Titel | Durchführung von faunistischer und floristischer Kartierung | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Fulda Schillerstraße 8 36043 Fulda | |
Ausführungsort | DE-36166 Haunetal | |
Frist | 20.04.2022 | |
Vergabeunterlagen | vergabe.hessen.de/…/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17f73c225bc-7c0875e817721a6d | |
TED Nr. | 143150-2022 | |
Beschreibung | Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Fulda Schillerstraße 8 36043 Fulda Telefon: +49 561/7667-424 Fax: +49 561/7667-151
E-Mail: mailto: christian.richter@mobil.hessen.de Internet: vergabe.hessen.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Kassel Leuschnerstraße 73 Kassel 34134 Deutschland Kontaktstelle(n): Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Kassel; Dezernat Q 4.2, Hr. Richter Telefon: +49 561/7667-424 E-Mail: mailto: christian.richter@mobil.hessen.de Fax: +49 561/7667-151 NUTS-Code: DE731 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: Internet: vergabe.hessen.de Adresse des Beschafferprofils: Internet: vergabe.hessen.de Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: vergabe.hessen.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Straßenbau
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: B 83 OU Rotenburg / Lispenhausen; LBP und Floristische und Faunistische Kartierung Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0459-2022-0037
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Faunistische / Floristische Kartierung, ASB, LBP
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE733
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Im Zuge der Neubauplanung der B83 Ortsumgehung Rotenburg / Lispenhausen werden Leistungen der Landespflege im Rahmen dieser Dienstleistungsanfrage angefragt. Für das genannte Vorhaben sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen: - LBP - Floristische Kartierung - Faunistische Kartierung - ASB Leistungszeitraum, Fristen: Ausführungsbeginn: 02.01.2023 Spätester Ausführungsbeginn: 5 Werktage nach Zuschlagserteilung Ausführungsende: 17.05.2024 Weitere Zwischentermine ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Qualifikation und Erfahrung des mit der Auftragsausführung betrauten Personals / Gewichtung: 60,00 Preis - Gewichtung: 40,00
II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.: 166.000,00 EUR
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 02.01.2023 Ende: 17.05.2024 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Anzahl der Bewerber: 3 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Kriterium (§46 (3) Nr.1 VgV): Ausführung von Leistungen in den letzten 8 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bei der Wertung des Kriteriums wird der folgende Aufgabenbereich berücksichtigt: - LBP Zur Bewertung werden die vergleichbaren Leistungen herangezogen, die in diesem Aufgabenbereich in den letzten 8 Jahren von der sich bewerbenden Organisationseinheit bearbeitet wurden. Die Bewertung erfolgt anhand der vom Bewerber in der ''Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)'' benannten Referenzprojekte. Die vorgenannten Kriterien werden jeweils mit einer Punktzahl zwischen 5 und 0 Punkten wie folgt bewertet: - 5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt, - 0 Punkte: Kein Referenzprojekt erfüllt die Mindestanforderungen im Kriterium. Der Mindeststandard wird somit nicht erfüllt, der Teilnahmeantrag wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die Zwischenwerte, Spanne zwischen größer 0 Punkte und kleiner 5 Punkten, ergeben sich aus folgenden Bedingungen: - Anzahl der wertbaren Referenzprojekte, die den Mindestanforderungen entsprechen. (Die Anzahl der Referenzprojekte, die vom Bewerber maximal einzureichen sind, sind im Vordruck ''Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)'' vorgegeben.) und insbesondere auf - Übereinstimmung der wertbaren Referenzobjekte hinsichtlich Inhalt und Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung anhand der im Vordruck ''Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)'' zu machenden Angaben. Bewertet werden hierbei die über die Mindestanforderungen hinausgehenden Angaben. Hinweis: Besteht ein Kriterium aus mehreren Unterkriterien, werden die Unterkriterien jeweils mit einer Punktzahl zwischen 5 und 0 Punkten analog dem vorstehenden Bewertungsschema bewertet. Wichtung: Kriterium (§ 46 (3) Nr. 1 VgV); 100% entfallen auf den Aufgabenbereich LBP
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: § 123 (1) GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). § 123 (4) GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 (1) Nr.2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: - § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV: Berufshaftpflichtversicherung Folgender Versicherungsschutz wird gefordert: - 1,5 Mio. € für Personenschäden und - 1,5 Mio. € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) Bei Leistungen für UBB/ÖBB müssen Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz gleichermaßen abgedeckt sein. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z.B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird. Bei einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Gemeinschaft gesondert zu erbringen. - § 45 Abs. 2 VgV: Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III1.2) wird als Mindeststandard gefordert. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III.1.2) wird als Mindeststandard gefordert.
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Zur Beurteilung der Eignung sind folgende Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen. - § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 8 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Für die folgenden Aufgabenbereiche: - LBP - Faunistische Kartierung Avifauna - Faunistische Kartierung Fledermaus.. sind vom Bewerber Referenzprojekte zu benennen. - § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß den Teilnahmeunterlagen bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV durch gesonderte Anlagen genauer zu beschreiben. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmern (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Mindeststandard zu § 46 (3) 1 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: - Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt aus dem Aufgabenbereich LBP, das in den letzten 8 Jahren erbracht wurde. - Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt aus dem Aufgabenbereich Faunistische Kartierung, Avifauna, das in den letzten 8 Jahren erbracht wurde. - Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt aus dem Aufgabenbereich Faunistische Kartierung, Fledermaus, das in den letzten 8 Jahren erbracht wurde. - Die Referenzprojekte aus den Aufgabenbereichen LBP, Faunistische Kartierung, Avifauna und Faunistische Kartierung, Fledermaus müssen jeweils bestimmten Mindestanforderungen gemäß dem Vordruck ''Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)'' genügen.
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Vertragsstrafenregelung für:
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5) Angaben zur Verhandlung Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 20.04.2022 Ortszeit: 10:30
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch
IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 02.01.2023
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3) Zusätzliche Angaben Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z.B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit dem Teilnahmeantrag immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen. Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen für den Teilnahmeantrag sind zu verwenden. Der Auftraggeber stellt den Bewerbern kostenfrei die Unterlagen für den Teilnahmeantrag zur Verfügung, welche der Auftragsbekanntmachung in digitaler Form angehängt sind. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen. Das elektronische Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der zur Verfügung gestellten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 Darmstadt 64283 Deutschland Telefon: +49 6151/125816 Fax: +49 6151/126834
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Wilhelmstraße 10 Wiesbaden 65185 Deutschland Telefon: +49 611366-0 E-Mail: mailto: post@mobil.hessen.de Fax: +49 611366-3435 Internet-Adresse: Internet: mobil.hessen.de
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 15.03.2022 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 163418 vom 21.03.2022 |