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Titel
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Ausführung von Faunistischen Kartierungen und Potenzialabschätzungen
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberStadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH
Fährstraße 22
18439 Stralsund
AusführungsortDE-18439 Stralsund
Frist18.12.2024
Vergabeunterlagenwww.subreport-elvis.de/E63589645
Beschreibung

a1) Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH

Straße Fährstr. 22

DE-18439 Stralsund

Telefon 0 38 31 47 94 13

Fax 0 38 31 47 94 20


Mailadresse: m.vit@ses-stralsund.de

Internet: www.ses-stralsund.de


a2) Zuschlag erteilende Stelle: Vergabestelle, siehe oben


a3) Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind: Adresse für elektronische Angebote Internet: www.subreport.de/E63589645 Anschrift für schriftliche Angebote Vergabestelle, siehe oben


b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung , UVgO Vergabenummer


c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel. mit qualifizierter/m Signatur/Siegel. schriftlich


d) Art, Umfang sowie Ort der Leistung (z.B. Empfangs- oder Montagestelle): Ort der Leistung: Frankenwall , 18439 Stralsund Art der Leistung: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Umfang der Leistung: 3.1 Faunistische Kartierungen und Potenzialabschätzungen Maßnahmen zur Pflege und Rekultivierung vorhandener Garten- und Parkanlagen stellen entsprechend dem Denkmalschutzrecht gemäß § 12 Absatz 2 des NatSchAG M-V keinen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen, so dass die Eingriffsregelung nach § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 12 NatSchAG M-V nicht abzuhandeln ist und entsprechen keine Privilegierung gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG vorliegt (keine Einschränkung der Prüfrelevanz auf Europäische Vogelarten und Anhang IV Arten). Aufgrund der im Gebiet vorkommenden Lebensraumstrukturen sind in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörden die nachfolgend benannten Artengruppen zu erfassen bzw. zu betrachten. Die Untersuchungszeiträume und Anzahl der Erhebungen sind entsprechend den Vorgaben der Tabelle 2a der HzE anzusetzen. Methoden und Mindeststandards der Erfassungen sollen sich am Stand der wissenschaftlichen Forschung orientieren. Brutvögel Es ist eine Revierkartierung für Brutvögel nach den "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (Südbeck et al. 2005) durchzuführen. Als Untersuchungsraum sind der Vorhabensbereich zuzüglich eines Wirkraums von 50 m anzusetzen. Es sind 6 Tagbegehungen und 2 Nachtbegehungen im Zeitraum März bis Juli 2025 erforderlich. Ergänzend zu den eigenen Erhebungen ist eine Datenrecherche bei der Unteren Naturschutzbehörde durchzuführen. Für den Großen Frankenteich sind Vorkommen der aufgrund ihrer heimlichen Lebensweise schwer zu erfassenden Zwergdommel bekannt. Daher ist für diese Art eine Auswertung aktueller von ornitho.de vorzunehmen. Ein möglicher Ansprechpartner ist der Ornithologe Ralf Schmidt vom NABU. Der Hansestadt Stralsund liegen nur Daten für den Zeitraum 20.07.2020 bis 18.06.2021 vor. In diesem Zeitraum wurde die Zwergdommel am Großen Frankenteich gesichtet. Im Ergebnis ist eine Potenzialabschätzung für die Zwergdommel vorzunehmen. Rastvögel Es ist eine Zählung von Schlafplätzen und Nahrungsflächen vorzunehmen. Das Untersuchungsgebiet umfasst den gesamten Wasserkörper des Großen Frankenteichs in Anhängigkeit von der Windrichtung. Es sind 9 Begehungen im Zeitraum August bis April erforderlich. Die Begehungen können auch Anfang 2025 begonnen und dann im August 2025 fortgesetzt werden. Ergänzend zu den eigenen Erhebungen ist eine Datenrecherche bei der Unteren Naturschutzbehörde durchzuführen. Fledermäuse Als Untersuchungsraum sind der Vorhabensbereich zuzüglich eines Wirkraums von 30 m anzusetzen. Der vom Vorhaben betroffene Baumbestand ist auf Fledermausquartiere (Winterquartiere, Wochenstuben) zu kontrollieren. Weiterhin sind auch nicht von Fällungen betroffene Bäume hinsichtlich der Frage zu betrachten, ob hier ggf. eine Betroffenheit durch "Freistellung" und eine stärkere Beleuchtung (von der KiTa oder von einer möglichen Beleuchtung des Weges) möglich ist. Ergänzend zu den eigenen Erhebungen ist eine Datenrecherche bei der Unteren Naturschutzbehörde durchzuführen. Libellen Alle heimischen Arten sind gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG besonders geschützt. Sofern im AFB (s. Punkt 2.2) durch Bauzeitenfenster und/oder Maßnahmen zur Minimierung das Tötungsund Verletzungsrisikos von Libellenlarven und/oder Eiern die Betroffenheiten für alle möglicherweise vorkommenden Arten vermieden werden kann, kann in Abstimmung mit der UNB auf eine Kartierung verzichtet werden. Es ist dann eine Potenzialabschätzung ausreichend. Laufkäfer und Ameisen Hinsichtlich der Artengruppen der Laufkäfer und Ameisen müssen im AFB (s. Punkt 2.2) ebenfalls entsprechende Vermeidungsmaßnahmen vorgeschlagen werden. Eine Kartierung ist dann nicht notwendig, sondern eine Potenzialabschätzung ausreichend. 3.2 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) Es ist ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag entsprechend den Anforderungen des § 44 BNatSchG zu erarbeiten. Zur Abwendung einschlägiger Verbotstatbestände sind entsprechende Vermeidungsmaßnahmen sowie ggf. funktionserhaltende Maßnahmen (CEF-Maßnahmen) und im Bedarfsfall FCS-Maßnahmen für die im Abschnitt 2.1 aufgeführten Artengruppen abzuleiten.


e) Aufteilung in Lose: nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)


f) Zulassung von Nebenangeboten: nein ja


g) Ausführungsfrist: Die Kartierarbeiten sollen im Jahr 2025 stattfinden und daher spätestens im März 2025 beginnen. Die Rastvogelkartierung erstreckt sich voraussichtlich bis in das Jahr 2026.


h) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen: Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: Internet: www.subreport.de/E63589645 nicht elektronisch zur Verfügung gestellt. Sie können angefordert werden bei: Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen: Abgabe Verschwiegenheitserklärung andere Maßnahme: Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist. Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert nicht nachgefordert


i) Angebots- und Bindefrist: Ablauf der Angebotsfrist: am 18.12.2024 um 09:00 Uhr Ablauf der Bindefrist: am 31.03.2025


j) Geforderte Sicherheitsleistungen:


k) Wesentliche Zahlungsbedingungen:


l) Zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers verlangte Unterlagen:


m) Zuschlagskriterien: siehe Vergabeunterlagen nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 190071 vom 10.12.2024