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Titel
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Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von zwei Inertialen Navigationssystemen (INS)
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VergabeverfahrenErgänzungsmeldung
Lieferauftrag (VOL)
AuftraggeberBundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
AusführungsortDE-18010 Rostock
Frist31.08.2023
TED Nr.459704-2023
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Bernhard-Nocht-Straße 78

20359 Hamburg


E-Mail: mailto: vergabestelle@bsh.de

Internet: www.bsh.de


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von zwei Inertialen Navigationssystemen (INS) für zwei Vermessungsboote des VS KOMET Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/01593


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 38292000 Hydrographische Instrumente


II.1.3) Art des Auftrags Lieferauftrag


II.1.4) Kurze Beschreibung: Das jeweilige INS dient an Bord der Vermessungsfahrzeuge vorrangig einer gegenüber GNSS-Positionen verbesserten und unterbrechungsfreien Positionsbestimmung und der fachgerechten Verortung gemessener Wassertiefen. Positionsdaten und weitere Bewegungsinformationen (Heading, Roll, Pitch, Heave) werden dabei vom jeweiligen INS den an Bord eingesetzten unterschiedlichen hydrographischen Messsystemen (Vertikallot, Fächerecholot) zur Verfügung gestellt. Das jeweilige INS wird mit einem vorhandenen GNSS-Empfänger gekoppelt, um bei kurzzeitigen Satelliten- oder Korrekturdatensignalverlusten hochgenaue Positionsdaten zur Verfügung zu stellen.


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 25.07.2023


VI.6) Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 141-451444


Abschnitt VII: Änderungen


VII.1) Zu ändernde oder zusätzliche Angaben


VII.1.2) In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text Abschnitt Nummer: VI.3) Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben Anstatt: DATENSCHUTZ Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen. Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln. Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden. Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A). Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH. Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben. Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter Internet: www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden. ZUR QUALIFIKATION EINZUREICHENDE UNTERLAGEN IM VERGABEVERFAHREN Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt. Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts an eres gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters. Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber - soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde - durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters. Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. Internet: amtliches-verzeichnis.ihk.de, Internet: www.pq-verein.de) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden. MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN: - Eigenerklärungen zur Eignung - Angebotsschreiben - Leistungsverzeichnis - Bietergemeinschaft (soweit erforderlich) - Nachunternehmerleistungen (soweit erforderlich) - Verpflichtungserklärung (soweit erforderlich) - Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 - Datenblätter für das jeweilige INS - Nachweis der Gerätezertifizierung nach IMO AUF GESONDERTES VERLANGEN DES AUFTRAGGEBERS VORZULEGEN: - Urkalkulation muss es heißen: DATENSCHUTZ Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen. Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln. Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden. Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A). Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH. Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben. Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter Internet: www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden. ZUR QUALIFIKATION EINZUREICHENDE UNTERLAGEN IM VERGABEVERFAHREN Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt. Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters. Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber - soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde - durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters. Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. amtliches-verzeichnis.ihk.de, www.pq-verein.de) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden. MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN: - Eigenerklärungen zur Eignung - Angebotsschreiben - Leistungsverzeichnis - Bietergemeinschaft (soweit erforderlich) - Nachunternehmerleistungen (soweit erforderlich) - Verpflichtungserklärung (soweit erforderlich) - Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 - Erklärung zur IT-Sicherheit - Datenblätter für das jeweilige INS - Nachweis der Gerätezertifizierung nach IMO AUF GESONDERTES VERLANGEN DES AUFTRAGGEBERS VORZULEGEN: - Urkalkulation


VII.2) Weitere zusätzliche Informationen: Die Ausschreibungsunterlagen wurden um das Dokument "Anlage_C8_Erklärung IT-Sicherheit_Fbl_422" ergänzt. Dieses ist im Rahmen der Angebotsabgabe zwingend ausgefüllt und in Textform unterzeichnet mit einzureichen.Die Bekanntmachung und das Dokument "Angebotsaufforderung_Fbl-312b-L_F_V1.3" wurden entsprechend angepasst

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 173820 vom 31.07.2023