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Titel
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Anpassung und Sanierung der Entwässerungseinrichtungen
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VergabeverfahrenBeschränkte Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
VergabestelleLBB Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Rheinland-Pfalz Niederlassung Kaiserslautern
Rauschenweg 32
67663 Kaiserslautern
AusführungsortDE-67616 Kaiserslautern
Frist16.05.2023
Beschreibung

a) LBB Regionale Vergabestelle Niederlassung Kaiserslautern

Rauschenweg 32

67663 Kaiserslautern

 

E-Mail: Vergabe.Kaiserslautern@LBBNET.de

Internet: www.lbb.rlp.de

 

b) Vergabeverfahren Beschränkte Ausschreibung nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb, VOB/A benummer 23N0103

 

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen - postalischer Versand

 

d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen

 

e) Ort der Ausführung ugplatz Büchel

 

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose Die Maßnahme umfasst mehrere Teilleistungen: - Sanierung der Liegeplatz-Schleife, Vorfelder und Zufahrten zu den Flugzeugschutzbauten im Liegeplatz I - ca. 55.000 m² - Anpassung und Sanierung der Entwässerungseinrichtungen einschließlich Rinnen (ca. 2.800 m), Kanäle (ca. 4.000 m), Drainagen im Liegeplatz I - Installation eines Leerrohrsystems für das Liegenschaftsenergiekonzept (LEK) im - Liegeplatz I - ca. 7.000 m - Tiefbauarbeiten zur Erneuerung der gesamten Befeuerungseinrichtungen im Liegeplatz I einschließlich Blitzschutzanlagen bzw. Erdungsanlagen. Altlastensanierung PFC

 

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage es Auftrags

 

h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang siehe Buchstabe f) nein

 

i) Ausführungsfristen Bestimmungen über die Ausführungsfrist Beginn der Ausführung: voraussichtlich Dezember 2024 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: voraussichtlich März 2026

 

j) Nebenangebote nicht zugelassen

 

k) mehrere Hauptangebote zugelassen

 

l) Bereitstellung der Teilnahme- und der Vergabeunterlagen Teilnahme-/Vergabeunterlagen können angefordert werden unter: wie unter a) Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen andere Maßnahmen: Der Fliegerhorst Büchel ist ein militärischer Sicherheitsbereich und im Rahmen eines Betreibermodells mit eigenem Wachpersonal abgesichert. Zur Einhaltung des Sicherheitsstandards dürfen nur Personen die Sicherheitsbereiche auf dem NATO-Flugplatz Büchel betreten, die eine Sicherheitsüberprüfung, §1(4) Sicherheitsüberprüfungsgesetz, §9 Abs.1 Nr. 3 Sicherheitsüberprüfungsgesetz eine Ü2 Sabotageschutz (erweiterte Sicherheitsüberprüfung) - oder eine vergleichbare Überprüfung - nachweisen können. Für Personen, die im Auftrag des Landesbetriebs Liegenschaft- und Baubetreuung (LBB) diesen Bereich betreten, und die nicht die Sicherheitsüberprüfung nachweisen können, ist eine Bewachung / Begleitung durch ein sicherheitsüberprüftes Wachunternehmen / Wachpersonen erforderlich. Der Wach-Begleitdienst (Tätigkeit eines Pförtnerdienstes, Begleitung während des Aufenthaltes im Sicherheitsbereich einschließlich Fahrzeugbegleitung ) wird durch eine parallele Teilmaßnahme (unentgeltlich für den Bewerber) auf dem Flugplatz bereitgestellt. Hierdurch wird für alle an der Baumaßnahme beteiligten Personen, im Rahmen des Sabotageschutzes von der Eingangswache bis zur Baustelle in der Sicherheitszone, ein kontrollierter Zugang und ggf. die ständige Überwachung gewährleistet. Zur Durchführbarkeit des Wach-Begleitdienst ist eine enge Abstimmung (regelmäßige Absprache, vorherige Anmeldung von Personen und Unternehmen, etc.) mit der parallelen Maßnahme erforderlich. Die Baustelle wird über einen durch den Nutzer gestellten Posten der Zugangskontrolle generell nach außen hin abgesichert. Der "Innere Baufeldbereich" (Baubereich Teilmaßnahme LP I, Baubereich andere Maßnahmen sowie alle Zufahrten und Baustraßen) wird allerdings durch die Überwachung der parallelen Baumaßnahme an allen Übergangsstellen im Flugplatzgelände durch entsprechende Wachposten abgesichert. Die Sicherheitsbestimmungen der Standort-Kommandantur sind zu beachten. Der Unternehmer ist für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen durch alle seine Beschäftigten verantwortlich. Kosten, die dem Bieter / Auftragnehmer dadurch entstehen, dass einer oder einem Beschäftigten der Zutritt wegen negativer Überprüfung verweigert wird, werden nicht gesondert vergütet. Die Verweigerung des Zutritts einer oder eines Beschäftigten stellt insbesondere keine Behinderung dar. Ausländische Arbeitnehmer/-innen aus Ländern, die auf der beiliegenden "Staatenliste" verzeichnet sind, dürfen diese Liegenschaft der Bundeswehr nicht betreten und können somit bei dieser Teilmaßnahme nicht eingesetzt werden. Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Teilnahmeantrag gefordert war, werden nachgefordert

