Titel | Hydrogeologische Baubegleitung zwischen der AS Neunkirchen Oberstadt und dem Autobahnkreuz Neunkirchen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung West Außenstelle Darmstadt Hilpertstraße 31 64295 Darmstadt | |
Ausführungsort | DE-66538 Neunkirchen | |
Frist | 22.11.2023 | |
Vergabeunterlagen | vergabe.autobahn.de/…/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18a035439e2-7c752bf5ee54793d | |
TED Nr. | 630666-2023 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Autobahn GmbH des Bundes Bahnhofsplatz 1 56410 Montabaur E-Mail: Vergabe.west-nk@autobahn.de Internet: www.autobahn.de I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: vergabe.autobahn.de I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung von Bundesautobahnen Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Hydrogeologische Baubegleitung Referenznummer der Bekanntmachung: 05-23- 2893 II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Hydrogeologische Baubegleitung zwischen der AS Neunkirchen Oberstadt und dem Autobahnkreuz Neunkirchen von km 0+000 - 0+900. II.1.5) Geschätzter Gesamtwert II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEC03 Hauptort der Ausführung: 66538 Neunkirchen II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Hydrogeologische Baubegleitung zwischen der AS Neunkirchen Oberstadt und dem Autobahnkreuz Neunkirchen von km 0+000 - 0+900. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 02.04.2024 Ende: 30.12.2027 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: - Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden, E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB]. - Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB], - dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB], - dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB], - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Erklärungen gem. § 45 (4) Nrn. 1 und 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in der Eigenerklärung zur Eignung vorzunehmen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: § 45 (4) Nr. 2 VgV Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personen und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) wird als Mindeststandard gefordert. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe Eigenerklärung zur Eignung). III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Benennung von mindestens einer vergleichbaren, abgeschlossenen Referenz aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre ab Veröffentlichungsdatum des Vergabeverfahrens. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Berufliche Fähigkeit der Person: Hydrogeologe (Hauptbearbeiter und Stellvertreter) Als Nachweis der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des "Hydrogeologen" sind die Berufliche Qualifikation, Berufserfahrung sowie geeignete Referenzen vorzulegen. Der Erbringungszeitraum der benannten Referenzen darf nicht älter als 7 Jahre sein (ab September 2016 ff). Der "Hydrogeologe" hat mindestens über die folgende Qualifikation zu verfügen (Mindeststandard): - Nachweis über ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium im Bereich Hydrogeologie, Geologie oder Bauingenieurwesen -Berufliche Spezialisierung Hydrogeologie Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung (Darstellung anhand eine Projektlebenslaufes) § 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.5) Angaben zur Verhandlung IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 22.11.2023 Ortszeit: 10:00 IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09.02.2024 IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 22.11.2023 Ortszeit: 10:00 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen VI.3) Zusätzliche Angaben Fragen an die Vergabestelle sind über die Vergabeplattform zu stellen. Voraussetzung für eine Beantwortung ist die rechtzeitige Einreichung der Fragen, spätestens bis zum 13.11.23. Später eingegangene Fragen werden vom Grundsatz her nicht mehr beantwortet. Anfragen, die auf anderem Weg als über die Vergabeplattform übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Der Bieter ist bis zum 09.02.24 an sein Angebot gebunden. Wird der Zuschlag rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, kommt der Vertrag zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des bezuschlagten Angebots rechtskräftig zustande. Eine Angebotsabgabe per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots von dem Verfahren. Der Bieter hat für jeden zu beauftragenden Unterauftragnehmer die "Eigenerklärung zur Eignung" mit Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen vorzulegen. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes Villemombler Straße 76 Bonn 53123 Deutschland Telefon: +49 22894990 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Fax: +49 2289499163 VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Autobahn GmbH des Bundes Heidestraße 15 Berlin 10557 Deutschland Telefon: +49 30640960 E-Mail: recht@autobahn.de Fax: +49 30403680811 Internet: www.autobahn.de VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Autobahn GmbH des Bundes Heidestraße 15 Berlin 10557 Deutschland Telefon: +49 30640960 E-Mail: recht@autobahn.de Fax: +49 30403680811 Internet: www.autobahn.de VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 13.10.2023 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 175355 vom 20.10.2023 |