Titel | Überwachung oder Messung von Luftverschmutzung | |
Vergabeverfahren | Offenes Verfahren | |
Auftraggeber | AVG Köln mbH Geestemünder Str. 23 50735 Köln | |
Ausführungsort | DE-50735 Köln | |
Frist | 14.09.2012 | |
Beschreibung | Original Dokumentennummer: 255907-2012 Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) AVG Köln mbH Geestemünder Str. 23 Zu Händen von: Stefan Czech 50735 Köln DEUTSCHLAND Fax: +49 2217170199 E-Mail: sczech@avgkoeln.de Internet: www.avgkoeln.de I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers. Sonstige: Privatrechtliches Kommunales Unternehmen I.3) Haupttätigkeit(en). Sonstige: Entsorgung I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Emissionsmessungen, Kalibriermessungen und Funktionskontrollen der Gasanalysegeräte. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 27: Sonstige Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Köln. NUTS-Code DEA23 II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer Laufzeit der Rahmenvereinbarung Laufzeit in Jahren: 6 Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt: Im Rahmen der gesetzlichen Prüf- und Messvorgaben kommt es vor das hier Messungen alle drei Jahre durchgeführt werden. Damit die AVG im Rhytmus bleibt, ist die Ausschreibung auf sechs Jahre festgeschrieben worden. II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens. Emissionsmessungen, Kalibriermessungen und Funktionskontrollen der Gasanalysegeräte in der Müllverbrennungsanlage. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90731400 II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2) Menge oder Umfang des Auftrags II.2.2) Angaben zu Optionen. Optionen: nein II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung. Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung. Laufzeit in Monaten: 72 (ab Auftragsvergabe) Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit. Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als 6 Monate. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung. Verpflichtungserklärung zu Berücksichtigung von sozialen Kriterien. Nachweis Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Bescheinigung der zuständigen Stelle des EU-Mitgliedstaates, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern pünktlich nachkommt. Erklärung Bietergemeinschaft, falls nötig. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Referenzen. III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Offen IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien. Niedrigster Preis IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 33/12 DL IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 14.9.2012 - 12:00 Kostenpflichtige Unterlagen: nein IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 15.10.2012 - 16:00 IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch. IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 31.12.2012 IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote. Tag: 16.10.2012 Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags. Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.3) Zusätzliche Angaben & 107 GWB. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Auftrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. 3 § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln Zeughausstr. 2 - 10 50667 Köln DEUTSCHLAND Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln Zeughausstr. 2 - 10 50667 Köln DEUTSCHLAND VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: & 107 GWB. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Auftrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. 3 § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln Zeughausstr. 2 - 10 50667 Köln DEUTSCHLAND VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 7.8.2012 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 127548 vom 10.08.2012 |