 

n) Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge am 16.05.2023 um 10:00 Uhr Adresse für elektronische Teilnahmeanträge Anschrift für schriftliche Teilnahmeanträge wie unter a) Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe spätestens am 12.10.2023

 

q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: DE

 

r) Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen

 

t) geforderte Sicherheiten

 

u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind

 

v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften

 

w) Beurteilung der Eignung Für die Ausführung der Leistung kommen nur solche Unternehmen in Betracht, die ihren Sitz in einem Land haben, das an der gemeinsamen Finanzierung des betreffenden Vorhabens des NSIP beteiligt ist. Darüber hinaus setzt die Teilnahme am Wettbewerb um NATO-Aufträge eine besondere Überprüfung des Bewerbers voraus. Dies gilt auch für Mitglieder von Bieter- und Arbeitsgemeinschaften sowie für Nachunternehmer, die nicht nur unwesentliche Teile der Leistung erbringen. Das Überprüfungsverfahren schließt eine Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie ggf. der Sicherheit ein. In der Bundesrepublik Deutschland ist für das Überprüfungsverfahren das BMWi zuständig. Interessierte Unternehmen können jederzeit einen Antrag auf Überprüfung bei dem für ihren Sitz jeweils zuständigen Landeswirtschaftsministers bzw. -senators stellen. Die Zulassung gemäß der zuvor genannten NATO-Überprüfung muss spätestens zum Zeitpunkt der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorliegen. Darüber hinaus hat der Bewerber zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Absatz 3 VOB/A zu machen: I. Unternehmensbezogene Referenz(en) Der Bieter hat für die nachfolgend genannten Leistungen unternehmensbezogene Referenzen abgeschlossener Projekte aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (2018 -2022) vorzulegen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbare Leistung zur Erfüllung der Mindestanforderung in diesem Sinne sind: Mindestanforderung an die in den Referenzbogen einzutragenden Referenzen: - Nachweis von mindestens drei abgeschlossenen Referenzen (Abnahme erfolgt) im Bereich Asphaltarbeiten von Flugbetriebsflächen oder anderen übergeordneten Verkehrswegen (Autobahn oder zweibahnige Bundesstraßen) mit einer zusammenhängenden Asphaltfläche (z.B. je Fahrtrichtung) von mindestens 30.000 m² im Rahmen eines Neubaus, Ausbaus oder grundhaften Erneuerung (Vollausbau). Gerechnet wird der Flächenwert der Oberkante der Asphaltdeckschicht. - Nachweis von mindestens drei abgeschlossenen Referenzen (Abnahme erfolgt) im Bereich Betonarbeiten von Flugbetriebsflächen oder anderen übergeordneten Verkehrswegen (Autobahn oder mehrstreifige Bundesstraßen) mit einer Gesamtfläche von mindestens 20.000 m² im Rahmen eines Neubaus, Ausbaus oder grundhaften Erneuerung (Vollausbau); - Nachweis von mindestens drei abgeschlossenen Referenzen (Abnahme erfolgt) aus dem Bereich Kabelleerrohrbau mit einer Gesamtlänge von mindestens 5.000 m einschließlich Kabelschächte. Gerechnet wird die Netzlänge unabhängig der Anzahl der verlegten Leerrohre (Mehrzügigkeit). - Nachweis von mindestens drei abgeschlossenen Referenzen (Abnahme erfolgt) aus dem Bereich Kanalbau mit einer Gesamtlänge von mindestens 3.000 m inklusive Bau der dazu-gehörigen Schachtbauwerke; II. Eigenerklärungen Der Bieter / Bietergemeinschaft oder sein / deren Nachunternehmen muss die folgenden Eigenerklärungen über das Vorhandensein im Ausführungszeitraum und ggfls. Konzepte abgeben: An die Eignung des einzusetzenden Personals sowie der Geräte/Material werden folgende Mindestanforderungen gestellt: - Zum Zeitpunkt der Ausführung müssen folgende Geräte dem Unternehmen oder der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen: o zwei Großfräsen o der zur Erfüllung der beschriebenen Einbauweise geforderte Fertigereinsatz einschließlich Beschicker und Walzenzüge o Geräte der dauerhaften Verdichtungs- sowie Temperaturkontrolle zur Sicherstellung der Einbauqualität o ein Planungs- und Steuerungssystem zur baubegleitenden Umlaufkontrolle (vorgesehene Einbaumenge, Umlaufzeit, Anzahl Fahrzeuge, Kontrolle und Maß-nahmen zur Aufrechterhaltung eines kontinuierlichen Prozesses) o ein Betonfertiger für Einbaubreiten bis 10 m mit vollmechanisch arbeitender Betonverteilung und Verdichtungseinheit sowie Smoother und Arbeitsbühne für Besenstrich o eine Brecheranlage - Die Lieferkapazitäten der vorgesehenen Asphaltmischwerke müssen zu der auszuführenden Leistung in einem angemessenen Verhältnis stehen. Vorzulegen ist ein Konzept mit Leistungskapazitäten der Asphaltmischwerke sowie ein Umlaufplan zur Anlieferung damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann. - Leitendes Personal - Bauleiter /-in: abgeschlossene Berufsausbildung (min. abgeschlossenes Studium im Bereich Hoch- & Tiefbau) und