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Titel
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Rahmenvereinbarung zur NIRS-Analyse von Silomaisproben und Leguminosen
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberLandwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Grüner Kamp 15-17
24768 Rendsburg
AusführungsortDE-24768 Lotsenstation
Frist24.08.2023
Beschreibung

a) Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Grüner Kamp 15-17

24768 Rendsburg

Tel.-Durchwahl 9453-300


E-Mail: mailto: dnannen@lksh.de


b) Rendsburg, 03. Aug. 2023


c) Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes einer Rahmenvereinbarung zur NIRS-Analyse von Silomaisproben und Leguminosen Sehr geehrte Damen und Herren, Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein sucht zum 1.9.2023 einen Geschäftspartner, der in einer zweijährigen Rahmenvereinbarung verschiedene Proben mittels NIRS auf Qualitäten untersucht. Die Rahmenvereinbarung wird enden, wenn entweder die Laufzeit oder die Maximalanzahl Analysen er- reicht ist. Eine Kündigung ist unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 6 Monaten durch beide Vertrags- partner bei Vorliegen wichtiger Gründe möglich. Die Analysen werden nach tatsächlichem Aufkommen abgerechnet; ein Abruf der Leistungen ist nicht verpflichtend. Die Übermittlung der Analyseergebnisse und Rechnungsstellung erfolgen per email; das Zahlungsziel soll 30 Tage betragen. Die Rahmenverein- barung darf keine Wertsicherungsklausel beinhalten, die Preise der Analysen sind für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung bindend. Weitere Einzelaufträge außerhalb der Rahmenvereinbarung sind möglich. Unter diesen Voraussetzungen laden wir Sie ein, uns folgende Leistung innerhalb einer Rahmenverein- barung anzubieten: Position


d) Beschreibung Max. Anzahl in 2023 & 2024 NIRS-Analyse Silomaispro- ben Ganzpflanze (getrock- net) Grob- und Feinvermah- lung, Analyse (Parameter: TM, XP, XF, XL, XS, XZ, aNDFom, ADFom, ADL, NDF, ADF, Elos, IVDOM, DINAG, H, NfE, NfC, ME [MJ], NEL [MJ]) 7000 (max. 3200 Pro- ben in 2023 und max. 3800 Proben in 2024) NIRS-Analyse Leguminosen (Weissklee, Rotklee, Lu- zerne, evtl Perserklee und Alexandrinerklee) Feinvermahlung, Analyse (Parameter: XP, Asche, Faser, Rohfaser, Rohfett, Stärke, Zucker, ELOS, ADL, ME, NEL; weitere Pa- rameter optional, falls kos- tenneutral) 400 (max. 200 Proben in 2023 und max. 200 Proben in 2024) Die Proben werden je nach Probenaufkommen und Dringlichkeit in mehreren Chargen gelie- fert. Die Probenbearbeitung sollte im Falle von dringlichen Proben innerhalb von 5 Werkta- gen erfolgen.


e) Dienstgebäude Grüner Kamp 15-17 24768 Rendsburg Telefon: 04331 9453-0 Telefax: 04331 9453-199 Internet: www.lksh.de E-Mail: mailto: lksh@lksh.de Ident-Nr. DE 134858 917 Kontoverbindungen: Sparkasse Mittelholstein AG IBAN DE79 2145 0000 0000 0072 76 BIC:N0LADE21RDB Kieler Volksbank eG IBAN DE55 2109 0007 0090 2118 04 BIC: GEN0DEF1KIL fy


