigen Ausbau der A8 zwischen der AS (Anschlussstelle) Pforzheim/Süd (Nr.45b) und der AS Pforzheim/Nord (Nr.44) um. Hierfür wurde der Planfeststellungsbeschluss (Az.: 24-0513.2 (A75b/A8) erwirkt. Der Planfeststellungsbeschluss zu dieser Maßnahme erging im November 2014. Das Bauwerk BW 7118 720 - Grünbrücke "Wurmberg" bei Niefern-Öschelbronn stellt eine Wiedervernetzungsmassnahme dar, die nicht im Planfeststellungsbeschluss für den 6-streifigen Ausbau der BAB A8 behandelt ist. Für diese Maßnahme wurde das Baurecht gesondert erwirkt. Die Baumaßnahme umfasst den sechsstreifigen Ausbau der A8 auf einer Länge von 4,772 km im Bereich von Betr.-km 237+327,830 südlich der Querung der K4500 bis Betr.-km 242+100 östlich der AS Pforzheim/Nord. Des Weiteren ist der Umbau der AS Pforzheim/Ost mit einem vierstreifigen Ausbau der B 10 im unmittelbaren Knotenpunktsbereich mit der A8 vorgesehen. Westlich der bestehenden Tank- und Rastanlage Pforzheim wird der bestehende Parkplatz mit WC (PWCAnlage) moderat erweitert und ausgebaut. Die Ortsstraßen Nieferner Straße /Am Enzberg und Hörnleweg sowie das vorhandene Wirtschaftswegenetz wird der neuen Trassenführung und dem geänderten Querschnitt der A 8 angepasst. Im Zuge der Ausbaustrecke werden die Enz, die B 10, die Bahnstrecke PforzheimMühlacker, die Kreisstraßen K 4500, K 9808, K 9807, zwei Ortsstraßen und ein Wirtschaftsweg gekreuzt. Die heutigen Über- bzw. Unterführungen müssen abgebrochen und durch Neubauten ersetzt werden, die den topografischen Verhältnissen sowie der neuen Gradiente, Achse und Fahrbahnbreite angepasst sind. Wegen der autobahnnahen Wohnbebauungen sind umfangreiche Lärmschutzeinrichtungen vorgesehen. Neben Lärmschutzwänden und -wällen, ist von Betr.-km 240+400 bis 240+780 eine 380 m lange Lärmschutzeinhausung geplant. Am Karlsruher Hang sind in den Einschnittsbereichen konstruktive Böschungssicherungen bzw. Stützbauwerke erforderlich. Die auszuführenden Bauleistungen werden von verschiedenen Auftragnehmern durchgeführt. Folgende zeitgleich laufende Arbeiten werden während der Baumaßnahme für das Hauptlos durchgeführt: • Los 1 - Verkehrssicherung • Los 2 - Endgültige Markierung • Los 3 - Schutzeinrichtungen Endzustand • Los 4 - Lärmschutzwände • Los 5 - Grünbrücke Hagenschieß • Los 6 - BW 7018 694 TBW 3 - K 9808/ K 4573 Eutingen - Niefern über die A8 bei Pforzheim. • Los 7 - LSA an Anschlusstelle Pforzheim- Ost • Los 8 - Betriebstechnische Ausstattung Lärmschutzeinhausung • Los 9 - VKZ- Brücken und wegweisende Beschilderung • Los 10 - Leitungsbauarbeiten verschiedener Leitungsträger • Los 11 - PWC Gebäude Für die Gesamtbaumaßnahme sind Herstellkosten i.H.v. ca. 305 Mio. € angesetzt. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.01.2023 Ende: 31.12.2026 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Angaben zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (Ausschlusskriterium) - Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden, E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB]. - Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB], - dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB], - dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB], - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]. Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Erklärungen gem. § 45 (4) Nrn. 1 und 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen. Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§ 45 Abs. 2 VgV]. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personen und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) wird als Mindeststandard gefordert. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe Teilnahmeunterlagen). Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3 Geschäftsjahren einen durchschnittlichen Jährlichen Gesamtumsatz in Höhe von 5,0 Mio. €, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: § 46 (3) 2 VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert. § 46 (3) Nr. 10 VgV: Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert. 1. Allgemeine Voraussetzungen - Die Vermessungsleistungen sind verantwortlich von einem Vermessungsingenieur (Dipl.-Ing. TU/FH oder vergleichbar) durchzuführen, der über eine entsprechende Eignung gemäß den Mindestanforderungen unter 2. sowie zusätzlichen Anforderungen nach Aufgabenprofil unter 3. verfügt. - Für die örtliche Begleitung und Überwachung der vom AN für die Bauabrechnung durchzuführenden Vermessungen ist eine Fachkraft mit vermessungstechnischer Ausbildung (Mindestanforderung Vermessungstechniker oder vergleichbar) einzusetzen, die über eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung in der Bauvermessung vergleichbarer Baumaßnahmen verfügt. Fachkenntnisse und Berufserfahrung der einzusetzenden Fachkräfte sind dem AG nachzuweisen. - Die Ausführung der Vermessungstechnischen Projektbegleitung ist jeweils mit 2°Werktagen Vorlauf beim VPB durch den AN Hauptlos und AN Fachlosen in Abstimmung mit AG abzurufen. • Bestätigung der Einsatzbereitschaft vor Ort spätestens 48 Stunden