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Titel
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Vermessungsleistungen zur Überprüfung der Überschwemmungsgebiete im Einzugsgebiet der Pinnau, Krückau, Stör und Trave
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH)
Küterstraße 30
24103 Kiel
AusführungsortDE-24103 Kiel
Frist27.11.2023
Vergabeunterlagenwww.e-vergabe-sh.de/…/bekanntmachungen/
TED Nr.642844-2023
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

Küterstraße 30

24103 Kiel

Telefon: +49 431/599-1660


E-Mail: mailto: corinna.witt@gmsh.de

Internet: www.gmsh.de


I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben


I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:Internet: www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Vermessungsleistungen zur Überprüfung der Überschwemmungsgebiete im Einzugsgebiet der Pinnau, Krückau, Stör und Trave


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71353200 Vermessungsdienste


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Die in den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten nach Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) § 74 Abs. 2 WHG definierten Gebiete an den Fließgewässern, in denen ein Hochwasserereignis einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, gelten bis zu ihrer Festsetzung als vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet (§ 74 Abs. 5 LWG). Gemäß WHG § 76 Abs. 1 und 2 i. V. m. dem Landeswassergesetz (LWG) Schleswig-Holstein § 74 sind Überschwemmungsgebiete (ÜSG) nach den landesrechtlichen Bestimmungen (WHG i. d. F. vom 01.07.2009) festzusetzen. Vor diesem Hintergrund, sowie der zwischenzeitlich abgelaufenen Hochwasserereignisse soll eine Überprüfung der Überschwemmungsgebiete im Einzugsgebiet der Pinnau, Krückau, Stör und Trave auf aktualisierten Datengrundlagen erfolgen. Wesentliche Ergebnisse aktueller Vermessungen sollen flächige und bauliche Daten zu den Gewässern, den Talräumen der Gewässer, den Deichen und den Vorländern sowie bedarfsweise an einigen Querbauwerken an den Gewässern sein.


II.1.5) Geschätzter Gesamtwert


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja Angebote sind möglich für alle Lose


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Vermessungsleistungen zur Überprüfung der Überschwemmungsgebiete im Einzugsgebiet der Pinnau Los-Nr.: 1


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71353200 Vermessungsdienste


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEF0 Hauptort der Ausführung: Schleswig-Holstein


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Vermessungsleistungen zur Überprüfung der Überschwemmungsgebiete im Einzugsgebiet der Pinnau Grundlage des Hochwasserrisikomanagements in Schleswig-Holstein ist die Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrichtlinie - HWRL 26. November 2007). Ziel dieser Richtlinie ist die Verringerung hochwasserbedingter nachteiliger Folgen auf die über die HWRL definierten Schutzgüter. Wesentliche Grundlage der Bewertung der Folgen sind die Nachweise über die Veränderungen in den Hochwasserrisikogebieten, dargestellt in den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten. Die behördenverbindlichen Hochwasserrisikomanagementpläne enthalten umzusetzende Maßnahmenempfehlungen in den Flussgebietseinheiten (FGE). Dazu gehören Änderungen von Flächennutzungen oder Objekten in den Hochwasser-Risikogebieten oder der Landnutzung im FGE-Einzugsgebiet, sowie wasserwirtschaftliche oder wasserbauliche Maßnahmen. Die in den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten nach Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) § 74 Abs. 2 WHG definierten Gebiete an den Fließgewässern, in denen ein Hochwasserereignis einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, gelten bis zu ihrer Festsetzung als vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet (§ 74 Abs. 5 LWG). Gemäß WHG § 76 Abs. 1 und 2 i. V. m. dem Landeswassergesetz (LWG) Schleswig-Holstein § 74 sind Überschwemmungsgebiete (ÜSG) nach den landesrechtlichen Bestimmungen (WHG i. d. F. vom 01.07.2009) festzusetzen. Vor diesem Hintergrund, sowie der zwischenzeitlich abgelaufenen Hochwasserereignisse soll eine Überprüfung des Überschwemmungsgebietes im Einzugsgebiet der Pinnau auf aktualisierten Datengrundlagen erfolgen. Wesentliche Ergebnisse aktueller Vermessungen sollen flächige und bauliche Daten zu den Gewässern, den Talräumen der Gewässer, den Deichen und den Vorländern sowie bedarfsweise an einigen Querbauwerken an den Gewässern sein.