f) Landwirtschafts- kammer Schleswig-Holstein Ihr Interesse vorausgesetzt bitten wir Sie, uns ein Angebot über die Modalitäten Ihrer Auf- tragsdurchführung und Ihrer Konditionen bis spätestens (Angebotsschlusstermin): 24.08.2023 (23:59h) per Email an E-Mail: mailto: dnannen@lksh.de zu übermitteln. Die Bindefrist beträgt 30 Kalendertage nach Ablauf der Abgabefrist. Die Zuschlagsfrist beträgt 14 Werktage. Das Angebot ist nach den obigen Positionen aufzugliedern und der Preis ist als Netto-Preis (EUR) pro Ana- lyse/Stück anzugeben, sodass eine Nachvollziehbarkeit gewährleistet ist. Bitte nutzen Sie hierfür unbe- dingt das beiliegende Formular "Leistungsverzeichnis". Dieses Schreiben enthält folgende Anlagen: Die bei Ihnen verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: ^ Bewerbungsbedingungen D Zuschlagskriterien Die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: Kl Leistungsbeschreibung/Leistungsprogramm Kl Eigenerklärung zur Eignung Die ausgefüllt und auf gesondertes Verlangen von uns einzureichen sind: Kl Eigenerklärung zur Eignung der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen Ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR (netto) behalten wir uns vor, einen Auszug aus dem Gewerbezent- ralregister gemäß § 150 a GewO beim Bundesamt für Justiz einzuholen. Für den Fall, dass Sie in Hinblick auf die zu erbringende Leistung die Kapazitäten eines anderen Unter- nehmens in Anspruch nehmen wollen, sind Sie aufgefordert die beigefügte Eigenerklärung zur Eignung des von Ihnen in Anspruch genommenen Unternehmens auch einzuholen und uns zuzusenden. Die Vergabe erfolgt nach Losen: KI Nein DJa Nebenangebote sind zugelassen Kl Nein DJa Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Dr. David Nannen unter der Telefonnummer 0170-9373967 oder per email an E-Mail: mailto: dnannen@lksh.de. Wir sehen der Übersendung Ihres Angebotes entgegen und verbleiben Mit freundlichen Grüßen ir. David Nan»^(#jVp^[9] Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Leistungsverzeichnis J^ Landwirtschafts- ^5vy kammer ^r Schleswig-Holstein Leistungsverzeichnis- ggf. je Los bei Losaufteilung - als Bestandteil des Angebots zur Rahmenvereinbarung zur NIRS-Analyse von Silomaisproben und Leguminosen vom 03.08.2023 Name der Firma: vom Bieter auszufüllen Lfd. Nr. Bezeichnung der Leistung, Kennzeichnung, technische Angaben, mit dem Angebot vorzu- legende Nachweise Menge bzw. Einheit* Preise je Einheit EUR Gesamt- betrag EUR 1 NIRS-Analyse Silomaisproben Ganzpflanze (ge- trocknet); Grob- und Feinvermahlung, Analyse (Parameter: TM, XP, XF, XL, XS, XZ, aNDFom, ADFom, ADL, NDF, ADF, Elos, IVDOM, DINAG, H, NfE, NfC, ME [MJl, NEL [MJD 7000 2 NIRS-Analyse Leguminosen (Weissklee, Rotklee, Luzerne, evtl Perserklee und Alexandrinerklee); Feinvermahlung, Analyse (Parameter: XP, Asche, Faser, Rohfaser, Rohfett, Stärke, Zucker, ELOS, ADL, ME, NEL; weitere Parameter optional, falls kostenneutral) 400 Netto-Angebots- summe: % Mwst. Angebots- summe: *Anzahl bezieht sich auf die Gesamtprobenmengen in 2023 und 2024. Die Staffelung der maximalen Anzahl in 2023 und 2024 ist im Anschreiben konkretisiert. Anmerkung: Die Analysen werden nach tatsächlichem Aufkommen abgerechnet; ein Abruf der Leistungen ist nicht verpflichtend. Die Übermitt- lung der Analyseergebnisse und Rechnungsstellung erfolgen per email; das Zahlungsziel soll 30 Tage betragen. Die Probenbear- beitung sollte im Falle von dringlichen Proben innerhalb von 5 Werktagen erfolgen. Die Rahmenvereinbarung darf keine Wertsiche- rungsklausel beinhalten, die Preise der Analysen sind für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung bindend. Weitere Einzelaufträge außerhalb der Rahmenvereinbarung sind möglich. Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen ^ Landwirtschafts- kammer Schleswig-Holstein Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) 1. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters/Bewerbers Unklar- heiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern/Bewerbern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabe- verfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter/Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3. Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. 3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungs- verzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungs- positionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungs- positionen in "Mischkalkulationen" auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen. 3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 4. Nebenangebote 4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und er- schöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabe- unterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeich- nisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 5. Bietergemeinschaften 5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fort- geschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 5.2 Sofern nicht im öffentlichen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen. Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen und ist dies nach den Vergabeunterlagen auch unter Berücksichtigung des § 26 Abs. 6 UVgO zulässig, so muss er die hierfür vorge- sehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabe- stelle gesetzten Frist zu ersetzen. 7. Eignung Bieter/Bewerber haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen" - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 6. sind auf gesondertes Ver- langen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Be- scheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Anstelle der vorstehend benannten Nachweise kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handels- kammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden. Stand Juni 2021 Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Eigenerklärung zur Eignung (ab 50.000,00 Euro) S+ Landwirtschafts- ^VV^ kammer ^r Schleswig-Holstein Bezeichnung der Leistung: Maßnahme: Auftragsanalytik NIRS Leistung: NIRS-Analyse Silomaisproben (Ganzpflanze) und Leguminosen I | Bieter* D Mitglied der Bietergemeinschaft* D Nachunternehmer* O anderes Unternehmen* *= Zutreffendes bitte ankreuzen Hier bitte genaue Unternehmensbezeichnung und Anschrift eintragen __ Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen EUR EUR EUR Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir Referenznachweise entsprechend den ausdrücklichen Vorgaben der übrigen vergaberechtlichen Unterlagen einreichen werden. Soweit in den übrigen vergaberechtlichen Unterlagen keine oder keine abweichenden Vorgaben zu Referenzen enthalten sind, erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir in den letzten fünf Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben und, falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, ich/wir drei Referenznachweise aus den letzten fünf Jahren mit mindestens folgenden Angaben vorlegen werden: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung Angaben zu Arbeitskräften: Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten fünf Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angeben. Die für die Leitung vorgesehenen Personen werde ich benennen. Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes: O Ich bin nicht zur Eintragung in ein Berufsregister verpflichtet OS Ich bin eingetragen Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: G Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. OS Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. Besteht ein Interessenkonflikt, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit vom öffentlichen Auftraggeber bei der Durchführung G Ja OS Nein des Vergabeverfahrens in Frage stellt (§ 124 ,Abs. 1 Nr. 5 GWB)? Besteht eine Wettbewerbsverzerrung dadurch, dass dieses Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens G Ja OS Nein einbezogen war (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB)? Hat dieses Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrags eine wesentliche Anforderung erheblich oder dauerhaft mangelhaft erfüllt, woraus eine vorzeitige G Ja G Nein Beendigung, eine Schadensersatzpflicht oder eine vergleichbare Rechtslage resultierte (§ 134 Abs. 1 Nr. 7 GWB)? Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorlegen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Hiermit wird erklärt, dass nachweislich auf keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, ein zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 GWB) zutrifft und ob eine schwere Verfehlung, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) oder ein weiterer fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. I I Es liegt keine rechtskräftige Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach § 30 OWiG wegen einer der folgenden Straftaten bzw. nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten vor (§ 123 GWB): § 129 StGB Bildung krimineller Vereinigungen § 129a StGB Bildung terroristischer Vereinigungen § 129b StGB Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland § 89c StGB Terrorismusfinanzierung bzw. Beteiligung an einer solchen Tat § 261 StGB Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte § 263 StGB Betrug § 264 StGB Subventionsbetrug § 299 StGB Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr § 108e StGB Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern §§ 333, 334 StGB Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung - Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr §§ 232, 233 StGB Menschenhandel § 233a StGB Förderung des Menschenhandels OS Des Weiteren liegt kein Ausschlussgrund nach §§ 21, 23 Abs. 1, 2 AEntG, §§ 19, 21 Abs. 1, 2 MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 98c AufenthG infolge der Belegung mit einer Geldbuße in Höhe von wenigstens 2.500 EUR bzw. infolge einer rechtskräftigen Verurteilung zu mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen wegen illegaler Beschäftigung vor. Es liegen daher im Gewerbezentralregister keine Eintragungen bezüglich dieser Vorschriften oder bezüglich § 81 Abs. 1 - 3 GWB vor, die Gegenstand eines Auskunftsanspruchs nach § 150a GewO sein können. Liegt ein fakultativer Ausschlussgrund wegen eines schuldhaften Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften vor (§124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)? § 70 StGB Anordnung des Berufsverbots DJa D Nein § 132a StPO Vorläufiges Berufsverbot DJa D Nein § 242 StGB Diebstahl ÜJa D Nein § 246 StGB Unterschlagung DJa D Nein § 253 StGB Erpressung DJa D Nein § 259 StGB Hehlerei DJa D Nein § 264 StGB Subventionsbetrug DJa D Nein § 265b StGB Kreditbetrug DJa D Nein § 266 StGB Untreue DJa D Nein § 267 StGB Urkundenfälschung DJa D Nein § 268 StGB Fälschung technischer Aufzeichnungen DJa D Nein §§ 283 - 283d StGB Insolvenzstraftaten DJa D Nein § 298 StGB Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen DJa D Nein § 306 StGB Brandstiftung DJa D Nein § 319 StGB Baugefährdung DJa D Nein §§ 324, 324a StGB Gewässer- oder Bodenverunreinigung DJa D Nein § 326 StGB Unerlaubter Umgang mit Abfällen DJa D Nein § 35 GewO Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit DJa D Nein § 17 Abs. 2 UWG Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen DJa D Nein § 1 GWB Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen DJa D Nein Wurde bei der Ausführung eines öffentlichen Auftrags schon einmal gegen geltende Vorschriften verstoßen? (Verstoß im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Verstoß gegen umweltrechtliche Vorschriften? DJa D Nein Verstoß gegen sozialrechtliche Vorschriften? DJa D Nein Verstoß gegen arbeitsrechtliche Vorschriften? DJa D Nein Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft: Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers vorlegen. Abschließende Erklärung: Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden. Unterschrift (-> nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines entsprechend unterschriebenen Angebotes ist) (bei schriftlicher Erklärung: (bei elektronischer Erklärung: Angabe des handschriftliche Unterschrift in diesem Feld) Namen des Erklärenden in diesem Feld) Landwirtschafts- kammer Schleswig-Holstein