Berufserfahrung (min. 3 Jahre) bei Baumaßnahmen, die den Referenzanforderungen aus Abschnitt I - Unternehmens-bezogene Referenzen entsprechen. - Leitendes Personal - Polier /-in: abgeschlossene Berufsausbildung (abgeschlossene Ausbildung im Bereich Hoch- & Tiefbau) und Berufserfahrung (min. 3 Jahre) bei Baumaßnahmen, die den Referenzanforderungen aus Abschnitt I - Unternehmensbezogene Referenzen entsprechen. - Geschultes Personal für Herstellung der Asphaltschichten im eigenen Unternehmen oder der Bietergemeinschaft. - Geschultes Personal für Betonfertiger mit vollmechanisch arbeitender Betonverteilung, Verdichtungseinheit sowie Smoother und Arbeitsbühne für Besenstrich für Ein-baubreiten bis 10,0 m im eigenen Unternehmen oder der Bietergemeinschaft. Sofern die geforderten Eignungsnachweise nicht im eigenen Unternehmen nachgewiesen werden können, kann sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen - ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindung (Eignungsleihe). Es muss in diesem Fall keine Bietergemeinschaft gebildet werden. Allerdings muss der Bewerber dem öffentlichen Auftraggeber gegenüber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten tatsächlich auch zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen dieser Unternehmen vorlegt (z.B. anhand der beiliegenden "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" anhand FB 236 ). Sofern die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, müssen die entsprechenden Anforderungen an die Eignung für diese Unternehmen nachgewiesen werden. In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals daraufhin, dass die Teilnahme am Wettbewerb um NATOAufträge zusätzlich eine besondere Überprüfung des Bewerbers voraussetzt. Dies gilt auch für Mitglieder von Bieter- und Arbeitsgemeinschaften sowie für Nachunternehmer, die nicht nur unwesentliche Teile der Leistungen erbringen. Die Zulassung dieser NATO-Überprüfung muss spätestens zum Zeitpunkt der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorliegen. III. Eignungsnachweise Folgende Eignungskriterien sind von den jeweiligen Bietern / Bietergemeinschaften / Nachunternehmer oder mittels Eignungsleihe zu erfüllen und nachzuweisen: - Der Beton wird nach Eigenschaften der Überwachungsklasse 2 verarbeitet. Das ausführende Bauunternehmen muss über eine ständige Betonprüfstelle verfügen, die mit allen Geräten und Einrichtungen zur Durchführung der Eigenüberwachungsprüfungen ausgestattet ist und von einem in der Betontechnik erfahrenen Fachmann/- frau geleitet wird. Die dafür notwendigen erweiterten betontechnologischen Kenntnisse sind durch eine Bescheinigung einer hierfür anerkannten Stelle nachzuweisen. - Gütezeichen Kanalbau (RAL-GZ 961*) für den Ausführungsbereich AK 1 oder gleichwertiger Fachkundenachweis durch Bieter oder Bietergemeinschaft. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte Beurteilungsgruppe AK 1 nachweist. Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch eine Prüfung, welche inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die geforderte Beurteilungsgruppe entspricht, mit einem Prüfbericht nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen / Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung / Angaben zu den in den letzten 3 Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten / Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung. *) Die Anforderungen sind aufrufbar unter: kanalbau.com/de/bietereignung/guete-pruefbestimmungen.html. - Fachbetrieb gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für Abbruch- / Abrissarbeiten, Bodenbefestigung und Betonarbeiten an LAU-Anlagen. Beleg: gültiges Zeugnis ausgestellt durch eine gemäß § 52 WHG anerkannte Sachverständigenorganisation oder gleichwertiger Fachkundenachweis: - Erdungen im Kabeltiefbau: Nachweis einer Blitzschutzfachkraft oder gleichwertiger Fachkundenachweis. Beleg: Teilnahmezertifikat oder gleichwertiger Fachkundenachweis; - Arbeiten in kontaminierten Bereichen: Fach- und Sachkunde sowie Erfahrungen im Altlastenbereich mit Nachweisen gemäß TRGS 524 bzw. DGUV Regel 101-004 (BGR 1328). Beleg: Schulungsnachweise gemäß den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 524) oder Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)-Regel 101-004 bzw. gleichwertige Fachkundenachweise / Zertifizierungen Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber Mindestzahl 3

 

x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A) Name Amt für Bundesbau -ABBStraße Wallstraße 1 Plz, Ort 55122, Mainz Telefon +49 6131-140880 Fax +49 6131-1408810 E-Mail: postfach@abb-rlp.de Internet: www.abb-rlp.de Sonstiges Abgabe mehrerer Hauptangebote ist zugelassen, sofern sich diese nicht nur im Preis unterscheiden. Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDY9P5

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 171580 vom 17.04.2023