II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Qualität des Angebotes / Gewichtung: 30 Qualitätskriterium - Name: Projektzeitplan / Gewichtung: 20 Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation / Gewichtung: 20 Preis - Gewichtung: 30


II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 15.03.2024 Ende: 30.11.2024 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein


II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Vermessungsleistungen zur Überprüfung der Überschwemmungsgebiete im Einzugsgebiet der Krückau Los-Nr.: 2


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71353200 Vermessungsdienste


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEF0 Hauptort der Ausführung: Schleswig-Holstein


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Vermessungsleistungen zur Überprüfung der Überschwemmungsgebiete im Einzugsgebiet der Krückau Grundlage des Hochwasserrisikomanagements in Schleswig-Holstein ist die Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrichtlinie - HWRL 26. November 2007). Ziel dieser Richtlinie ist die Verringerung hochwasserbedingter nachteiliger Folgen auf die über die HWRL definierten Schutzgüter. Wesentliche Grundlage der Bewertung der Folgen sind die Nachweise über die Veränderungen in den Hochwasserrisikogebieten, dargestellt in den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten. Die behördenverbindlichen Hochwasserrisikomanagementpläne enthalten umzusetzende Maßnahmenempfehlungen in den Flussgebietseinheiten (FGE). Dazu gehören Änderungen von Flächennutzungen oder Objekten in den Hochwasser-Risikogebieten oder der Landnutzung im FGE-Einzugsgebiet, sowie wasserwirtschaftliche oder wasserbauliche Maßnahmen. Die in den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten nach Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) § 74 Abs. 2 WHG definierten Gebiete an den Fließgewässern, in denen ein Hochwasserereignis einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, gelten bis zu ihrer Festsetzung als vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet (§ 74 Abs. 5 LWG). Gemäß WHG § 76 Abs. 1 und 2 i. V. m. dem Landeswassergesetz (LWG) Schleswig-Holstein § 74 sind Überschwemmungsgebiete (ÜSG) nach den landesrechtlichen Bestimmungen (WHG i. d. F. vom 01.07.2009) festzusetzen. Vor diesem Hintergrund, sowie der zwischenzeitlich abgelaufenen Hochwasserereignisse soll eine Überprüfung des Überschwemmungsgebietes im Einzugsgebiet der Krückau auf aktualisierten Datengrundlagen erfolgen. Wesentliche Ergebnisse aktueller Vermessungen sollen flächige und bauliche Daten zu den Gewässern, den Talräumen der Gewässer, den Deichen und den Vorländern sowie bedarfsweise an einigen Querbauwerken an den Gewässern sein.


II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Qualität des Angebotes / Gewichtung: 30 Qualitätskriterium - Name: Projektzeitplan / Gewichtung: 20 Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation / Gewichtung: 20 Preis - Gewichtung: 30


II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 15.03.2024 Ende: 30.11.2024 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein


II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Vermessungsleistungen zur Überprüfung der Überschwemmungsgebiete im Einzugsgebiet der Stör Los-Nr.: 3


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71353200 Vermessungsdienste


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEF0 Hauptort der Ausführung: Schleswig-Holstein


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Vermessungsleistungen zur Überprüfung der Überschwemmungsgebiete im Einzugsgebiet der Stör Grundlage des Hochwasserrisikomanagements in Schleswig-Holstein ist die Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrichtlinie - HWRL 26. November 2007). Ziel dieser Richtlinie ist die Verringerung hochwasserbedingter nachteiliger Folgen auf die über die HWRL definierten Schutzgüter. Wesentliche Grundlage der Bewertung der Folgen sind die Nachweise über die Veränderungen in den Hochwasserrisikogebieten, dargestellt in den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten. Die behördenverbindlichen Hochwasserrisikomanagementpläne enthalten umzusetzende Maßnahmenempfehlungen in den Flussgebietseinheiten (FGE). Dazu gehören Änderungen von Flächennutzungen oder Objekten in den Hochwasser-Risikogebieten oder der Landnutzung im FGE-Einzugsgebiet, sowie wasserwirtschaftliche oder wasserbauliche Maßnahmen. Die in den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten nach Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) § 74 Abs. 2 WHG definierten Gebiete an den Fließgewässern, in denen ein Hochwasserereignis einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, gelten bis zu ihrer Festsetzung als vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet (§ 74 Abs. 5 LWG). Gemäß WHG § 76 Abs. 1 und 2 i. V. m. dem Landeswassergesetz (LWG) Schleswig-Holstein § 74 sind Überschwemmungsgebiete (ÜSG) nach den landesrechtlichen Bestimmungen (WHG i. d. F. vom 01.07.2009) festzusetzen. Vor diesem Hintergrund, sowie der zwischenzeitlich abgelaufenen Hochwasserereignisse soll eine Überprüfung des Überschwemmungsgebietes im Einzugsgebiet der Stör auf aktualisierten Datengrundlagen erfolgen. Wesentliche Ergebnisse aktueller Vermessungen sollen flächige und bauliche Daten zu den Gewässern, den Talräumen der Gewässer, den Deichen und den Vorländern sowie bedarfsweise an einigen Querbauwerken an den Gewässern sein.