g) Verpflichtungserklärung Einhaltung Mindestarbeitsbedingungen, Mindeststundenentgelte j^ Landwirtschafts- ^5v^ kammer ^f Schleswig-Holstein Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindeststunden- entgelte gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 - VGSH (GVOBI. Schl.-H. v. 28.02.2019, S. 40) für Aufträge bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 20.000 Euro sowie weitere Verpflichtungserklärungen Maßnahme: Auftragsanalyse Datum: Leistung: NIRS-Analyse von Silomaisproben und Leguminosen Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen öffentlicher Aufträge über Bau-, Liefer- und Dienstleistung sowie Konzessionsleistungen ab einen Einzelauftragswert von netto 20.000 Euro sich die Verpflichtungserklärung gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein (VGSH) hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindeststundenentgeltes von 9,99 Euro/Std. nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU- Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen. I. Verpflichtung zur Zahlung des Mindeststundenentgelts Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns namens und im Auftrag der Firma (Zutreffendes bitte ankreuzen), Name und Anschrift der Firma: G dass meinen/unseren Beschäftigten, die am Standort Deutschland tätig sind (ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten) bei der Ausführung einer Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird und nicht dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), zuletzt durch Art. 2 Abs. 5 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739) geändert, unterfällt und sich nicht auf den Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene erstreckt, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,99 Euro gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 VGSH gezahlt wird. D dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), zuletzt durch Art. 1 des Gesetzes vom dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), zuletzt durch Art. 1 des Gesetzes vom 21. Februar 2017 (BGBl. I S. 258) geändert, bei der Ausführung der Leistung für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie meine/unsere regulär Beschäftigten (§ 4 Abs. 1 S. 2 VGSH). Für den Fall, dass die vorstehende Erklärung auf den öffentlichen Auftrag nicht zutrifft, verpflichte ich mich/verpflichten wir uns: G dass ich/wir meinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung einer Leistung, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), zuletzt durch Art. 2 Abs. 5 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S.2739) geändert, unterfällt, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindeststundenentgeltes gewähre, die durch einen bundesweit für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7 oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnung verbindlich vorgegeben werden. Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitnehmern Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, 1. für den Fall, dass die übernommenen Leistungen durch Nachunternehmer ausgeführt oder entliehene Arbeitskräfte beschäftigt werden, auch von meinen/unseren Nachunternehmern und den Verleihern von Arbeitskräften eine Verpflichtungserklärung im Sinne des § 4 VGSH abgeben zu lassen. Ich erkläre/Wir erklären, dass sich diese Verpflichtung entsprechend auf alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers erstreckt (§ 4 Abs. 1 S. 2 VGSH), 2. die von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 VGSH dem Auftraggeber vorzulegen (§ 4 Abs. 1 S. 2 VGSH), 3. bei der Weitergabe Liefer- und Dienstleistungen sowie Dienstleistungskonzessionen die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL),Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) vom 05. August 2003 (BAnz. Nr. 178a vom 23. September 2003), zum Vertragsbestandteil zu machen 4. bei der Weitergabe von Liefer- und Dienstleistungen sowie Dienstleistungskonzessionen unterhalb der EU-Schwellenwerte die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU- Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO) in der Fassung vom 2. Februar 2017 (BAnz. AT 7. Februar 2017, B1, 8. Februar 2017 B1) zum Vertragsbestandteil zu machen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 u. Abs. 3 VGSH) 5. bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der Fassung der Ausgabe 2016 (BAnz AT 19.01.2016 B3), diese zum Vertragsbestandteil zu machen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 VGSH). Bevorzugte Bieterin bzw. bevorzugter Bieter Ich erkläre/Wir erklären namens und im Auftrag unter Punkt 1 aufgeführten Firma (Zutreffendes bitte ankreuzen) G bevorzugte Bieterin bzw. bevorzugter Bieter gemäß § 224 Abs. 1 S. 1 und § 226 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234) zuletzt geändert durch Art. 23 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGB. I S. 2541) zu sein. In diesem Fall findet § 4 Abs. 1 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) keine Anwendung (Gliederungspunkt 1.). D kein(e) bevorzugte Bieterin bzw. bevorzugter Bieter gemäß § 224 Abs. 1 S. 1 und § 226 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234) zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. S. 2541) zu sein. IV. Gleichstellungsbezogene Aspekte 1. Gemäß § 2 Abs. 2 VGSH und § 97 Abs. 2 GWB sind Teilnehmerinnen oder Teilnehmer gleich zu behandeln, es sei denn, eine Ungleichbehandlung ist aufgrund von Rechtsvorschriften ausdrücklich geboten und gestattet. Auf dieser Grundlage erhalten bei wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten diejenigen Teilnehmerinnen oder Teilnehmer den Zuschlag, die die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach § 71 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erfüllen sowie Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Gleiches gilt für Teilnehmerinnen oder Teilnehmer, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Gewährleistung der Gleichbehandlung von Beschäftigten im eigenen Unternehmen sicherstellen und das geltende Gleichbehandlungsrecht beachten. 