nach Abruf. - Werden AN eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete Person als Ansprechpartner vor Ort sein. 2. Mindestanforderungen nach Aufgabenprofil - Bau- und Erhaltungsmaßnahmen Fahrbahn mit geringem Umfang (zwischen 2 AS); ohne Tunnel (geschlossene Länge ab 80 m); ohne große Brücken (lichte Weite größer 10 m) • 2-facher Nachweis über Erstellung und Ausgleichung eines Festpunktfeldes hoher Genauigkeit mit einer Mindestausdehnung von 3 km; • Mehrjährige Erfahrung (min. 3 Jahre) als vermessungstechnischer Projektleiter (Truppführer) im Straßen- und Tiefbau; • Nachweis, dass die zur Verfügung stehenden Instrumente die geforderten Genauigkeiten gemäß DIN 18710-1 erfüllen; 3. Zusätzliche Anforderungen nach Aufgabenprofil - Bau- und Erhaltungsmaßnahmen Fahrbahn größeren Umfanges (mehr als 2 AS); ohne Tunnel (geschlossene Länge ab 80 m); ohne große Brücken (lichte Weite größer 10 m) • 2-facher Nachweis über Erfahrung in der vermessungstechnischen Betreuung von Fahrbahnen mit mehrstreifigem Richtungsverkehr; Ausdehnung min. 3 km entlang der Fahrbahnachse; • Benennung einer weiteren Person mit entsprechender Eignung die den Hauptverantwortlichen vertreten kann; • Erfahrung in der Auswertung kinematischer Messverfahren; - Bau- und Erhaltungsmaßnahmen von Ingenieurbauwerken • 1-facher Nachweis über Erfahrung mit Ingenieurbauwerken vergleichbarer Art und einem Gesamtbauvolumen von min. 20 Mio. €. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu § 46 (3) 2 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen bestimmten Mindeststandards genügt (sieheTeilnahmeunterlagen). III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Beruf angeben: : Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV. Nachweis des besonderen Berufstandes und der Qualifikation als "Ingenieur" gem. §§ 44,75 Abs. 2 VgV III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB sind im Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" soweit keine EEE abgegeben wird, mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.5) Angaben zur Verhandlung IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 22.11.2022 Ortszeit: 11:00 IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 13.01.2023 IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 22.11.2022 Ortszeit: 11:00 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert Die Zahlung erfolgt elektronisch VI.3) Zusätzliche Angaben Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Unterlagen zu verwenden. Die Unterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Bei elektronischem Angebot mit Signatur ist das Angebot wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (Internet: vergabe.autobahn.de und Internet: bietercockpit.de) einzureichen. Das Angebotist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln des Angebotes zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Unterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Für die Bieterauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot zwingend einzureichen: - Angebot - Eigenerklärung zur Eignung inkl. der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen: Versicherungsnachweis als gesonderte Anlage, Eigenerklärung über den Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Eigenerklärung zu erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen). Eintragung in Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu §§ 123 bis 125 GWB. Erklärung zur technischen Ausstattung des Unternehmens. Angaben zu Personen mit Funktion, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung. Studiennachweise und sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeit zu den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen und Führungskräften als gesonderte Anlage. - Vertragsbedingungen - Eigenerklärung nach Art.5k VO(EU) Nr.833-2014 - Leistungsverzeichnis Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag, soweit zutreffend, einzureichen: - Erklärung Bewerbergemeinschaft - EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer - Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe) Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen: - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe - Projektverantwortliche des AN VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes Villemombler Straße 76 Bonn 53123 Deutschland Telefon: +49 22894990 E-Mail: mailto: vk@bundeskartellamt.bund.de Fax: +49 2289499163 VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Autobahn GmbH des Bundes Heidestraße 15 Berlin 10557 Deutschland Telefon: +49 30640960 E-Mail: mailto: recht@autobahn.de Fax: +49 30403680811 Internet-Adresse: Internet: www.autobahn.de VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Autobahn GmbH des Bundes Heidestraße 15 Berlin 10557 Deutschland Telefon: +49 30640960 E-Mail: mailto: recht@autobahn.de Fax: +49 30403680811 Internet-Adresse: Internet: www.autobahn.de VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 20.10.2022 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 168132 vom 27.10.2022 |