II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Qualität des Angebotes / Gewichtung: 30 Qualitätskriterium - Name: Projektzeitplan / Gewichtung: 20 Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation / Gewichtung: 20 Preis - Gewichtung: 30


II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 15.03.2024 Ende: 30.11.2024 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein


II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Vermessungsleistungen zur Überprüfung der Überschwemmungsgebiete im Einzugsgebiet der Trave Los-Nr.: 4


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71353200 Vermessungsdienste


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEF0 Hauptort der Ausführung: Schleswig-Holstein


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Vermessungsleistungen zur Überprüfung der Überschwemmungsgebiete im Einzugsgebiet der Trave Grundlage des Hochwasserrisikomanagements in Schleswig-Holstein ist die Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrichtlinie - HWRL 26. November 2007). Ziel dieser Richtlinie ist die Verringerung hochwasserbedingter nachteiliger Folgen auf die über die HWRL definierten Schutzgüter. Wesentliche Grundlage der Bewertung der Folgen sind die Nachweise über die Veränderungen in den Hochwasserrisikogebieten, dargestellt in den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten. Die behördenverbindlichen Hochwasserrisikomanagementpläne enthalten umzusetzende Maßnahmenempfehlungen in den Flussgebietseinheiten (FGE). Dazu gehören Änderungen von Flächennutzungen oder Objekten in den Hochwasser-Risikogebieten oder der Landnutzung im FGE-Einzugsgebiet, sowie wasserwirtschaftliche oder wasserbauliche Maßnahmen. Die in den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten nach Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) § 74 Abs. 2 WHG definierten Gebiete an den Fließgewässern, in denen ein Hochwasserereignis einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, gelten bis zu ihrer Festsetzung als vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet (§ 74 Abs. 5 LWG). Gemäß WHG § 76 Abs. 1 und 2 i. V. m. dem Landeswassergesetz (LWG) Schleswig-Holstein § 74 sind Überschwemmungsgebiete (ÜSG) nach den landesrechtlichen Bestimmungen (WHG i. d. F. vom 01.07.2009) festzusetzen. Vor diesem Hintergrund, sowie der zwischenzeitlich abgelaufenen Hochwasserereignisse soll eine Überprüfung des Überschwemmungsgebietes im Einzugsgebiet der Trave auf aktualisierten Datengrundlagen erfolgen. Wesentliche Ergebnisse aktueller Vermessungen sollen flächige und bauliche Daten zu den Gewässern, den Talräumen der Gewässer, den Deichen und den Vorländern sowie bedarfsweise an einigen Querbauwerken an den Gewässern sein.


II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Qualität des Angebotes / Gewichtung: 30 Qualitätskriterium - Name: Projektzeitplan / Gewichtung: 20 Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation / Gewichtung: 20 Preis - Gewichtung: 30


II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 15.03.2024 Ende: 30.11.2024 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein


II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: 1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt. Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.


III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 2. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung und dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses die Mindestdeckungssummen entsprechend abgeschlossen wurde gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV. 3. Eigenerklärung, dass: - Sie Ihren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und - keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. 4. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den letzten drei Jahren (2020 - 2022).


III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 5. Darstellung der besonderen Erfahrungen des Unternehmens auf dem Gebiet der zu erbringenden Leistungen, durch eine Liste von im Wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten einschlägigen und vergleichbaren (hinsichtlich Auftragsvolumen pro Jahr) Referenzleistungen, unter Angabe des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie Auftraggeber (Referenzkunden) mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse (2019 - 2023). Eigenerklärung über mindestens eine Referenz, insbesondere im Hinblick auf die Vermessung von Gewässern und ländlicher Räume sowie Grundlagenkenntnisse in der Hydraulik.


III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:


III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags 6. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns sowie die Erklärung zu § 4 VGSH (Übergangsregelung aufgrund des angehobenen Mindestlohnes) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. 7. Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.


III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs


IV.1.5) Angaben zur Verhandlung Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 27.11.2023 Ortszeit: 09:00


IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Tag: 12.12.2023


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch


IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 05.04.2024


IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert


VI.3) Zusätzliche Angaben Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: Internet: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. . Fragen zur Ausschreibung Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 12.01.2024 an die GMSH, z.H. Frau Corinna Witt (e-Vergabesystem oder E-Mail: mailto: Corinna.Witt@gmsh.de ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter Internet: www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist. . Mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zu den in Abschnitt III. genannten Nachweisen sind einzureichen: a) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio mit Angaben zum Personal in den letzten drei Geschäftsjahren, in dessen Zuständigkeit die zu vergebene Leistung fällt, die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf Größe und Zusammensetzung des Projektteams, inkl. Qualifikation und verantwortliche Kontaktperson, insbesondere im Hinblick auf die Vermessung von Gewässern und ländlicher Räume sowie Grundlagenkenntnisse in der Hydraulik (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Mitarbeiter, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung, Gründungsdatum für diesen Unternehmenszweig, Kunden in Deutschland, weitere aussagekräftige Unterlagen, die es ermöglichen, ein Gesamtbild vom Unternehmen zu erhalten). b) Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. Hinweis: Die GMSH wird einen Wettbewerbsregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen. c) Eigenerklärung, dass die Mindestanforderungen, die in der Leistungsbeschreibung angegeben sind, erfüllt werden. . Präqualifikation: Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Internet: www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen. . Bewertungsmatrix Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 94 Kiel 24105 Deutschland Telefon: +49 431/988-4542 Fax: +49 431/988-4702


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren n.n. n.n. n.n. n.n. Deutschland Telefon: +49 431988-3331


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, FB 412 Küterstraße 30 Kiel 24103 Deutschland Telefon: +49 431599-1660


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 18.10.2023

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 175432 vom 25.10.2023