2. Als Nachweis dafür, dass die unter Gliederungspunkt 4., Ziff. (1) aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind, haben die Bieter Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen vorzulegen bzw. darzulegen, wie sie die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf fördern und das geltende Gleichbehandlungsrecht beachten (§ 2 Abs. 2 VGSH und § 97 Abs. 3 S. 2 GWB). Diese Nachweise / Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. V. Prüfung des Auftraggebers auf unangemessene niedrige und hohe Angebote Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, dem Auftraggeber Unterlagen vorzulegen, aus denen ersichtlich ist, dass im Rahmen der dem Angebot zugrunde liegenden Kalkulation zumindest der Vergabemindestlohn im Sinne des § 4 VGSH berücksichtigt worden sind und bei Bedarf die Unterlagen zu erläutern, sobald dem Auftraggeber der Endpreis oder die Kalkulation der Arbeitskosten in dem Sinne ungewöhnlich niedrig erscheint, hierdurch Zweifel an der Einhaltung der Pflichten aus dieser Verpflichtungserklärung bestehen und der Auftraggeber aufgrund dessen eine Prüfung durchführen muss. Zudem erkläre ich/erklären wir, dass für die angebotenen Leistungen keine Kartellabrede, Preisbindungen oder ähnliche Vereinbarungen oder vorbereitende Handlungen in dieser Richtung getroffen worden sind. Mein/Unser Angebot ist das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung. In diesem Zusammenhang verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen und bei Bedarf die Unterlagen zu erläutern, sobald dem Auftraggeber der Endpreis oder die Kalkulation der Arbeitskosten in dem Sinne ungewöhnlich hoch erscheint. Dies gilt auch für Leistungen von Unterauftragnehmern. VI. Kontrolle durch den Auftraggeber Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, 1. dem Auftraggeber bei einer Kontrolle folgende Unterlagen vorzulegen, damit der Auftraggeber die Einhaltung der mir/uns sowie den Nachunternehmern und den Verleihern von Arbeitskräften auf Grund des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein auferlegten Verpflichtungen prüfen kann (§ 4 Abs. 4 Nr. 2 VGSH): a. die Entgeltabrechnungen über die Abführung von Steuern, Abgaben und Beiträgen (Eignungsnachweise gemäß § 6a VOB/A, § 6, 6a bis 6f EU VOB/A, § 33 UVgO, §§ 45, 46 VgV) b. die zwischen mir/uns und Nachunternehmern abgeschlossenen Verträge einzuhalten c. auf Verlangen des Auftraggebers weitere Auskünfte zu erteilen 2. dem Auftraggeber ein entsprechendes Auskunfts- und Prüfrecht bei der Beauftragung von Nachunternehmern und von Verleihern von Arbeitskräften einräumen zu lassen (§ 4 Abs. 4 Nr. 2 VGSH), 3. vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der Einhaltung der Vorgaben des § 4 VGSH bereitzuhalten und auf Verlangen dem Auftraggeber binnen einer angemessenen Frist vorzulegen und zu erläutern. Ich werde/Wir werden die Einhaltung dieser Pflicht durch die beauftragten Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften entsprechend § 4 Abs. 1 S. 2 VGSH sicherzustellen. VII. Sanktionen 1. Die schuldhafte Nichterfüllung der Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4 VGSH oder die Vereitelung von Kontrollen durch den Auftragnehmer, seine Nachunternehmer und die Verleiher von Arbeitskräften berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Vertrages (§ 4 Abs. 4 Nr. 3 VGSH). Der Auftragnehmer, seine Nachunternehmer und die Verleiher von Arbeitskräften verpflichten sich für jeden schuldhaften Verstoß resultierend aus den § 4 VGSH eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent des Netto-Auftragswerts, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von fünf Prozent des Netto-Auftragswerts zu zahlen. 2. Mir/uns ist bekannt, dass eine fehlende, unvollständige oder unrichtige Erklärung den Ausschluss meines Unternehmens von dem Vergabe verfahren zur Folge haben kann und bei einem nachweislichen Verstoß gegen die Verpflichtung aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4 VGSH der Auftraggeber mich/uns wegen mangelnder Eignung a. für die Dauer von bis zu drei Jahren von der Teilnahme am Wettbewerb um Aufträge ausschließen soll (Auftragssperre), b. ein solcher Ausschluss dem Register zum Schutz des fairen Wettbewerbs mitgeteilt wird, c. nach Vertragsschiuss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Ort, Datum Unterschrift Bieter*), FirmenbezeichnungAstempel Ort, Datum Unterschrift Verleiher von Arbeitskräften, Firmenbezeichnung/-stempel Ort, Datum Unterschrift Nachunternehmer, Firmenbezeichnung/- stempel

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 173999 vom 08.08.2023